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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

12.888 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kinder, Entführung, Dänemark ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

10.04.2026 um 23:13
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Irritierend finde ich den Einsatz eines verdeckten Ermittlers. Die Zulässigkeit bestimmt sich nach § 110a StPO. Grob zusammengefasst für Fälle organisierter Kriminalität.
Soweit ich mich richtig erinnere, wurde der Beschluss des AG Hamburg auf § 110a Abs. 1 Nr. 3 StPO gestützt.

Man ging also davon aus, dass hier eine Straftat von erheblicher Bedeutung gewerbsmäßig begangen worden ist. Das fand ich, als ich das hörte oder gelesen habe, nicht sehr überzeugend.

Meines Erachtens wäre § 110a Abs. 1 Satz 4 StPO eher einschlägig. Vielleicht wurde das aber in der Presse auch falsch wiedergegeben und der Beschluss stützt sich tatsächlich auf Satz 4:
Zur Aufklärung von Verbrechen dürfen Verdeckte Ermittler außerdem eingesetzt werden, wenn die besondere Bedeutung der Tat den Einsatz gebietet und andere Maßnahmen aussichtslos wären
Wegen der versuchten Entführung im November 2022 wird wegen Verabredung zu einem Verbrechen (Schwere Entziehung Minderjähriger) ermittelt (§ 30 StGB iVm 235 Abs. 4 StGB).


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

10.04.2026 um 23:16
Ich möchte nicht unerwähnt lassen, dass Hanning Barkay einen „Dirk" vorgestellt hat. Sie haben sich über die KiPo-Vorwürfe unterhalten, die Barkay an Hanning weiterleitete. Irgendwie hängen die doch alle mit drin.
Einige Zeit später habe David Barkay ein Treffen mit einem ehemaligen Kriminalpolizisten gehabt: „Einem Deutschen, der mir zuvor von Dr. Hanning vorgestellt worden war. Ich habe Dirk, so heißt er, dann getroffen. In Pforzheim in einem Hotel. Da er Polizeibeamter war, habe ich ihm das erzählt über diese Dateien, die ich an Hanning und Christina geschickt hatte. Ich fragte, soll ich noch was machen? Er sagte, nein, das reicht.“
Quelle: https://m.bild.de/regional/hamburg/live-ticker-bringt-der-entfuehrer-boss-christina-block-in-den-knast-6938207017663b2de9310e3e?t_ref=https%3A%2F%2Fm.bild.de%2F


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10.04.2026 um 23:24
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Meines Erachtens wäre § 110a Abs. 1 Satz 4 StPO eher einschlägig.
Danke!

Da hatte ich Zweifel an der "Aussichtslosigkeit". Denn die Durchsuchungsmaßnahmen gegen Hanning & Co. fanden erst statt, als der verdeckte Ermittler bereits implementiert war.

Auch die "besondere Bedeutung der Tat" ließ mich zweifeln, ohne dass ich jetzt die Auslegung dieses Tatbestandsmerkmals genauer kenne.

https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/fall-block-razzia-gegen-ex-bnd-chef-hanning-in-hamburg,block-182.html


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10.04.2026 um 23:59
Zitat von VivaceVivace schrieb:Ich bin auch der Meinung, dass die Geldsorgen von Hanning eine Motivation waren, sich der Familie Block als 'Berater' anzudienen.
;) Wer weiß? Falls 2/3 der Altersvorsorge eingefroren werden, muss man halt nehmen was man kriegt.

https://www.spiegel.de/international/business/august-hanning-legal-and-critical-scrutiny-for-ex-german-intelligence-chief-s-advisory-gigs-a-3d2d7967-447a-41d8-88d0-6d689a22be35


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gestern um 00:01
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Auch die "besondere Bedeutung der Tat" ließ mich zweifeln, ohne dass ich jetzt die Auslegung dieses Tatbestandsmerkmals genauer kenne.
An der "besonderen Bedeutung der Tat" habe ich keine Zweifel.

Hier soll eine Orientierung an dem entsprechenden Begriff in § 24 Abs. 1 Nr. 3 GVG möglich sein (so die Kommentierungen zu § 110a StPO):
(1) In Strafsachen sind die Amtsgerichte zuständig, wenn nicht
1.
die Zuständigkeit des Landgerichts nach § 74 Abs. 2 oder § 74 a oder des Oberlandesgerichts nach den §§ 120 oder 120b begründet ist,
2.
im Einzelfall eine höhere Strafe als vier Jahre Freiheitsstrafe oder die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus, allein oder neben einer Strafe, oder in der Sicherungsverwahrung (§§ 66 bis 66b des Strafgesetzbuches) zu erwarten ist oder
3.
die Staatsanwaltschaft wegen der besonderen Schutzbedürftigkeit von Verletzten der Straftat, die als Zeugen in Betracht kommen, des besonderen Umfangs oder der besonderen Bedeutung des Falles Anklage beim Landgericht erhebt.
Hier (also in § 24 GVG) wird die besondere Bedeutung des Falles derart bestimmt, dass sie im Vergleich mit gleichartigen Straftaten aus der Masse der durchschnittlichen Straftaten sich nach oben hervorhebt.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Da hatte ich Zweifel an der "Aussichtslosigkeit". Denn die Durchsuchungsmaßnahmen gegen Hanning & Co. fanden erst statt, als der verdeckte Ermittler bereits implementiert war.
Das würde ja bedeuten, dass man immer erst offen ermitteln muss, bevor man verdeckte Maßnahmen ergreifen darf. Dem ist natürlich nicht so. Es wird auch bei anderen verdeckten Maßnahmen (zB bei der TKÜ in 100a StPO, bei der Onlinedurchsuchung in 100b StPO) verlangt, dass die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos wäre. Bei verdeckten Ermittlern verlangt man allerdings die Aussichtslosigkeit. Das muss natürlich entsprechend begründet worden sein. Ich weiß nicht, ob ich das im Podcast gehört habe - es soll wohl darum gegangen sein, dass man davon ausging, das IT-System nicht knacken zu können, aber den Zugang für die weiteren Ermittlungen für erforderlich hielt. Aber man kann hier nur spekulieren. Um das zu prüfen, müsste man den Beschluss kennen sowie die Ermittlungsakte.

Zweifel habe ich eher daran, dass es sich bei dem Polizeibeamten tatsächlich um einen verdeckten Ermittler iSd Gesetzes gehandelt hat. Zumindest vom Gesetzeswortlaut ist eine auf Dauer angelegte, veränderte Identität zwingend. Ich gehe zumindest davon aus, dass - wenn der VE Mehles zuvor kannte und er ihm erzählt hat, dass er aus dem Polizeidienst ausgeschieden ist - er seinen tatsächlichen Namen beibehalten hat. Aber auch das dürfte bei dem Beschluss irgendwie Berücksichtigung gefunden haben.


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gestern um 08:37
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Ich weiß nicht, ob ich das im Podcast gehört habe - es soll wohl darum gegangen sein, dass man davon ausging, das IT-System nicht knacken zu können, aber den Zugang für die weiteren Ermittlungen für erforderlich hielt.
Genau, das hatte ich auch im Podcast gehört, vermutlich in Folge 19.

Die Folge wurde aus dem offiziellen Feed entfernt. Ich meine in einer späteren Folge hatte Maske erklärt, dass Hanning sich wegen einer falschen oder nicht belegten Behauptung beschwert habe. Jedenfalls wollten sie die Folge bearbeiten und erneut anbieten. Das ist bis heute nicht passiert.

Hier ist die Folge, noch, verfügbar:

https://podscan.fm/podcasts/ein-echter-krimi-der-fall-block/episodes/folge-19-aktuell-durchsuchungen-bei-hanning-und-mehles

Ich hatte mich beim anhören gefragt, welche Information/Behauptung das gewesen sein könnte aber mir ist nichts besonderes aufgefallen.


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gestern um 09:03
Ach nee. Ich glaube im Zeitpunkt der Durchsuchungen war noch nicht öffentlich, dass ein verdeckter Ermittler eingesetzt wurde. Es war wohl in einer neueren Folge.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 10:18
Zitat von ottercatottercat schrieb:Ich glaube im Zeitpunkt der Durchsuchungen war noch nicht öffentlich, dass ein verdeckter Ermittler eingesetzt wurde.
Nein, das wurde erst später veröffentlicht.

Ich habe bisher weder von Hanning noch von seiner anwaltlichen Vertretung irgendein nachvollziehbares Argument gehört, weshalb die strafprozessualen Maßnahmen unzulässig gewesen sein sollen.

Hinsichtlich der Durchsuchungen ist zunächst seine Beschwerde durch das Landgericht als unbegründet verworfen wurde. Mit Beschluss vom 27.3.2026 hat das BVerfG seine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.

Nun, nach der Entscheidung das BVerfG und nachdem Monate nach der Veröffentlichung des Einsatzes des VE vergangen sind, die öffentlich hinausposaunte Dienstaufsichtsbeschwerde, die noch dazu an die falsche Behörde übermittelt wurde. Zuständig für die Fach- und Dienstaufsicht der StA ist die Generalstaatsanwaltschaft. Siehe hier:

https://justiz.hamburg.de/staatsanwaltschaften/generalstaatsanwaltschaft-hamburg

Selbstverständlich passieren auch Fehler der StA und der anordnenden Gerichte bei verdeckten Maßnahmen. Diese sind auf dem dafür vorgesehenen Rechtsweg zu klären. Bestenfalls (für den Beschuldigten) ziehen diese Fehler ein Beweisverwertungsverbot nach sich. Ob hier tatsächlich Fehler passiert sind, kann man nur beurteilen, wenn man die Akten kennt (oder wenn ein solcher Fehler nachvollziehbar benannt wird).

Um hier wieder den Bogen zum eigentlichen Thema zu finden: gerade VE-Akten sind hochsensibel, es geht immer auch um den Schutz des VE. Dass diese Akten dem Gericht übermittelt wurden, spricht dafür, dass - zumindest aus Sicht der StA - hier Beweismaterial enthalten ist, das auch im Verfahren gegen CB U.a. eine Rolle spielen könnte. Nicht relevantes, noch dazu hochbrisantes Beweismaterial aus anderen Verfahren wird nicht einfach so verstreut.

Hanning hat sich wie jeder andere Beschuldigte auch den Ermittlungen zu stellen. Am Ende entscheidet die StA, ob sie Anklage erhebt oder das Verfahren einstellt.


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gestern um 17:24
Neue Beitrag bei NDR Fernsehen:

Hanning meint, er hätte CB nur zwei Mal im Juli 2022 beraten. Hmmm...

https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/hamburg_journal/ex-bnd-chef-hanning-reicht-dienstaufsichtsbeschwerde-ein,hamj-9728.html


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gestern um 20:34
Zitat von KerzenKerzen schrieb:Hanning meint, er hätte CB nur zwei Mal im Juli 2022 beraten. Hmmm...

https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/hamburg_journal/ex-bnd-chef-hanning-reicht-dienstaufsichtsbeschwerde-ein,hamj-9728.html
Das hinterlässt bei Heiko Sander ein komisches Bauchgefühl, dass ein ehemaliger Chef des BND derart in die Causa Block involviert ist.

Leider auch in diesem Beitrag wieder: Wenn es um § 235 StGB geht, wird nur von Gewalt gesprochen, nicht aber von Drohung oder List.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 21:10
Bildschirmfoto 2026-04-11 um 20.55.16Original anzeigen (0,9 MB)
(Screenshot aus dem Video vom Angebot eines Unternehmens aus Gera)

"Bei entsprechender Lage vor Ort" gibt's 10% Rabatt. Was hätte das anderes bedeuten können als: Wenn die Kinder freiwillig und ohne Widerstand der Eltern mitkommen? Oder interpretier ich da zuviel rein?

Nur 10% Aufpreis für "Unterstützung bei der Rückführung" durch "Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List" und damit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren wäre ein Schnapp. Aber 40.000 € Grundpreis für eine einfache Mitfahrgelegenheit hinterlassen bei mir ein komisches Bauchgefühl.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 21:16
Bildschirmfoto 2026-04-11 um 21.15.13Original anzeigen (0,6 MB)

Wurde Frau Christina Brock dazu schon befragt?


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 22:23
Zitat von ottercatottercat schrieb:Wurde Frau Christina Brock dazu schon befragt?
Ich meine, mich daran zu erinnern. Sie wollte ja nur mit den Kindern reden und wenn sie nach HH zurück gewollt hätten, dann wäre die Hilfe notwendig gewesen, falls SH oder AH das hätte verhindern wollen. Oder so ähnlich …
Zitat von ottercatottercat schrieb:"Bei entsprechender Lage vor Ort" gibt's 10% Rabatt. Was hätte das anderes bedeuten können als: Wenn die Kinder freiwillig und ohne Widerstand der Eltern mitkommen? Oder interpretier ich da zuviel rein?

Nur 10% Aufpreis für "Unterstützung bei der Rückführung" durch "Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List" und damit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren wäre ein Schnapp.
Nein, das heißt wahrscheinlich, wenn „bei entsprechender Lage“ der Plan nicht ausführbar sein sollte. War ja dann auch so, die Rechnung wurde gekürzt.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 22:25
Zitat von M8nixM8nix schrieb:Leider auch in diesem Beitrag wieder: Wenn es um § 235 StGB geht, wird nur von Gewalt gesprochen, nicht aber von Drohung oder List.
Weil das in diesem Fall keine Rolle spielt.

Was stört dich daran?


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gestern um 22:53
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Nein, das heißt wahrscheinlich, wenn „bei entsprechender Lage“ der Plan nicht ausführbar sein sollte. War ja dann auch so, die Rechnung wurde gekürzt.
Klingt logisch, danke. Ich hör mal eine alte Folge vom Podcast nach. Finde schon spannend was Sie dazu erklärt hat und wie das aufgenommen wurde. Das Angebot alleine wirft, finde ich, einige Fragen auf. Vermutlich hatte die Richterin Sie dann auch gefragt, was man mit "Unterstützung" genau gemeint hatte und warum das ganze so teuer war.

Wenn das Angebot sich u.A. "auf Grundlage des Gerichts in Sonderborg" bezieht, würde ich mich wohl fragen, warum CB sich nicht an die örtliche Polizei gewendet hat.


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gestern um 23:08
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Sie wollte ja nur mit den Kindern reden und wenn sie nach HH zurück gewollt hätten, dann wäre die Hilfe notwendig gewesen, falls SH oder AH das hätte verhindern wollen. Oder so ähnlich …
Das erinnert mich an Fragen der Richterin an David Barkay: DB wurde nicht müde zu erwähnen, dass er möglichst keine Gewalt anwenden (lassen) wollte. Da ging es auch um seine Notizen "no to bring back by force", wozu der Verteidiger von Costard einen sehr langen Vortrag gehalten hatte wie man das zu interpretieren und übersetzen habe.

Jedenfalls kam es dann zu einem Punkt, wo die Richterin meinte, wenn man Dinge gegen den Willen von einer Person erzwingen will (nachdem DB wohl so etwas geäussert hatte bzgl. der mutmaßlichen Entführung) versteht man das in Deutschland als Gewalt. Ob DB das auch so sehen würde. Das bejahte er. Das war, wenn ich mich richtig erinnere, auch das Ende der Befragung durch die Richterin.

Diese "Unterstützung" oder "Hilfe" klingt für mich nun so, als hätte man auch damals schon durch Beauftragung dieser Firma etwas erzwingen wollen.


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um 00:14
Zitat von ottercatottercat schrieb:Diese "Unterstützung" oder "Hilfe" klingt für mich nun so, als hätte man auch damals schon durch Beauftragung dieser Firma etwas erzwingen wollen.
Nun muss man ja sehen, dass diese mutmaßliche Tat nicht angeklagt ist. Der dortige Ablauf könnte aber als Indiz interessant sein, dass Gewalt durchaus nach dem Willen von CB eingesetzt werden sollte. An anderer Stelle ließ sie sich ja sogar entlocken, dass sie von einem gewissen Zeitpunkt an davon ausging, dass die Kinder gar nicht freiwillig zu ihr zurückkehren wollen - ein Fest für eine Kammer auf Verurteilungskurs (wobei ich da nichts unterstellen möchte) und eine unwahrscheinlich schlechte Verteidigungsleistung (wie einige andere Äußerungen auch).


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um 00:16
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Deshalb konnte er ja angeblich Barkay nicht bezahlen und das musste dann der Landwirt für ihn übernehmen. Noch immer glaube ich nicht, dass Barkay für Hanning und den Landwirt iS Lettland Tätigkeiten entfaltet hat.
Die Firma in Lettland von Karl-Heinz Baral (Landwirt / Alpakahof) heißt: “BARKA Invest" SIA

Vllt habe ich ja zuviel Fantasie, ich kann die Bezeichnung durchaus mit ;) "BARKAI(Y)" zusammenbringen.

Firmeneintrag:
https://www.kombo.lv/en/profile/41203019410/barka-invest
https://www.vestnesis.lv/ta/id/72769


Mglw bestehen also doch schon längere Geschäftsbeziehungen zwischen Hanning/Baral/Barkay? Grundstücke als Geldanlage?
Warum auch nicht.

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Hier geht es um die Aufteilung einer Immobilie. "Samsala" in der Gemeinde Indrāni, Kreis Lubāna; aus eins mach zwei separate Grundstücke:
https://www.lubana.lv/images/Dokumenti/Domes_sezu_protokoli/2015/Protokols_24_09_2015.pdf

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Nun sehe ich, dass @M8nix viel schneller war:
S. 442
Zitat von M8nixM8nix schrieb am 20.01.2026:Beim googeln von Karl-Heinz Baral habe ich die folgende Quelle gefunden über Barals GmbH in Lettland.
https://b2bhint.com/de/company/lv/barka-invest--41203019410

Außerdem wird er (Stand August 2025) als zukünftiger Betreiber eines Solarparks genannt.
https://www.guenter-baechle.de/blog/index.php?/archives/2674-Lokal-und-real-die-Energiewende.html#extended
--- --- ---

• Barkay erzählt, dass ihm der ehemalige BND-Chef August Hanning vor etwa drei Jahren vom israelischen Geschäftsmann Alon Katzir-Shimoni vorgestellt worden sei – zunächst als potenzieller Kunde.

• Es sei bei diesem ersten Kontakt um eine Tätigkeit Hannings im Aufsichtsrat einer lettischen Bank gegangen, die den Ex-BNDler nach ihrem Bankrott verklagt habe.


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Dann kommt Nebenklage-Anwalt Philip von der Meden wieder auf den ehemaligen BND-Präsidenten August Hanning zu sprechen. Der Zeuge: „Ich kenne August Hanning seit über 10 Jahren. Wir waren zusammen im Libanon. Wir hatten eine Zusammenarbeit im Business-Sektor.“

Wie man sich die Zusammenarbeit mit Hanning vorstellen müsse: „Ich und Herr Hanning kommen aus der gleichen Welt. Top-Charakter, guter Mensch.“
Quelle: https://www.bild.de/regional/hamburg/17-prozesstag-im-live-ticker-warum-vermittelte-dieser-spion-die-entfuehrer-an-christina-block-68ee37f90a0257c8ba896e8a


Israel ist ein wirklich kleines Land und in den jeweiligen Kreisen kennt jeder jeden und kann Verbindungen herstellen.
Hanning kennt Barkay vllt schon viel länger.


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um 00:31
@two-cents
Hui, interessante Recherche!

Schau ich mir mal in Ruhe an.


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um 00:36
Zitat von two-centstwo-cents schrieb:
Zitat von M8nixM8nix schrieb am 20.01.2026:extended
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• Barkay erzählt, dass ihm der ehemalige BND-Chef August Hanning vor etwa drei Jahren vom israelischen Geschäftsmann Alon Katzir-Shimoni vorgestellt worden sei – zunächst als potenzieller Kunde.
Das hab ich auch noch in Erinnerung. Da wurde ja klar, dass zumindest laut Barkay, Katzir-Shimoni in Israel war. K.-S. sprach ja lediglich von einem Telefonat. Ob Hanning persönlich vorgestellt wurde oder ob nur über ihn erzählt wurde („vorgestellt“), blieb in der Aussage des Barkay mE unklar.


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