Tiergarten
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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden
um 17:35Danke, @ClaraWolff, für die Mühe, sich einmal beiClaraWolff schrieb:. Da ich persönlich leider nicht juristisch versiert bin, habe ich dazu einmal die KI befragt, mit folgendem Ergebnis:
Eine Durchsuchung des Fahrzeugs oder eine Sichtung des Handys ist bei Zeugen grundsätzlich nur mit richterlichem Beschluss nach § 103 StPO zulässig – oder wenn der Zeuge freiwillig einwilligt.
KI schlau zu machen.
Die Freiwilligkeit lag ja in diesem Fall vor. Nur: warum hat sich die Polizei überhaupt für das Handy und das Auto dieser Zeugin interessiert und eine Untersuchung für geboten gehalten?
Bestand da etwa doch ein Verdacht? Und wurde der dann durch eine Überprüfung von Auto und Handy ausgeräumt?


