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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

6.342 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kinder, Entführung, Dänemark ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 17:20
Zitat von M8nixM8nix schrieb:Dass sie überhaupt verstoßen wurde!
Natürlich! Ich meinte 2 Monate sind für einen Teen doch gar keine Zeit bei sowas. Vielleicht wäre sie nach 3 Monaten zurück aber die Chance nahm ihr jemand, den das gar nichts angeht - der Opa.

Diese ekelhaften Besitzanspüche an den Kindern ziehen sich durch die ganze Familie.


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gestern um 17:27
@Nyx_07

Der Großvater sagte, sie sei keine Block mehr, sondern eine Hensel.
Das hat Aussagekraft genug.
Dann kann ich mir auch vorstellen, wie der Tenor überhaupt war, wenn es um SH ging. Da dürften alle Kinder entsprechendes mitbekommen oder sogar gesagt bekommen haben. So kann Entfremdung auch gehen.


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gestern um 17:31
Zitat von M8nixM8nix schrieb:So kann Entfremdung auch gehen.
Ganz genau! Wenn über Menschen hergezogen wird, die man liebt, kränkt das doch jeden Erwachsenen und wie soll ein KInd damit umgehen? Da bleibt nur die Flucht.


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gestern um 18:11
Zitat von Nyx_07Nyx_07 schrieb:
Zitat von M8nixM8nix schrieb:So kann Entfremdung auch gehen.
Ganz genau! Wenn über Menschen hergezogen wird, die man liebt, kränkt das doch jeden Erwachsenen und wie soll ein KInd damit umgehen? Da bleibt nur die Flucht.
Ich bin kein Psychologe, aber ich glaube zB nicht, dass ein Achtjähriger den Kontakt mit seiner Mutter selbständig abbricht.
Ich sehe nur zwei Meinungen hier: Jene, die meinen, dass Hensler alles richtig gemacht hat, und andere, die meinen, dass er das nicht hat.

Ich bin überzeugt davon, dass CB die "Rückführung" beauftragt hat und organisiert hat (weil sie ja das auch zugestanden hat); aber ich bin nicht überzeugt, dass sie glaubte, dass dies mit tatbestandsmäßiger "Gewalt, Drohung oder List" durchgeführt werde.
Ich nehme an, dass Entziehung durch "Gewalt, Drohung oder List" im TB von § 235 StGB auch alles erfasst, was die Kinder selbst betrifft? Zu deutschen Kommentaren habe ich keinen Zugang.


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gestern um 18:16
Zitat von klara.verstandklara.verstand schrieb:Ich bin kein Psychologe, aber ich glaube zB nicht, dass ein Achtjähriger den Kontakt mit seiner Mutter selbständig abbricht.
Ich sehe nur zwei Meinungen hier: Jene, die meinen, dass Hensler alles richtig gemacht hat, und andere, die meinen, dass er das nicht hat.
Du kannst doch meinen was du möchtest? Bleibt dir unbenommen.
Zitat von klara.verstandklara.verstand schrieb:Ich bin überzeugt davon, dass CB die "Rückführung" beauftragt hat und organisiert hat (weil sie ja das auch zugestanden hat); aber ich bin nicht überzeugt, dass sie glaubte, dass dies mit tatbestandsmäßiger "Gewalt, Drohung oder List" durchgeführt werde.
Nicht? Wie wären diese Kriminellen denn der Kinder habhaft geworden? Meinst du die hätten sie mit nem Duplo anlocken können? Der erste Sicherheitsmann hat doch schon gesagt, dass das kaum gewaltfrei geht und hat deswegen abgelehnt. Sie hat doch dann ein willigeres Unternehmen gesucht.


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gestern um 18:22
Zitat von klara.verstandklara.verstand schrieb:Ich bin überzeugt davon, dass CB die "Rückführung" beauftragt hat und organisiert hat (weil sie ja das auch zugestanden hat); aber ich bin nicht überzeugt, dass sie glaubte, dass dies mit tatbestandsmäßiger "Gewalt, Drohung oder List" durchgeführt werde.
Wenn sie die Rückführung beauftragt und organisiert hat, dann musste sie davon ausgehen, dass das nicht ohne Widerstand der Kinder passiert. Und dann ist Gewalt, Drohung oder List im Spiel. Vor allem, nachdem sie ja wusste, dass die Kinder keinen Kontakt zu ihr wollen. Sie konnte also nicht davon ausgehen , dass die Kinder freiwillig folgen.
Hinzu kommt die Einschätzung eines Sicherheitsunternehmens, dass schon vorher damit beauftragt worden war, die Möglichkeit einer Rückführung zu prüfen. Dieses ist zu dem Ergebnis gekommen, dass es uU nicht ohne Gewalt machbar sei.

Ich sehe nicht, aus welchem Grund § 235 nicht erfüllt sein sollte.
Zitat von klara.verstandklara.verstand schrieb:Ich sehe nur zwei Meinungen hier: Jene, die meinen, dass Hensler alles richtig gemacht hat, und andere, die meinen, dass er das nicht hat.
Das lese ich nicht aus den Beiträgen heraus. Es wird unterschieden zwischen der Entführung und dem Sorgerechtsstreit. Derzeit verhandelt wird die Entführung.


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gestern um 18:23
@Nyx_07 Das ist schön, dass ich meine Meinung behalten darf!

Ex post beurteilt man kein Szenario. Hat CB beauftragt, dass Hensler niedergeschlagen wird und die Kinder mit Knebel nach D beauftragt werden oder hat sie es zumindest in Kauf genommen?


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gestern um 18:28
Zitat von klara.verstandklara.verstand schrieb:Ex post beurteilt man kein Szenario. Hat CB beauftragt, dass Hensler niedergeschlagen wird und die Kinder mit Knebel nach D beauftragt werden oder hat sie es zumindest in Kauf genommen?
Das wird das Gericht beurteilen. Ich bin mir sicher, die können das.


Wann sollte man ein Szenario denn beurteilen wenn nicht nach der Tat? Davor geht ja nicht weil es "davor" noch nicht stattgefunden hat.


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gestern um 18:28
Zitat von klara.verstandklara.verstand schrieb:Hat CB beauftragt, dass Hensler niedergeschlagen wird und die Kinder mit Knebel nach D beauftragt werden oder hat sie es zumindest in Kauf genommen?
Das Risiko hat sie billigend in Kauf genommen. Sie war darüber informiert, dass dieses Risiko besteht.
Wenn sie eine Entführung in Auftrag gegeben hat, dann musste sie davon ausgehen, dass diese mit Gewalt, Drohung oder List einher geht.

Ehrlich gesagt verstehe ich nicht, worauf du hinaus möchtest.


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gestern um 18:34
Zitat von klara.verstandklara.verstand schrieb:Ich sehe nur zwei Meinungen hier: Jene, die meinen, dass Hensler alles richtig gemacht hat, und andere, die meinen, dass er das nicht hat.
Vielleicht solltest du da nochmal genauer hinschaun. Dass jemand gesagt hat, Hensel hätte alles - wobei, was versteht man unter alles - richtig gemacht, habe ich noch nirgends gelesen.


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gestern um 18:36
Zitat von M8nixM8nix schrieb:Das macht was mit ihr und das ist nichts Gutes.
Und dann kommt noch Delling, der ja irgendwie kein großer Halt zu sein scheint.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Ah ja, sie wurden „natürlich“ beeinflusst… was Du so alles weißt und als Tatsache formulierst. Finde ich persönlich grenzwertig.
Darfst Du gerne als grenzwertig empfinden. Für mich ist das völlig normal. Ja, geradezu banal. Eltern sind die wichtigsten Bezugspersonen. Natürlich (!) beeinflussen sie ihre Kinder. Gewollt und ungewollt, bewusst und unbewusst, positiv und negativ. Es ist unvermeidlich.

So beeinflusste beispielsweise die Mutter bzw. deren Familie die Kinder:
Zitat von M8nixM8nix schrieb:Dann kann ich mir auch vorstellen, wie der Tenor überhaupt war, wenn es um SH ging. Da dürften alle Kinder entsprechendes mitbekommen oder sogar gesagt bekommen haben. So kann Entfremdung auch gehen.
Zitat von Nyx_07Nyx_07 schrieb:Ganz genau! Wenn über Menschen hergezogen wird, die man liebt, kränkt das doch jeden Erwachsenen und wie soll ein KInd damit umgehen?
Richtig!

Und in Dänemark beeinflusste zwangsläufig der Vater. Der wird angesichts der Rechtsstreitigkeiten (und der Bedrohungslage vor seinem Haus) auch nicht positiv von der Mutter gesprochen haben. Die Trennung war ja schon 2014, ich vermute, bis 2021 war auf keiner Seite der Grenze eitler Sonnenschein. Und danach erst recht nicht.

Und zuletzt hat die Mutter T. und K. auf extreme Weise beeinflusst: Durch die Entführung. Anders als sie gewollt hat, aber umso nachhaltiger.
Zitat von emzemz schrieb:Dass jemand gesagt hat, Hensel hätte alles - wobei, was versteht man unter alles - richtig gemacht, habe ich noch nirgends gelesen.
Das vielleicht nicht. Aber wehe man merkt ein kritisches Wort zum Vater an, dann hat man hier viel zu tun...


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gestern um 18:38
@M8nix
Genau. Ähnlich wie sie bei dem „Gedankenspiel“, die Kinder beim Abholen aus der Schule „mitzunehmen“ in Kauf genommen hätte, dass man sie Astrid mit etwas Nachdruck ihren Armen hätte entreißen müssen. Weiß ich jetzt nicht, was daran keine Gewalt sein soll und diese Einstellung zieht sich offenbar durch. Auch die körperlichen Maßregelungen der Kinder, als sie noch bei ihr lebten, waren ja laut CB keine und im normalen Rahmen…


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gestern um 18:38
Zitat von M8nixM8nix schrieb:Wenn sie die Rückführung beauftragt und organisiert hat, dann musste sie davon ausgehen, dass das nicht ohne Widerstand der Kinder passiert. Und dann ist Gewalt, Drohung oder List im Spiel. Vor allem, nachdem sie ja wusste, dass die Kinder keinen Kontakt zu ihr wollen. Sie konnte also nicht davon ausgehen , dass die Kinder freiwillig folgen.
Hinzu kommt die Einschätzung eines Sicherheitsunternehmens, dass schon vorher damit beauftragt worden war, die Möglichkeit einer Rückführung zu prüfen. Dieses ist zu dem Ergebnis gekommen, dass es uU nicht ohne Gewalt machbar sei.
CB ist überhaupt kein Unikum, das sich mit "Sicherheitsfirmen", diplomatischen Beziehungen und etc beschäftigt hat. Das kommt in kleinsten, mittleren und größten Kreien vor, wenn ein Elternteil sich nicht mehr an nationale gesetzliche Regelungen hält. Hier besteht ein großer Irrglaube, ws diesen Punkt anbelangt. Das ist bei allen dasselbe.
Was CB (oder ihre Anwälte) für tatbestandsmäßig sahen, wird das Gericht entscheiden.


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gestern um 18:42
Zitat von klara.verstandklara.verstand schrieb:Hier besteht ein großer Irrglaube, ws diesen Punkt anbelangt. Das ist bei allen dasselbe.
Eher bei dir, oder? Wie sollen denn untere Schichten Sicherheitsfirmen und Überfallkommandos bezahlen?

Nee, dieser schreckliche Fall ist wohl zum Glück einzigartig in der zivilisierten Welt. Nicht umsonst hat er so viel Medienpräsenz. Wenn das alltäglich wäre würde kein Han danach krähen.


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gestern um 18:42
Zitat von klara.verstandklara.verstand schrieb:CB ist überhaupt kein Unikum, das sich mit "Sicherheitsfirmen", diplomatischen Beziehungen und etc beschäftigt hat. Das kommt in kleinsten, mittleren und größten Kreien vor, wenn ein Elternteil sich nicht mehr an nationale gesetzliche Regelungen hält. Hier besteht ein großer Irrglaube, ws diesen Punkt anbelangt. Das ist bei allen dasselbe.
Was CB (oder ihre Anwälte) für tatbestandsmäßig sahen, wird das Gericht entscheiden.
Ich verstehe nicht, was du damit sagen möchtest.
Kannst du es bitte erklären?

Ich hatte dir hierauf
Zitat von M8nixM8nix schrieb:
Zitat von klara.verstandklara.verstand schrieb:Ich bin überzeugt davon, dass CB die "Rückführung" beauftragt hat und organisiert hat (weil sie ja das auch zugestanden hat); aber ich bin nicht überzeugt, dass sie glaubte, dass dies mit tatbestandsmäßiger "Gewalt, Drohung oder List" durchgeführt werde.
geantwortet.


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gestern um 20:27
Zitat von OriginesOrigines schrieb:
Zitat von emzemz schrieb:Dass jemand gesagt hat, Hensel hätte alles - wobei, was versteht man unter alles - richtig gemacht, habe ich noch nirgends gelesen.
Das vielleicht nicht. Aber wehe man merkt ein kritisches Wort zum Vater an, dann hat man hier viel zu tun...
Bitte, lass doch solche Kommentare, sie führen doch zu nichts.
Zitat von klara.verstandklara.verstand schrieb:CB ist überhaupt kein Unikum, das sich mit "Sicherheitsfirmen", diplomatischen Beziehungen und etc beschäftigt hat. Das kommt in kleinsten, mittleren und größten Kreien vor, wenn ein Elternteil sich nicht mehr an nationale gesetzliche Regelungen hält. Hier besteht ein großer Irrglaube, ws diesen Punkt anbelangt. Das ist bei allen dasselbe.
Zitat von Nyx_07Nyx_07 schrieb:Eher bei dir, oder? Wie sollen denn untere Schichten Sicherheitsfirmen und Überfallkommandos bezahlen?
Zitat von M8nixM8nix schrieb:Ich verstehe nicht, was du damit sagen möchtest.
Kannst du es bitte erklären?
Vielleicht darf ich mich hier kurz erklärend einbringen und zum besseren Verständnis auf folgendes hinweisen, wobei ich nicht zur Diskussion hierüber anregen möchte.
Es ist so um die 12 Jahre her, da war es in Reichsbürgerkreisen sehr beliebt, Kinder "zu befreien". Da ging es vornehmlich gegen Jugendämter, also gegen den Staat. Die haben das meist unter sich "gelöst" und sich gegenseitig hierbei unterstützt. Da wurden gerne mal Kinder aus Heimen entführt und dann ins Ausland verbracht. Das wurde hier im Forum bereits diskutiert.


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gestern um 20:40
Zitat von Nyx_07Nyx_07 schrieb:Nee, dieser schreckliche Fall ist wohl zum Glück einzigartig in der zivilisierten Welt. Nicht umsonst hat er so viel Medienpräsenz. Wenn das alltäglich wäre würde kein Han danach krähen.
Das glaube ich nicht. Grenzüberschreitende Sorgerechtsauseinandersetzungen und Kindesentziehungen dürften angesichts von offenen Grenzen und Migration ziemlich häufig vorkommen. Sonst gäbe es kein HKÜ und kein Brüssel IIb. Das Thema ist auch Gegenstand ausführlicher Erläuterungen des Bundesamts für Justiz und des Auswärtigen Amtes. Problematisch ist natürlich das Nicht-EU-Ausland, v.a. mit islamischem Recht. Und Dänemark.

https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Familieinternational/Sorgerecht/Hinweise/Hinweise_node.html

Die meisten Fälle fallen halt medial unter den Tisch.

Das Auswärtige Amt schreibt zum Thema "Außergerichtliche Lösungen" bei Kindesentziehungen weise Worte, die sich vorrangig Frau Block (aber nicht alleine) sehr zu Herzen hätte nehmen müssen:
Wegen des ungewissen Ausgangs gerichtlicher Verfahren im Ausland sollte nach Möglichkeit eine einvernehmliche Lösung der Kindeseltern angestrebt werden. Es muss sorgfältig erwogen werden, ob der langwierige und teure Rechtsweg einfacher ist als ein Gespräch - erforderlichenfalls unter Einbeziehung von Vertrauenspersonen oder Beratungsstellen - bei dem sich die Eltern ungeachtet ihrer persönlichen Differenzen vom Wohl der gemeinsamen Kinder leiten lassen. Rechtspositionen – mögen sie nach deutschem Empfinden auch noch so eindeutig sein – helfen oft nicht weiter. Entscheidungen deutscher Gerichte nützen nichts, wenn sie im Ausland nicht durchgesetzt werden können. Andere Staaten beanspruchen ebenso wie Deutschland das Recht, auf ihrem Staatsgebiet durch ihre Behörden und Gerichte souverän selbst zu entscheiden.
Quelle: https://www.auswaertiges-amt.de/de/kindesentziehung/2007546


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gestern um 20:59
Zitat von emzemz schrieb:Vielleicht darf ich mich hier kurz erklärend einbringen und zum besseren Verständnis auf folgendes hinweisen, wobei ich nicht zur Diskussion hierüber anregen möchte.
Warum schreibst du denn dann überhaupt was, wenn „du dich einbringen willst „ ABER „nicht zur Diskussion ‚anregen’ möchtest“ ?
Zitat von emzemz schrieb:r, da war es in Reichsbürgerkreisen sehr beliebt, Kinder "zu befreien". Da ging es vornehmlich gegen Jugendämter, also gegen den Staat. Die haben das meist unter sich "gelöst" und sich gegenseitig hierbei unterstützt. Da wurden gerne mal Kinder aus Heimen entführt und dann ins Ausland verbracht. Das wurde hier im Forum bereits diskutiert.
Willst du die Familie Block allen ernstes mit Reichsbürgern in Verbindung bringen? Dein Ernst?


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 21:07
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Das vielleicht nicht. Aber wehe man merkt ein kritisches Wort zum Vater an, dann hat man hier viel zu tun...
Wenn es nur "ein kritisches Wort" wäre. Hinzu kommen Unterstellungen, Herunterspielen abwechselnd von Gewalt und Kindeswillen sowie Anzweifeln von Behördenentscheidungen aus Dänemark. Oder auch nicht korrekt wiedergegebene gerichtliche Entscheidungen.

Ich hätte übrigens auch gerne noch eine Antwort auf meine gestrige Frage:
Zitat von antheanthe schrieb:
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Und nicht alles, was Christina Block getan hat, bevor und nachdem sie eventuell Straftaten begangen hat, ist schlecht, weil sie Angeklagte ist.
Welche im Laufe des Prozesses bislang bekannt gewordene Handlung von Christina Block vor und nach der Entführung bewertest Du denn als "gut"? Gut verstehe ich hier im Sinne von "dem Kindeswohl zuträglich" und deeskalierend.
Zitat von lightbridelightbride schrieb:Willst du die Familie Block allen ernstes mit Reichsbürgern in Verbindung bringen? Dein Ernst?
Das hat sie doch damit gar nicht gesagt, sondern nur ein Beispiel gebracht über ein Phänomen, wo Eltern in Häufung familiengerichtliche Entscheidungen untergraben und teils gemeinschaftlich organisiert gegen die Arbeit von Jugendämtern agiert haben.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 21:10
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Das glaube ich nicht. Grenzüberschreitende Sorgerechtsauseinandersetzungen und Kindesentziehungen dürften angesichts von offenen Grenzen und Migration ziemlich häufig vorkommen.
Ich weiß nicht, was du an den Sorgerechtsauseinandersetzungen so spannend findest, dass du jeden Beitrag, der dir passend erscheint, benutzt, um dieses Thema immer wieder nach vorne zu bringen.

Du hast hier ganz bewusst, den Beitrag von @Nyx_07 unvollständig wiedergegeben. Vollständig lautet er wie folgt:
Zitat von Nyx_07Nyx_07 schrieb:Eher bei dir, oder? Wie sollen denn untere Schichten Sicherheitsfirmen und Überfallkommandos bezahlen?

Nee, dieser schreckliche Fall ist wohl zum Glück einzigartig in der zivilisierten Welt. Nicht umsonst hat er so viel Medienpräsenz. Wenn das alltäglich wäre würde kein Han danach krähen.
Ihr ging es erkennbar nicht um den Sorgerechtsstreit, sondern um die brutale Entführung.

Bei dieser Gelegenheit auch eine Reaktion auf weitere Beiträge von dir vom heutigen Tag:
Zitat von OriginesOrigines schrieb:
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Nein, das ist nicht korrekt wiedergegeben.
Es wurde nicht auf die Vollstreckung verzichtet, weil man die Vollstreckung als unangemessene Härte bewertet hätte, sondern weil man das Kindeswohl bei Rückführung zur Mutter als gefährdet bewertet hat.
Man hat die Berichte der Kinder sehr ernst genommen und gänzlich anders bewertet als das OLG.
Aus welcher Quelle könnte ich das korrekt entnehmen?
Das haben wir hier schon viele Male diskutiert. Das dänische Amtsgericht hat die Rückführung der Kinder nach Deutschland abgelehnt, weil nach den getroffenen (nicht bekannten) Feststellungen des Amtsgerichts

(1) die Rückführung der Kinder mit der schwerwiegenden Gefahr eines körperlichen oder seelischen Schadens für das Kinder verbunden ist oder die Kinder auf andere Weise in eine unzumutbare Lage bringt

(2) die Kinder sich einer Rückführung widersetzt haben.

Das kannst du der Entscheidung des BVerfG entnehmen und zwar hier:
Im August 2022 hatte die dänische Verfahrensbevollmächtigte der Beschwerdeführerin auf der Grundlage von § 10 des Dänischen Kindesentführungsgesetzes (nachfolgend: DKG), einer mit Art. 12 des Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (nachfolgend: Haager Übereinkommen – HKÜ) inhaltlich vollständig übereinstimmenden Regelung, einen Antrag auf Rückführung der Kinder nach Deutschland bei dem zuständigen dänischen Amtsgericht gestellt, der ohne Erfolg blieb. Das Amtsgericht stellte im Februar 2023 fest, dass die Kinder zwar widerrechtlich nach Dänemark verbracht worden seien. Ihrer Rückführung nach Deutschland stünden aber § 11 Nr. 2 und Nr. 3 DKG, die inhaltlich mit Art. 13 Abs. 1b und Art. 13 Abs. 2 HKÜ übereinstimmen, entgegen. Die dagegen gerichteten Rechtsbehelfe der Beschwerdeführerin blieben erfolglos.
Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/04/rk20250409_1bvr161824.html?nn=68080
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Die 132 Begutachtungen (die wohl eher regelmäßige Termine waren) - so habe ich Herrn Hensels Aussage verstanden - beziehen sich auf die Zeit NACH der Entführung.
Wenn du die Aussage des SH so verstanden hast, solltest du dir seine Aussage noch mal anhören. Das Video wurde ja hier geteilt.


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