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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

2.248 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kinder, Entführung, Dänemark ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

24.09.2025 um 10:30
Zitat von CurlySue_CurlySue_ schrieb:Müssen sich die Angeklagten, sofern nicht selbstständig, für jeden Verhandlungstag Urlaub nehmen? Der ist ja irgendwann aufgebraucht. Oder gibt es darüber hinaus eine Freistellungsregelung mit dem Arbeitgeber? Bekommt er oder die Angeklagten eine finanzielle Entschädigung dafür, dass sie nunmehr den zwölften Tag vor Gericht sitzen?
Ich gehe davon aus, dass man, sobald der Urlaub aufgebraucht ist unbezahlten Urlaub nehmen muss oder individuelle Absprachen mit dem Arbeitgeber trifft. Gegebenenfalls muss man vorübergehend auf Teilzeit reduzieren.

Eine geringe Aufwandsentschädigung gibt es für Zeug:innen, die verpflichtet sind bei Ladung zu erscheinen und auszusagen.
Ob Angeklagte, die am Ende freigesprochen werden im nachgang eine Entschädigung bekommen, weiß ich nicht. Ich habe es noch nie gehört, wäre aber interessant zu wissen.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

24.09.2025 um 10:42
@CurlySue_ @lightbride
Infos zur Kostenerstattung:
Bei einem Freispruch kann, nach Eintritt der Rechtskraft eine Antrag auf Kostenerstattung gestellt werden.
Nach Rechtskraft des Freispruchs sollte unverzüglich ein schriftlicher Antrag auf Festsetzung der notwendigen Auslagen bei dem Gericht gestellt werden, das in erster Instanz entschieden hat. Dieser Antrag muss gemäß § 464b StPO innerhalb von drei Monaten nach Rechtskraft des Urteils eingereicht werden. Eine Versäumnis dieser Frist kann zum Verlust des Erstattungsanspruchs führen.

Der Antrag sollte eine detaillierte Aufstellung aller erstattungsfähigen Kosten enthalten. Dazu gehören insbesondere die Rechtsanwaltskosten, Fahrtkosten zu Gerichtsterminen, Verdienstausfälle sowie Auslagen für Sachverständige oder Zeugen, die der Angeklagte selbst beauftragt hat. Es ist ratsam, sämtliche Belege und Rechnungen dem Antrag beizufügen.

Bei der Beantragung der Anwaltskosten ist zu beachten, dass grundsätzlich nur die Kosten für einen Verteidiger erstattet werden. In besonders umfangreichen oder komplexen Verfahren kann jedoch ausnahmsweise auch die Erstattung für einen zweiten Verteidiger gerechtfertigt sein. Dies muss im Antrag besonders begründet werden.

Für Fahrtkosten zu Gerichtsterminen mit dem eigenen Kraftfahrzeug können pauschal 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer angesetzt werden. Bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel sind die tatsächlichen Kosten erstattungsfähig. Auch hier sollten entsprechende Belege beigefügt werden.

Der Verdienstausfall muss durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers nachgewiesen werden. Selbstständige müssen eine plausible Berechnung ihres entgangenen Gewinns
vorlegen.

Nach Eingang des Antrags prüft das Gericht die geltend gemachten Kosten auf ihre Notwendigkeit und Angemessenheit. Es kann dabei einzelne Positionen kürzen oder streichen, wenn es diese für nicht erforderlich hält. Gegen den Festsetzungsbeschluss des Gerichts kann binnen zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden.

(...)

Es ist zu beachten, dass nicht alle im Zusammenhang mit dem Strafverfahren entstandenen Kosten erstattungsfähig sind. So werden beispielsweise Kosten für Privatdetektive oder für eine begleitende Öffentlichkeitsarbeit in der Regel nicht von der Staatskasse übernommen.
Quelle: https://www.strafrechtsiegen.de/entscheidung-ueber-notwendige-auslagen-eines-freigesprochenen-angeklagten/

Kosten für Öffentlichkeitsarbeit werden allerdings nicht übernommen


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24.09.2025 um 11:32
Danke, aber mir ging es auch um die Urlaubssache und ich habe Folgendes dazu gefunden:
1. Muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer für die Teilnahme an einem Gerichtstermin freistellen?

Ist der Arbeitnehmer vom Gericht als Zeuge geladen, ist der Arbeitgeber in jedem Falle verpflichtet, den Arbeitnehmer von der Arbeit freizustellen. Der Arbeitnehmer muss insoweit keinen bezahlten oder unbezahlten Urlaub beantragen.

Bundesarbeitsgericht (BAG), 13. 12. 2001 – 6 AZR 30/01

“Die Pflicht, vor Gericht als Zeuge zu erscheinen und auszusagen, hat Vorrang vor jeder Berufspflicht und befreit daher auch von der Arbeitspflicht, soweit sie zeitlich mit dieser zusammentrifft…”.

Ob das uneingeschränkt so auch gilt, wenn der Arbeitnehmer Kläger oder Beklagter, also am Rechtsstreit als Partei beteiligt ist, wurde bis dato noch nicht entschieden. In jedem Fall wird aber von einem Anspruch auf Freistellung dann auszugehen sein, wenn der Arbeitnehmer in dem Verfahren nicht anwaltlich vertreten ist. Gleiches gilt, wenn der Arbeitnehmer für die Prozessvertretung zwar einen Rechtsanwalt oder Beistand beauftragt hat, dass Gericht aber das „persönliche Erscheinen“ des Arbeitnehmers angeordnet hat. Ist der Arbeitnehmer dagegen durch einen Rechtsanwalt vertreten, und hat das Gericht nicht angeordnet, dass der Arbeitnehmer persönlich zum Verhandlungstermin erscheinen muss, dann dürfte nach unserer Auffassung kein Anspruch auf Freistellung bestehen. Dann bliebe dem Arbeitnehmer nur, wenn er unbedingt dabei sein möchte, Urlaub zu beantragen und abzuwarten, ob dieser genehmigt wird.
Quelle: https://www.huth-schimpke.de/urlaub-fuer-gerichtstermin/

Jetzt wissen wir Bescheid.


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24.09.2025 um 11:44
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb:Möglicherweise ist tatsächlich nur eine derartige Konfliktverteidigung zur Verzögerung und Provokation von potentiell revisiblen Fehlern beabsichtigt
Böser Kommentar: Auch einen Revisionsantrag muss man erstmal ordentlich formulieren und begründen. Nach dem bisherigen Performance habe ich so ein paar Zweifel, ob Bott das gelingen wird.


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24.09.2025 um 12:20
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Wenn Herr Hensel tatsächlich mehrfach gesagt hat, es sei nicht geplant gewesen, die Kinder bei sich zu behalten, wenn die Mutter nur ihr Fehlverhalten zugegeben hätte, dann bestätigt mich das in meiner Ansicht. Das klingt für mich: "Knie vor mir nieder, wenn Du Deine Kinder wieder sehen willst!" Er war der Unangreifbare, in Dänemark, das dortige Recht im Rücken.
Ich hatte das eher so verstanden, dass es der vorrangige Wunsch der Kinder war, dass CB ihr Fehlverhalten ihnen gegenüber zugibt und sich dafür entschuldigt.
Sozusagen als Grundlage dafür, dass die Kinder nach Hamburg zurückkehren.
Oder bin ich da auf dem Holzweg?
Zitat von KTGKTG schrieb:Böser Kommentar: Auch einen Revisionsantrag muss man erstmal ordentlich formulieren und begründen. Nach dem bisherigen Performance habe ich so ein paar Zweifel, ob Bott das gelingen wird.
Er wird schon seine Hintergedanken haben und sich vorbauend absichern, bei den vielen Einwänden, die er hat und die er auch gegen die Vorsitzende richtet.
Absichern insofern, dass er nicht davon ausgehen kann, auch wenn er daraufhin arbeitet, dass CB freigesprochen wird.
Ein Revisionsantrag unterliegt einer relativ knappen Frist (ich glaube eine Woche nach Urteilsverkündung), da muss er im Falle eines Falles relativ schnell und gut vorbereitet reagieren können.

Fraglich allerdings, ob so einem Revisionsantrag dann auch stattgegeben werden wird.


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24.09.2025 um 12:22
@CurlySue_
Okay, ich hatte deine Frage missverstanden und dachte, dir geht es um die finanzielle Belastung, die durch die Länge des Verfahrens entsteht.
Auch im Kontext von der Frage, nimmt man Urlaub oder wie löst man das bei einem so umfangreichen Verfahren.
Aber da bin ich offenbar von meinen eigenen Fragen ausgegangen


Eine Freistellung regelt ja nicht die Fragen der Vergütung, die bei einem derart langen Verfahren zu einem enormen Problem werden kann.
Zitat von KTGKTG schrieb:Er tut ja auch den restlichen Angeklagten wie der Cousine und deren Mann keinen Gefallen das Ganze in die Länge zu ziehen.
Das problematische für deren Verteidigung ist wohl, dass man einerseits ein Interesse daran hat, das ganze schnell über die Bühne zu bringen, weil der Prozess natürlich eine hohe Belastung für die beiden Angeklagten ist, andererseits aber ein Interesse daran haben muss, dass CB mit einem Freispruch bzw einer möglichst geringen Strafe da raus geht.
Man muss als irgendwie Hand in Hand arbeiten oder sich zumindest nicht ins Gehege kommen.
Durchaus ein Dilemma bei dem zeitintensiven Verteidigungsstil von Bott.
Ob er überhaupt ein Teamplayer ist, weiss man auch nicht.

Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass es dahingehend noch zu Spannungen zwischen den Anwält:innen kommen könnte.


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24.09.2025 um 12:47
Zitat von M8nixM8nix schrieb:Ein Revisionsantrag unterliegt einer relativ knappen Frist (ich glaube eine Woche nach Urteilsverkündung), da muss er im Falle eines Falles relativ schnell und gut vorbereitet reagieren können.
Binnen einer Woche nach Urteilsverkündung muss Revision eingelegt werden.
Für die Ausarbeitung der Revision hat er aber dann Zeit:
Strafprozeßordnung (StPO)
§ 345 Revisionsbegründungsfrist
(1) Die Revisionsanträge und ihre Begründung sind spätestens binnen eines Monats nach Ablauf der Frist zur Einlegung des Rechtsmittels bei dem Gericht, dessen Urteil angefochten wird, anzubringen. Die Revisionsbegründungsfrist verlängert sich, wenn das Urteil später als einundzwanzig Wochen nach der Verkündung zu den Akten gebracht worden ist, um einen Monat und, wenn es später als fünfunddreißig Wochen nach der Verkündung zu den Akten gebracht worden ist, um einen weiteren Monat. War bei Ablauf der Frist zur Einlegung des Rechtsmittels das Urteil noch nicht zugestellt, so beginnt die Frist mit der Zustellung des Urteils und in den Fällen des Satzes 2 der Mitteilung des Zeitpunktes, zu dem es zu den Akten gebracht ist.
(2) Seitens des Angeklagten kann dies nur in einer von dem Verteidiger oder einem Rechtsanwalt unterzeichneten Schrift oder zu Protokoll der Geschäftsstelle geschehen.
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__345.html



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24.09.2025 um 12:55
Zitat von emzemz schrieb:Binnen einer Woche nach Urteilsverkündung muss Revision eingelegt werden.
Für die Ausarbeitung der Revision hat er aber dann Zeit:
Zeitpunkt dafür ist die Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe, nicht die mündliche Urteilsverkündung. Im Normalfall ein Monat nach Zustellung.


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24.09.2025 um 13:06
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Wenn Herr Hensel tatsächlich mehrfach gesagt hat, es sei nicht geplant gewesen, die Kinder bei sich zu behalten, wenn die Mutter nur ihr Fehlverhalten zugegeben hätte, dann bestätigt mich das in meiner Ansicht. Das klingt für mich: "Knie vor mir nieder, wenn Du Deine Kinder wieder sehen willst!" Er war der Unangreifbare, in Dänemark, das dortige Recht im Rücken.
Also diese Ausage ist mir auch seltsam vorgekommen. Und ja, diesen Eindruck hatte ich auch ein bisschen. "Los, krieche zu Kreuze, dann bekommst Du die Kinder wieder!"
Wenn es so war, dann ist das wieder ein ganz fieser Winkelzug, weil es die Kinder wieder mal instrumentalisiert und er sie sowohl als Druckmittel als auch als Stellvertreter für sich missbraucht (sie soll sich bei ihnen entschuldigen, Hauptsache, die erniedriegt sich, räumt Fehler ein und kriecht zu Kreuze).

Ich habe auch nicht so ganz verstanden, worum es denn da konkret gegangen sein soll. Denn eine Entschuldigung fordert man ja eher für eine ganz konkrete Handlung oder Aussage ein, aber nicht für den gesamten Erziehungsstil. Dann wäre doch die Formulierung eher gewesen, dass die Kinder verlangt hätte, dass sie weniger streng ist, sie mehr Freiheiten haben etc.

Also an der Stelle sind bei mir zumindest auch ein paar Warnlampen angegangen...

Ich finde aber auch irgendwie die Aussage hart, dass es eigentlich nicht geplant war, dass die Kinder länger bei ihm bleiben und er die gar nicht hätte behalten wollen. Sicher ist da mindestens ein Stückchen Wahrheit dran, realistisch betrachtet hätten es wohl viele Menschen tatsächlich so gesehen. Natürlich will jeder seine eigenen Kinder gerne möglichst nah, oft und lange um sich haben, v.a. wenn es sich um Trennungskinder handelt, die man eher nur selten sieht. Aber realistisch hat er ja auch eine neue Familie mit neuer Frau, Stiefsohn, der eigenen ältesten Tochter und einem gemeinsamen Kleinkind. So eine Konstellation muss sich auch erst mal eingrooven und man richtet eben sein Leben so ein, dass es in dieser Konstellation gut klappt; vom Job her, von der Wohnungsgröße und -aufteilung her und ganz allgemein einfach von der Organisation des Alltags her. So Patchworkfamilien stehen da eben durchaus vor einigen Herausforderungen, weil sie sozusagen nicht organisch da reinwachsen, sondern zu einem beliebigen Zeitpunkt quasi so zusammengewürfelt werden aus Menschen, die oft dann schon alt genug sind, um eigenen Vorstellungen und Wünsche zu haben.

Da kann ich mir schon vorstellen, dass man nicht gerade Hurra schreit, wenn plötzlich zwei Kinder von Jetzt auf Gleich dazukommen wollen. Das stellt schon eine ziemliche Herausforderung und teilweise sicher auch ganz konkret eine neue Einschränkung für alle Familienmitglieder dar. Und wenn es um so banale Dinge geht, dass die beiden "neuen" Kinder ja auch irgendwie auf Dauer ein eigenes Zimmer brauchen, eine Schule besuchen müssen und dann sich dann eben 5 statt 3 Kinder, darunter ein Kleinkind die Aufmerksamkeit und Zeit der Eltern teilen müssen.
Und ich kann mir durchaus auch vorstellen, dass das Ehepaar Hensel die Anwesenheit der Kinder in ihrer Familie schon mehr als einmal nicht ganz so positiv gesehen hat, denn deren Anwesenheit war ja der Auslöser für die ganze Stalking-Kampagne, der sie über MOnate und Jahre einsgesetzt waren.

Aber ich finde diese Aussage, er habe die Kinder ja eigentlich gar nicht haben wollen, doch sehr verletzend für die Kinder. Irgendwei kamen sie mir, als ich das zum ersten mal gelesen hab, so verlassen vor, als würden sie da alleine und ohne zuhause in der Welt stehen. Klar, Mutter und Großeltern wollen sie gerne bei sich haben, sogar um (fast) jeden Preis, aber da möchten die Kinder nicht leben, zumindest nicht so, wie sie es bisher erlebt haben. Und der Vater, den sie sozusagen um Aufnahme bitten, will sie im Prinzip nicht wirklich bei sich haben.
Vielleicht hat Hensel das jetzt nur so im Prozess gesagt, weil es besser für ihn aussieht ("Ich wollte die Kinder ja gar nicht, sondern musste ihnen nur notfallmäßig helfen!"), aber dann erfahren sie das jetzt und ob sie es als reine Schutzbehauptung einschätzen können, wage ich mal zu bezweifeln.
Wenn es der Wahrheit entspricht, dann hoffe ich mal, dass er es die Kinder, als sie damals in ihrer Not den Wunsch geäußert haben, nicht hat spüren lassen...
Zitat von M8nixM8nix schrieb:Ich hatte das eher so verstanden, dass es der vorrangige Wunsch der Kinder war, dass CB ihr Fehlverhalten ihnen gegenüber zugibt und sich dafür entschuldigt.
Sozusagen als Grundlage dafür, dass die Kinder nach Hamburg zurückkehren.
Oder bin ich da auf dem Holzweg?
Ja, Hensel sagt, dass es der Wunsch der Kinder war, aber das sagt ja nicht unbedingt etwas darüber aus, ob es wirklich der Wunsch der Kinder war. Er könnte es denen auch a) eingeredet haben, dass sie das verlangen sollen oder b) einfach nur behaupten, dass es so ist.
Und zum anderen ist es auch schwer, jetzt nachträglich zu beurteilen, ob er das CB gegenüber so formuliert, ihr mitgeteilt, sie vielleicht sogar - um eine Versöhnung zwischen Kindern und Mutter bemüht - darum gebeten hat. Oder aber ob er das jetzt nur im Nachhin so darstellt, nach dem Motto: "Alles was es gebraucht hätte wäre eine kleine Entschuldigung gewesen, aber nicht mal die war sie bereit zu geben!"

Wir wissen es halt nicht.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

24.09.2025 um 13:41
Zitat von GrillageGrillage schrieb:So eine Konstellation muss sich auch erst mal eingrooven und man richtet eben sein Leben so ein, dass es in dieser Konstellation gut klappt; vom Job her, von der Wohnungsgröße und -aufteilung her und ganz allgemein einfach von der Organisation des Alltags her.
Hier im Thread war ja mal das ehemalige Wohnhaus von Herrn Hensel und seiner Patchwork-Familie verlinkt worden, weil es zum Verkauf steht. Und da wurde schnell ausgerechnet, dass für die Kinderschar das Haus eigentlich zu klein war. Es dürfte also eng zugegangen sein. Dann die echte oder vermeintliche (jedenfalls zum Schluss sich realisierende) Bedrohungslage. Das wirkt irgendwie alles sehr klaustrophobisch, was Herr Hensel erzählt.
Ein weiterer Komplex beschäftigte sich am zwölften Verhandlungstag mit der Überwachung der Familie Hensels in Dänemark. Der erklärte, dass seit 2022 zehn bis elf Kameras auf seinem Grundstück und an seinem Haus installiert worden seien. Der Eingangsbereich werde permanent überwacht, darüber hinaus 60 bis 65 Prozent des Grundstücks. Die Kinder hätten teils Gespräche im Haus selbst aufgezeichnet.
Quelle: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/kindesentfuehrungsprozess-christina-block-stephan-hensel-befragung-guel-pinar

Und dann kommt noch so eine Aussage des Vaters:
Bezogen auf die Frage, wer in seiner Familie heute die Kindererziehung primär wahrnehme, äußerte Hensel, dass es keiner besonderen Erziehungsmaßnahmen bedürfe. "Wir haben Kinder, die funktionieren", so Hensel. Wenn nötig spreche man über Themen, ansonsten würden sich seine Kinder selbstständig um ihre Angelegenheiten kümmern.
Quelle: s.o.

"Wir haben Kinder, die funktionieren".


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

24.09.2025 um 13:49
Meiner unbedeutenden Meinung nach sind die mit CB mehr oder weniger Verbandelten Angeklagten (mit Ausnahme des Israelis) jetzt erstmals auf dem Boden der Realität angekommen, wo sie mit ihren üblichen Waffen (Geld & Einfluß) nicht mehr weiterkommen. Sie versuchen es zwar, siehe Anda, der es bestimmt nicht umsonst macht.
Kury dürfte das früh erkannt haben und über seine Entpflichtung nicht unerfreut sein.
Und der titelaffine peruanische Professor sieht darin (noch) ein Highlight in seiner noch jungen Karriere. Es würde mich aber nicht wundern, wenn wir im Verlauf des Prozesses einen weiteren Wechsel des Rechtsbeistands von CB erleben.
Apropos: Was macht eigentlich die Stundensatzverrechnungserhöhungsgehilfin vom Professor? Hat die akiv schon mal was beigetragen?


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

24.09.2025 um 14:50
Zitat von katerlekaterle schrieb:Apropos: Was macht eigentlich die Stundensatzverrechnungserhöhungsgehilfin vom Professor? Hat die akiv schon mal was beigetragen?
Die dürfte ihm in erster Linie zuarbeiten, beobachten und notieren. Überhaupt sind mit Sicherheit Mitarbeitende der Kanzlei vollauf mit Aktenstudium beschäftigt. Meines Wissens wird das so gehandhabt, vor allem bei der Menge an Akten.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:"Wir haben Kinder, die funktionieren".
Das ist mir gestern auch aufgefallen. Wenigstens hat er noch ausgesagt, dass sie miteinander sprechen, wenn es mal nicht so läuft.
Abgesehen davon, dass sie es womöglich nicht anders kannten, blieb den Kindern wohl auch nichts anderes übrig, wenn man hört, wie eingespannt die Eltern waren.
Interessant wäre in diesem Zusammenhang die Sicht des Au-Pairs.
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Ja, Hensel sagt, dass es der Wunsch der Kinder war, aber das sagt ja nicht unbedingt etwas darüber aus, ob es wirklich der Wunsch der Kinder war. Er könnte es denen auch a) eingeredet haben, dass sie das verlangen sollen oder b) einfach nur behaupten, dass es so ist.
Schauen wir mal. Vielleicht erweist sich das, wenn die Tochter aussagt.
So ganz aus den Fingern dürfte er sich das nicht saugen, zumal in der kommenden Woche seine Frau geladen ist, die bestimmt auch zu diesem Thema befragt wird.


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24.09.2025 um 15:10
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Ich habe auch nicht so ganz verstanden, worum es denn da konkret gegangen sein soll. Denn eine Entschuldigung fordert man ja eher für eine ganz konkrete Handlung oder Aussage ein, aber nicht für den gesamten Erziehungsstil. Dann wäre doch die Formulierung eher gewesen, dass die Kinder verlangt hätte, dass sie weniger streng ist, sie mehr Freiheiten haben etc.
Geht es da nicht auch um körperliche Gewalt gegen die Kinder? Da kann man sich doch auch Mal bei den Kindern entschuldigen. Finde es auch Recht realistisch, dass die Kinder dafür eine Entschuldigung wollen.

Diese Charakterisierung scheint mir anhand von dem was wir bis jetzt wissen zumindest für Hensel nicht belegbar:
Zitat von OriginesOrigines schrieb:den gegenseitigen Hass, eine scheinbar egoistische, narzisstische, erbarmungslose, psychisch gewalttätige Grundhaltung Beider, die auf dem Rücken der Kinder ausgetragen wurde.



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gestern um 15:27
25.09.2025 Im Gespräch mit Lars Haider beschreibt Block-Anwalt Ingo Bott, warum er mit Pin-up-Girls auf seiner Weste, die Berichterstattung auf sich zu zieht um von seiner Mandantin Christina Block abzulenken.

Er sagt, vieles sei nicht so wie es scheint und macht auf Widersprüche in den Vorwürfen gegen Christina Block aufmerksam.

Außerdem geht Ingo Bott auf zentrale Strategien seiner Verteidigung ein und
beantwortet die beiden entscheidenden Fragen für den weiteren Verlauf des Prozesses.
Youtube: Christina Blocks Anwalt Ingo Bott: "Es gibt keine Beweise"
Christina Blocks Anwalt Ingo Bott: "Es gibt keine Beweise"
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Noch nicht reingehört, deshalb noch keine erklärenden Worte hierzu


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gestern um 15:39
WOW! WOW!

Wie weit kann Promo gehen?
Ich schau mir das nicht an. Hab nur den Anfang versucht. Das geht mir echt zu weit. Zuviel Propaganda und das während eines laufenden Prozesses. Hilfe!


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gestern um 15:44
Ich habe nur einmal in der Mitte reingehört und von ihm den Satz "die Kindesentziehung durch den Vater wird mitverhandelt". Dann bin ich mal auf die Stelle des Urteils gespannt wo es heißt "Der Nebenkläger ist schuldig und wird zu xy verurteilt".


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 15:47
Zitat von KTGKTG schrieb:Ich habe nur einmal in der Mitte reingehört und von ihm den Satz "die Kindesentziehung durch den Vater wird mitverhandelt". Dann bin ich mal auf die Stelle des Urteils gespannt wo es heißt "Der Nebenkläger ist schuldig und wird zu xy verurteilt".
Das ist echt auf den Punkt gebracht. Danke. Soweit kam ich nicht.


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gestern um 16:14
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Wenn Herr Hensel tatsächlich mehrfach gesagt hat, es sei nicht geplant gewesen, die Kinder bei sich zu behalten, wenn die Mutter nur ihr Fehlverhalten zugegeben hätte, dann bestätigt mich das in meiner Ansicht. Das klingt für mich: "Knie vor mir nieder, wenn Du Deine Kinder wieder sehen willst!" Er war der Unangreifbare, in Dänemark, das dortige Recht im Rücken.
Zitat von M8nixM8nix schrieb:Ich hatte das eher so verstanden, dass es der vorrangige Wunsch der Kinder war, dass CB ihr Fehlverhalten ihnen gegenüber zugibt und sich dafür entschuldigt.
Sozusagen als Grundlage dafür, dass die Kinder nach Hamburg zurückkehren.
Oder bin ich da auf dem Holzweg?
Zitat von GrillageGrillage schrieb:lso diese Ausage ist mir auch seltsam vorgekommen. Und ja, diesen Eindruck hatte ich auch ein bisschen. "Los, krieche zu Kreuze, dann bekommst Du die Kinder wieder!"
Wenn es so war, dann ist das wieder ein ganz fieser Winkelzug, weil es die Kinder wieder mal instrumentalisiert und er sie sowohl als Druckmittel als auch als Stellvertreter für sich missbraucht (sie soll sich bei ihnen entschuldigen, Hauptsache, die erniedriegt sich, räumt Fehler ein und kriecht zu Kreuze).
Ich habe das eher so verstanden wie @M8nix - eine Einsicht sich falsch zu verhalten, dies den Kindern gegenüber zuzugeben und zu ändern, und ggfs um Entschuldigung zu bitten. Ein Apell "zu Kreuze zu kriechen" höre ich persönlich überhaupt nicht raus.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 16:48
Ich fass mal ganz knapp zusammen, was Bott sagt:

Frau Block hat nichts mit der Entführung zu tun. Es gibt keinerlei Beweise bzw. Indizien hierfür.
Wer dahinter steckt, darüber nachzudenken, das ist nicht sein Job als Verteidiger.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 16:53
Zitat von cejarcejar schrieb:Ich habe das eher so verstanden wie @M8nix - eine Einsicht sich falsch zu verhalten, dies den Kindern gegenüber zuzugeben und zu ändern, und ggfs um Entschuldigung zu bitten. Ein Apell "zu Kreuze zu kriechen" höre ich persönlich überhaupt nicht raus.
Ich habe es auch so verstanden, dass für eine Wiederannäherung der Kinder an die Mutter, und nicht für eine Rückkehr nach Hamburg, eine Entschuldigung sowie das Zugeben eines Fehlverhaltens seitens der Kindesmutter von den Kindern erwartet wurde und erwünscht war. Nicht mehr und nicht weniger.

Was sie bis heute nicht tat, wohlgemerkt.


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