CurlySue_ schrieb:Die Sache war im Oktober. Würdest du Dinge, die du damals gesagt hast, jetzt über sieben Monate später exakt genau so wiedergeben können?
Ich stellte mir heute diese Frage und glaube nicht, dass ich sie eindeutig mit ja beantworten könnte (bis auf konkrete Uhrzeiten, die mit einem Arbeitsende etc. zusammenhängen).
Ich verstehe was du sagen willst. Zeugen sind immer die schlechtesten Beweise.
Das wissen inzwischen auch die EB und auch das Gericht einzuschätzen.
Doch die Zeitnahen Aussagen sind wohl auch die besseren.
Wenn ich also aussage, ich hätte um Uhrzeit xx etwas bemerkt, dann würde ich als
EB das erst mal so glauben.
Vor Gericht sage ich jetzt aber: Um Uhrzeit xx kann ich das gar nicht bemerkt haben,
weil mein Dienstplan anders war, dann muss man zweifeln dürfen.
Ein weiterer Zeuge sagt: Nein, ich kenne GH nicht!
Rudert aber zurück: Na, vielleicht kannte ich sie doch, wenn auch nur vom sehen.
Da kann man doch gleich sagen: Nein, ich kenne sie nur vom sehen.
Beides hat nichts damit zu tun, dass Zeugen auch irren können.
Mich verwirrt es und sicher auch das Gericht.