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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

6.377 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kinder, Entführung, Dänemark ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 17:54
Zitat von BundesferkelBundesferkel schrieb:Damit würde sie sich sogar neutral verhalten und ihrer Mutter möglicherweise weiteren Gesichtsverlust ersparen
Ich fände es nicht richtig, Klara so unter Druck zu setzen. Es kann nicht ihre Aufgabe sein, irgendetwas zu vermeiden, nur damit CB ihr Gesicht wahren wird.
Wenn sie über die traumatische Entführung aussagt, dann sollte sie meiner Meinung nach frei sein, sich so zum Ausdruck zu bringen, wie sie möchte. Und wenn Emotionen hochkommen dann ist das eben so.
Sie hat Frau Hildebrandt bereits einen Brief geschrieben und sich erklärt. Für mich ein guter Weg.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 18:04
@Tiergarten

Klara hatte in einem Brief an die Richterin geschrieben, dass sie um Bedenkzeit bittet und noch nicht weiß, wie sie aussagen möchte.
Wenn Klara sich entschieden hat und aussagen möchte, dann kann man ihr das schlecht verwehren.
Auch wenn es eine hohe Belastung für sie darstellen würde.
Genauso gut kann es sein, dass sich Klara von einer großen Belastung befreien möchte.
Sie hat bereits kurz nach der Entführung vergebens um Gehör gebeten -als direkt Betroffene-.

Eine Konfrontation von Mutter und Tochter im Gerichtssaal ist mMn ausgeschlossen.
Die Vorsitzende Richterin würde sie befragen und auch die Fragen der Verteidiger und von der Medens stellen.

Ich sehe eine große Herausforderung für CB, wie sie auf die Aussage ihrer Tochter reagieren wird.
Der Dr.Dr. hatte sich sehr dafür eingesetzt, dass auf Klaras Aussage verzichtet wird. Dafür wird es Gründe geben.
Die verorte ich in der Frage, inwieweit sich CB loyal verhält oder ob sie, weiter an der Strategie festhaltend, alles, was gegen sie ausgesagt würde, abstreitet und somit die eigene Tochter verunglimpft.

Klara nicht aussagen zu lassen zum Vorteil für die Mutter wäre für mich eine Umkehr der Rollen.
Nicht Klara sollte sich da anpassen, sondern CB. Diese hatte Möglichkeiten genug und hat sie auch noch weiterhin.
Da braucht es aus meiner Sicht nicht die mit Gewalt entführte Tochter, die sich zurücknimmt.

Reinen Tisch kann CB jederzeit machen. Auch ohne Klaras Unterstützung.

Was ich mich allerdings frage, ist, ob die Vorsitzende Richterin Klaras Aussage zurückstellen und ggf verzichten könnte, wenn Barkay und die beiden anderen Israelis ausgesagt haben.


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gestern um 18:07
Zitat von leonorleonor schrieb:Ich fände es nicht richtig, Klara so unter Druck zu setzen. Es kann nicht ihre Aufgabe sein, irgendetwas zu vermeiden, nur damit CB ihr Gesicht wahren wird.
Die Frage ist doch, ob sich die Tochter überhaupt „unter Druck gesetzt“ fühlt. Das muss nicht sein; so wie ich das aus der Berichterstattung herausgelesen hatte, war es ihr Wunsch, auszusagen.

Ich schrieb nicht, dass es Klaras Aufgabe sei, den Gesichtsverlust ihrer Mutter zu vermeiden.
Ich könnte mir aber vorstellen, dass sie ihre Mama nicht durch eine „Abrechnungshaltung“ braten lassen will.


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gestern um 18:15
Zitat von M8nixM8nix schrieb:Klara nicht aussagen zu lassen zum Vorteil für die Mutter wäre für mich eine Umkehr der Rollen.
Nicht Klara sollte sich da anpassen, sondern CB.
Ich habe mitnichten dafür plädiert, dass Klara auf eine Zeugenaussage verzichten sollte, um ihre Mutter zu schonen.

Mir ging es allein um eine denkbare Konfrontation der Aussagen von Klara und CB vor Gericht. Eine derartige Konstellation halte ich für alle Beteiligten -gelinde gesagt- für unglücklich.

Und ja: Wenn CB reinen Tisch machen und ihre Tatbeteiligung einräumen würde, könnten belastende Situationen wie eine Zeugenaussage Klaras vermieden werden.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 18:15
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ja eben, viel zu spät.
Das kann ich nicht beurteilen.

Der Antrag nach HKÜ muss innerhalb eines Jahres gestellt werden, das war hier wohl lt. BVerfG der Fall (Antragstellung im August 2022).

Da Brüssel IIb in Dänemark nicht greift, hat sie vielleicht zuerst versucht, die OLG-Entscheidung (alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht) vom Oktober 2021 zivilrechtlich in Dänemark vollstrecken zu können. Das hat das zuständige dänische Amtsgericht Ende 2021 abgelehnt, dagegen wird sie (bzw. ihre Anwälte) dann mit Rechtsbehelfen vor dänischen Gerichten vorgegangen sein.

Und dann hat sie erst danach, im August 2022, über HKÜ versucht, eine Rückführung zu erreichen. Durch die späte Antragstellung dürften Frau Block jetzt keine Nachteile entstanden sein. Hier ist ein guter Überblick über das HKÜ:

https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Familieinternational/Sorgerecht/Hinweise/Hinweise_node.html#AnkerDokument232022


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gestern um 18:20
Zitat von two-centstwo-cents schrieb:Höchstwahrscheinlich nehmen die Kinder jetzt in Dänemark eine wärmendere Familienatmosphäre wahr, als damals in Hamburg mit ihrer Mutter. (…) CB vertritt in ihrem Erziehungsmodell vmtl eher sowas wie soldatische Tugenden: Disziplin, Pflichtbewußtsein, Ordnung, Pünktlichkeit! Genau wie ihr Vater Eugen Block.
Das kann ich mir gut vorstellen. Wie es wirklich war, da müssen wir natürlich spekulieren.

Nach meinem Eindruck dürfte Frau Block bei aller zur Schau gestellten Powerfrau eher unsicher gewesen sein, was richtig und falsch ist. Es ist möglich, dass die Kinder nicht nur preußische Erziehungsmethoden, sondern v.a. viel Ambivalenz, viel Instabilität und wenig Sicherheit und Zuverlässigkeit erfahren haben. Das hat sich vielleicht durch den neuen Lebensgefährten dann auch noch verstärkt. Da ist ja doch ein zeitlicher Zusammenhang da.

Frau Have ist offenbar doch anders gestrickt, das mögen die Kinder besser gefunden haben.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:offensichtlich nicht, es wird ja immer wieder so wie von mir beschrieben von diversen usern und nicht nur mir so aufgefasst.
Was vielleicht daran liegt, dass die diversen User dazu neigen, den Kontext meiner Worte außer Acht zu lassen. Da beziehe ich nämlich immer wieder sehr eindeutig Stellung.
Zitat von M8nixM8nix schrieb:Bevor der Prozess abgeschlossen ist wird ein Buch geschrieben. Das zeugt nicht unbedingt von seriösem Journalismus. Meine Meinung.
Das dänische Buch scheint wohl keinen großen Wiederhall zu haben. Es gehörte wohl zum Projekt "Stimmung gegen Hensel in Dänemark machen". Wobei es interessant wäre, wenn dort Protokolle der Aussagen der Kinder enthalten sein sollen, die Frau Block dem Autor zugänglich gemacht haben soll (was nebenbei bedeutet, dass sie davon Kenntnis erhielt).

Allerdings gibt es schon jetzt Podcasts, Dokus, die Live-Ticker, endlos Presseberichte usw. Nicht alles ist unseriös.


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gestern um 18:28
Zitat von M8nixM8nix schrieb:Eine Konfrontation von Mutter und Tochter im Gerichtssaal ist mMn ausgeschlossen.
Ich hoffe sehr, dass es auch zu keiner außerhalb des Gerichtssaals kommt, zb auf dem Gang.
Zitat von M8nixM8nix schrieb:Ich sehe eine große Herausforderung für CB, wie sie auf die Aussage ihrer Tochter reagieren wird.
Ich auch und ich stelle mir das auch unglaublich schwer für sie vor. Bei aller (berechtigten) Kritik an CB, ich gehe schon davon aus, dass sie ihre Kinder liebt, auch wenn sie evtl teilweise eine merkwürdige Art hat das zu zeigen. Ich könnte mir vorstellen, dass Klaras Aussage ihr mitten ins Herz geht. Es sei denn - sie ist so festgefahren in ihrer Ansicht und in ihrem Hass, dass sie kaum bis gar nicht reagiert und nur Hensel wieder unterstellt, dass er die Kleine manipuliert hat.


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gestern um 18:32
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Ich auch und ich stelle mir das auch unglaublich schwer für sie vor. Bei aller (berechtigten) Kritik an CB, ich gehe schon davon aus, dass sie ihre Kinder liebt, auch wenn sie evtl teilweise eine merkwürdige Art hat das zu zeigen. Ich könnte mir vorstellen, dass Klaras Aussage ihr mitten ins Herz geht. Es sei denn - sie ist so festgefahren in ihrer Ansicht und in ihrem Hass, dass sie kaum bis gar nicht reagiert und nur Hensel wieder unterstellt, dass er die Kleine manipuliert hat.
Ich habe da inzwischen grosse Zweifel......ich denke da wird Liebe mit Besitz/Eigentum verwechselt......


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 18:33
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:So ließe sich womöglich Druck aus dem Kessel nehmen - zum Wohl von Kindern, aber auch zum Vorteil von CB.
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:
Zitat von M8nixM8nix schrieb:Klara nicht aussagen zu lassen zum Vorteil für die Mutter wäre für mich eine Umkehr der Rollen.
Nicht Klara sollte sich da anpassen, sondern CB.
Ich hatte auf den oben angeführten Satz von dir geantwortet.
Falls es da ein Missverständnis gibt, war es nicht beabsichtigt.


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gestern um 18:34
Ich würde so mal sagen:

Ob nun Klara zu einer Aussage bereit ist oder nicht, dass entscheidet zunächst mal das Mädel ganz alleine selbst.
In jedem Fall wird ihm ein Verfahrensbeistand an die Seite gestellt werden.
Ob die Aussage zugelassen wird, das entscheidet die Kammer.

Meine Hoffnung wäre, dass Klara von sich aus sagen könnte: dem, was ich zur Klärung beitragen wollte, wurde im Prozess Genüge getan, meine Aussage hat sich damit für mich erledigt. Wenn es aber ihrem psychischen Heilungsprozess förderlich ist, dann sollte sie aussagen dürfen.
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Ich hoffe sehr, dass es auch zu keiner außerhalb des Gerichtssaals kommt, zb auf dem Gang.
Da ich von einer Videoaufzeichnung ausgehe, wird die nicht an einem der Prozesstage stattfinden.


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gestern um 18:39
Zitat von emzemz schrieb:Da ich von einer Videoaufzeichnung ausgehe, wird die nicht an einem der Prozesstage stattfinden.
Nein. Es kommt nur eine audiovisuelle Videovernehmung in Frage, die zeitgleich in Ton und Bild in den Sitzungssaal zu übertragen ist:

§ 247a
Anordnung einer audiovisuellen Vernehmung von Zeugen

(1) 1Besteht die dringende Gefahr eines schwerwiegenden Nachteils für das Wohl des Zeugen, wenn er in Gegenwart der in der Hauptverhandlung Anwesenden vernommen wird, so kann das Gericht anordnen, daß der Zeuge sich während der Vernehmung an einem anderen Ort aufhält; eine solche Anordnung ist auch unter den Voraussetzungen des § 251 Abs. 2 zulässig, soweit dies zur Erforschung der Wahrheit erforderlich ist. 2Die Entscheidung ist unanfechtbar. 3Die Aussage wird zeitgleich in Bild und Ton in das Sitzungszimmer übertragen.[/quote]

Grund: die Verfahrensbeteiligten müssen die Möglichkeit haben, dass ihre Fragen, die dann über die Vorsitzende gestellt werden, berücksichtigt werden.


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gestern um 18:45
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:so kann das Gericht anordnen, daß der Zeuge sich während der Vernehmung an einem anderen Ort aufhält;
Gibt es Vorschriften, wo sich dieser andere Ort befinden muss?


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gestern um 18:48
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Nein. Es kommt nur eine audiovisuelle Videovernehmung in Frage, die zeitgleich in Ton und Bild in den Sitzungssaal zu übertragen ist:
Da hätte ich wohl den Gerichtsshows nicht unbedingt Glauben schenken sollen.
Da vernimmt der Richter auch gerne mal einen Zeugen schon vor der Verhandlung und das wird dann als Video eingespielt.
Und wieder habe ich etwas Neues gelernt.


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gestern um 18:50
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Und die Hensel-Seite?
Soweit ich weiß, wird Theo nicht aussagen - ich denke also schon, dass die "Hensel Seite" alles abwägt und mitdenkt.
Zitat von dieRaebindieRaebin schrieb:Ich habe da inzwischen grosse Zweifel......ich denke da wird Liebe mit Besitz/Eigentum verwechselt......
Vielleicht wiederholt sie da ja ein Muster, das sie aus ihrer eigenen Kindheit kennt?!


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gestern um 18:52
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Der Antrag nach HKÜ muss innerhalb eines Jahres gestellt werden, das war hier wohl lt. BVerfG der Fall (Antragstellung im August 2022).
der Antrag soll so schnell wie möglich gestellt werden
Der Antrag sollte so schnell wie möglich gestellt werden, spätestens jedoch so rechtzeitig, dass er noch vor Ablauf eines Jahres nach der Entführung oder dem Zurückhalten bei dem zuständigen Gericht im Zufluchtsstaat eingereicht werden kann, Art. 12 Abs. 1 HKÜ. Geht der Antrag später beim zuständigen Gericht des Zufluchtsstaats ein, genügt der Nachweis der Eingewöhnung des Kindes in seinem neuen Lebensumfeld durch die Person, die das Kind bei sich hat, um eine Rückführung zu vereiteln, Art. 12 Abs. 2 HKÜ.
Quelle: Dein link
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Durch die späte Antragstellung dürften Frau Block jetzt keine Nachteile entstanden sein.
ja na doch. Es wurde dem Antrag nicht nachgekommen.


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gestern um 18:58
Zitat von emzemz schrieb:Da vernimmt der Richter auch gerne mal einen Zeugen schon vor der Verhandlung und das wird dann als Video eingespielt.
Und wieder habe ich etwas Neues gelernt.
Das gibt es schon. Zum Beispiel dann, wenn die minderjährigen Zeugen im Ermittlungsverfahren von einem Ermittlungsrichter vernommen werden. Aber auch dann haben Verteidiger ein Anwesenheitsrecht. Eine im Ermittlungsverfahren gefertigte Videovernehmung kann den Kindern die Vernehmung in der Hauptverhandlung ersparen. Ist hier aber offensichtlich nicht erfolgt. Das steht in § 58a StPO.

Also ganz so falsch sind die Gerichtssendungen nicht.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 19:10
Zitat von M8nixM8nix schrieb:Gibt es Vorschriften, wo sich dieser andere Ort befinden muss?
Nein, gibt es nicht. Das kann auch im Ausland sein, wenn ein Zeuge zB wegen Krankheit usw. nicht kommen kann oder aus anderen Gründen nicht kommen möchte. Das ist aber relativ aufwändig. ME ist da ein Rechtshilfeersuchen an den Staat, in dem sich der Zeuge befindet, erforderlich (habe jetzt nicht noch einmal nachgesehen, so war es jedenfalls vor geraumer Zeit - kann sich aber geändert haben bzw. abhängig davon sein, in welchem Staat der Zeuge ist).

Aber es ist dann schon eine offizielle Stelle, wo sich der Zeuge während der Vernehmung befinden muss. Wahrscheinlich wegen der notwendigen Technik und es muss ja auch ausgeschlossen sein, dass ein Unbeteiligter die Antworten souffliert.


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gestern um 19:22
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:audiovisuelle Videovernehmung
können doch auch aus speziellen Vernehmungsräumen beim LKA oder der STA, hier Hamburg, in den Gerichtssaal übertragen werden.

Oder bin ich grad am Thema vorbei?


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gestern um 19:25
Zitat von sardisardi schrieb:können doch auch aus speziellen Vernehmungsräumen beim LKA oder der STA, hier Hamburg, in den Gerichtssaal übertragen werden.

Oder bin ich grad am Thema vorbei?
Ja, oder aus einem anderen Sitzungssaal. Wahrscheinlich wäre hier ein anderes Gebäude geeigneter, um jegliche Begegnung zu vermeiden, sofern diese nicht gewünscht ist. Und um die Presse daran zu hindern, Fotos zu machen.


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gestern um 19:31
Ich tippe auf ein spezielles Vernehmungszimmer im LKA, um jegliche Begegnung
und Konfrontation mit der Kindesmutter zu vermeiden und so die Sicherheit für Klara zu gewährleisten.


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