Newbie190626 schrieb:Ein freundliches Hallo in die Runde!
Ich muss eingestehen, dass ich als Neuling bis jetzt nur "hospitiert" habe in diesem Board und vor allem in diesem Thread.
Der Mordfall Fabian bewegt auch mich als Bewohner des Landkreises Rostock, zumal ich die Gegend um Lohmen zumindest vom regelmäßigen Durchfahren etwas kenne.
Ich verfolge den Prozess natürlich auch, aber nicht direkt als Zuschauer, sondern über Presseberichte, Agenturen und den BILD-Liveticker.
Allein von meinem "Gefühl" her würde ich auch meinen, dass Gina H. schuldig ist im Sinne der Anklage und vermutlich mit einer Verurteilung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe rechnen müsste. Aber dass Gefühl resultiert aus dem Aufgeschriebenen, was ich gelesen habe. Und ich reime mir dann für mein "Urteil" auch alle Indizien zusammen, die dann Gina H. zur Schuldigen machen.
Wenn ich jedoch versuche, aus all den Informationen knallharte Fakten und Beweise zu finden, dann ist nach meinem Dafürhalten der Fall noch gar nicht so eindeutig, wie auch ich es vielleicht lieber hätte.
Gerade in sehr wichtigen Punkten steht die Anklage bisher noch etwas wackelig da.
Eine Tatwaffe konnte bisher weder klar identifiziert noch DNA oder andere Spuren einer mutmaßlichen Täterin Gina H. im Zusammenhang mit einer möglichen Waffe gefunden werden.
Das Alibi der Tatverdächtigen hat ganz gewiss Lücken, aber dass sich Gina H. zur Tatzeit am Tatort aufgehalten hat, wurde ihr bislang noch nicht nachgewiesen. Denn nicht die Angeklagte muss ihre Unschuld beweisen, die Anklage muss ihr die Schuld beweisen! Zu den Schuhen gibt es keine klaren Spuren oder Zeugenaussagen, nur Annahmen und Vermutungen.
Ob die Fasern im Auto zur Kleidung des Opfers gehörten oder wie die Verteidigung anführte zum Sohn der Angeklagten, ist noch weiterhin ungeklärt.
Daten zum Aufenthalt des Fahrzeugs fehlen, wer, wann und wie das manipuliert haben könnte, wurde nicht herausgestellt. Das, was über die Aussage des technischen Gutachters von der DEKRA veröffentlicht wurde, fand ich ziemlich dürftig.
Natürlich passt dennoch alles andere gut zusammen, wie die Angeklagte für reichlich Spuren anderer Personen am Tümpel sorgte und auch das Motiv, dass sie laut Anklage gehabt haben soll, ist für mich nachvollziehbar. Aber dass die TV genauso
und aus den viel genannten Gründen gehandelt hat, bleiben bislang Mutmaßungen und sind keine klaren Beweise.
Und genau so lesen sich auch die Zwischenfazits der Staatsanwaltschaft. Ein Ankläger, der seinen Angeklagten klar überführt sieht, argumentiert schon ein bisschen auftrumpfender, als es bisher der Fall war.
Nicht, dass ich glaube, Gina H. sei unschuldig. Aber was ich glaube, darauf kommt es nicht an. Am Ende des Verfahrens hat das Schwurgericht zu entscheiden, ob die Beweislage (nicht das Passen von Indizien und schwammigen Zeugenaussagen) ausreicht, um eine mutmaßliche Täterin, die ihrerseits (noch) nicht geständig ist, zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe zu verurteilen.
"in dubio pro reo" gilt auch in diesem Verfahren, wenn die Beweise am Ende gar nicht stark genug sein sollten. Sie könnte also auch wegen Mangels an Beweisen freigesprochen werden.
Deswegen wundere ich mich ein bisschen, dass die in allen Prozessen bis zum Urteil geltende "Unschuldsvermutung" in diesem Thread gar nicht thematisiert wurde, sondern das Urteil für die meisten schon fest steht. Rein emotional kann ich das sogar verstehen.
Bei diesem Gericht mögen wahrscheinlich sogar die Emotionen auch noch eine Rolle spielen. Aber in einem möglichen Revisionsprüfungsverfahren oder einer Berufung zählen dann nur noch knallharte Fakten. Die Staatsanwaltschaft sollte lieber noch ein paar Asse aus dem Ärmel holen.
Hi, schön, dass du dabei bist!
Du gehst allerdings von einem deutlich falschen Beweismaßstab aus, die Anklage ist bei objektiver Betrachtung keinesfalls wacklig und die Angeklagte wird nach aktuellem Stand mit Sicherheit verurteilt werden. Dass man "knallharte Fakten und Beweise" bräuchte oder es nicht möglich wäre, jemanden ohne aufgefundene Tatwaffe mit DNA-Spuren o.ä. zu veurteilen, ist ein Irrglaube. Es reicht eben, wenn die Kammer im Rahmen der Beweiswürdigung zu dem Ergebnis kommt, dass sich aus dem Gesamtbild der Indizien zweifelsfrei ergibt, dass die Angeklagte die Tat begangen hat.
Dass es darauf hinaus läuft, zeigt gerade auch das Agieren der Prozessbeteiligten: ein siegesgewisser Staatsanwalt, ein anhand von Fragen und Gewichtung sehr deutlich erkennbar auf eine Veurteilung zusteuernder Vorsitzender und eine resignierend-passive Verteidigung. Bitte auch nicht vergessen: die agierende Kammer hat die Anklage zugelassen, ist insofern also bereits vor Verhandlungstag 1 nach Aktenlage von einer überwiegenden Verurteilungswahrscheinlichkeit ausgegangen. Für einen Freispruch muss es dann dazu kommen, dass die Verteidigung neue erfolgreiche + entlastend wirkende Beweisanträge stellt oder die Argumentation der Staatsanwaltschaft (die das Gericht zuvor überzeugt hatte) an entscheidenden Stellen bricht/sich als nicht belastbar erweist. Das ist hier bislang allenfalls bei den KFZ-Daten und mit Abstrichen bei den Fußspuren so gewesen, die Anwesenheit am Tatort zur Tatzeit (mit völlig untypisch ausgeschaltetem Handy, und kurz hinterher gewaschenem Auto übrigens) ist hingegen wie auch die Anwesenheit bei Fabians zuhause zur "Abholzeit" mE durchaus klar und hinreichend nachgewiesen. Und sämtliche (!) anderen Punkte der StA eben auch, denke an eine mittlere zweistellige Anzahl an belastenden Indizien, viele davon gleich durch mehrfache gleichlautende Zeugenaussagen und Kommunikationsprotokolle
Um ein besseres Gefühl für den Beweismaßstab zu bekommen, schau dir doch gerne mal die auch hier prominent diskutierten Fälle Charlotte Böhringer, Andreas Darsow, Doppelmord von Horchheim an. In allen drei Fällen sind mE zurecht Angeklagte rechtskräftig wegen Mordes verurteilt worden, gegen die deutlich, deutlich weniger vorlag als aktuell gegen Gina H. und mit deutlich meine ich höchstens 15-25% der Indizien, die wir in diesem Fall bereits gesehen haben.
Die Berufung wird gegen das Urteil nicht möglich sein, allenfalls die Überprüfung auf Rechts- und Verfahrensfehler in der Revision. Hier wird aber keine neue Beweisaufnahme durchgeführt und die Beweiswürdigung der gerade befassten Kammer ist nur in engen Grenzen überhaupt überprüfbar. Die Richter der Revisionsinstanz könnten das Ergebnis der Beweiswürdigung (= die Verurteilung) sogar für im Ergebnis falsch und Gina H. für unschuldig halten, solange die jetzige Kammer die Beweise "ordentlich" gewürdigt und das Ergebnis ebenso begründet hat, würde der BGH die Verurteilung nicht antasten.