nocheinPoet schrieb:Meine Güte, wie kann man sich so an jedem Teilbegriff aufreiben und festbeißen?
emz schrieb:Benutze die zutreffenden Begriffe. Dann erübrigt sich das ...
Habe ich getan. Schau mal, unterschiedliche Menschen haben nun mal auch in der Regel einen leicht unterschiedlichen Wortschatz der Begriffe. Wie die genau definiert sind, was man wie bezeichnen kann. Keiner gibt hier den "zutreffenden" Begriff für alle anderen vor. Verstehe doch einfach die Begriffe richtig. Ich habe mich mit dem zutreffenden Begriff richtig ausgedrückt, wie belegt wurde:
Kindesmissbrauch steht für: Kindesmisshandlung, Misshandlung von Kindern im Allgemeinen.
Quelle:
Wikipedia: KindesmissbrauchDer Begriff steht eben nicht nur alle für "sexueller Missbrauch von Kindern, Ausübung sexueller Gewalt gegenüber Kindern", wenn Dir nur die eine Bedeutung bekannt ist, ist das nicht meine Schuld, und was ich gemeint habe, war auch aus dem Kontext klar. Das hier im Thread und ganz allgemein kein Vorwurf des sexuellem Missbrauchs von Kindern oder der Ausübung sexueller Gewalt gegenüber Kindern in Bezug zur Mutter erhoben wurde, ist doch wohl klar.
Aber auch mit dem Begriff "Misshandlungen" gibt es wohl noch "Unklarheiten":
BoobSinclar schrieb:Das hat niemand behauptet, weder Hensel, noch die Kinder. Von "Misshandlungen" war nie die Rede. Oder wenn, dann bitte ich Dich darum, das zu belegen, mir ist es nicht bekannt.
nocheinPoet schrieb:Es geht nun mal um Fakten, die Frage ist, gibt es wirklich Misshandlungen der Mutter, welche die Entziehung der Kinder durch den Vater zumindest moralisch rechtfertigen?
BoobSinclar schrieb:Genau, es geht um Fakten. Es hat weder "Misshandlungen" in irgendeinem Sinne gegeben, den Du zu konstruieren versuchst, noch hat es eine "Entziehung" gegeben. Über letzteres wird evtl. noch verhandelt, solange halten wir uns an die Aussagen von Hensel und vor allem die der Kinder, nachdem die Kinder beim Vater bleiben wollten.
Ich muss es splitten, bringt ja sonst nichts. Zur Klarstellung, ich habe den Begriff "Kindesmissbrauch" ganz allgemein im Sinn von "Misshandlung von Kindern im Allgemeinen" verwendet. Das ist so völlig richtig.
Du behauptest, der Begriff "Kindesmissbrauch" wäre ja nun total falsch, weil Du darunter nur "sexueller Missbrauch von Kindern" verstehst. Das ist so natürlich nicht mein Problem, hab ich aber ja nun belegt dann behauptest Du nun darüber hinaus, auch "Misshandlungen" in irgendeinem Sinne habe es nicht gegeben, ich würde versuchen das zu konstruieren. Das stimmt nun so auch einfach nicht.
nocheinPoet schrieb:Das mit den behaupteten Misshandlungen hab ich Dir oben mit Zitaten belegt. Aber gut, wird sicher viel Zustimmung hier geben, wenn Du sagst, gab es nicht. Damit entfällt dann auch der Grund für den Kindesentzug. Und doch, der hast so stattgefunden, die Kinder haben bei der Mutter gelebt, der Vater hat sie nach dem Besuch nicht zurückgegeben, es gab dann später ein Urteil, vorläufiges alleiniges Aufenthaltbestimmungsrecht, Vater hat sich auch daran nicht gehalten. Das erfüllt den Tatbestand der Kindesentziehung.
BoobSinclar schrieb:Ich hatte Dich darum gebeten, die Behauptung der "Misshandlung" mit Aussagen der Kinder oder des Vaters zu belegen, nicht mit Äußerungen und Meinungen von Forumsteilnehmern. Denn die sind für das Verhalten von realen Menschen eher nicht ausschlaggebend.
Es is so müßig und im Grunde einfach unnötig, die Dinge sind klar, der Kontext meiner Aussagen auch, es ist normal recht einfach zu verstehen.
Wenn die der Vater behauptet, die Kinder haben behauptet, es gab durch die Mutter Gewalt, nicht nur einmal, sondern mehrfach, immer wieder, so dass sie Angst haben, weil sie befürchten, wieder Gewalt durch die Mutter erfahren zu müssen, dann ist das der Vorwurf von Kindesmisshandlung. Dann gäbe es eine Kindeswohlgefährdung. Damit "erklärt" ja der Vater, warum er die Kinder der Mutter entzogen hat.
Das wurde natürlich hier im Thread thematisiert, immer wieder, was ich belegt habe. Natürlich belegen also auch die Äußerungen und Meinungen von Forumsteilnehmern dieses. Die haben das ja nicht frei erfunden, das kommt ja nun mal angeblich on den Kindern über den Vater hier in die illustre Runde.
Damit wäre das so schon geklärt, aber mir ging es nicht primär um das was der Vater behauptet hat, dass die Kinder behauptet hätten, sondern darum, dass mit diesem "Missbrauch" oder wenn es Dir lieber ist, mit diesen Misshandlungen der Kinder durch die Mutter, hier die Entziehung der Kinder gerechtfertigt wird.
Meine Aussage eben dazu:
nocheinPoet schrieb:Natürlich, ständig, immer wieder, damit wird die Entziehung der Kinder durch den Vater hier ja immer wieder gerechtfertigt und legitimiert. Er musste seine Kinder vor den Misshandlungen der Mutter schützen. Belege dafür gibt es nicht, das Gericht hat das auch nicht so gesehen. Wir haben hier einmal, der Junge musste nach Hause laufen, mit sieben Jahren, ein paar 100 Meter. Und einmal stand er vor der Tür. Ich muss nicht nun eine Latte an Aussagen zitieren, hier aus dem Thread, wo immer wieder behauptet wird, der Vater musste doch die Kinder vor der Gewalt durch die Mutter beschützen? Als klar wurde das Narrativ hier gefüttert, bis es kugelrund ist.
Und das fällt nicht nur mir so auf, und natürlich kann ich das auch ansprechen. Sich da nun an den Begriffen Missbrauch und Misshandlung so abzuarbeiten, bringt sachlich hier absolut keinen Mehrwert. Denn meine Aussage und der Kontext war wirklich klar. Ich hoffe das ist nun hiermit dann aber echt geklärt. Noch ausführlicher geht es kaum.
BoobSinclar schrieb:Laut seinen Aussagen und denen der Kinder sind sie freiwillig dort geblieben und wollten nicht zur Mutter zurück. 3 von 4 Kindern. Flüchten aus einem goldenen Nest mit vom Patriarch eingerichteten und bezahlten Kinderzimmern. Nach Dänemark. In eine Patchworkfamilie.
Das ist nun wieder recht emotional gefärbt, könnte ja implizieren, wenn die Kinder es bei der Mutter so gut hatten, ein "goldenes Nest", muss es doch einen richtig starken Grund gegeben haben, dass sie zum Vater "geflüchtet" sind. Ob das ein goldenes Nest war, wissen wir nicht, wir wissen habe, sie sind nicht geflüchtet, es gab keine Flucht. Der Vater hat sich nicht zurückgegeben, mit der Begründung, sie hätten gesagt, sie wollen nicht, sie haben Angst vor der Mutter, es gäbe bei der Zuhause Misshandlung, eben Gewalt.
BoobSinclar schrieb:Laut Frau Block brauchen die ihren manipulativen, pädophilen, intriganten, zerstörerischen, entfremdenden nichtsnutzigen Vater nicht. Ok, der Nichtsnutz kommt vom Patriarchen, den müssen wir leider abziehen.
Das ist nun wenig sachlich ...
Lanza schrieb:Es gab dazu einen klaren Gerichtsbeschluss aus der BRD bzgl. der 2 Kleinen.
BoobSinclar schrieb:Und selbst wenn es denn anders wäre:
- Sich im Recht fühlen ist nicht Recht haben. Und selbst wenn man denn Recht haben sollte, das Gewaltmonopol liegt bei uns beim Staat. Und da gibt es auch keine Ausnahme für alleinerziehende Mütter mit und ohne Papas Geld. Und es gibt auch keine Ausnahme für nichtsnutzige Väter.
- Wieso bezeichnen ausgerechnet immer diejenigen, die sich hier ganz laut das Kindeswohl auf die Fahnen schreiben, die Kinder als Lügner:innen, als manipulierte Dinge oder Gegenstände, die keine eigenen Gedanken fassen oder Gefühle entwickeln können und die man der rechtmäßigen Besitzerin zurückgeben muss, wie ein geliehenes, aber nicht zurück gespultes Video?
Wer sind denn "Diejenigen" bitte hier, welche die Kinder als Lügner bezeichnen?
Selbst wenn man die Aussagen der Kinder hinterfragt, bezeichnet man die nicht als Lügner. Und der Rest ist ja noch heftiger, wer behauptet denn hier, die Kinder könnten keine eigenen Gedanken fassen oder Gefühle entwickeln?
Das sich nun an der Formulierung "zurückgeben" so aufzuhängen, ist auch unnötig, übliche Bezeichnung in so einem Kontext, keiner bezeichnet die Kinder deswegen nun als Ding oder Gegenstand ohne eigenen Gedanken und unfähig Gefühle zu entwickeln.
Die Herausgabe des Kindes ist ein zentraler Begriff im deutschen Familienrecht. Er beschreibt den Anspruch einer Person darauf, ein Kind von einer anderen Person herausverlangt zu können, wenn diese das Kind ohne rechtlichen Grund bei sich hält. Die Thematik ist in erster Linie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und betrifft insbesondere Fälle, in denen die elterliche Sorge, das Umgangsrecht oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht betroffen sind. Der Anspruch auf Herausgabe des Kindes erhält besondere Relevanz bei Trennungen, Scheidungen, sorgerechtlichen Auseinandersetzungen sowie in Fällen der Kindesentziehung.
Quelle:
https://www.mtrlegal.com/wiki/herausgabe-des-kindes/Prinzipiell sieht die deutsche Rechtsprechung vor, dass die Erziehung eines Kindes Recht und Pflicht der Eltern ist, so dass das Jugendamt prinzipiell die Kinder an die Eltern zurückgeben muss, auch wenn die Familienverhältnisse nicht ideal sind.
Quelle:
https://www.kgk-kanzlei.de/rechtsgebiete/familienrecht/kindesentzug-durch-das-jugendamt/Ja nun, eventuell sind eben auch Anwälte der Ansicht, Kinder sind nur Gegenstände, eben nur ein Ding, etwas wie ein nicht zurück gespultes Video, oder es ist doch eben mehr so, dass das einfach ein ganz normaler und üblicher Begriff in diesem Kontext ist. Es ist also überflüssig sich hier so zu echauffieren, man muss nur die Begriffe richtig kennen und kann sich dann Vorwürfe gegenüber anderen in der Form hier einfach ersparen.
Natürlich - ich gehe mal schwer davon aus - bezeichnet hier keiner die Kinder als Gegenstände oder spricht ihnen Gefühle ab. Und ebenso hat hier keiner die Kinder als Lügner bezeichnet. Was uns hier doch wohl einen sollte, ist die Ansicht, dass die Kinder hier die Opfer sind, viel Leid erfahren haben und die Eltern und die Erwachsenen dafür die Verantwortung tragen, die Schuld. Und man kann dann unterschiedlicher Meinung sein, wie sich die Schuld aufteilt, und persönlich sehe ich hier mehr Schuld auf Seiten der Mutter. Die hat hier reichlich Grenzen überschritten und steht damit zu Recht vor Gericht.
Ich teile aber nun nicht die Meinung, dass nur die Mutter hier Schuld trifft, alleinig, und der Vater eben der weiße Ritter ist, der gar nicht anders handeln konnte, der alles richtig gemacht hat und die Kinder vor der bösen Hexe retten musste. Ich sehe auch beim Vater einiges an Schuld. Und nur weil ich das hier anspreche, spreche ich doch die Mutter nicht von jeder Schuld frei.