Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.
26.11.2025 um 23:39Ich hoffe wirklich, dass sich S. Hensel eines Tages für seinen Beitrag an diesem Drama ebenfalls gerichtlich verantworten wird müssen.
Ganz sicher wird er das.klara.verstand schrieb:Ich hoffe wirklich, dass sich S. Hensel eines Tages für seinen Beitrag an diesem Drama ebenfalls gerichtlich verantworten wird müssen.
Wahrscheinlich, mittlerweile ist der Tunnelblick so stark ausgeprägt, dass der Zug wohl abgefahren ist. Für sie selbst und für den Umgang mit den Kindern, sehr schade.Origines schrieb:fürchte, wenn sie einen ordentlichen Therapeuten hätte, der ihr nicht nur nach dem Munde redet, sondern sie wirklich auf einem therapeutischen Weg begleitet, wie mit schmerzhaften Verlusterfahrungen, Hass, Wut und Besessenheit konstruktiv umgegangen werden kann, dann hätte sie den schon längst abgesägt.
Das ist ja leider immer so. Ich bin auch immer noch sprachlos bez des 40000 € Gutachtens/Konzeptentwicklung.Origines schrieb:Das Geld der Familie Block zieht natürlich Hofschranzen und Jasager an, wie ein Misthaufen die Fliegen.
LeonardodV schrieb:geht in erster Linie um die Frage, ob die Kinder durch die Tat in die konkrete Gefahr einer erheblichen Schädigung ihrer gesundheitlichen oder seelischen Entwicklung gebracht wurden. Die Bejahung dieser Frage ist erforderlich, um wegen der Verbrechenstatbestände (Mindeststrafe jeweils 1 Jahr) der schweren Entziehung Minderjähriger und der schweren Misshandlung Schutzbefohlener verurteilen zu können.
Ein erneutes Dankeschön für deine sehr informativen Ausführungen! 👌LeonardodV schrieb:Wobei man bei der Entziehung Minderjähriger schon zum Verbrechenstatbestand kommt, wenn für die Entziehung ein Entgelt bezahlt wurde.
Nein, ist noch nicht sicher.Watt schrieb:Ganz sicher wird er das.
Würde es sich nicht anbieten, zu dem Verfahren gegen SH und AH einen eigenen Thread zu eröffnen. Denn in diesem Verfahren ist er Geschädigter und zugelassener Nebenkläger.Watt schrieb:Jetzt werden hier aber wieder einige bemerken, dass es OT ist.
Deine Erklärung fällt hier mE etwas verkürzt aus, weil natürlich der EuGH nicht gesagt hat, dass das Vergehen von Hensel rechtskonform war. Er - der EuGH - hat die deutsche, offenbar aber bis dato vom dGesetzgeber nicht legistisch reparierte Norm als mit dem Unionsrecht unvereinbar erklärt, weil sie danach unterscheidet, ob das Kind innerhalb von D entzogen wird (dann nämlich nur strafbar, wenn das mit Gewalt geschieht) oder außerhalb der EU. Was heißt das nun in der d Rechtspraxik? Ich habe kein nationales Folgejudikat gefunden.LeonardodV schrieb:Dort kann man ja dann die hochinteressante Frage, ob er sich strafbar gemacht haben könnte oder nicht, in allen Einzelheiten diskutieren. Im übrigen hat der EuGH dazu bereits eine Entscheidung getroffen. In Hamburg ist man unterschiedlicher Auffassung, ob diese Entscheidung auch auf Dänemark anwendbar ist. Nach der EuGH Entscheidung, wäre sie auf Dänemark anwendbar, hätte er sich nicht strafbar gemacht. Deshalb hat die Staatsanwaltschaft zunächst die Erhebung einer Anklage abgelehnt und das Amtsgericht die Eröffnung des Hauptverfahrens. Aber das wurde hier bereits diskutiert, ist hier aber auch nicht relevant.
Ja, weil es schon mal diskutiert wurde und dies hier kein juristisches Forum ist. Hier der Link:klara.verstand schrieb:Deine Erklärung fällt hier mE etwas verkürzt aus,
Der EuGH entscheidet im Vorabentscheidungsverfahren über Vorlagefragen eines mitgliedstaatlichenQuelle: https://www.bundestag.de/resource/blob/1033384/EU-6-047-24-pdf.pdf
Gerichts mit sog. Auslegungsurteilen. Diese entfalten eine eingeschränkte erga omnes-Bindungswirkung,
der zufolge die Gerichte der Mitgliedstaaten verpflichtet sind, das Unionsrecht in
der Auslegung des EuGH auch außerhalb des ursprünglichen Ausgangsverfahrens auf andere
Rechtsverhältnisse und Rechtstreitigkeiten anzuwenden.4 Jedoch sperrt die Bindungswirkung
nicht die künftige Vorlage der gleichen Auslegungsfragen. Beabsichtigt das letztinstanzlich entscheidende
mitgliedstaatliche Gericht, von der Auslegung in einer bestehenden Vorabentscheidung
abzuweichen, so ist es erneut zur Vorlage verpflichtet.5
Ist es auch und gehört zur gegeben Zeit in einen eigenen thread!Watt schrieb:Ganz sicher wird er das.
Jetzt werden hier aber wieder einige bemerken, dass es OT ist.
Ja, würde es! Wird bestimmt interessant...LeonardodV schrieb:Würde es sich nicht anbieten, zu dem Verfahren gegen SH und AH einen eigenen Thread zu eröffnen.
Ich hoffe wirklich, dass sich S. Hensel eines Tages für seinen Beitrag an diesem Drama ebenfalls gerichtlich verantworten wird müssen.Quelle: @klara.verstand
Das beantworte ich dir gerne in dem neuen Thread, sollte er denn eröffnet werden.klara.verstand schrieb:Warum sollte Dänemark einen Unterschied machen
Ein zustimmender Kommentar noch dazu, danach gerne im eigenen Threads: Zur Ruhe kämen die Kinder aber bei einem weiteren Prozess auch nicht. Wir hätten wieder Liveticker, vielleicht eine CB als Nebenklägerin und die Kinder stünden vor der Frage, ob sie aussagen sollen, um ggf. den Vater zu verteidigen und dabei ihre Mutter zu belasten (Gewaltvorwürfe, um das Verhalten des Vaters zu erklären). Da sollte doch eher die Vorlage an den EUGH gehen.Gernhard schrieb:Das Leid der Kinder hört nicht auf!
@klara.verstandklara.verstand schrieb:Ich hoffe wirklich, dass sich S. Hensel eines Tages für seinen Beitrag an diesem Drama ebenfalls gerichtlich verantworten wird müssen.
Lesen und verstehen oder weiter tanzen. Wurde zig mal erklärt. Es reicht nicht aus, dass er was geglaubt hat, seine Rolle die alleine schon kausal und auch moralisch mitverantwortlich ist - meiner Meinung nach - für diese Tat, ist ja bekannt. Er hätte seine Kinder auch vor der bösen Mutter "schützen" können, wenn er sich an die Regeln und Gesetze gehalten hätte, oder zumindest mehr daran.Tussinelda schrieb:
Wieso? Die Kinder wollten bei ihm bleiben, er sah bei der Mutter eine Kindeswohlgefährdung.nocheinPoet schrieb:
Noch im Oktober 2021 hat das Familiengericht ein psychologisches Sachverständigengutachten zu der Frage in Auftrag gegeben, welcher Elternteil insbesondere unter Berücksichtigung der gefühlsmäßigen Bindungen der Kinder, der Erziehungsfähigkeit und Bindungstoleranz der Eltern sowie der jeweils angestrebten Perspektiven für das eigene Leben und das Leben der Kinder besser in der Lage sei, die Kinder zu betreuen und zu erziehen.Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/04/rk20250409_1bvr161824.html
Der Vater hat die beauftragte Sachverständige abgelehnt. Zudem hat er erklärt, die Durchführung von Einzelgesprächen der Kinder mit der Sachverständigen ebenso wie Interaktionsbeobachtungen zwischen den Kindern und der Beschwerdeführerin abzulehnen. Der für die Kinder bestellte Verfahrensbeistand hat mitgeteilt, der Vater verhalte sich unkooperativ und unterbinde jeglichen Kontakt der Beschwerdeführerin zu den Kindern und auch den Kontakt zu den professionellen Helfern, der Sachverständigen, dem Ergänzungspfleger, dem Jugendamt und dem Verfahrensbeistand.
Um das Befinden der Kinder zu ermitteln, könnten daher nur noch die Expertisen der dänischen Behörden herangezogen werden. Die Bemühungen des Familiengerichts und des Helfersystems in Deutschland würden vom Vater konterkariert.
Ist schon ein wichtiger Punkt, die Darstellung hier, dass der weiße Ritter Vater die armen gequälten und misshandelten Kinder vor der grausamen Hexenmutter gerettet hat und nur das Wohl der Kinder vor Augen hatte, ist wenig glaubhaft.
Kannst Du Dir gerne so vorstellen, ich bleibe dabei, er hat sich richtig mies verhalten und so das Leid der Mutter maximiert und das war nicht aus "versehen" oder nur, weil er die Kinder "beschützen" wollte.Tussinelda schrieb:Und irgendwie finde ich - sollte sie schuldig gesprochen werden, diese Entführung veranlasst zu haben - die Vorstellung, er könne damit sehr wohl Recht haben, gar nicht so weit hergeholt.
Erzähl mal was neues, und? Die deutschen Gerichte haben der Mutter Recht geben, Dir passt nur, was Dir passt oder? Weil das aus Dänemark Dein Narrativ befriedigt, nimmst man das eben, dass es hier eine Entscheidung der deutschen Gerichte gab, wird ausgeblendet.Tussinelda schrieb:
... die Kinder wollten nicht und er sah eine Gefährdung, die dänischen Gutachten gaben ihm wohl auch Recht. Es ist ja nicht so, dass die Kinder gar nicht von Profis begutachtet wurden.nocheinPoet schrieb:Wenn es doch alles so gewesen wäre, wie er behauptet, warum nicht einfach ganz offen und fair spielen? Freier Zugang zu den Kindern, sich an das Gesetz halten.
Nein, natürlich trägt der Vater hier ein große Mitschuld am Geschehen, hätte er die Kinder nicht entzogen, hätte er sich kooperativer gezeigt, hätte es wohl keine Entführung geben. Ich will es mal einfacher erklären, Du spielst in einer Scheune mit viel Stroh mit Streichhölzern und Dir es geht was schief, die Scheune brennt ab. Du hast die nicht direkt angezündet, Du wolltest auch nicht, dass sie abbrennt, aber Du trägst eine Mitschuld durch Dein fahrlässiges Verhalten. Anderes Beispiel, Peter verkauft Karl eine Waffe, der schießt damit auf Polizisten und verletzt zwei schwer. Peter erklärt, ja hat er nichts mit zu tun, trägt keine Mitschuld, er hat ja nicht geschossen. Wird ganz sicher so nicht vor Gericht durchgehen.Tussinelda schrieb:
Nein, die alleinige Schuld trägt die Person, die diese Entführung beauftragt hat, sonst niemand. Da muss man geflissentlich trennen, man kann niemand anderen für das verantwortlich machen, was man selbst entscheidet.nocheinPoet schrieb:Es ist wie es ist, der Vater hat hier eine wenig rühmliche Rolle und trägt eine große Mitschuld am Geschehen.
Klar muss hier wieder zumindest mal Polemik kommen, warum auch nicht, sachlich antworten, andere Meinungen zumindest tolerieren, ist wohl schwer. Du hast die Todesstrafe vergessen, ...Nyx_07 schrieb:
Wie soll die Strafe denn aussehen? Lebenslang und Sicherungsverwahrung hat er ja schon. Die Sicherungsverwahrung nun schon jahrelang mit der ganzen Familie und lebenslang wird er nicht vergessen können was seinen Kindern, ihm und seiner dänischen Familie angetan wurde.klara.verstand schrieb:Ich hoffe wirklich, dass sich S. Hensel eines Tages für seinen Beitrag an diesem Drama ebenfalls gerichtlich verantworten wird müssen.
Höchststrafe ausgereizt. Mehr geht nicht.
Die Bezahlung Barkays, eine sechsstellige Summe, sei nach seinen Angaben größtenteils über den Familienanwalt und nur zu einem geringen Teil von Christina Block selbst erfolgt. Die Entführer hätten von Barkay jeweils 10.000 Euro für ihre Leistungen erhalten. Zwei von ihnen, darunter auch der vor dem Landgericht (LG) Hamburg israelische Mitangeklagte, hätten das Honorar abgelehnt.Quelle: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/protokoll-vernehmung-barkey-block-prozess-geleakt-aufregung-trotz-unterbrechnung
Eines der dümmsten Argumente überhaupt. Wird auch immer sehr gerne in der Reichsdeppenszene vorgetragen.nocheinPoet schrieb:Aber eventuell interessiert es hier ja keinen, dass Kinder beide Elternteile brauchen.
Das ist als würde die Ehefrau den schlagenden Mann brauchen. Ein Kind braucht Liebe, Sicherheit und Zuwendung , wenn es das von einem Elternteil nicht bekommt, kann der weg.emz schrieb:Aber eventuell interessiert es dich ja nicht, was Kinder sagen, was sie brauchen.