Füchschen schrieb:Echte Gesprächsinhalte in einem vertraulichen Gespräch aus dem Gefängnis werden nicht wiedergegeben in der Öffentlichkeit. Die Polizei hat Schweigepflicht. Das gilt auch für Aussagen in Aktenzeichen xy.
EB können in bestimmtem Rahmen Details veröffentlichen, die für die Aufklärung der Tötung (schweren Straftat) relevant sind. U. a. dürfen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Dazu dient die Pseudonymisierung des Inhaftierten, der offenbar 1994 nicht als Verdächtiger im Fall U. H. geführt wurde.
Denn in AZ-XY erfährt man:
"Anzeichen, dass er mit dem Fall U. H. in Verbindung stehen könnte, gibt es nicht." (ca. 31:40)
Außerdem geht es nur um den Erhalt einer Postkarte - der über 30 Jahre zurückliegt.
Würde deine o. g. Pauschalaussage zutreffen, wüsste die Öffentlichkeit u. a. nicht, dass sich der Verdächtige im Fall Rebecca Reusch laut den EB in Widersprüche verwickelt hat (KESY-Fahrten).
Solange du keine Fakten verdrehst, sei dir aber unbenommen, dich weiterhin (wie auf S. 17) zu
Füchschen schrieb:Gruseln
sowie über die von dir ausgedachte Motivation und
Füchschen schrieb:Persönlichkeit des Verfassers
zu spekulieren, der/die dir vollkommen unbekannt ist.
Auch kannst du weiterhin alles, was aus AZ-XY nicht in deine Theorien passt, anzweifeln und stattdessen die
Füchschen schrieb:Stimme aus dem Jenseits
sprechen lassen
;)Meines Wissens hat hier niemand außer dir die Daten der "Geburtstags"-Karte auf U. H. bezogen (15.7.57-15.7.94)
Ich erspare mir Wiederholungen und verweise auf u. g. Posts, in denen ich darlegte, weshalb ich deine Vermutungen für sinnfrei halte:
Beitrag von watnu (Seite 17)Beitrag von watnu (Seite 18)Beitrag von watnu (Seite 18)- - - - - - -
sören42 schrieb:Darüber hinaus verfügte er über Informationen, die nur die Polizei kennt. Ob darum ging, dass der Inhaftierte Räderloh im Geständnis erwähnte und einmal dort war oder um etwas anderes, sei mal dahingestellt.
Da im Tag24-Artikel überwiegend die AZ-XY-Sendung nacherzählt wurde (evtl. von einer KI, deshalb die Fehler?), vermute ich, dass das Thema "Räderloh" gemeint war.
Vielleicht wurde er während der Vernehmungen zu seinen nachgewiesenen Taten u. a. auch wegen der Tötung von U. H. zu Räderloh befragt?
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CeeMercury schrieb:Wenn jemand ihn als Täter vermutet und zur Rechenschaft ziehen will, dann hätte die Person doch wahrscheinlich eher einen anonymen Typ an die Polizei abgegeben. Vor allem, wenn die Person sich sicher ist und ggf. sogar Beweise o.ä. hat.
Vielleicht wusste die Absender-Seite, dass dem Inhaftierten (jedenfalls damals) das Verbrechen nicht angelastet werden konnte und hielt ihn aber dennoch für den Täter?
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quaerere1 schrieb:Für mich stammt die Postkarte nicht vom Mörder.
Das ist für mich auch unwahrscheinlich.