wobel schrieb:Bei Gina ist die Situation anders, sie hat ja keine Miete bezahlt (lt. Verteidiger Löcker)
Mietzahlung oder keine ändert nichts an den rechtlichen Gegebenheiten. Gewöhnliche Nutzung ist hier das Stichwort. Hätte die Angeklagte z.b. auf dem Grundstück vom Nachbarn einen Schuppen, den sie nachweislich nutzt, ihre Sachen dort drin hat, dann kann der auch durchsucht werden. Es bedarf dann natürlich ausdrücklich der Benennung im Durchsuchungsbefehl.
wobel schrieb:Ich glaube noch nicht mal dass der Pickup da reingepasst hätte - aber das ist wirklich Spekulation.
Man hat ihn doch da rausgeholt.
wobel schrieb:Warum glaubst Du das, dass sie die Hauptnutzerin des Carports wäre? Das ist keineswegs die "normale Nutzung" - der gehört ja wohl eindeutig zur Hauptwohnung. Und der "gesunde Menschenverstand" sagt mir, dass der in erster Linie den Großeltern gehört und für ihr Auto bestimmt ist.
Nein, du hast manchmal seltsame und teils lebensfremde Ansichten. Gerade im Punkt was Behörden in Ermittlungsverfahren als Grundlage nehmen. "Sie bedient sich ihrer Großeltern für die Unterkunft und der Nutzung der Grundstücke."
wobel schrieb:Völlig richtig. Und ich bin sicher dass Du als Vermieter Dich auch dagegen verwehren würdest, wenn Deine Wohnung gleich mit durchsucht wird wenn einer Deiner Mieter in irgendeinem Verdacht steht. Also ich würde das auf jeden Fall tun.
Problem ist, wir kennen die Aufteilung des Hauses nicht. Und wenn Gina eine abgeschlossene Wohnung hat, aber täglich und gewöhnlich in den Bereichen der Großeltern sich aufhält, dann dürfen diese auch durchsucht werden. Und bislang ist kein Gejammer der Verteidigung festzustellen oder ein Antrag der Großeltern, dass die Durchsuchung unrechtmäßig war.
wobel schrieb:Weil sie im Garten keinen Schuppen für sowas haben?
Man hat ein Haus. Dort llief regulär der Urenkel der Großeltern rum, der Sohn, im Alter von sechs Jahren, von Gina, da gehe ich vom gesunden Menschenverstand aus, dass man das Ding nicht offen rumstehen lässt. Die Gefahren von direkter Sonneneinstrahlung nicht mitgerechnet. Die Verteidigung hat ja auch bislang weder vorgetragen, dass der Anzünder ihren Großeltern gehört, noch dass die Großeltern stets dort grillieren und nicht am bzw. hinterm Haus. Mit den Fasern hat man ja auch eine Erklärung geliefert, dass der Sohn der Angeklagten solch einen Pullover hätte, diesen aber nicht beigebracht. Jetzt macht man nicht mal das, sondern Ohm bringt den mysteriösen Unbekannten ins Spiel
Und du bist eine Erklärung dann schuldig: Der Grillanzünder im Auto machte ihr Sorgen. Wo ist der denn? Es wurde keiner weiter gefunden. Also wie schon oben gesagt, geht nur A oder B.
Kältezeit schrieb:Wäre es nicht merkwürdig, würde es im Prozess nicht zur Sprache kommen.
Genau. Man muss ja auch mal den Zeitpunkt der Einführung dieser Ausschnitte aus dem Telefonat sehen. Direkt nach den Sachverständigen. Daran lässt sich eindeutig eine Bewertungstendez der Kammer ableiten. Es hat ja, soweit in Erinnerung, weder einer der Beisitzer noch einer der Schöffen eine Frage dazu gestellt. Und nicht vergessen, der Grillanzünder aus dem Carport ist in der Zusammensetzung ähnlicher dem verwendeten am Tatort, als eine beim Nachbarn Olaf gefundener Grillanzünder. Ja Ohm meint, das halbe ländliche Gebiet habe ja!-Grillanzünder, komisch nur, dass der direkte Nachbar schon einen anderen hat.