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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

13.295 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kinder, Entführung, Dänemark ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 19:28
Zitat von SirLouisSirLouis schrieb:Ich hoffe ja nur, der Beutel war aus Stoff - und keine Plastiktüte. Sonst fällt Botts These, dass CB umweltbewusst sei, wie ein Kartenhaus in sich zusammen.
Dachte ich auch 😊. Decke, Jacke und Teddybär - muss ja dann ein größerer Beutel gewesen sein. Gibt bestimmt bald Fotos, da die dem Bericht, der ja den Medien vorliegt, idR beigefügt sind.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 19:38
Zitat von M8nixM8nix schrieb:Beiden?
Wenn ihnen etwas einfallen muss, bedeutet das nach meiner Auslegung, dass es nicht die Wahrheit ist.
CB darf lügen, IB hingegen nicht. Er müsste sich also fein raushalten.
Vielleicht sagt er ja aus diesem Grund, dass seine Mandantin sich äußern wird?
Ich kann mir das manchmal schlecht vorstellen, wie es zwischen RA und Mandantin abläuft.
Bekommt Bott vom Spiegel eine Nachricht über die neuesten Erkenntnisse zu denen er dann Stellung nehmen kann?
Er informiert darüber CB und die zwei sprechen dann.

Entweder ist nun alles ganz harmlos und der Beutel war z.B. für die Massageabteilung.
Oder CB gesteht ihm, dass er für Olga war und, wenn er nicht darf, muss sie sich eine Geschichte ausdenken.

So?


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 19:42
@ottercat

Denk bitte an uns und was du uns damit antun würdest.
:thx: :thx: :thx: :thx: :thx: :thx: :thx: :thx: :thx: :thx: :thx: :thx: :thx: :thx:


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gestern um 19:52
Zitat von leonorleonor schrieb:Oder CB gesteht ihm, dass er für Olga war und, wenn er nicht darf, muss sie sich eine Geschichte ausdenken.
Unwahre Geschichten können sogar einen "intelligenten" Menschen zum Abgrund führen und weniger bemittelte verstricken sich, ohne es zu merken, immer mehr und irgendwann schnappt die Falle zu.


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gestern um 19:57
Kennt Ihr eigentlich diesen link: https://www.law-school.de/news-artikel/henrike-von-scheliha-der-fall-block-die-grenzen-elterlicher-sorge

Hab ich grad durch Zufall gefunden. Sorry, dass es gerade nicht zur aktuellen Diskussion passt, wollte Euch den aber nicht vorenthalten.
Vielleicht ist er ja auch schon bekannt.


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gestern um 19:57
Zitat von M8nixM8nix schrieb:CB darf lügen, IB hingegen nicht.
@LeonardodV hat mal sehr ausführlich Stellung genommen, ob der Verteidiger lügen darf.

So wäre es wohl kein Problem: Der Verteidiger sagt einfach: "Meine Mandantin sagt, sie hat --LÜGE-- ..." Nicht sagen dürfte er aber: "Und ich glaube ihr..."


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gestern um 20:16
Zitat von M8nixM8nix schrieb:Beiden?
Wenn ihnen etwas einfallen muss, bedeutet das nach meiner Auslegung, dass es nicht die Wahrheit ist.
CB darf lügen, IB hingegen nicht. Er müsste sich also fein raushalten.
Vielleicht sagt er ja aus diesem Grund, dass seine Mandantin sich äußern wird?
Zitat von OriginesOrigines schrieb:@LeonardodV hat mal sehr ausführlich Stellung genommen, ob der Verteidiger lügen darf.
Ich weiß… Mein „Beiden?“ war rhetorisch gemeint ;).
Zitat von OriginesOrigines schrieb:So wäre es wohl kein Problem: Der Verteidiger sagt einfach: "Meine Mandantin sagt, sie hat --LÜGE-- ..." Nicht sagen dürfte er aber: "Und ich glaube ihr…“
Den Ablauf auf der Suche nach einer Erklärung stelle ich mir spannend vor.

Frage an die Juristen: Dürfte IB sagen: „Meine Mandantin hat mir glaubhaft versichert…“ ?
Oder wäre das auch als Lüge zu betrachten?


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gestern um 20:20
August Hanning: Ex-BND-Chef beschwert sich bei Hamburgs Justizsenatorin
Hamburg. Persönlicher Brief und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Staatsanwaltschaft und Richter in Hamburg. Es geht um Spione, verdeckte Ermittler und Christina Block.
Quelle: https://www.abendblatt.de/hamburg/politik/article411663687/christina-block-frueherer-bnd-chef-august-hanning-beschwert-sich-bei-hamburgs-justizsenatorin-anna-gallina-3.html

Der Artikel ging bei der News um die neuen Erkenntnisse aus den Ermittlungen unter. Ich bin im Hanning-Thema nicht so weit drin, hier eine Zusammenfassung aus dem Artikel. Ich hoffe so ist das Regelkomform und wird nicht gleich wieder gelöscht:

Hanning kritisiert das Vorgehen der Behörden als rechtsstaatlich bedenklich und spricht von einem „strukturellen Versagen“. Seine Kernpunkte sind:
- Rechtswidrige Ermittlungsmethoden: Hanning bezeichnet die Durchsuchungen in seinen Geschäftsräumen (September 2025) als unrechtmäßig.
- Einsatz verdeckter Ermittler: Er kritisiert die Infiltration seiner Firma durch einen Spion als völlig überzogen, insbesondere da er als Rechtsanwalt besonderen Mandantenschutz genieße.
- Einstufung als Organisierte Kriminalität: Er zeigt sich empört darüber, dass die Ermittlungen in der Abteilung für Organisierte Kriminalität (OK) geführt werden.
- Politische Einflussnahme und Rufschädigung: Hanning wittert politische Steuerung und wirft der Staatsanwaltschaft vor, Informationen vorab an Medien „durchgestochen“ zu haben, um ihn vorzuverurteilen.

Für mich war zumindest das mit der OK und der Vorwurf der politischen Einflussnahme neu.


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gestern um 20:20
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Nicht sagen dürfte er aber: "Und ich glaube ihr..."
Doch, natürlich darf er das. Das interessiert doch sowieso niemanden, was der Verteidiger glaubt oder nicht. Wenn er das nicht sagen dürfte, könnte er ja am Ende gar nicht plädieren.

Meines Erachtens hatte ich hier mal einen Artikel verlinkt, in dem das sehr gut dargelegt war.


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gestern um 20:26
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Wenn er das nicht sagen dürfte, könnte er ja am Ende gar nicht plädieren.
Am Ende? Ich glaube das hat IB irgendwie falsch verstanden. Für mich hört sich jede zweite seiner Einlassungen an wie ein Plädoyer. Man spürt richtig, dass er eigentlich gerne aufstehen und gestikulieren würde. Für seine Show mit der Google Maps Karte durfte er kurz aufstehen und etwas durch den Saal laufen. Man merkte irgendwie, dass ihm das gefallen hat.


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gestern um 20:36
@ottercat
@SirLouis
@ringelnatz

Meine diesbezüglichen Kenntnisse sind ein bisschen eingerostet, aber ich sehe das wie @SirLouis schlicht als Bullshit an. Ein Elternteil, dass Interesse zeigt, sich kümmert, das Umgangsrecht wahrnimmt, wird familienrechtlich immer deutlich positiver beurteilt, als eines, dass das nicht tut.

Aber da greift, was @ringelnatz bereits bemerkte: da wäre dann ggf. auch mal ein wenig Entgegenkommen, Einsicht und Reflexion fällig gewesen.

Und das sind ja ziemlich offensichtlich nicht die Stärken von CB.


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gestern um 20:37
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Meines Erachtens hatte ich hier mal einen Artikel verlinkt, in dem das sehr gut dargelegt war.
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Doch, natürlich darf er das. Das interessiert doch sowieso niemanden, was der Verteidiger glaubt oder nicht. Wenn er das nicht sagen dürfte, könnte er ja am Ende gar nicht plädieren.
Da steige ich nicht so ganz durch…
Wenn sich die beiden hinsetzen und eine Erklärung schnitzen, die nicht der Wahrheit entspricht und IB stellt sich hin und gibt genau diese Erklärung ab, dann hat er mitgewirkt und sagt die Unwahrheit.
Oder ist da ein Knoten, den ich nicht sehe?

Meintest du diesen Artikel?
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb am 07.12.2025:
Ein Verteidiger darf vor allem keine Falschaussage empfehlen oder gar am Aufbau eines Lügenkonstrukts mitwirken oder konkrete Tipps und Tricks über Fluchtmöglichkeiten erteilen. Auch dürfen Verteidiger die Wahrheitsforschung nicht durch aktive Verdunkelung und Verzerrung des Sachverhalts erschweren, Beweisquellen verfälschen oder unrichtige Auskunft über diese geben. Vor allem wenn sich der Mandant einer vom Verteidiger entworfenen Prozessstrategie unterordnet, wird der Verteidiger zur bestimmenden Zentralfigur des Geschehens und damit womöglich zum Täter einer Strafvereitelung.
Quelle: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/luebcke-prozess-ex-verteidiger-von-e-falschaussage-rechtswidrig-rat



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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 20:47
Zitat von MotetteMotette schrieb:Meine diesbezüglichen Kenntnisse sind ein bisschen eingerostet, aber ich sehe das wie @SirLouis schlicht als Bullshit an. Ein Elternteil, dass Interesse zeigt, sich kümmert, das Umgangsrecht wahrnimmt, wird familienrechtlich immer deutlich positiver beurteilt, als eines, dass das nicht tut.
Vor allem, wenn man sich dann den Ausführungen CBs dazu widmet: sagt sie doch, sie musste das Haus überwachen lassen, um überhaupt zu erfahren, ob ihre Kinder noch leben...
Hätte sie doch einfacher haben können: das Umgangsrecht wahrnehmen können, sich davon überzeugen, dass die kids alive sind, und bei der Gelegenheit hätte sie die kids ja auch mal interessiert und zugewandt fragen könen, wie es ihnen geht und wie sie so leben...
Aber nein. Bei der Behauptung zu bleiben, SH hätte alles an Wiedersehen oder überhaupt nur jegliche Kontaktaufnahme verhindert, rechtfertigt dann wohl eher so eine gewaltsame Aktion, wie dann geschehen ist. (aus Blockscher Sicht).

Wie sollen die kids verstehen, dass es Möglichkeit des Kontaktes gibt - aber Frau Mutter kommt nicht mit der Begründung, dass sie sonst ihre Rechte endgültig aufs Spiel setzt.?
Ganz schön viel von den kids verlangt!


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gestern um 20:57
@ottercat

Auch ich schätze deine Beiträge sehr und würde es sehr bedauern, wenn du die Gruppe hier verlässt.

Um nicht Off-Topic zu erscheinen: gerade die Berichte aus dem Sitzungssaal waren eine unglaublich wertvolle Ergänzung zu der Berichterstattung durch die Medien.


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gestern um 21:03
@SirLouis
Jaaaa, wenn es ihr denn mal um das Wohl der Kinder gegangen wäre...
Aber das war ja immer noch nicht einmal zweitrangig.
Ganz zu Beginn des Prozesses hat sie mal auf die Frage, was denn mit den Kindern war, geantwortet: ich glaube, dazu muss man erstmal verstehen, wie es mir ging.
Finde das gerade nicht, war aber hier schon mal verlinkt.


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gestern um 21:10
Zitat von M8nixM8nix schrieb:Meintest du diesen Artikel?
Vielen Dank für's erneute Verlinken. Ich halte die dort vertretene Auffassung aber nicht für unproblematisch:
Ansonsten erfolgt die Abgrenzung vielfach anhand der Frage nach der sachlich-inhaltlichen Einflussnahme. Fehlt es an dieser, etwa wenn der Verteidiger seinem Mandanten von einem Geständnis abrät oder ihm zum Schweigen oder zur Flucht rät, ist das unproblematisch. Doch wenn die Empfehlung des Verteidigers über den Selbstschutz hinausgeht und er dabei sachlich-inhaltlich auf die Aussage des Mandanten einwirkt, könnte das Strafvereitelung sein.

Ein Verteidiger darf vor allem keine Falschaussage empfehlen oder gar am Aufbau eines Lügenkonstrukts mitwirken oder konkrete Tipps und Tricks über Fluchtmöglichkeiten erteilen. Auch dürfen Verteidiger die Wahrheitsforschung nicht durch aktive Verdunkelung und Verzerrung des Sachverhalts erschweren, Beweisquellen verfälschen oder unrichtige Auskunft über diese geben. Vor allem wenn sich der Mandant einer vom Verteidiger entworfenen Prozessstrategie unterordnet, wird der Verteidiger zur bestimmenden Zentralfigur des Geschehens und damit womöglich zum Täter einer Strafvereitelung.
Quelle: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/luebcke-prozess-ex-verteidiger-von-e-falschaussage-rechtswidrig-rat

Das ist alles reichlich unbestimmt und für eine effektive Verteidigung schwer praktikabel. Der Verteidiger dürfe nicht zur "bestimmenden Zentralfigur des Geschehens" werden, das ist doch etwas realitätsfern, wenn der Mandant schweigt und nur der Verteidiger spricht und alles regelt. Und natürlich darf der Verteidiger "unrichtige Auskunft" über Beweisquellen geben, sonst müsste er seinen Mandanten verraten ("ich weiß, wo die Leiche liegt...").

Auch das eventuell strafbare Erschweren der Wahrheitsforschung durch "aktive Verdunkelung und Verzerrung des Sachverhalts" ist reichlich schwammig und würde eine wirksame Verteidigungsstrategie torpedieren. Wer entscheidet im Übrigen, was eine Verdunkelung und Verzerrung des Sachverhalts ist, wenn der Verteidiger die Glaubwürdigkeit von Belastungszeugen systematisch in Zweifel zieht?

Für mich ist die Grenze ganz einfach: Ein Verteidiger kann sich nicht wegen Strafvereitelung strafbar machen, so lange er nicht andere Straftaten begeht. Begeht er Straftaten in seiner Eigenschaft als Verteidiger, z.B. eine Urkundenfälschung oder er bedroht Zeugen, dann kann auch der Tatbestand der Strafvereitelung erfüllt sein.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 21:17
Zitat von M8nixM8nix schrieb:Oder ist da ein Knoten, den ich nicht sehe?
Der Verteidiger gibt keine Einlassung zur Sache ab. Das macht die Angeklagte. Selbst wenn ich als Verteidiger mit dem Mandanten eine schriftliche Einlassung vorbereite und sie selbst vortrage, ist das nicht meine Erklärung, sondern die Erklärung des Mandanten zur Sache. Ich spreche nur für ihn.
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb am 07.12.2025:
Ein Verteidiger darf vor allem keine Falschaussage empfehlen
Das fängt schon mal schräg an oder ist juristisch unkorrekt formuliert (ich weiß, dass ich das selber verlinkt habe). Ein Angeklagter kann keine Falschaussage begehen. Insoweit kann der Verteidiger dem Angeklagten auch keine Falschaussage empfehlen.

Aber ja, das könnte der Artikel sein. Ich bezog mich seinerzeit eher auf das, was im Anschluss mitgeteilt wurde. Den Auszug, den du aus den Artikel heraus zitiert hast, würde ich nicht verlinken, wenn anschließend nicht der Versuch unternommen worden wäre, das zu relativieren.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 21:28
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Das ist alles reichlich unbestimmt und für eine effektive Verteidigung schwer praktikabel.
Ja, ich habe das seinerzeit auch so eingeleitet:
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb am 07.12.2025:Die Antwort auf die Ausgangsfrage, ob ein Strafverteidiger „lügen“ darf, ist sehr schön in einem LTO-Artikel zusammengefasst. Man sieht aber auch, dass die Grenzen fließend sind:
Die Behauptung, dass das dort „sehr schön“ dargestellt ist, nehme ich allerdings zurück.


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gestern um 21:30
Zitat von MotetteMotette schrieb:Ganz zu Beginn des Prozesses hat sie mal auf die Frage, was denn mit den Kindern war, geantwortet: ich glaube, dazu muss man erstmal verstehen, wie es mir ging.
Finde das gerade nicht, war aber hier schon mal verlinkt.
Das hat sie auf die Frage der Sachverständigen Schüler-S. geantwortet:

VT 14 (02.10.2025) Gutachterin stellt CB zum ersten Mal Fragen zum psychischen Zustand der Kinder auf dem Bauernhof. CB:
dafür müssen Sie erstmal verstehen, wie es MIR zu diesem Zeitpunkt ging.."


Quelle: https://www.zeit.de/news/2025-10/01/block-prozess-geht-mit-antworten-von-christina-block-weiter


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gestern um 21:33
Zitat von ottercatottercat schrieb:Für mich war zumindest das mit der OK und der Vorwurf der politischen Einflussnahme neu.
Danke für deine Zusammenfassung. Sie wird archiviert :)
Das mit der Organisierten Kriminalität war mWn auch noch nicht so konkret veröffentlicht.


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