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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

3.594 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kinder, Entführung, Dänemark ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 12:27
Wie es Klara so ging.
Nur wenige Tage später, am 4. Januar 2024, kam es laut Medienberichten zu einem weiteren erschütternden Vorfall. Beim Besuch im Haus ihrer Mutter in Hamburg-Ohlsdorf habe Klara unter Tränen um Hilfe gebeten – vergeblich. Eine Mitarbeiterin des Jugendamts soll untätig geblieben sein. Klara wird später sagen: "Ich fühlte mich im Stich gelassen."
Die Staatsanwaltschaft ermittelte zwar gegen die Jugendamtsmitarbeiterin, doch der Vorwurf der Beihilfe ließ sich nicht erhärten. Klaras Vater, vertreten durch seinen Anwalt Gerd Uecker, erklärt gegenüber der Hamburger Morgenpost: "Ich kenne das Mädchen. Wenn sie sagt, sie habe um Hilfe gebeten, dann hat sie das auch getan."
Quelle:
https://intouch.wunderweib.de/neues-drama-um-christina-block-ihr-eigene-tochter-will-aussagen-132174.html
zufolge will insbesondere die 14-jährige Klara gegen ihre Mutter aussagen. Zudem soll sie Strafanzeige gegen eine Hamburger Jugendamtsmitarbeiterin gestellt haben, da diese ihr und ihrem Bruder nach der Entführung bei einem Besuch der Familie Hilfe verweigert habe.
Quelle:
https://www.tag24.de/unterhaltung/verteidigung-beantragt-ausschluss-der-kinder-als-nebenklaeger-im-block-prozess-3403002
Auf die Frage, wie es der Tochter von Christina Block aktuell geht, wollte Hörning keine Antwort geben. Aber: "Wer meint, dass es ihr gut geht, der hat, glaube ich, nicht verstanden, was hier passiert ist."
Quelle:
https://www.tag24.de/unterhaltung/verteidigung-beantragt-ausschluss-der-kinder-als-nebenklaeger-im-block-prozess-3403002


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 12:46
Zitat von sardisardi schrieb:Frau Block ließ allerdings nur eine LKA-Beamtin und eine Jugendamts-Mitarbeiterin ins Haus, um die Kinder nicht zu überfordern. Die zwei Frauen fanden die entführten Klara und Theodor im Keller des Hauses vor. Dort spielten sie zusammen mit ihrer älteren Schwester Greta Computer. Die Kinder „grüßten zurückhaltend“ und wirkten „äußerlich unversehrt“, heißt es in einem Aktenvermerk.
Zurück im Flur, sprach die LKA-Beamtin mit Christina Block. Sie erläuterte ihr die Strafvorwürfe und belehrte sie rechtlich als Beschuldigte. Danach habe Christina Block den Vorwurf der Kindesentziehung mit dem Satz kommentiert, sie könne eine solche Straftat gar nicht begehen, da sie Sorgerechtsinhaberin sei.
Es folgte die Bemerkung: „Ich mache eine Rückführung, er macht eine Entführung." Um die Brisanz dieses Satzes zu dokumentieren, hat die LKA-Beamtin ihn im Protokoll extra unterstrichen.

Quelle
https://www.focus.de/panorama/erhebliche-kriminelle-energie-ermittler-belasten-christina-block-schwer_e02ff6af-60f9-4e2f-89e7-8e47b062ea6c.html
Von mir fett gemacht und unterstrichen: Damit hat sie aus meiner Sicht zugegeben, die Entführungsaktion ... sorry Rückführungsaktion initiiert zu haben. Woran ich sowieso keine Zweifel habe. Aber vor Gericht wird dies sicher auch verwertet.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 14:01
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Das war am 3. Januar 2024, das waren er und CB sich noch sicher, dass sie die Kinder "hatten" und auch "behalten" würden dürfen. Ich vermute deshalb, dass es ihm v.a. darum ging, sich und CB mit der Veröffentlichung der "Pädophilen-Story" noch mehr als Held darstellen zu können, der die Kinder durch Entführung gerettet hat.
Ich dachte immer, dass CB und Delling sich im Recht fühlten glaube ich aber nicht mehr. Zu viele Menschen hatten sie im Verlauf der Planungen schon drauf hingewiesen, dass die Aktion illegal ist. Vielleicht ging es also auch darum, einen Notstand zu kreieren, mit dem man die Entführung als Nothilfe rechtfertigen wollte.
Für mich klingt das ganze so, als hätten sie eine Timeline:
Pädophilen-Story im September/Oktober,
Rückführung an Silvester
und am 3. Januar nochmal die Pädophilen-Story.

Dass eine wie auch immer geartete Rückführung rechtswidrig ist, wussten sie seit geraumer Zeit.
Ich vermute auch, dass sie glaubhaft machen wollten, im Sinne eines rechtfertigenden Notstands gehandelt zu haben und dazu brauchten sie die Pädophilen-Story.
Nach dem Motto, was blieb uns anderes übrig, als diesen Weg zu wählen, nachdem im September/Oktober nichts passiert ist.
Und von den Nachbarn in DK war ja wohl auch nichts belastendes zurückgemeldet worden nach den Briefen, die dort verteilt worden waren.

Ich glaube nach wie vor, dass sich CB und GD im Recht fühlten. Das kann man, auch wenn man hundertmal gehört hat, dass dem nicht so ist. Wenn man auf seinem Standpunkt beharrt und die Überzeugung im Recht zu sein nicht reflektiert. Wenn ich der Meinung bin, dass der Himmel grün ist, dann hat er auch so zu sein, egal ob alle anderen sagen, er ist blau.
Zitat von CurlySue_CurlySue_ schrieb:Ich denke, die Verriegelung der (Keller-)fenster diente dazu, dass die Kinder darüber nicht fliehen konnten, aber aufgehalten haben werden sie sich oben, so fair muss man sein.
Da gab es eine Anweisung, die Fenster abzuschließen, damit die Kinder nicht auf diesem Weg fliehen.
Wobei ich mich frage, wie abgeriegelt das Haus wohl sein musste, wenn der Weg über die Kellerfenster noch eine Option ist. Und: Warum überhaupt an Flucht denken, wenn ich die Kinder „befreit“ habe?
Zitat von DiarmuidDiarmuid schrieb:Von mir fett gemacht und unterstrichen: Damit hat sie aus meiner Sicht zugegeben, die Entführungsaktion ... sorry Rückführungsaktion initiiert zu haben.
Sehe ich ganz genauso.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 14:23
Zitat von M8nixM8nix schrieb:Da gab es eine Anweisung, die Fenster abzuschließen, damit die Kinder nicht auf diesem Weg fliehen.
Wobei ich mich frage, wie abgeriegelt das Haus wohl sein musste, wenn der Weg über die Kellerfenster noch eine Option ist. Und: Warum überhaupt an Flucht denken, wenn ich die Kinder „befreit“ habe?

Zitat von Diarmuid
@M8nix
Das habe ich mich auch gefragt.
Nach CB Verständnis waren die Kinder "gehirngewaschen" und sollten wieder
"normalisiert" werden. Also praktisch zu ihrem Glück gezwungen werden.


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gestern um 14:29
Zitat von sardisardi schrieb:Wie es Klara so ging.
Meine Güte, wie sehr müssen die Kinder gelitten haben. Das ist schon schwer zu lesen.


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gestern um 15:36
Zitat von sardisardi schrieb:Beim Besuch im Haus ihrer Mutter in Hamburg-Ohlsdorf habe Klara unter Tränen um Hilfe gebeten – vergeblich. Eine Mitarbeiterin des Jugendamts soll untätig geblieben sein. Klara wird später sagen: "Ich fühlte mich im Stich gelassen."
Die Staatsanwaltschaft ermittelte zwar gegen die Jugendamtsmitarbeiterin, doch der Vorwurf der Beihilfe ließ sich nicht erhärten. Klaras Vater, vertreten durch seinen Anwalt Gerd Uecker, erklärt gegenüber der Hamburger Morgenpost: "Ich kenne das Mädchen. Wenn sie sagt, sie habe um Hilfe gebeten, dann hat sie das auch getan."
Das wird noch spannend, wenn die besagte Mitarbeiterin des Jugendamtes bei Gericht aussagt. Sie hatte offenbar in ihrem Bericht geschrieben, die Stimmung sei entspannt und gelöst gewesen.
Das passt so gar nicht zu der Verzweiflung von Klara.
Dass das Kind zu dem Zeitpunkt aufgelöst und verzweifelt war, finde ich absolut nachvollziehbar. Zumal für die Kinder offenbar auch immer noch nicht klar war, was eigentlich mit dem Vater ist.
Anrufen durften sie ihn ja nicht.

Ich bin mal gespannt wie die Mitarbeiterin diese Widersprüche auflösen wird.
Ebenso bin ich sehr gespannt auf die Aussagen der Polizist:innen, die dort den ersten Hausbesuch gemacht haben.
Zitat von DiarmuidDiarmuid schrieb:Damit hat sie aus meiner Sicht zugegeben, die Entführungsaktion ... sorry Rückführungsaktion initiiert zu haben. Woran ich sowieso keine Zweifel habe. Aber vor Gericht wird dies sicher auch verwertet.
Ich meine in irgendeiner Veröffentlichung stand, dass die StA diese Aussage von CB als Teilgeständnis gewertet hat


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 15:43
Zitat von nocheinPoetnocheinPoet schrieb:Meine Güte, wie kann man sich so an jedem Teilbegriff aufreiben und festbeißen?
Zitat von emzemz schrieb:Benutze die zutreffenden Begriffe. Dann erübrigt sich das ...
Habe ich getan. Schau mal, unterschiedliche Menschen haben nun mal auch in der Regel einen leicht unterschiedlichen Wortschatz der Begriffe. Wie die genau definiert sind, was man wie bezeichnen kann. Keiner gibt hier den "zutreffenden" Begriff für alle anderen vor. Verstehe doch einfach die Begriffe richtig. Ich habe mich mit dem zutreffenden Begriff richtig ausgedrückt, wie belegt wurde:
Kindesmissbrauch steht für: Kindesmisshandlung, Misshandlung von Kindern im Allgemeinen.
Quelle: Wikipedia: Kindesmissbrauch

Der Begriff steht eben nicht nur alle für "sexueller Missbrauch von Kindern, Ausübung sexueller Gewalt gegenüber Kindern", wenn Dir nur die eine Bedeutung bekannt ist, ist das nicht meine Schuld, und was ich gemeint habe, war auch aus dem Kontext klar. Das hier im Thread und ganz allgemein kein Vorwurf des sexuellem Missbrauchs von Kindern oder der Ausübung sexueller Gewalt gegenüber Kindern in Bezug zur Mutter erhoben wurde, ist doch wohl klar.



Aber auch mit dem Begriff "Misshandlungen" gibt es wohl noch "Unklarheiten":
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Das hat niemand behauptet, weder Hensel, noch die Kinder. Von "Misshandlungen" war nie die Rede. Oder wenn, dann bitte ich Dich darum, das zu belegen, mir ist es nicht bekannt.
Zitat von nocheinPoetnocheinPoet schrieb:Es geht nun mal um Fakten, die Frage ist, gibt es wirklich Misshandlungen der Mutter, welche die Entziehung der Kinder durch den Vater zumindest moralisch rechtfertigen?
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Genau, es geht um Fakten. Es hat weder "Misshandlungen" in irgendeinem Sinne gegeben, den Du zu konstruieren versuchst, noch hat es eine "Entziehung" gegeben. Über letzteres wird evtl. noch verhandelt, solange halten wir uns an die Aussagen von Hensel und vor allem die der Kinder, nachdem die Kinder beim Vater bleiben wollten.
Ich muss es splitten, bringt ja sonst nichts. Zur Klarstellung, ich habe den Begriff "Kindesmissbrauch" ganz allgemein im Sinn von "Misshandlung von Kindern im Allgemeinen" verwendet. Das ist so völlig richtig.

Du behauptest, der Begriff "Kindesmissbrauch" wäre ja nun total falsch, weil Du darunter nur "sexueller Missbrauch von Kindern" verstehst. Das ist so natürlich nicht mein Problem, hab ich aber ja nun belegt dann behauptest Du nun darüber hinaus, auch "Misshandlungen" in irgendeinem Sinne habe es nicht gegeben, ich würde versuchen das zu konstruieren. Das stimmt nun so auch einfach nicht.


Zitat von nocheinPoetnocheinPoet schrieb:Das mit den behaupteten Misshandlungen hab ich Dir oben mit Zitaten belegt. Aber gut, wird sicher viel Zustimmung hier geben, wenn Du sagst, gab es nicht. Damit entfällt dann auch der Grund für den Kindesentzug. Und doch, der hast so stattgefunden, die Kinder haben bei der Mutter gelebt, der Vater hat sie nach dem Besuch nicht zurückgegeben, es gab dann später ein Urteil, vorläufiges alleiniges Aufenthaltbestimmungsrecht, Vater hat sich auch daran nicht gehalten. Das erfüllt den Tatbestand der Kindesentziehung.
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Ich hatte Dich darum gebeten, die Behauptung der "Misshandlung" mit Aussagen der Kinder oder des Vaters zu belegen, nicht mit Äußerungen und Meinungen von Forumsteilnehmern. Denn die sind für das Verhalten von realen Menschen eher nicht ausschlaggebend.
Es is so müßig und im Grunde einfach unnötig, die Dinge sind klar, der Kontext meiner Aussagen auch, es ist normal recht einfach zu verstehen.

Wenn die der Vater behauptet, die Kinder haben behauptet, es gab durch die Mutter Gewalt, nicht nur einmal, sondern mehrfach, immer wieder, so dass sie Angst haben, weil sie befürchten, wieder Gewalt durch die Mutter erfahren zu müssen, dann ist das der Vorwurf von Kindesmisshandlung. Dann gäbe es eine Kindeswohlgefährdung. Damit "erklärt" ja der Vater, warum er die Kinder der Mutter entzogen hat.

Das wurde natürlich hier im Thread thematisiert, immer wieder, was ich belegt habe. Natürlich belegen also auch die Äußerungen und Meinungen von Forumsteilnehmern dieses. Die haben das ja nicht frei erfunden, das kommt ja nun mal angeblich on den Kindern über den Vater hier in die illustre Runde.



Damit wäre das so schon geklärt, aber mir ging es nicht primär um das was der Vater behauptet hat, dass die Kinder behauptet hätten, sondern darum, dass mit diesem "Missbrauch" oder wenn es Dir lieber ist, mit diesen Misshandlungen der Kinder durch die Mutter, hier die Entziehung der Kinder gerechtfertigt wird.

Meine Aussage eben dazu:
Zitat von nocheinPoetnocheinPoet schrieb:Natürlich, ständig, immer wieder, damit wird die Entziehung der Kinder durch den Vater hier ja immer wieder gerechtfertigt und legitimiert. Er musste seine Kinder vor den Misshandlungen der Mutter schützen. Belege dafür gibt es nicht, das Gericht hat das auch nicht so gesehen. Wir haben hier einmal, der Junge musste nach Hause laufen, mit sieben Jahren, ein paar 100 Meter. Und einmal stand er vor der Tür. Ich muss nicht nun eine Latte an Aussagen zitieren, hier aus dem Thread, wo immer wieder behauptet wird, der Vater musste doch die Kinder vor der Gewalt durch die Mutter beschützen? Als klar wurde das Narrativ hier gefüttert, bis es kugelrund ist.
Und das fällt nicht nur mir so auf, und natürlich kann ich das auch ansprechen. Sich da nun an den Begriffen Missbrauch und Misshandlung so abzuarbeiten, bringt sachlich hier absolut keinen Mehrwert. Denn meine Aussage und der Kontext war wirklich klar. Ich hoffe das ist nun hiermit dann aber echt geklärt. Noch ausführlicher geht es kaum.


Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Laut seinen Aussagen und denen der Kinder sind sie freiwillig dort geblieben und wollten nicht zur Mutter zurück. 3 von 4 Kindern. Flüchten aus einem goldenen Nest mit vom Patriarch eingerichteten und bezahlten Kinderzimmern. Nach Dänemark. In eine Patchworkfamilie.
Das ist nun wieder recht emotional gefärbt, könnte ja implizieren, wenn die Kinder es bei der Mutter so gut hatten, ein "goldenes Nest", muss es doch einen richtig starken Grund gegeben haben, dass sie zum Vater "geflüchtet" sind. Ob das ein goldenes Nest war, wissen wir nicht, wir wissen habe, sie sind nicht geflüchtet, es gab keine Flucht. Der Vater hat sich nicht zurückgegeben, mit der Begründung, sie hätten gesagt, sie wollen nicht, sie haben Angst vor der Mutter, es gäbe bei der Zuhause Misshandlung, eben Gewalt.


Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Laut Frau Block brauchen die ihren manipulativen, pädophilen, intriganten, zerstörerischen, entfremdenden nichtsnutzigen Vater nicht. Ok, der Nichtsnutz kommt vom Patriarchen, den müssen wir leider abziehen.
Das ist nun wenig sachlich ...


Zitat von LanzaLanza schrieb:Es gab dazu einen klaren Gerichtsbeschluss aus der BRD bzgl. der 2 Kleinen.
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Und selbst wenn es denn anders wäre:

  1. Sich im Recht fühlen ist nicht Recht haben. Und selbst wenn man denn Recht haben sollte, das Gewaltmonopol liegt bei uns beim Staat. Und da gibt es auch keine Ausnahme für alleinerziehende Mütter mit und ohne Papas Geld. Und es gibt auch keine Ausnahme für nichtsnutzige Väter.

  2. Wieso bezeichnen ausgerechnet immer diejenigen, die sich hier ganz laut das Kindeswohl auf die Fahnen schreiben, die Kinder als Lügner:innen, als manipulierte Dinge oder Gegenstände, die keine eigenen Gedanken fassen oder Gefühle entwickeln können und die man der rechtmäßigen Besitzerin zurückgeben muss, wie ein geliehenes, aber nicht zurück gespultes Video?
Wer sind denn "Diejenigen" bitte hier, welche die Kinder als Lügner bezeichnen?

Selbst wenn man die Aussagen der Kinder hinterfragt, bezeichnet man die nicht als Lügner. Und der Rest ist ja noch heftiger, wer behauptet denn hier, die Kinder könnten keine eigenen Gedanken fassen oder Gefühle entwickeln?

Das sich nun an der Formulierung "zurückgeben" so aufzuhängen, ist auch unnötig, übliche Bezeichnung in so einem Kontext, keiner bezeichnet die Kinder deswegen nun als Ding oder Gegenstand ohne eigenen Gedanken und unfähig Gefühle zu entwickeln.
Die Herausgabe des Kindes ist ein zentraler Begriff im deutschen Familienrecht. Er beschreibt den Anspruch einer Person darauf, ein Kind von einer anderen Person herausverlangt zu können, wenn diese das Kind ohne rechtlichen Grund bei sich hält. Die Thematik ist in erster Linie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und betrifft insbesondere Fälle, in denen die elterliche Sorge, das Umgangsrecht oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht betroffen sind. Der Anspruch auf Herausgabe des Kindes erhält besondere Relevanz bei Trennungen, Scheidungen, sorgerechtlichen Auseinandersetzungen sowie in Fällen der Kindesentziehung.
Quelle: https://www.mtrlegal.com/wiki/herausgabe-des-kindes/
Prinzipiell sieht die deutsche Rechtsprechung vor, dass die Erziehung eines Kindes Recht und Pflicht der Eltern ist, so dass das Jugendamt prinzipiell die Kinder an die Eltern zurückgeben muss, auch wenn die Familienverhältnisse nicht ideal sind.
Quelle: https://www.kgk-kanzlei.de/rechtsgebiete/familienrecht/kindesentzug-durch-das-jugendamt/

Ja nun, eventuell sind eben auch Anwälte der Ansicht, Kinder sind nur Gegenstände, eben nur ein Ding, etwas wie ein nicht zurück gespultes Video, oder es ist doch eben mehr so, dass das einfach ein ganz normaler und üblicher Begriff in diesem Kontext ist. Es ist also überflüssig sich hier so zu echauffieren, man muss nur die Begriffe richtig kennen und kann sich dann Vorwürfe gegenüber anderen in der Form hier einfach ersparen.

Natürlich - ich gehe mal schwer davon aus - bezeichnet hier keiner die Kinder als Gegenstände oder spricht ihnen Gefühle ab. Und ebenso hat hier keiner die Kinder als Lügner bezeichnet. Was uns hier doch wohl einen sollte, ist die Ansicht, dass die Kinder hier die Opfer sind, viel Leid erfahren haben und die Eltern und die Erwachsenen dafür die Verantwortung tragen, die Schuld. Und man kann dann unterschiedlicher Meinung sein, wie sich die Schuld aufteilt, und persönlich sehe ich hier mehr Schuld auf Seiten der Mutter. Die hat hier reichlich Grenzen überschritten und steht damit zu Recht vor Gericht.

Ich teile aber nun nicht die Meinung, dass nur die Mutter hier Schuld trifft, alleinig, und der Vater eben der weiße Ritter ist, der gar nicht anders handeln konnte, der alles richtig gemacht hat und die Kinder vor der bösen Hexe retten musste. Ich sehe auch beim Vater einiges an Schuld. Und nur weil ich das hier anspreche, spreche ich doch die Mutter nicht von jeder Schuld frei.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 16:19
Zitat von nocheinPoetnocheinPoet schrieb:emz schrieb:
Benutze die zutreffenden Begriffe. Dann erübrigt sich das ...

Habe ich getan. Schau mal, unterschiedliche Menschen haben nun mal auch in der Regel einen leicht unterschiedlichen Wortschatz der Begriffe. Wie die genau definiert sind, was man wie bezeichnen kann. Keiner gibt hier den "zutreffenden" Begriff für alle anderen vor. Verstehe doch einfach die Begriffe richtig. Ich habe mich mit dem zutreffenden Begriff richtig ausgedrückt, wie belegt wurde:
Wir schreiben hier in der Krimirubrik. Folglich arbeiten wir hier mit den korrekten Rechtsbegriffen.
Diese Begriffe sind per Gesetz klar definiert.
Danach sind Missbrauch und Misshandlung nicht synonym.
Zitat von nocheinPoetnocheinPoet schrieb:Sich da nun an den Begriffen Missbrauch und Misshandlung so abzuarbeiten, bringt sachlich hier absolut keinen Mehrwert.
Dem kann ich nur stimmen.
Das erübrigt sich, wenn wir uns an die Rechtslage halten.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 16:24
Zitat von sardisardi schrieb:Wie es Klara so ging.
Nur wenige Tage später, am 4. Januar 2024, kam es laut Medienberichten zu einem weiteren erschütternden Vorfall. Beim Besuch im Haus ihrer Mutter in Hamburg-Ohlsdorf habe Klara unter Tränen um Hilfe gebeten – vergeblich. Eine Mitarbeiterin des Jugendamts soll untätig geblieben sein. Klara wird später sagen: "Ich fühlte mich im Stich gelassen." Die Staatsanwaltschaft ermittelte zwar gegen die Jugendamtsmitarbeiterin, doch der Vorwurf der Beihilfe ließ sich nicht erhärten. Klaras Vater, vertreten durch seinen Anwalt Gerd Uecker, erklärt gegenüber der Hamburger Morgenpost: "Ich kenne das Mädchen. Wenn sie sagt, sie habe um Hilfe gebeten, dann hat sie das auch getan."
Quelle: https://intouch.wunderweib.de/neues-drama-um-christina-block-ihr-eigene-tochter-will-aussagen-132174.html
... zufolge will insbesondere die 14-jährige Klara gegen ihre Mutter aussagen. Zudem soll sie Strafanzeige gegen eine Hamburger Jugendamtsmitarbeiterin gestellt haben, da diese ihr und ihrem Bruder nach der Entführung bei einem Besuch der Familie Hilfe verweigert habe.

... Auf die Frage, wie es der Tochter von Christina Block aktuell geht, wollte Hörning keine Antwort geben. Aber: "Wer meint, dass es ihr gut geht, der hat, glaube ich, nicht verstanden, was hier passiert ist."
Quelle: https://www.tag24.de/unterhaltung/verteidigung-beantragt-ausschluss-der-kinder-als-nebenklaeger-im-block-prozess-3403002
Das ist natürlich sehr heftig, hier sollte das Amt was auf die Nase bekommen. Wenn Kinder - auch ohne Tränen - um Hilfe bitten, dann musst das ernst genommen werden und direkt gehandelt. Einmal zu viel und sich "irren" ist besser, als zu spät. Es gibt so viele Fälle, wo das Amt schon Bescheid wusste, hätte handeln können und es nicht getan hat. Mit der Folge, dass Kinder misshandelt wurden, oder gar getötet.

Ich hoffe sie sagt aus, sie will, also sollte man sie unbedingt auch aussagen lassen.


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gestern um 16:34
Zitat von nocheinPoetnocheinPoet schrieb:Habe ich getan. Schau mal, unterschiedliche Menschen haben nun mal auch in der Regel einen leicht unterschiedlichen Wortschatz der Begriffe. Wie die genau definiert sind, was man wie bezeichnen kann. Keiner gibt hier den "zutreffenden" Begriff für alle anderen vor. Verstehe doch einfach die Begriffe richtig. Ich habe mich mit dem zutreffenden Begriff richtig ausgedrückt, wie belegt wurde:
Kindesmissbrauch steht für: Kindesmisshandlung, Misshandlung von Kindern im Allgemeinen.
Quelle: Wikipedia: Kindesmissbrauch

Der Begriff steht eben nicht nur alle für "sexueller Missbrauch von Kindern, Ausübung sexueller Gewalt gegenüber Kindern", wenn Dir nur die eine Bedeutung bekannt ist, ist das nicht meine Schuld, und was ich gemeint habe, war auch aus dem Kontext klar. Das hier im Thread und ganz allgemein kein Vorwurf des sexuellem Missbrauchs von Kindern oder der Ausübung sexueller Gewalt gegenüber Kindern in Bezug zur Mutter erhoben wurde, ist doch wohl klar.
Zitat von emzemz schrieb:Wir schreiben hier in der Krimirubrik. Folglich arbeiten wir hier mit den korrekten Rechtsbegriffen. Diese Begriffe sind per Gesetz klar definiert. Danach sind Missbrauch und Misshandlung nicht synonym.
Erstmal kannst Du belegen, dass ich den Begriff im Sinne der Definition des Gesetzes falsch verwendet habe und wie der genau definiert ist. Und dann sind wir hier kein Juristen noch Volljuristen, wie man ja auch an dem Begriff "Herausgabe" erkennen kann. Der Begriff ist so üblich, wird sich dennoch aber drüber aufgeregt.

Es war ganz klar und einfach zu verstehen, wie ich den Begriff gemeint habe und wie Du an Wikipedia erkennen kannst, lag ich damit nicht falsch.


Zitat von nocheinPoetnocheinPoet schrieb:Sich da nun an den Begriffen Missbrauch und Misshandlung so abzuarbeiten, bringt sachlich hier absolut keinen Mehrwert.
Zitat von emzemz schrieb:Dem kann ich nur stimmen. Das erübrigt sich, wenn wir uns an die Rechtslage halten.
Es reicht völlig aus, wenn Aussagen nicht versucht werden auf Krampf falsch zu verstehen. Denn wie mehrfach erklärt, war ganz klar und deutlich zu verstehen, dass ich nie von einem sexuellen Missbrauch durch die Mutter sprach. Das Fass hier hätte nie aufgemacht werden müssen, wenn man meine Beitrag einfach so verstanden hätte, wie er geschrieben war. Der Kontext war unmissverständlich.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 16:46
Wen es interessiert und sofern er nicht schon längst bekannt ist, der unten verlinkte Beitrag bei Übermedien (vom 29.01.2024) gibt einen guten Überblick über den Verlauf seit 2021 und die Rolle der Medien.
Von A wie Abendblatt bis Z wie Zeit.

https://uebermedien.de/91517/die-medienschlacht-um-die-block-kinder/[/quote]

Der folgende Absatz
Es ist der emotionale Einstieg in den Text: „Eine Fee steht vor dir – drei Wünsche hast du frei.“ Dieses „uralte Spiel“ habe eine Richterin im Herbst 2021 bei einer Anhörung angewendet und gefragt: Was wünschst du dir?

Es gebe Kinder, schreibt die „Zeit“, die sagen: ein Haustier, unbegrenzt Playstation spielen, jeden Abend Pommes. Die Block-Kinder aber, damals sieben und zehn Jahre alt, antworteten anders: Sie brachten zum Ausdruck, dass sie nicht zur Mutter zurückwollen.
Quelle: Siehe oben

nimmt Bezug auf einen Artikel in der Zeit, der hinter einer Paywall steckt, sodass ich ihn nicht angeben darf, ist aber an sich schon aussagekräftig genug, was die Haltung der Kinder betrifft.


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gestern um 16:54
Zitat von emzemz schrieb:Wir schreiben hier in der Krimirubrik. Folglich arbeiten wir hier mit den korrekten Rechtsbegriffen.
Das sehe ich auch so.

Ich habe auch schon Hinweise von anderen Usern bekommen, wenn ich nicht den richtigen Begriff verwendet habe. Das fand ich für eine konstruktive Diskussion immer sehr hilfreich. Zumal damit Missverständnis vermieden werden.

Wenn ich Apfel sage, dann möchte ich auch, dass die anderen Apfel hören und nicht Birne.


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gestern um 17:47
Zitat von M8nixM8nix schrieb:Ich habe auch schon Hinweise von anderen Usern bekommen, wenn ich nicht den richtigen Begriff verwendet habe. Das fand ich für eine konstruktive Diskussion immer sehr hilfreich. Zumal damit Missverständnis vermieden werden. Wenn ich Apfel sage, dann möchte ich auch, dass die anderen Apfel hören und nicht Birne.
Finde ich auch gut, freut mich, wenn Du so dazulernen kannst. Im Gegensatz zu Dir habe ich hier aber den richtigen Begriff auch richtig verwendet, wie ich ja nun mehrfach belegt habe. Dass ich den falsch genutzt habe, wurde nicht aufgezeigt. Und ja, man kann sich einen Strohmann schnitzen oder es auch bleiben lassen, aber ist mir recht Banane ...


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gestern um 19:28
Zitat von nocheinPoetnocheinPoet schrieb:emz schrieb:
Wir schreiben hier in der Krimirubrik. Folglich arbeiten wir hier mit den korrekten Rechtsbegriffen. Diese Begriffe sind per Gesetz klar definiert. Danach sind Missbrauch und Misshandlung nicht synonym.

Erstmal kannst Du belegen, dass ich den Begriff im Sinne der Definition des Gesetzes falsch verwendet habe und wie der genau definiert ist.
Dann will ich der Belegpflicht doch nachkommen. Zunächst was die Angaben bei Wikipedia anbelangt:
Zitat von nocheinPoetnocheinPoet schrieb:Kindesmissbrauch steht für: Kindesmisshandlung, Misshandlung von Kindern im Allgemeinen.
Quelle: Wikipedia: Kindesmissbrauch
Wenn ich da bei Wikipedia reinschaue, da steht da:
- Kindesmisshandlung, Misshandlung von Kindern im Allgemeinen
- sexueller Missbrauch von Kindern, Ausübung sexueller Gewalt gegenüber Kindern
Der Überbegriff lautet Kindesmisshandlung und sexueller Missbrauch ist ein Unterbegriff davon.

Die Reihe müsste dementsprechend also lauten:
Kindesmisshandlung steht für: Misshandlung von Kindern im Allgemeinen, sexueller Missbrauch von Kinder

Anders das Strafgesetzbuch, hier werden die beiden Begriffe völlig unterschieden und lauten im Wortlaut:

StGB 225 - Kindesmisshandlung: Misshandlung von Schutzbefohlenen
StGB 176 - Kindesmissbrauch: Sexueller Missbrauch von Kindern

Beide Gesetzestexte sind im Spoiler
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 225 Mißhandlung von Schutzbefohlenen
(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren oder eine wegen Gebrechlichkeit oder Krankheit wehrlose Person, die

1.
seiner Fürsorge oder Obhut untersteht,
2.
seinem Hausstand angehört,
3.
von dem Fürsorgepflichtigen seiner Gewalt überlassen worden oder
4.
ihm im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist,

quält oder roh mißhandelt, oder wer durch böswillige Vernachlässigung seiner Pflicht, für sie zu sorgen, sie an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter die schutzbefohlene Person durch die Tat in die Gefahr

1.
des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung oder
2.
einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung

bringt.
(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__225.html
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 176 Sexueller Missbrauch von Kindern
(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer

1.
sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen lässt,
2.
ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen an einer dritten Person vornimmt oder von einer dritten Person an sich vornehmen lässt,
3.
ein Kind für eine Tat nach Nummer 1 oder Nummer 2 anbietet oder nachzuweisen verspricht.

(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 kann das Gericht von Strafe nach dieser Vorschrift absehen, wenn zwischen Täter und Kind die sexuelle Handlung einvernehmlich erfolgt und der Unterschied sowohl im Alter als auch im Entwicklungsstand oder Reifegrad gering ist, es sei denn, der Täter nutzt die fehlende Fähigkeit des Kindes zur sexuellen Selbstbestimmung aus.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__176.html
nachzulesen.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 19:28
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:bitte den Link mit Zeitstempel, damit wir uns das alle noch mal anhören können
Folge 21, ab Min 29:40 :

"Es gab diese Manipulationsvorwürfe gegenüber z.B. Stephan Hensel und den Kindern"

"Wer am Ende keine schlechten Eigenschaften der Mutter mehr aufzählen kann hat verloren"

Und nun Du bitte auch den Link mit Zeitstempel, dass nur die Kinder untereinander gespielt haben:
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Das haben doch die beiden Mädels angeblich gespielt.
Was hat Hensel damit zu tun?
Das wird an der oben aufgeführten Stelle bzgl. des "Spiels" so nämlich nicht gesagt


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 19:39
Zitat von LanzaLanza schrieb:Und nun Du bitte auch den Link mit Zeitstempel, dass nur die Kinder untereinander gespielt haben:
Ich hab dir bereits geschrieben, dass es die selbe Quelle ist.
Woraus leitest du ab, dass der Vater das mitgespielt hat. Das steht da nicht.
Da steht "Eigenschaften der Mutter". Damit sollte klar sein, dass die Kinder das spielen, nicht Hensel.

Aus meiner Sicht ist das eindeutig.
Wenn du diese Game weiter spielen willst, dann müsstest du das ein bisschen klarer raus arbeiten, dass Hensel das mit gespielt hat.


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gestern um 19:41
@Zaunkönigin

Hast du Dir das überhaupt schon angehört?

Es wird in dem Kontext gesagt als es um Manipulationsvorwürfe von Hensel geht


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 19:45
Zitat von LanzaLanza schrieb:Hast du Dir das überhaupt schon angehört?
Ich habe mir alle Folgen angehört.
Und ich verfolge die Prozesstage.

Nochmal, es geht daraus nicht hervor, dass Hensel dieses Spiel mitgespielt hat.
Dafür gibt es keinen Beleg!
Für mich ist das Thema hiermit beendet.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 19:51
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Ich habe mir alle Folgen angehört.
Also nicht nochmal eben neu reingehört wie auch nicht zu einem Zeitstempel vorgespielt neulich.

Alles klar.

Für deine These, dass die Kinder das alleine gespielt haben, gibt es keinen Beleg. Du verwechselt da was.
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Das haben doch die beiden Mädels angeblich gespielt.
Was hat Hensel damit zu tun?



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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 20:23
Du kannst es einfach nicht stecken lassen, wirkt auf mich wie Derailing ...
Zitat von emzemz schrieb:Dann will ich der Belegpflicht doch nachkommen. Zunächst was die Angaben bei Wikipedia anbelangt: ...

Wenn ich da bei Wikipedia reinschaue, da steht da: ...
Kindesmissbrauch steht für:

  • Kindesmisshandlung, Misshandlung von Kindern im Allgemeinen
  • sexueller Missbrauch von Kindern, Ausübung sexueller Gewalt gegenüber Kindern
Quelle: Wikipedia: Kindesmissbrauch

So, das steht da, ich hatte das zitiert.



Und damit wir es mal sehen können:

Missbrauch
Zitat von emzemz schrieb:Der Überbegriff lautet Kindesmisshandlung und sexueller Missbrauch ist ein Unterbegriff davon.
Keine Ahnung, was Du da versuchst, ich hatte von Missbrauch geschrieben, Du hast ein Fass aufgemacht, behauptet, ich hätte den falschen Begriff benutzt, konkret hast Du das einfach mit "sexuellen Missbrauch" gleichgesetzt.

Wie man nun sehen kann, liegst Du damit falsch, ich habe den Begriff ganz allgemein wie üblich verwenden, und das zeigt so auch Wikipedia.



Es wird eine Aufzählung gezeigt, mit zwei Möglichkeiten, also Kindesmissbrauch steht für:

-> Kindesmisshandlung, Misshandlung von Kindern im Allgemeinen

Und auch für:

-> sexueller Missbrauch von Kindern, Ausübung sexueller Gewalt gegenüber Kindern

Wenn also wo wer Missbrauch schreibt, kann sexuellen Missbrauch meinen, oder aber auch ganz allgemein, so wie ich eben, eine Misshandlung von Kindern im Allgemeinen.

Bitte was kannst Du daran nicht verstehen? Das ist da ganz klar erklärt.



Aber fragen wir mal eben noch eine KI:
Nein, im juristischen Kontext in Deutschland steht "Kindesmissbrauch" nicht immer nur für "sexuellen Missbrauch von Kindern", aber es wird überwiegend und in den zentralen strafrechtlichen Regelungen primär damit assoziiert. Ich erkläre das genauer, basierend auf den relevanten Gesetzen und Quellen, und gehe auf die Wikipedia-Disambiguierung ein.

1. Umgangssprachliche und allgemeine Verwendung (wie in Wikipedia)

Wikipedia listet "Kindesmissbrauch" als Disambiguierungsbegriff auf, der sowohl für "Kindesmisshandlung" im Allgemeinen (also alle Formen von Gewalt, Vernachlässigung oder Schädigung) als auch speziell für "sexuellen Missbrauch von Kindern" stehen kann. Das spiegelt den umgangssprachlichen Gebrauch wider, wo der Begriff flexibel ist und je nach Kontext breiter oder enger interpretiert wird. ...

2. Juristischer Kontext: Primär sexuell, aber nicht ausschließlich

Im deutschen Recht ist der Begriff "Kindesmissbrauch" nicht einheitlich definiert, aber in den relevanten Gesetzen und der Rechtspraxis wird er hauptsächlich mit sexuellen Übergriffen verbunden:

Strafrecht (StGB): Der zentrale Paragraph § 176 StGB trägt den Titel "Sexueller Missbrauch von Kindern" und beschreibt ausschließlich sexuelle Handlungen an oder mit Personen unter 14 Jahren (z. B. Vornahme sexueller Handlungen, Anbieten eines Kindes dafür). Hier wird "Missbrauch" explizit als "sexueller Missbrauch" qualifiziert, und der Begriff "Kindesmissbrauch" allein wird nicht verwendet – stattdessen immer mit dem Zusatz "sexueller", um Klarheit zu schaffen. Ähnlich in § 182 StGB ("Sexueller Missbrauch von Jugendlichen") für Personen unter 18 Jahren. Das Strafgesetzbuch meint damit strafbare Formen sexueller Gewalt, nicht den allgemeinen Sprachgebrauch.
Quelle: Grok

Recht klar, juristisch wird also immer noch der Zusatz "sexueller" verwendet, nicht der Begriff alleine. Kann man auch verstehen, hier wird eben klar zwischen Misshandlung und Missbrauch unterschieden und dann gibt es ein Gesetz für Misshandlung worunter dann auch ganz allgemeiner nicht sexueller Missbrauch fällt. Damit ist dass dann abgeschlossen und für sexuellen Missbrauch gibt es dann noch mal ein anderes Gesetz. Und damit das auch klar ist, gibt es da dann explizit den Zusatz "sexueller".

So, wir sind hier keine Juristen oder Volljuristen, ich habe für Crime keine Regel vom Forum gelesen, dass Begriff so und so benutzt werden müssen, eine allgemeine umgangssprachliche Verwendung falsch ist. Ich hatte Dir auch schon gesagt, dass hier der Begriff "Herausgabe" angegriffen wurde, der nun von mir verwendet wurde, aber genau so juristisch verwendet wird. Da hießt es, ich würde Kinder ja als Gegenstand bezeichnen. Ja, implizit, es wurde unter "diejenigen" gelabelt und subsumiert.



Also, noch mal ganz deutlich, ich habe mit Missbrauch keinen Begriff falsch verwendend. Wie Wikipedia bestätigt und auch Grok. Darüber hinaus ergab sich das auch ganz eindeutig aus dem Kontext meiner Aussagen. Wenn Du also unter Missbrauch immer nur "sexuellen Missbrauch" verstehst, dann ist das Dein Problem. Da könntest Du Dich auch fragen, warum da denn noch ein "sexueller" vorsteht und ob es nicht doch dann auch noch einen nicht sexuellen Missbrauch geben könnte.

Wobei, es ganz deutlich und verständlich war, wie ich den Begriff gemeint habe.

Aber Du kannst Dich da gerne mit Deinen juristischen Weisheiten an Wikipedia wenden, eventuell auch die Seite da so bearbeiten, dass es dann für Dich auch hier passt. Und ganz allgemein, es ist albern, sich hier so extrem in Formulierungen zu verbeißen, sei es nun hier mit "Missbrauch" oder sei es mit "Herausgeben".

Was gemeint ist, ergibt sich doch auch aus dem Kontext, so viel sollte man doch wohl verstehen können.

Und wenn es einem dann doch so dolle aufstößt, dann muss man es nicht extra falsch verstehen und ein Fass aufmachen, dann kann man doch einfach nachfragen. Eben so was wie, Du unter Missbrauch versteht man doch schon in der Regel sexuellen Missbrauch, Du meinst sicher aber nicht sexuellen Missbrauch sondern nur Missbrauch, also passt da besser Misshandlung.

Wäre doch kein Problem gewesen, ja ist so, gut, kann ich mit leben, im Grunde war noch wohl klar was ich meinte, und es war nicht falsch, aber es könnte unter Umständen falsch verstanden werden. Und ja, Misshandlung passt da dann eben besser.

Es wäre so einfach gewesen ...


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