Gernhard schrieb:Könnte das Gericht - wenn das Geständnis zu dünn wäre - den Prozess trotzdem unverändert fortsetzen, um der vollen Wahrheitsfindung gerecht zu werden?
Das muss es sogar, damit am Ende alles wasserdicht ist.
Es gibt ja auch noch weitere Angeklagte, die sich vermutlich nicht geständig einlassen werden. Auch deren Schuld bzw mögliche Tatbeteiligung muss natürlich zweifelsfrei nachgewiesen werden.
Spannend wird auch noch, ob CB, falls sie sich denn tatsächlich teilgeständig einlassen sollte, andere beschuldigt.
Naheliegend dürfte wohl sein, den eigenen Beitrag möglichst klein zu reden.