CorvusCorax schrieb:Wie sind die Bestimmungen für dieses Naturschutzgebiet "Upahler und Lenzener See"? Es kann in Naturschutzgebieten auch Ausnahmen von einem Jagdverbot geben was z.Bspl. die Jagd auf Schwarzwild betrifft. Wildschweine vermehren sich extrem und richten große Landschaftsschäden an. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man die Bestände in Naturschutzgebieten einfach unangetastet lässt.
Das wäre jetzt auch meine nächste Frage gewesen. Einen zuständigen Jäger/Förster gibt es meines Wissens überall, also flächendeckend deutschlandweit. Und gerade in Schutzgebieten sind nicht nur Wildschweine öfter mal ein großes Problem sondern durchaus verschiedene Neozoen wie Waschbären, Nilgänse, Sumpfkrebse usw. die die natürliche Fauna massiv gefährden.
Aktuell werden peu à peu deutschlandweit "Stadtjäger" eingestellt bzw. ernannt die auch in Wohngebieten z.B. Waschbären "entnehmen" sollen und dürfen.
CorvusCorax schrieb:Vögel angucken kann ich mir ja noch vorstellen an den vielen Seen in direkter Wasser- und Schilfnähe. Aber welche Vögel sollte man an diesem Tümpel von diesem Hochsitz aus anschauen, der lediglich nur eine Schlammsuhle ist?
Zum einen würde ich nicht vom aktuellen Füllstand des Tümpels ausgehen wollen (der verändert sich ja laufend), zum anderen sind gerade solche Feuchtgebiete für etliche Vögel wunderbare Brut- oder auch nur Sammelgebiete. Bei uns ist ein deutlich winzigerer Tümpel unter strengstem Schutz - wegen der Vögel und der Amphibien.
CorvusCorax schrieb:Aber egal, ob dieser Hochsitz am Tümpel nur eine Vogelwarte ist oder zum Ansitzen auf Wildschweine, die sich in diesem Tümpel tummeln - eine Wildkamera gab es ja wohl ohnehin nicht. Sonst hätte es der Täter in seine Überlegungen mit einbeziehen müssen, wenn er eine Leiche dort ablegt, dass er von einer Kamera hätte erfasst werden können.
Ist das denn schon abgeklärt ob es dort Kameras gab?
Ich weiß vom hiesigen Stadtjäger dass er ja sehr gerne mehr Kameras aufstellen würde, aber da fehlt es einfach am Equipment. Die eigenen Fallen MUSS er überwachen, bekommt aber nur Meldung dass sie zugeschnappt sind und muß dann hinfahren um zu kontrollieren ob und was drin ist. Eine entsprechende Kamera brüchte eine SIM-Karte sowie eine entsprechende Stromversorgung (Batterien und/oder Akkus sind da schnell leergesaugt, vor allem wenn wirklich viel los ist, kenn ich aus eigener Erfahrung sehr gut).
Und da reden wir jetzt nur von einer punktuellen, begründeten Überwachung...
Weiteres Problem (leider): Solche Kameras sind selbst in eingezäunten Gebieten schneller geklaut oder zerstört als man die Videos durchschauen kann!
Tiergarten schrieb:Für mich ist in diesem Zusammenhang viel mehr von Interesse, von wem die Initiative zu diesem Spaziergang ausgegangen ist und warum gerade dieses Gebiet südlich von Klein Upahl ausgewählt wurde.
oneeightseven schrieb:Das ist eine wichtige Frage, aber wenn die Intetion von der Freundin der EX ausgegangen ist, grade dort spazieren zu gehen, würde das doch ein wesentlicher Faktor zur Entlastung der EX sein. Warum hat die EX das dann im Interview nicht so angegeben?
Tiergarten schrieb:Tja, das werden sich die Ermittler wohl auch gefragt haben - wenn denn die Initiative für den Spaziergang ausgerechnet dort tatsächlich von der Hundebesitzerin ausgegangen sein sollte.
Was ich mich da frage:
Üblicherweise müssen Hunde in Schutzgebieten an der Leine geführt werden. Das gilt sogar für "ungeschützte" Wälder mit Spazierwegen wie sie ganz viele für den Gassigang nutzen. Auch wenn ich noch nie einen Hund hatte kenn ich trotzdem die Dauer-Diskussion darüber wie da ständig Förster/Jäger und Gassigänger aneinander geraten.
In einem Schutzgebiet sind die entsprechenden Strafzettel meines Wissens auch nochmal deutlich teurer...
Also wenn die Hundebesitzerin mit der die Ex vom Vater spazierengegangen ist einigermaßen verantwortungsbewußt war, würde sie sich nicht ausgerechnet ein Schutzgebiet aussuchen in dem sie den Hund garnicht frei laufen lassen darf, oder nicht? Wie gesagt, hatte noch nie einen Hund, aber ich denke ich würde mit Hund dann eher in einer Gegend spazierengehen, in der der Hund frei laufen darf.
MrColumbo schrieb:- Wenn man ein (8-jähriges) Kind allein zu Hause lässt, kommuniziert man am entsprechenden Tag bestimmt mehrmals mit selbigen (telefonisch, schriftlich usw.). Darüber hat man gar nichts bisher gehört.
Nö, davon würde ich nicht ausgehen. In meiner Kindheit war das jedenfalls nicht so (und auch wenn's da noch keine Handys gab, wir hatten halt Festnetz). Meine Eltern waren sowieso immer eher der Meinung "so lange man nichts hört ist alles gut").
Und ernsthaft krank scheint er ja nicht gewesen zu sein so dass man ihn hätte unter Dauerüberwachung stellen müssen (sonst wäre die Mutter sicherlich bei ihm geblieben und/oder zu ihm nachhause gegangen, das ist ja arbeitsrechtlich auch abgedeckt).