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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

7.678 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kinder, Entführung, Dänemark ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

05.01.2026 um 21:27
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Muss man nicht weiter kommentieren.
Jetzt hast du mich - Merz als "Geschenk für unser Deutschland"
Eingangs hatte der 85-Jährige nicht mit lobenden Worten für Friedrich Merz gespart. "Er ist einer der besten Bundeskanzler nach Konrad Adenauer." Der Gründer der Steakhaus-Kette "Block House" erwähnte die Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie, die Abschwächung des Lieferkettengesetzes und die Abkehr vom Verbrenner-Aus im Jahre 2035. Die Entscheidungen der EU seien ein Werk von Friedrich Merz. Dieser sei "ein Geschenk für unser Deutschland".
Quelle: https://www.stern.de/gesellschaft/regional/hamburg-schleswig-holstein/gastronomie--eugen-block-hofft-auf-hilfe-der-justiz-37012850.html#google_vignette

Seine Interessen als Großvater trotzdem berechtigt


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

05.01.2026 um 21:35
Zitat von LanzaLanza schrieb:Seine Interessen als Großvater trotzdem berechtigt
pffff, sein berechtigtes Interesse, wie Du es nennst, kann sich wohl kaum über das eigene persönliche Befinden der betroffenen Kinder hinwegsetzen. Und wer Hensel als alleinigen Schuldigen sieht, der hat eh den Schuss nicht gehört.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

05.01.2026 um 21:42
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb am 01.11.2025:
Zitat von M8nixM8nix schrieb am 01.11.2025:Es gibt ein Umgangsrecht für Großeltern §1685 Abs. 1 BGB.
In erster Linie ist es mit dem Kindeswohl verknüpft.
Es kann gerichtlich durchgesetzt werden.
Genau so ist es.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:pffff, sein berechtigtes Interesse, wie Du es nennst, kann sich wohl kaum über das eigene persönliche Befinden der betroffenen Kinder hinwegsetzen
Abwarten. BGB 1685 ist noch nicht gezogen worden oder?

Und warum sollte von EB das Kindeswohl gefährdet sein? Ein alter Mann, der vor kurzem seine Frau zu Grabe tragen musste.


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05.01.2026 um 21:45
Zitat von LanzaLanza schrieb:BGB 1685 ist noch nicht gezogen worden oder?
würde ich auch lieber lassen, an Eugens Stelle, denn:
Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1685.html

;)

außerdem spielt das in diesem Prozess eh keine Rolle, das weißt Du doch.
Zitat von LanzaLanza schrieb:Ein alter Mann, der vor kurzem seine Frau zu Grabe tragen musste.
spielt welche Rolle, seine Fähigkeiten als Großvater betreffend?


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05.01.2026 um 21:46
Zitat von two-centstwo-cents schrieb:Hoffentlich kann Eugen Block die Satire im Eugenspiegel (ist ja fast ein Wortspiel) noch erkennen, nicht dass das Verwirrung stiftet und er sich seitens CBs Einladung übergangen fühlt, weil ER nicht dabei war.
Sorry, sorry, jetzt war ich verwirrt, grrr.
Der Postillion, mit der Satire "Was hat sie vor? Christina Block lädt US-Delta-Force-Einsatzkräfte zum Essen ein", hat nichts mit dem Satiremagazin EUGENSPIEGEL zu tun.


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05.01.2026 um 21:48
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Quelle: https://www.stern.de/gesellschaft/regional/hamburg-schleswig-holstein/gastronomie--eugen-block-hofft-auf-hilfe-der-justiz-37012850.html#google_vignette
Aus dem Artikel
Umrahmt wurde die Veranstaltung vom Shanty-Chor "Luv un Lee". Die 15 Musiker intonierten zum Auftakt das Lied "Hoch im Norden weht ein rauer Wind".
Gilt das schon als Litigation Shanty?
Zitat von LanzaLanza schrieb:Und warum sollte von EB das Kindeswohl gefährdet sein?
Bezahltes Nachstellen vor der Haustür in Dänemark, Denunziation des Vaters in seiner Nachbarschaft, Bewachung der entführten Kinder in der Blockschen Villa, während sie nicht wussten, ob ihr Vater lebt oder nicht, fiele mir auf die Schnelle dazu ein.


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05.01.2026 um 21:53
Zitat von antheanthe schrieb:Bewachung der entführten Kinder in der Blockschen Villa, während sie nicht wussten, ob ihr Vater lebt oder nicht, fiele mir auf die Schnelle dazu ein.
Diesen Punkt mal rausgegriffen. Was hätte EB damit zu tun. Oder willst du ihn hier subtil irgendwie verdächtigen?


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05.01.2026 um 21:58
Zitat von LanzaLanza schrieb:Abwarten. BGB 1685 ist noch nicht gezogen worden oder?
Ist es echt zu viel verlangt, dass du dich mal einliest, in einen Fall, zu dem du ständig postest?

Er hat einen Antrag auf Umgang gestellt.
Wurde abgelehnt.

Wurde hier besprochen


https://www.welt.de/regionales/hamburg/article250222200/Prominenter-Sorgerechtsstreit-Eugen-Block-scheitert-mit-eigenem-Umgangsantrag-fuer-Enkelkinder.html


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05.01.2026 um 22:04
Möglicherweise wurde es bereits gepostet:

Jonathan C. möchte ebenfalls im Prozess aussagen.
Jonathan C. (34), Hamburger Model mit schwedisch-israelischen Wurzeln und Teilnehmer bei diversen Reality-Formaten, gilt als die wohl schillerndste Gestalt unter den Entführern der Block-Kinder. Nun ist klar: Der durchtrainierte Fitness-Influencer hat sich von Israel aus über seinen Anwalt an die Hamburger Staatsanwaltschaft gewandt und verhandelt derzeit – wie schon die anderen mutmaßlichen israelischen Kidnapper – über freies Geleit für seine Aussage. Unterdessen werden weitere Details zu seiner Rolle bekannt, von einem bissigen Hund bis zu einem mitleidigen Hostel-Betreiber.
Quelle: https://www.mopo.de/hamburg/gericht/block-prozess-hamburger-model-will-auspacken/
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Neues Jahr, neues Glück
Oder so
;)



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05.01.2026 um 22:07
Zitat von LanzaLanza schrieb:Abwarten. BGB 1685 ist noch nicht gezogen worden oder?
Muss man nicht mehr abwarten. Natürlich hat er das bereits versucht:
Im Zusammenhang mit dem Sorgerechtsstreit in seiner Familie ist der Hamburger Steakhaus-Unternehmer Eugen Block vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamburg mit einer Beschwerde gegen eine Entscheidung des Familiengerichts gescheitert. Der 83-Jährige hatte damit versucht, eine Umgangsregelung für zwei seiner bei ihrem Vater in Dänemark lebenden Enkelkinder zu erreichen, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte. Das Familiengericht hatte sich in erster Instanz in dem sogenannten Umgangsverfahren der Eltern für nicht zuständig erklärt, weil die Kinder inzwischen ihren Lebensmittelpunkt in Dänemark hätten. Dagegen hatte Block Beschwerde eingelegt.
Quelle: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/eugen-block-steakhaus-unternehmer-enkel-christina-olg-hamburg-sorgerecht
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:außerdem spielt das in diesem Prozess eh keine Rolle, das weißt Du doch.
In diesem Prozeß nicht und auch vor keinem anderen deutschen Gericht. Daher klingt die Hoffnung des EB auf die Justiz (er wird ja nicht die dänische Justiz meinen) für mich so, als sei er schlecht informiert oder etwas verwirrt.

Gleichwohl steht zu befürchten, dass die Familie in Dänemark derartige Statements als bedrohlich empfindet.


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05.01.2026 um 22:12
Zitat von LanzaLanza schrieb:. Was hätte EB damit zu tun.
Eugen Block hat den Sicherheitsmann Andreas P. mit der Bewachung des Hauses beauftragt und diese auch bezahlt.

Siehe hier:
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb am 02.09.2025:
P. führt aus: „Man involvierte die Polizei in Hamburg. Herr Block sagte in dieser Runde, dass er mich beauftrage. Eugen Block würde alle Kosten für den 24/7 Schutz am Hotel und am Wohnhaus übernehmen. Der Auftrag war, Medien und andere abzuschirmen und für die Sicherheit der Kinder zu sorgen
Quelle: https://www.bild.de/regional/hamburg/live-ticker-sagt-delling-im-prozess-um-die-entfuehrten-block-kinder-aus-68b5d7418c33b226bcaef751

Wie ist auf Grundlage der Aussage des Andreas P nachzuvollziehen /zu erklären, dass dieser sowie zB auch CB's Cousine wegen Beihilfe angeklagt sind, das Verfahren gegen den Patriarchen aber eingestellt wurde. Mir scheint dessen Involvierung mindestens ebenso groß? Wenn das eine strafbare Handlungen sein sollen (Abholen /Entgegennahme der Mutter mit Kindern in Hamburg, Bewachung des Hauses), warum dann nicht Organisation und Bezahlung von letzterem? Oder glaubt die StA die Geschichte von Andreas P so nicht?
P. hat i.ü. vorher bereits das bei EBs Hausdurchsuchung gefundene "Risikopapier" erstellt, laut dem auch der Tod von SH in Kauf genommen würde.
Nachzulesen hier:
Beitrag von lightbride (Seite 65)


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05.01.2026 um 22:17
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Wurde hier besprochen
Hm- wusste gar nicht, dass externe Quellen mit über die SuFu bedient werden können. Aber ist ja das gleiche Muster:
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb am 23.12.2025:Das wurde hier alles schon rauf und runter diskutiert.
Schau mal über die Suchfuktion.
Zitat von antheanthe schrieb:Eugen Block hat den Sicherheitsmann Andreas P. mit der Bewachung des Hauses beauftragt und diese auch bezahlt.
Du solltest das nicht als Tatsache verkaufen, wenn es sich um die Aussage eines Angeklagten handelt.


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05.01.2026 um 22:19
Zitat von LanzaLanza schrieb:Abwarten. BGB 1685 ist noch nicht gezogen worden oder?
Dann schauen wir mal:
(1) Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient.
(2) Gleiches gilt für enge Bezugspersonen des Kindes, wenn diese für das Kind tatsächliche Verantwortung tragen oder getragen haben (sozial-familiäre Beziehung). Eine Übernahme tatsächlicher Verantwortung ist in der Regel anzunehmen, wenn die Person mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft zusammengelebt hat.
(3) § 1684 Abs. 2 bis 4 gilt entsprechend. Eine Umgangspflegschaft nach § 1684 Abs. 3 Satz 3 bis 5 kann das Familiengericht nur anordnen, wenn die Voraussetzungen des § 1666 Abs. 1 erfüllt sind.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1685.html

Spannend hier (3) § 1684 Abs. 2 bis 4 gilt entsprechend.

Schauen wir in den 1684 (2):
(2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1684.html

Und dann das:
"Ich hoffe sehr, dass auch der Hensel bald wirklich verklagt wird. Das ist der allein Schuldige", sagte Eugen Block.
Quelle: https://www.stern.de/gesellschaft/regional/hamburg-schleswig-holstein/gastronomie--eugen-block-hofft-auf-hilfe-der-justiz-37012850.html#google_vignette

Merkst du selber, oder?


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05.01.2026 um 22:22
Zitat von KTGKTG schrieb:Merkst du selber, oder?
Nee. Ich stelle fest, dass mit der gleichen fadenscheinigen Begründung der NichtZuständigkeit es nicht zu einem solchem Verfahren kam:
Wie WELT erfuhr, wurde der Umgangsantrag allerdings mit der Begründung zurückgewiesen, dass deutsche Gerichte für diesen internationalen Fall nicht mehr zuständig seien.
Quelle: https://www.welt.de/regionales/hamburg/article250222200/Prominenter-Sorgerechtsstreit-Eugen-Block-scheitert-mit-eigenem-Umgangsantrag-fuer-Enkelkinder.html

In der 1685er Sache wurde also keinesfalls bisher in der Sache entschieden


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05.01.2026 um 22:34
Zitat von LanzaLanza schrieb:Abwarten. BGB 1685 ist noch nicht gezogen worden oder?
Wenn du direkt den gesamten Beitrag mit zitiert hättest, statt nur einzelne Zeilen, hättest du dir deine Frage eigentlich schenken können.
Sie wurde direkt im von dir zitierten Post beantwortet.
Zitat von M8nixM8nix schrieb am 01.11.2025:Es gibt ein Umgangsrecht für Großeltern §1685 Abs. 1 BGB.
In erster Linie ist es mit dem Kindeswohl verknüpft.
Es kann gerichtlich durchgesetzt werden.

Auf den Fall Block bezogen:
EB hatte versucht, das Umgangsrecht zu bekommen und ist damit gescheitert.
Zunächst vor dem Familiengericht, dann nachdem er Beschwerde eingelegt hatte, vor dem OLG. Kurz gesagt war die Begründung, dass deutsche Gerichte nicht zuständig seien.
Hervorhebung durch mich.

Nochmal, explizit:
Das Thema wurde hier bereits diskutiert.
Und mit etwas Engagement findest du das auch über die Suchfunktion.
Im konkreten Fall wäre wie gesagt die Suchfunktion nicht einmal notwendig gewesen.

Vielleicht konzentrierst du dich einfach nächstes wenn du einzelne Beiträge zitierst. Dann entgeht dir nicht, dass die wesentliche Inhalte, nachdem du dann hier fragst, bereits im von dir zitierten Beitrag stehen.
Einfach mal ausprobieren.
Neues Jahr, neues Glück und so...
Zitat von LanzaLanza schrieb:In der 1685er Sache wurde also keinesfalls bisher in der Sache entschieden
Doch, das ist eine rechtsverbindliche Entscheidung.
Allerdings war deine Frage zunächst nicht, ob es eine Entscheidung gab in der Sache, sondern ob 1685 "schon gezogen wurde"


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05.01.2026 um 23:06
Zitat von LanzaLanza schrieb:In der 1685er Sache wurde also keinesfalls bisher in der Sache entschieden
Es wird darüber auch nicht entschieden werden. Deutsche Gerichte sind, wie auch durch das BVerfG bestätigt wurde, nicht mehr für diese Fragen zuständig. Deutsches Recht ist daher auch nicht mehr anwendbar. Gegebenenfalls gibt es im dänischen Recht eine ähnliche Regelung. Deine „1685er Sache“ ist jedenfalls vom „deutschen Tisch“.

Selbst wenn es eine inhaltsgleiche dänische Regelung geben sollte, wird die wohl nicht greifen, solange EB tönt, dass die Kinder wieder zur Mutter sollen. Dass das nicht geschehen soll, der Mutter sogar der Umgang verweigert wurde, haben die dänischen Gerichte bereits entschieden. Wenn diese Entscheidungen nicht anerkannt werden, ist eine vernünftige Grundlage für einen Umgang nicht gegeben. EB schießt sich durch seine Aussagen selbst ins Abseits, wenn er nicht schon vorher dort stand, wovon eigentlich auszugehen ist.

Die Erklärungen des EB zeigen doch vor allem, dass die Verteidigungsstrategie von CB fortgeführt werden wird. Es werden weiterhin bedrohliche Äußerungen in Richtung der Familie Hensel und der dänischen Sicherheitsbehörden gesendet. Das ist, zumindest für mich, der Kern dieser Erklärung.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

05.01.2026 um 23:07
Zitat von LanzaLanza schrieb:Nee. Ich stelle fest, dass mit der gleichen fadenscheinigen Begründung der NichtZuständigkeit es nicht zu einem solchem Verfahren kam:
Ich kenne ja nicht das genaue Urteil des OLG Hamburgs vom 19. Februar 2024 im Verfahren 12 UF 139/23, aber laut Karlsruhe ist die "Nichzuständigkeit" alles andere als "fadenscheinig":
a) Mit der Verneinung der internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte für eine Entscheidung über das Sorgerecht der betroffenen Kinder hat das Oberlandesgericht in seinem Beschluss vom 19. Februar 2024 weder das Elterngrundrecht der Beschwerdeführerin aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG (aa) noch den allgemeinen Justizgewährungsanspruch aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG (bb) oder den Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG (cc) verletzt.
Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/04/rk20250409_1bvr161824.html


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05.01.2026 um 23:24
Zitat von LanzaLanza schrieb:
Zitat von emzemz schrieb:Weil sie keine Nanny ist sondern Lehrerin.
Magst den Beleg einführen?
Z.B. hier schon am 09.10.2024
Zitat von BundesferkelBundesferkel schrieb am 09.10.2025:Astrid H. ist Lehrerin, ...

Zitat von LanzaLanza schrieb:Scheinbar war dann das Nachhilfe Argument ja ganz plausibel
Meinst du scheinbar oder doch anscheinend?


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05.01.2026 um 23:29
Zitat von emzemz schrieb:Z.B. hier schon am 09.10.2024
Zitat von BundesferkelBundesferkel schrieb am 09.10.2025:Astrid H. ist Lehrerin, ..
Hm und die Originalquelle dazu?


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05.01.2026 um 23:58
Zitat von LanzaLanza schrieb:Hm und die Originalquelle dazu?
Frag nicht mich.


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