Da hier immer und immer wieder das Thema Rente hoch kommt: Ich halte das alles für nicht plausibel und womöglich wie vieles andere, soweit es auf ihren eigenen Angaben und Erzählungen beruht, wohl für mehr oder weniger erfunden.
Angeblich bekommt sie seit 15 Jahren Rente, heute ist sie 30 Jahre alt. Die Angaben zur Rentenbezugsdauer sind nicht ganz eindeutig in den Quellen, passen aber in keinem Fall zur sonstigen bekannten Erwerbsbiografie (zumindest eine begonnene Ausbildung soll sie ja mal absolviert haben).
Aufgrund des familiären Umfelds gehe ich davon aus, dass sie keine private Berufsunfähigkeitsversicherung hat/te. Bleibt also nur die gesetzliche Rentenversicherung, außer die Ursache wäre ein Schul- oder Berufsunfall bzw. eine Berufskrankheit.
Die Anspruchsvoraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind (zwingend):
1. Mindestens 60 Monate Versicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung. Allein die (abgebrochene) Ausbildung wäre dafür nicht ausreichend, da die wohl keine 5 Jahre gedauert hat. Das wäre aber die erforderliche Wartezeit, bevor überhaupt erst ein Leistungsanspruch entsteht.
2. In den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen mindestens 36 Monate (3 Jahre) Pflichtbeiträge gezahlt worden sein.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/ErwerbsminderungsrenteSie kann also frühestens nach Schulabschluss + 5 Jahre berentet worden sein, großzügig gerechnet also ab ca. 21 Jahre. Und die Höhe des Rentenanspruchs, der sich dann natürlich nach den bisherigen Beiträgen bemisst, ist nicht einmal ansatzweise so hoch, wie die behauptete Rente sein soll. Dazu muss man noch nicht einmal in die Details gehen (teilweise oder volle EMR), um zu wissen (! nicht um zu spekulieren, das sind einfache Fakten), dass diese immer wieder auch vor Gericht vorgetragene Angabe nicht stimmen kann, und zwar weder im Hinblick auf die Bezugsdauer noch auf die angebliche Rentenhöhe.
Die weiteren "Zusatzinformationen" z.B. zum angeblichen Grund ihrer Berentung und ihre diversen "Nebentätigkeiten" (die vor allem in der gesetzlichen Rentenversicherung im Gegensatz zu einem privaten BU-Vertrag doch ziemlich relevant sind) sind da nur noch Beiwerk, die das ganze Konstrukt nur noch fragwürdiger machen. Es fehlt aber schon an der Basis.