karajana
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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden
21.10.2025 um 13:31@Carmen87
Ich bin kein Jurist und habe da auch wenig Ahnung. Das sagt aber zB ChatGPT dazu:
Ich bin kein Jurist und habe da auch wenig Ahnung. Das sagt aber zB ChatGPT dazu:
Es wird geprüft, ob von der Tat konkrete Gefährdungen für Dritte ausgehen oder ob der Täter sich noch im Umfeld aufhalten könnte. Wenn keine akute oder potenzielle Gefahr für die Allgemeinheit besteht, schließen Ermittler oft auf Basis folgender Faktoren:
Täterlage und Gefährdungspotenzial
Nachweis, dass der Täter gefahrlos arretierbar oder nicht mehr im Umfeld aktiv ist.
Keine unmittelbare Flucht- oder Weitergabe von Waffen.
Tatmotiv und Opferkreis
Eher Einzeltat mit klar umrissenem Tatort und -zeit; kein Muster von Serien- oder Kopftaten, das eine breitere Gefährdung anzeigen würde.
Umfeld des Tatorts
Keine Anhaltspunkte für zusätzliche potenziell gefährliche Opferorte (z. B. weitere Wohngebiete, Veranstaltungen).
Überprüfbare Spuren, die keine weitere Bedrohung vermuten lassen (z. B. sichergestellte Tatmittel ohne Hinweis auf weitere Verwendung).
Täterprofil und Verhalten
Keine Hinweise auf verkappte Waffen, Sprengstoffe o. Ä.; kein Hinweis auf bewaffnete, fluchtwillige oder gewaltausübende Absichten nach dem Tatzeitpunkt.
Öffentliche Sicherheit durch Präventivmaßnahmen
Vorläufige Absprache mit relevanten Behörden (Rundfunk, Ordnungsbehörden) nur wenn nötig; ggf. temporäre Sperrungen oder Sperrhinweise um Nachahmungsgefahr zu minimieren.
Spurensicherung und Beweise
Beweise deuten darauf hin, dass der Täter nicht mehr Zugriff auf weitere Opfer oder Orte hat; z. B. Fingerabdrücke, DNA-Spuren, Überwachungsvideos reduzieren das Risiko weiterer Taten.
Kommunikation mit der Öffentlichkeit
Keine Hinweise auf drohende Taten oder identifizierbare Täterdaten, die weitere Anschläge erleichtern könnten; vorsichtige Veröffentlichung, um keine Panik zu schüren.
Haft- und Untersuchungshaft
Wenn der Verdächtige festgenommen ist oder sichergestellt wird, besteht oft kein unmittelbares Risiko mehr für die Allgemeinheit, solange er unter Kontrolle steht.
Wichtige Randbemerkung:
Die Einschätzung „keine Gefahr für die Öffentlichkeit“ ist vorläufig und kann sich ändern, falls neue Hinweise auftauchen (z. B. weitere Spuren, Hinweise auf Begleitpersonen, Fluchtpläne). Die Ermittlungen bleiben offen, und Sicherheitsmaßnahmen können angepasst werden.




