Mordfall Fabian (8), aus Güstrow
04.06.2026 um 22:59Beweise und Indizien (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
Auto vor Tat: am Tatort (SV-GA), Auto kurz vor Tatzeit: am Wohnort Opfer (Video Überwachungskamera, Zeugin Nachbarin) und sodann 1600 m vom Tatort entfernt (Foto Handy Angeklagte), Auto zur Tatzeit: Nähe Tatort (Zeugen Steinsammler), Auto etwas später nach Tatzeit: Nähe Tatort (Zeugin ehemalige Freundin, Zeugin Erzieherin), Feuer und Rauch am Tatort (Foto, Zeugen Reiterin und Pflegerin), Faserspuren Hose Angeklagte am Pullover Opfer (SV-GA), Faserspuren Pullover Angeklagte unter Fingernägel Opfer (SV-GA), Faserspuren neuer Pullover Opfer im Auto Angeklagte (SV-GA), kein Hinweis und keine Spuren eines unbekannten oder bekannten anderen Täters (Indiz), Angeklagte und Verteidigung (und auch sonst niemand) haben jemals behauptet, dass das Auto der Angeklagten am Tattag oder die Tage davor und danach jemand anderem zur Verfügung gestellt oder von jemand anderem benutzt worden wäre (Angaben Angeklagte, Zeugen), Angeklagte und Verteidigung haben nie behauptet, dass die ganzen Sichtungen betreffend das Auto nicht das Auto der Angeklagten zeigen, sondern ein anderes, baugleiches Auto (Angaben Angeklagte), zahlreiche Widersprüche Angeklagte(Angaben Angeklagte), kein Alibi (Indiz), Auto am Tag vor der Tat in unmittelbarer Nähe der Wohnung des Opfers (Zeuge Franz H.), Handy aus oder Flugmodus zur Tatzeit und zur Zeit, als Auto in Güstrow war und Opfer Handy in Standby ging (Indiz), Opfer hätte keinem Fremden die Wohnung geöffnet oder wäre mit Fremden mitgegangen (Indiz), Gespräche über Alibi am Tag nach der Tat, als niemand außer dem Täter wusste, dass das Opfer tot und nicht nur vermisst ist (Indiz), Google Suche der Angeklagten am Tattag und am Tag danach nach Vermisste Personen, Polizei, Fressen Wildschweine tote Menschen - Tatort Schweinesuhle (Indiz), bringen von mehreren Menschen zum Tatort: Olaf, Christian und Gassifreundin (Zeugen) - Finden des vermissten Opfers (Indiz), Chatverläufe und Sprachnachrichten betreffend Beziehung zu Vater des Opfers und Opfer - Motiv (Indiz), Äußerungen Angeklagte über Opfer vor und nach dessen Tod (Indiz), behauptete entlastende Beweise nicht angeboten oder vorgelegt („gleicher“ Pullover von Sohn, Fahrten für Großeltern zur Bank, Alibi usw), mit am Tatort gefundener vergleichbarer Grillanzünder im Carport (Indiz), Aussageverhalten Vater und Großmutter des Opfers (Zeugen), psychische Erkrankung der Angeklagten (Indiz), Äußerungen über Charakter und Beziehung der Angeklagten zu Opfer und dessen Vater (Zeugen), Angeklagte schreibt Christian D. um 20.50 Uhr am Tattag, dass das Opfer bis Abends alleine zu Hause ist, wenn es krank ist (Indiz), digitale Daten Handy und Auto der Angeklagten (SV-GA), Sorgen wegen Brandbeschleuniger, als noch niemand wusste, dass ein solcher verwendet wurde (Indiz), Sorge über Spuren vom Opfer auf Fußmatte, als niemand wusste, dass sehr viel DNA vom Opfer im Fußraum gefunden wurde (Indiz), Fußspuren Opfer und Täterin am und rund um den Tatort an verschiedenen Stellen und von verschiedenen Schuhen der Täterin (SV-GA), Telefongespräche am 17. und 18.10. um nicht bekanntes Belastendes (Indiz), Äußerung gegenüber Polizisten bei Auffindung, dass ihre Spuren am Tatort sein werden (Indiz), in etwa soviel Flüssigkeit fehlt im Grillanzünder der Täterin wie erforderlich ist, um den Brandzustand des Opfers herbeizuführen (Indiz)
Auto vor Tat: am Tatort (SV-GA), Auto kurz vor Tatzeit: am Wohnort Opfer (Video Überwachungskamera, Zeugin Nachbarin) und sodann 1600 m vom Tatort entfernt (Foto Handy Angeklagte), Auto zur Tatzeit: Nähe Tatort (Zeugen Steinsammler), Auto etwas später nach Tatzeit: Nähe Tatort (Zeugin ehemalige Freundin, Zeugin Erzieherin), Feuer und Rauch am Tatort (Foto, Zeugen Reiterin und Pflegerin), Faserspuren Hose Angeklagte am Pullover Opfer (SV-GA), Faserspuren Pullover Angeklagte unter Fingernägel Opfer (SV-GA), Faserspuren neuer Pullover Opfer im Auto Angeklagte (SV-GA), kein Hinweis und keine Spuren eines unbekannten oder bekannten anderen Täters (Indiz), Angeklagte und Verteidigung (und auch sonst niemand) haben jemals behauptet, dass das Auto der Angeklagten am Tattag oder die Tage davor und danach jemand anderem zur Verfügung gestellt oder von jemand anderem benutzt worden wäre (Angaben Angeklagte, Zeugen), Angeklagte und Verteidigung haben nie behauptet, dass die ganzen Sichtungen betreffend das Auto nicht das Auto der Angeklagten zeigen, sondern ein anderes, baugleiches Auto (Angaben Angeklagte), zahlreiche Widersprüche Angeklagte(Angaben Angeklagte), kein Alibi (Indiz), Auto am Tag vor der Tat in unmittelbarer Nähe der Wohnung des Opfers (Zeuge Franz H.), Handy aus oder Flugmodus zur Tatzeit und zur Zeit, als Auto in Güstrow war und Opfer Handy in Standby ging (Indiz), Opfer hätte keinem Fremden die Wohnung geöffnet oder wäre mit Fremden mitgegangen (Indiz), Gespräche über Alibi am Tag nach der Tat, als niemand außer dem Täter wusste, dass das Opfer tot und nicht nur vermisst ist (Indiz), Google Suche der Angeklagten am Tattag und am Tag danach nach Vermisste Personen, Polizei, Fressen Wildschweine tote Menschen - Tatort Schweinesuhle (Indiz), bringen von mehreren Menschen zum Tatort: Olaf, Christian und Gassifreundin (Zeugen) - Finden des vermissten Opfers (Indiz), Chatverläufe und Sprachnachrichten betreffend Beziehung zu Vater des Opfers und Opfer - Motiv (Indiz), Äußerungen Angeklagte über Opfer vor und nach dessen Tod (Indiz), behauptete entlastende Beweise nicht angeboten oder vorgelegt („gleicher“ Pullover von Sohn, Fahrten für Großeltern zur Bank, Alibi usw), mit am Tatort gefundener vergleichbarer Grillanzünder im Carport (Indiz), Aussageverhalten Vater und Großmutter des Opfers (Zeugen), psychische Erkrankung der Angeklagten (Indiz), Äußerungen über Charakter und Beziehung der Angeklagten zu Opfer und dessen Vater (Zeugen), Angeklagte schreibt Christian D. um 20.50 Uhr am Tattag, dass das Opfer bis Abends alleine zu Hause ist, wenn es krank ist (Indiz), digitale Daten Handy und Auto der Angeklagten (SV-GA), Sorgen wegen Brandbeschleuniger, als noch niemand wusste, dass ein solcher verwendet wurde (Indiz), Sorge über Spuren vom Opfer auf Fußmatte, als niemand wusste, dass sehr viel DNA vom Opfer im Fußraum gefunden wurde (Indiz), Fußspuren Opfer und Täterin am und rund um den Tatort an verschiedenen Stellen und von verschiedenen Schuhen der Täterin (SV-GA), Telefongespräche am 17. und 18.10. um nicht bekanntes Belastendes (Indiz), Äußerung gegenüber Polizisten bei Auffindung, dass ihre Spuren am Tatort sein werden (Indiz), in etwa soviel Flüssigkeit fehlt im Grillanzünder der Täterin wie erforderlich ist, um den Brandzustand des Opfers herbeizuführen (Indiz)



