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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

7.295 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kinder, Entführung, Dänemark ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

26.11.2025 um 23:39
Ich hoffe wirklich, dass sich S. Hensel eines Tages für seinen Beitrag an diesem Drama ebenfalls gerichtlich verantworten wird müssen.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

26.11.2025 um 23:53
Zitat von klara.verstandklara.verstand schrieb:Ich hoffe wirklich, dass sich S. Hensel eines Tages für seinen Beitrag an diesem Drama ebenfalls gerichtlich verantworten wird müssen.
Ganz sicher wird er das.
Jetzt werden hier aber wieder einige bemerken, dass es OT ist.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

26.11.2025 um 23:54
Zitat von OriginesOrigines schrieb:fürchte, wenn sie einen ordentlichen Therapeuten hätte, der ihr nicht nur nach dem Munde redet, sondern sie wirklich auf einem therapeutischen Weg begleitet, wie mit schmerzhaften Verlusterfahrungen, Hass, Wut und Besessenheit konstruktiv umgegangen werden kann, dann hätte sie den schon längst abgesägt.
Wahrscheinlich, mittlerweile ist der Tunnelblick so stark ausgeprägt, dass der Zug wohl abgefahren ist. Für sie selbst und für den Umgang mit den Kindern, sehr schade.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Das Geld der Familie Block zieht natürlich Hofschranzen und Jasager an, wie ein Misthaufen die Fliegen.
Das ist ja leider immer so. Ich bin auch immer noch sprachlos bez des 40000 € Gutachtens/Konzeptentwicklung.
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:geht in erster Linie um die Frage, ob die Kinder durch die Tat in die konkrete Gefahr einer erheblichen Schädigung ihrer gesundheitlichen oder seelischen Entwicklung gebracht wurden. Die Bejahung dieser Frage ist erforderlich, um wegen der Verbrechenstatbestände (Mindeststrafe jeweils 1 Jahr) der schweren Entziehung Minderjähriger und der schweren Misshandlung Schutzbefohlener verurteilen zu können.
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Wobei man bei der Entziehung Minderjähriger schon zum Verbrechenstatbestand kommt, wenn für die Entziehung ein Entgelt bezahlt wurde.
Ein erneutes Dankeschön für deine sehr informativen Ausführungen! 👌


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26.11.2025 um 23:55
Zitat von WattWatt schrieb:Ganz sicher wird er das.
Nein, ist noch nicht sicher.
Darüber wird die Richterin zu gegebener Zeit entscheiden.


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27.11.2025 um 00:09
Zitat von WattWatt schrieb:Jetzt werden hier aber wieder einige bemerken, dass es OT ist.
Würde es sich nicht anbieten, zu dem Verfahren gegen SH und AH einen eigenen Thread zu eröffnen. Denn in diesem Verfahren ist er Geschädigter und zugelassener Nebenkläger.

Dort kann man ja dann die hochinteressante Frage, ob er sich strafbar gemacht haben könnte oder nicht, in allen Einzelheiten diskutieren. Im übrigen hat der EuGH dazu bereits eine Entscheidung getroffen. In Hamburg ist man unterschiedlicher Auffassung, ob diese Entscheidung auch auf Dänemark anwendbar ist. Nach der EuGH Entscheidung, wäre sie auf Dänemark anwendbar, hätte er sich nicht strafbar gemacht. Deshalb hat die Staatsanwaltschaft zunächst die Erhebung einer Anklage abgelehnt und das Amtsgericht die Eröffnung des Hauptverfahrens. Aber das wurde hier bereits diskutiert, ist hier aber auch nicht relevant.


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27.11.2025 um 01:51
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Dort kann man ja dann die hochinteressante Frage, ob er sich strafbar gemacht haben könnte oder nicht, in allen Einzelheiten diskutieren. Im übrigen hat der EuGH dazu bereits eine Entscheidung getroffen. In Hamburg ist man unterschiedlicher Auffassung, ob diese Entscheidung auch auf Dänemark anwendbar ist. Nach der EuGH Entscheidung, wäre sie auf Dänemark anwendbar, hätte er sich nicht strafbar gemacht. Deshalb hat die Staatsanwaltschaft zunächst die Erhebung einer Anklage abgelehnt und das Amtsgericht die Eröffnung des Hauptverfahrens. Aber das wurde hier bereits diskutiert, ist hier aber auch nicht relevant.
Deine Erklärung fällt hier mE etwas verkürzt aus, weil natürlich der EuGH nicht gesagt hat, dass das Vergehen von Hensel rechtskonform war. Er - der EuGH - hat die deutsche, offenbar aber bis dato vom dGesetzgeber nicht legistisch reparierte Norm als mit dem Unionsrecht unvereinbar erklärt, weil sie danach unterscheidet, ob das Kind innerhalb von D entzogen wird (dann nämlich nur strafbar, wenn das mit Gewalt geschieht) oder außerhalb der EU. Was heißt das nun in der d Rechtspraxik? Ich habe kein nationales Folgejudikat gefunden.


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27.11.2025 um 03:14
Zitat von klara.verstandklara.verstand schrieb:Deine Erklärung fällt hier mE etwas verkürzt aus,
Ja, weil es schon mal diskutiert wurde und dies hier kein juristisches Forum ist. Hier der Link:

Beitrag von LeonardodV (Seite 65)

Und zur Verpflichtung der Mitgliedsstaaten, das Unionsrecht entsprechend der Auslegung des EuGH auch außerhalb des Ausgangsverfahrens auf andere Verfahren anzuwenden:
Der EuGH entscheidet im Vorabentscheidungsverfahren über Vorlagefragen eines mitgliedstaatlichen
Gerichts mit sog. Auslegungsurteilen. Diese entfalten eine eingeschränkte erga omnes-Bindungswirkung,
der zufolge die Gerichte der Mitgliedstaaten verpflichtet sind, das Unionsrecht in
der Auslegung des EuGH auch außerhalb des ursprünglichen Ausgangsverfahrens auf andere
Rechtsverhältnisse und Rechtstreitigkeiten anzuwenden.4 Jedoch sperrt die Bindungswirkung
nicht die künftige Vorlage der gleichen Auslegungsfragen. Beabsichtigt das letztinstanzlich entscheidende
mitgliedstaatliche Gericht, von der Auslegung in einer bestehenden Vorabentscheidung
abzuweichen, so ist es erneut zur Vorlage verpflichtet.5
Quelle: https://www.bundestag.de/resource/blob/1033384/EU-6-047-24-pdf.pdf

Dass die Bindungswirkung offensichtlich umstritten ist, wenn Dänemark im Spiel ist, habe ich sowohl im ersten als auch im gestrigen Post erwähnt. Gegebenenfalls wird es hier zu einer erneuten Vorlage kommen, die nach meiner Erinnerung vom Amtsgericht Hamburg, das das Hauptverfahren nicht eröffnet hat, nach einer entsprechenden Anregung abgelehnt wurde. Aber der genaue Verfahrensverlauf ist in einer Podcast-Folge (die ich jetzt nicht raussuche) sehr genau dargestellt worden.

Das wäre aber ein Thema für einen Thread, der sich mit dem Verfahren gegen SH und AH befasst. Allerdings kann man auch abwarten, ob die Kammer das Verfahren eröffnet und die Anklageschrift zulässt. Denn hier wird diese Frage mit Sicherheit nicht geklärt werden.


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27.11.2025 um 03:29
Warum sollte Dänemark einen Unterschied machen, es geht ja darum, ob die Norm an sich unionsrechtswidrig ist und lt deiner Schlussfolgerung aus dem zitierten Eugh-Urteil und deiner hier dargelegten Interpretation ist sie das (woraus du ja die Unanwendbarkeit jener nationalen Gesetzesbestimmung ableitest, die einer rechtl
Verantwortung von SH entgegensteht. Richtig?)

Es ging hier konkret um die deutsche Gesetzesbestimmung, nicht eine vergleichbare im anderen Mitgliedsstaat.


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27.11.2025 um 07:21
Zitat von WattWatt schrieb:Ganz sicher wird er das.
Jetzt werden hier aber wieder einige bemerken, dass es OT ist.
Ist es auch und gehört zur gegeben Zeit in einen eigenen thread!
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Würde es sich nicht anbieten, zu dem Verfahren gegen SH und AH einen eigenen Thread zu eröffnen.
Ja, würde es! Wird bestimmt interessant...


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27.11.2025 um 07:27
Also, ich pflichte @LeonardodV auch bei, dass dies hier jetzt einen zweiten Nebenkriegsschauplatz aufmachen würde, der uns in der Klärung unserer Fragen zur verhandelten Entführungs-Straftat nicht so recht weiterhilft.

Und eigentlich reicht es doch, dass im Prozess verschiedene Angeklagte und deren Rechtsbeistände permanent versuchen den Sorgerechtsstreit ins Verfahren zu ziehen, stundenlang Schmutz ad patrem auskübeln, das Verfahren dadurch unsäglich in die Länge ziehen - und damit in erster Linie nur eins bewirken: Das Leid der Kinder hört nicht auf!


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27.11.2025 um 07:35
Nachtrag: mein Post bezog sich auf die EuGH Diskussion.

Ich stimme ebenso zu, die Sorgerechtsdiskussion auszulagern!


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27.11.2025 um 08:09
Nebelkerzen auslagern ist wirklich eine wundervolle Idee von @LeonardodV

Gleich. Einer muss noch :D Da gibt es erfahrungsgemäß auch keine Antwort.
Ich hoffe wirklich, dass sich S. Hensel eines Tages für seinen Beitrag an diesem Drama ebenfalls gerichtlich verantworten wird müssen.
Quelle: @klara.verstand

Wie soll die Strafe denn aussehen? Lebenslang und Sicherungsverwahrung hat er ja schon. Die Sicherungsverwahrung nun schon jahrelang mit der ganzen Familie und lebenslang wird er nicht vergessen können was seinen Kindern, ihm und seiner dänischen Familie angetan wurde.
Höchststrafe ausgereizt. Mehr geht nicht.


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27.11.2025 um 09:09
Zitat von klara.verstandklara.verstand schrieb:Warum sollte Dänemark einen Unterschied machen
Das beantworte ich dir gerne in dem neuen Thread, sollte er denn eröffnet werden.

Müsstest du aber auch selbst drauf kommen können, wenn du das EuGH-Urteil liest, den Podcast zu dem Verfahren gegen SH hörst und nachdenkst.


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27.11.2025 um 10:39
Zitat von GernhardGernhard schrieb:Das Leid der Kinder hört nicht auf!
Ein zustimmender Kommentar noch dazu, danach gerne im eigenen Threads: Zur Ruhe kämen die Kinder aber bei einem weiteren Prozess auch nicht. Wir hätten wieder Liveticker, vielleicht eine CB als Nebenklägerin und die Kinder stünden vor der Frage, ob sie aussagen sollen, um ggf. den Vater zu verteidigen und dabei ihre Mutter zu belasten (Gewaltvorwürfe, um das Verhalten des Vaters zu erklären). Da sollte doch eher die Vorlage an den EUGH gehen.


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27.11.2025 um 11:00
Zitat von klara.verstandklara.verstand schrieb:Ich hoffe wirklich, dass sich S. Hensel eines Tages für seinen Beitrag an diesem Drama ebenfalls gerichtlich verantworten wird müssen.
@klara.verstand
Diesen Gedanken teile ich nicht.
Die Kinder sind alt genug, können ihren eigenen Willen ausdrücken.
In Dänemark ging es ihnen offensichtlich gut (abgesehen vom Störfeuer aus D.)
Das wäre dann eine Frage für das Familiengericht.


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27.11.2025 um 16:55
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:
Zitat von nocheinPoetnocheinPoet schrieb:
Noch im Oktober 2021 hat das Familiengericht ein psychologisches Sachverständigengutachten zu der Frage in Auftrag gegeben, welcher Elternteil insbesondere unter Berücksichtigung der gefühlsmäßigen Bindungen der Kinder, der Erziehungsfähigkeit und Bindungstoleranz der Eltern sowie der jeweils angestrebten Perspektiven für das eigene Leben und das Leben der Kinder besser in der Lage sei, die Kinder zu betreuen und zu erziehen.

Der Vater hat die beauftragte Sachverständige abgelehnt. Zudem hat er erklärt, die Durchführung von Einzelgesprächen der Kinder mit der Sachverständigen ebenso wie Interaktionsbeobachtungen zwischen den Kindern und der Beschwerdeführerin abzulehnen. Der für die Kinder bestellte Verfahrensbeistand hat mitgeteilt, der Vater verhalte sich unkooperativ und unterbinde jeglichen Kontakt der Beschwerdeführerin zu den Kindern und auch den Kontakt zu den professionellen Helfern, der Sachverständigen, dem Ergänzungspfleger, dem Jugendamt und dem Verfahrensbeistand.

Um das Befinden der Kinder zu ermitteln, könnten daher nur noch die Expertisen der dänischen Behörden herangezogen werden. Die Bemühungen des Familiengerichts und des Helfersystems in Deutschland würden vom Vater konterkariert.
Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/04/rk20250409_1bvr161824.html

Ist schon ein wichtiger Punkt, die Darstellung hier, dass der weiße Ritter Vater die armen gequälten und misshandelten Kinder vor der grausamen Hexenmutter gerettet hat und nur das Wohl der Kinder vor Augen hatte, ist wenig glaubhaft.
Wieso? Die Kinder wollten bei ihm bleiben, er sah bei der Mutter eine Kindeswohlgefährdung.
Lesen und verstehen oder weiter tanzen. Wurde zig mal erklärt. Es reicht nicht aus, dass er was geglaubt hat, seine Rolle die alleine schon kausal und auch moralisch mitverantwortlich ist - meiner Meinung nach - für diese Tat, ist ja bekannt. Er hätte seine Kinder auch vor der bösen Mutter "schützen" können, wenn er sich an die Regeln und Gesetze gehalten hätte, oder zumindest mehr daran.

Wenn die Kinder so groß und willensstark sind, was warum hat der die beauftragte Sachverständige abgelehnt?

Er hat sich generell verweigert, war unkooperativ und hat jeglichen Kontakt der von Christina Block zu den Kindern und auch den Kontakt zu den professionellen Helfern, der Sachverständigen, dem Ergänzungspfleger, dem Jugendamt und dem Verfahrensbeistand unterbunden.

Ich gebe Dir mal Dein "wieso" hier zurück.

Er hat sich "arschig" verhalten, die Mutter hat die Kinder nicht ohne Essen und Trinken in einen dunklen Keller gesperrt und gefoltert und was man so auf YT von einigen Eltern und Müttern leider sehen kann. Es gab keine Verletzungen, sie mag streng gewesen sein, und eventuell auch drüber, aber da hätte es recht sicher einen anderen Weg gegeben, als die Kinder der Mutter einfach zu entziehen. Ist auch nicht gut für die Kinder, nur mal so am Rande. Aber eventuell interessiert es hier ja keinen, dass Kinder beide Elternteile brauchen. Er wird ganz sicher sich immer an die Wohlverhaltensklausel gehalten haben. Die Frage ist hier, wie die Kinder dann auf die Idee gekommen sind, die Mutter ist gefährlich für sie.

Man kann es hier nicht oft genug erzählen, er hätte den Rechtsweg gehen können. Erstmal die Sachverständigen zu den Kindern lassen, dann muss der Vorwurf der Misshandlungen geklärt werden. Er hat den Kontakt zu dem Jugendamt und auch dem Verfahrensbeistand unterbunden. Ganz sicher nur um die Kinder zu schützen, nur weil er sich um das Wohl gesorgt hat.

Wenig glaubhaft, wenn es ihm wirklich um das Wohl der Kinder gegangen wäre, hätte er sie ernstgenommen, sie aber mit den Regel und der Realität konfrontiert. Gut, ihr wollte nicht zurück, gut ihr behauptet, Mutter "misshandelt" Euch, ihr sollten gut überlegen, was für ein harter Vorwurf das ist. Wenn ihr hier bei mir bleiben wollt, beantrage ich das alleinige Aufenthaltbestimmungsrecht. Das mit den Misshandlungen müsst ihr dann dem Amt erzählen. Habt aber keine Angst, ich glaube Euch, bis alles geklärt ist, sorge ich dafür, dass ihr - erstmal - bei mir bleiben könnt.

Aber, für Euch ist, wie für alle Kinder, natürlich auch der Kontakt zu Eurer Mutter wichtig, die hat Euch geboren, im Arm gehalten, und sie hat Euch sicher auch lieb. Da müssen wir also dann auch einen Weg finden.

Recht sicher wäre hier eine Lösung möglich gewesen, die kooperativer gewesen wäre. Und es ist gut möglich, dass CB dann nicht so abgedreht wäre. Ich glaube auch nicht, dass sie nur die Kinder instrumentalisiert hat, um ihren Ex zu schaden, es könnte ja wirklich sein, dass sie einfach als Mutter den Kontakt zu ihren Kindern vermisst und darunter sehr gelitten hat.


Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Und irgendwie finde ich - sollte sie schuldig gesprochen werden, diese Entführung veranlasst zu haben - die Vorstellung, er könne damit sehr wohl Recht haben, gar nicht so weit hergeholt.
Kannst Du Dir gerne so vorstellen, ich bleibe dabei, er hat sich richtig mies verhalten und so das Leid der Mutter maximiert und das war nicht aus "versehen" oder nur, weil er die Kinder "beschützen" wollte.

Und das ist was man eben nicht weiß, die Kinder, oder Kinder allgemein, können über die Zeit sehr subtil manipuliert werden, Gaslighting wirkt ja sogar bei Erwachsenen. Hier und da, immer was negatives über die Mutter, die Kinder erzählen etwas von der Mutter, was sie ungerecht fanden, er greift es gleich auf und baut es aus. Ein "sie liebt Euch eben nicht wirklich", oder "sie war auch immer kaltherzig und gemein zu mir" und alle solchen Dinge, und über die Zeit fruchtet es. Und auf einmal sagen die Kinder, was man hören will, ja wir wollen nicht mehr zurück zu Mama, Mama "misshandelt" uns, wir haben ganz dolle Angst.

Die Saat ist aufgegangen und läuft, nun natürlich möglichst wo es nur geht verhindern, dass kundige Sachverständige hinterfragen, ob die Kinder beeinflusst wurden, dafür wird so weit wie möglich der Kontakt verhindert, professionelle Helfer, der Sachverständige, Ergänzungspfleger, Jugendamt und auch dem Verfahrensbeistand kann man ja nicht trauen, man ist als Vater ja "Profi" und will nur seine Kinder vor der bösen Mutter beschützen. Sicher, sicher ...

Ich halte die Darstellung, Mutter böse, böse, böse, Papa lieb, lieb, lieb der nur seine Kinder vor der bösen Mutter beschützen wollte für naiv, falsch und nicht glaubhaft.


Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:
Zitat von nocheinPoetnocheinPoet schrieb:Wenn es doch alles so gewesen wäre, wie er behauptet, warum nicht einfach ganz offen und fair spielen? Freier Zugang zu den Kindern, sich an das Gesetz halten.
... die Kinder wollten nicht und er sah eine Gefährdung, die dänischen Gutachten gaben ihm wohl auch Recht. Es ist ja nicht so, dass die Kinder gar nicht von Profis begutachtet wurden.
Erzähl mal was neues, und? Die deutschen Gerichte haben der Mutter Recht geben, Dir passt nur, was Dir passt oder? Weil das aus Dänemark Dein Narrativ befriedigt, nimmst man das eben, dass es hier eine Entscheidung der deutschen Gerichte gab, wird ausgeblendet.

Fakt ist, er hat die Kinder der Mutter entzogen, ist rechtswidrig. Und er hat sich auch dem Urteil nicht gebeugt, noch mal rechtswidrig. Er hat hier als Erste mal den normalen Rechtsweg verlassen und dafür gab es so einfach keinen Grund.


Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:
Zitat von nocheinPoetnocheinPoet schrieb:Es ist wie es ist, der Vater hat hier eine wenig rühmliche Rolle und trägt eine große Mitschuld am Geschehen.
Nein, die alleinige Schuld trägt die Person, die diese Entführung beauftragt hat, sonst niemand. Da muss man geflissentlich trennen, man kann niemand anderen für das verantwortlich machen, was man selbst entscheidet.
Nein, natürlich trägt der Vater hier ein große Mitschuld am Geschehen, hätte er die Kinder nicht entzogen, hätte er sich kooperativer gezeigt, hätte es wohl keine Entführung geben. Ich will es mal einfacher erklären, Du spielst in einer Scheune mit viel Stroh mit Streichhölzern und Dir es geht was schief, die Scheune brennt ab. Du hast die nicht direkt angezündet, Du wolltest auch nicht, dass sie abbrennt, aber Du trägst eine Mitschuld durch Dein fahrlässiges Verhalten. Anderes Beispiel, Peter verkauft Karl eine Waffe, der schießt damit auf Polizisten und verletzt zwei schwer. Peter erklärt, ja hat er nichts mit zu tun, trägt keine Mitschuld, er hat ja nicht geschossen. Wird ganz sicher so nicht vor Gericht durchgehen.

Hier ist es nun mal so, dass man rechtlich den Vater natürlich nicht haftbar für die Entführung machen kann, also als "mitschuldig", aber kausal und moralisch, natürlich trägt er da eine große Mitschuld. Dass ist meine Meinung, sie ist begründet, und ich habe hier bisher nichts von Euch gelesen, was das sachlich mal widerlegt. Darum geht es mir gegenüber auch in der Regel eben weniger sachlich zu.



Zitat von Nyx_07Nyx_07 schrieb:
Zitat von klara.verstandklara.verstand schrieb:Ich hoffe wirklich, dass sich S. Hensel eines Tages für seinen Beitrag an diesem Drama ebenfalls gerichtlich verantworten wird müssen.
Wie soll die Strafe denn aussehen? Lebenslang und Sicherungsverwahrung hat er ja schon. Die Sicherungsverwahrung nun schon jahrelang mit der ganzen Familie und lebenslang wird er nicht vergessen können was seinen Kindern, ihm und seiner dänischen Familie angetan wurde.
Höchststrafe ausgereizt. Mehr geht nicht.
Klar muss hier wieder zumindest mal Polemik kommen, warum auch nicht, sachlich antworten, andere Meinungen zumindest tolerieren, ist wohl schwer. Du hast die Todesstrafe vergessen, ...

Es hätte nicht so weit kommen müssen, der Vater war ein aktiver Part, er hätte recht sicher verhindern können, was nun passiert ist, die Kinder wären nicht so traumatisiert worden. Und es geht wohl weniger um die konkrete Strafe für den Vater, es geht mehr um die Mitschuld, was mit Moral und so, ihm ein wenig die weiße Weste richtig rücken, da sind nämlich doch einige dunkle Flecken, die er nicht sehen will und schon gar nicht zeigen.

Auch für die Kinder könnte es wichtig sein, denen wird ja recht sicher nun nur noch das Bild vermittelt, die Mutter ist eine böse Hexe und der Papi der voll liebe Gute, der sie gerettet hat. Im Grunde hat ihm die Entführung ja doch wo schon in die Karten gespielt. Die Kinder sind so traumatisiert, die werden die Rolle des Vater wohl kaum mehr hinterfragen und wie weit er sie eventuell doch manipuliert hat, oder eben auch für Rache missbraucht.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

27.11.2025 um 17:02
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/protokoll-vernehmung-barkey-block-prozess-geleakt-aufregung-trotz-unterbrechnung

Hallo Zusammen,

hier noch der aktuelle LTO Artikel. Es geht auch noch um die geleakten Akten…


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

27.11.2025 um 17:31
@leonor

Vielen Dank für den Link.
Die Bezahlung Barkays, eine sechsstellige Summe, sei nach seinen Angaben größtenteils über den Familienanwalt und nur zu einem geringen Teil von Christina Block selbst erfolgt. Die Entführer hätten von Barkay jeweils 10.000 Euro für ihre Leistungen erhalten. Zwei von ihnen, darunter auch der vor dem Landgericht (LG) Hamburg israelische Mitangeklagte, hätten das Honorar abgelehnt.
Quelle: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/protokoll-vernehmung-barkey-block-prozess-geleakt-aufregung-trotz-unterbrechnung

Also auch Tal.S. der abgelehnt hat.

Wirkt sich das auf sein Urteil aus, wenn er kein Geld genommen hat? @LeonardodV


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

27.11.2025 um 17:40
Zitat von nocheinPoetnocheinPoet schrieb:Aber eventuell interessiert es hier ja keinen, dass Kinder beide Elternteile brauchen.
Eines der dümmsten Argumente überhaupt. Wird auch immer sehr gerne in der Reichsdeppenszene vorgetragen.
Eigentlich kann man darauf nur antworten:
Aber eventuell interessiert es dich ja nicht, was Kinder sagen, was sie brauchen.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

27.11.2025 um 17:49
Zitat von emzemz schrieb:Aber eventuell interessiert es dich ja nicht, was Kinder sagen, was sie brauchen.
Das ist als würde die Ehefrau den schlagenden Mann brauchen. Ein Kind braucht Liebe, Sicherheit und Zuwendung , wenn es das von einem Elternteil nicht bekommt, kann der weg.


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