Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.
gestern um 20:03@LeonardodVLeonardodV schrieb:Nein, ein Rechtsanwalt ist ein Organ der Rechtspflege. Ein Rechtspfleger ist ein Beamter des Justizdienstes.
Natürlich. Schreibfehler.
Sorry.
Der Mandant muss sich voll und ganz auf seinen Anwalt verlassen können.
Er darfg seinen Mandanten nicht verraten.
Aber der Anwalt muss seinen Mandanten bestmöglich beraten.
@cejarcejar schrieb:Mal kurze Frage, zum Verständnis. Wenn der Anwalt nicht lügen darf, könnte ich als Richter einen Anwalt nicht als erstes fragen, ob der wiederum den Angeklagten gefragt habe ob er schuldig sei, und wenn der Anwalt das bejaht, was die Antwort war?
Das geht ja nun gar nicht.
Die Staatsanwaltschaft muss dem Angeklagten die Schuld nachweisen.
Vertrauliche Gespräche.
Ausserdem stünde Aussage gegen Aussage. Warum sollte das Wort des Anwalts höher bewertet werden, als das des TV?




