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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

27.612 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Kind, Straftat ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

um 16:55
Ist es denn eigentlich bekannt was für eine Rente sie bekommt? Es gibt ja auch noch die Opferentschädigungsrente.

Die Höhe der monatlichen Opferentschädigungsrente (nach dem SGB XIV) ist einkommensunabhängig und richtet sich nach dem Grad der Schädigungsfolgen (GdS), der von Ärzten und Versorgungsämtern individuell anhand der physischen und psychischen Spätfolgen der Vergewaltigung festgestellt wird:
GdS 30 oder 40: 452 Euro
GdS 50 oder 60: 905 Euro
GdS 70 oder 80: 1.357 Euro
GdS 90: 1.810 Euro
GdS 100: 2.261 Euro

Bei schwersten Schädigungsfolgen: Bis zu 2.713


Quelle: KI


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

um 17:01
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Demnach hat G 5 Schlachtpferde, es sei denn, es war eine Medikamentengabe nötig, welche diese Verwendung ueber einen best Zeitraum nicht mehr erlaubt:
Muss mal schauen bei Interesse, es gibt da noch mehr Quellen, Seiten und Infos.
Irgendwo hatte ich vor längerem mal gelesen, dass der Reitsport sich auch verändert hat, weil a die Kosten hoch sind und b eben die Einstellung zum Tier eine andere geworden ist.
Wie gut sich die Tiere beispielsweise an einen Reit- und Fahrverein, privaten Stall für den Unterricht verkaufen ließen keine Ahnung.
Vielleicht nimmt Herr M sie, um sie Gina nach ihrer Entlassung wieder zu geben.
Dann doch lieber päd. Bauernhof oder Jugendwohngruppe.

Aber ich denke sie hat ja noch andere Dinge die sich zu Geld machen lassen.
Die Kameras im Stall, weitere Ausrüstungen...
Irgendwie schade, dass es mit dem teuren Anhänger nichts geworden ist.

Und eine Frage.
Sie bezieht doch nur Erwerbsminderungsrente.
Das heißt doch aber nicht, dass sie gar nicht arbeiten kann/ darf?
Und in den JVAs könnte sie das dann nicht, zu einem gewissen Teil?
Was dürfte davon dann gepfändet werden?


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

um 17:19
Zitat von MutetteMutette schrieb:GdS 70 oder 80: 1.357 Euro
Das wäre dann eine in etwa passende Höhe, wenn es denn eine Opferentschädigungsrente ist.

Wobei inzwischen bei der Dame ja wohl so ziemlich jede ihrer eigenen Angaben inzwischen fragwürdig ist. Vergewaltigung/en scheinen bei ihr ja häufiger vorgekommen zu sein, die bisherigen Aussagen der Zeugen zeichnen da auch ein eher kompliziertes Bild.

Jedenfalls wäre in diesem Fall die Rente wenn ich richtig informiert bin sogar steuer- und sozialabgabenfrei und würde auch nicht auf sonstige Leistungen (ALG II, Bürgergeld ...) angerechnet.


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

um 17:40
Zitat von wobelwobel schrieb:Keine
Zitat von wobelwobel schrieb:Keine Frage, ganz klar. Aber der Steuerbetrug liegt ja dann auf der Seite des Schenkenden und ist nicht Gina vorzuwerfen
Schenkungen sind "Einkünfte" für den Beschenkten und ab einer Höhe von EUR 20.000 (bei Schenkungen aus dem nicht familieren Umfeld) innerhalb von 10 Jahren steuerpflichtig. Meldepflichtig, bzw. Steuerpflichtig ist der Beschenkte, nicht der Schenker.

Bei Empfängern von Sozialhilfe oder Grundsicherungsleistungen ist das kritisch. Genauso wie eine "augenscheinliche" Bedarfsgemeinschaft, als die TV und MR in Krakow am See eine gemeinsame Wohnung hatten und nach Aussage von MR die TV die Miete "bezahlt" hat (vermutlich aus Sozialleistungen).


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

um 17:54
Was die Erwerbsminderung und ihre Rente betrifft, hatte ich diesbezüglich neulich schon einmal etwas hier geschrieben.
Zitat von SchnurriSchnurri schrieb:Es ist möglich.

Es ist ein bewusster sozialer Schutzschirm: Wer in so jungen Jahren dauerhaft schwer erkrankt, soll nicht lebenslang ausschließlich auf Sozialhilfe angewiesen sein.

Das geht tatsächlich – genau für solche tragischen Fälle hat der Gesetzgeber im Sozialgesetzbuch (§ 53 SGB VI) eine spezielle Schutzfunktion für Jugendliche und junge Erwachsene eingebaut.
Das Gesetz fängt genau die Situationen ab, in denen junge Menschen durch eine schwere Krankheit oder einen Unfall aus der Bahn geworfen werden, bevor sie überhaupt richtig in die Rentenkasse einzahlen konnten. Das Ganze funktioniert über einige rechtliche Kniffe, die in diesem Fall exakt ineinandergreifen.
Die abgebrochene Lehre rettet den Rentenanspruch.
Wer eine Lehre beginnt, zahlt ab dem ersten Tag Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung.
Für junge Menschen gilt die Sonderregel der vorzeitigen Wartezeiterfüllung.
Tritt eine volle Erwerbsminderung während der Ausbildung oder innerhalb von 6 Jahren danach ein, reichen bereits 12 Monate an Pflichtbeiträgen aus.
Es müssen also keine 5 Jahre eingezahlt worden sein. Wenn die Person vor dem endgültigen Abbruch insgesamt mindestens ein Jahr in der Lehre war (oder durch Nebenjobs davor Beiträge angesammelt hat), ist die formale Hürde für immer geschafft.
Da die Person in der kurzen Ausbildung meist nur sehr wenig verdient hat, würde die Rente rein rechnerisch extrem niedrig ausfallen.
Hier greift die sogenannte Gesamtleistungsbewertung, die Rentenversicherung nimmt die wenigen echten Monate der Ausbildung und bewertet sie pauschal höher, da es sich um eine Berufsausbildung handelte.
Aus diesem Durchschnittswert wird ein fiktives Einkommen ermittelt, das als Basis für die kommenden Jahrzehnte dient.

Dass eine Person mit 19 Jahren eine Erwerbsminderungsrente und mit 31 Jahren 1.400 Euro Rente erhält – trotz Hauptschulabschluss und ohne Ausbildung – wirkt auf den ersten Blick ungewöhnlich, ist aber gesetzlich genau geregelt. Der springende Punkt ist, dass in jungen Jahren fiktive Zeiten ("Zurechnungszeiten") angerechnet werden.
Auch andere Faktoren spielen vor allem bei der Berechnung eine entscheidende Rolle, denn
bei einer Erwerbsminderungsrente wird so getan, als hätte die Person bis zu einem bestimmten Alter regulär weitergearbeitet und Beiträge eingezahlt.
Da die Rente in jungen Jahren beginnt, wird ein riesiger Zeitraum an "Beitragsjahren" (fast 50 Jahre) fiktiv hochgerechnet.
Schulzeiten und Zeiten der Berufsvorbereitung oder Ausbildung ab dem 17. Lebensjahr zählen als Anrechnungszeiten für die Rente.
Grundsätzlich muss man in der Rentenversicherung 5 Jahre Wartezeit erfüllt haben. Wenn die Erwerbsminderung jedoch innerhalb von 6 Jahren nach einer Ausbildung (oder Schulzeit) eintritt, gilt die Wartezeit unter bestimmten Bedingungen vorzeitig als erfüllt, auch wenn man selbst kaum eingezahlt hat.
Auch ohne abgeschlossene Ausbildung berechnet sich die Rente aus dem Durchschnittseinkommen aller bisherigen (und fiktiven) Beitragsjahre.
Wenn das fiktive Einkommen hochgerechnet wird und die Person ihr Leben lang so bewertet wird, als hätte sie durchschnittlich verdient, kann diese Rentenhöhe entstehen. Zudem werden EM-Renten, die in den vergangenen Jahren begonnen haben, durch gesetzliche Zuschläge aufgestockt.
Es ist also eine Kombination aus extrem langer fiktiver Zurechnungszeit und den besonderen Schutzregeln für junge Menschen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung (SGB VI) festgeschrieben sind.
Genau für solche tragischen Fälle hat der Gesetzgeber im Sozialgesetzbuch (§ 53 SGB VI) eine spezielle Schutzfunktion für Jugendliche und junge Erwachsene eingebaut.
Das Gesetz fängt genau die Situationen ab, in denen junge Menschen durch eine schwere Krankheit oder einen Unfall aus der Bahn geworfen werden, bevor sie überhaupt richtig in die Rentenkasse einzahlen konnten.
Es müssen also keine 5 Jahre eingezahlt worden sein. Wenn die Person vor dem endgültigen Abbruch insgesamt mindestens ein Jahr in der Lehre war (oder durch Nebenjobs davor Beiträge angesammelt hat), ist die formale Hürde für immer geschafft.


Das alles steht so sinngemäß im Gesetz der Deutschen Rentenversicherung.

Der exakte Gesetzestext, der wie diese Schutzklausel wirkt, steht im § 53 Absatz 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI):

„(2) Die allgemeine Wartezeit ist auch vorzeitig erfüllt, wenn Versicherte vor Ablauf von sechs Jahren nach Beendigung einer Ausbildung voll erwerbsgemindert geworden oder gestorben sind und in den letzten zwei Jahren vorher mindestens ein Jahr Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit haben.“



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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

um 18:00
Zitat von SchnurriSchnurri schrieb:Was die Erwerbsminderung und ihre Rente betrifft, hatte ich diesbezüglich neulich schon einmal etwas hier geschrieben.
Ja ich erinnere mich, dass irgendwann gelesen zu haben. Nach den letzten Beiträgen dazu scheint mir aber die Opferrente fast "passender" zu sein, eben weil diese unabhängig von sonstigen Einkünften usw. ist. Wie auch immer, ich denke, auch dazu werden wir sicher noch etwas detaillierteres erfahren.


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

um 18:00
Hier ist die Frage aufgetaucht, was mit dem Pferden passiert. Wenn G verurteilt wird, muss der der Sozialdienst der JVA informiert werden und der informiert das zuständige Veterinäramt oder einen Tierschutzverein, es gibt Pferdeschutzorganisationen. Auf einen Gnadenhof kommen G´s Pferde sicherlich nicht, es sei denn, alles andere ist voll. Jedenfalls müssen sie ganz sicher nicht zum Abdecker. Die Kosten für die Unterkunft von vier (oder waren es fünf?) Ponys und einem Turnierpferd werden sehr hoch sein. Das muss G bezahlen. Kann sie das nicht, werden die Tiere verkauft, wenn es einen Käufer gibt. Und das ist auch viel besser für die Tiere als auf einer kleinen Koppel rumzulungern ohne gefördert zu werden.

Es ist nicht nur für ein Turnierpferd extrem schädlich, wenn es von heute auf morgen nicht mehr adäquat bewegt und gefordert wird und damit meine ich nicht das Galoppieren auf der Weide. Es drohen massive Schäden an Herz, Muskulatur und am Nervensystem, außerdem Darmkoliken und -verschlingungen. Wenn ein Pferd nicht mehr so viel bewegt wird wie bisher, muss auch das Futter unbedingt umgestellt werden. Für ihr Pferd drohen also massive gesundheitliche Probleme und es ist auf gar keinen Fall ausreichend, wenn M nur zum Füttern und ausmisten kommt. Auch Ponys kann man nicht einfach sich selbst überlassen. Die brauchen sowohl freie als auch kontrollierte Bewegung. Sie sind schlau und werden frech, wenn sie Langeweile haben. Ich kenne eine Frau, die Marathon läuft und mit ihrem Pony trainiert. Die hat einen Parcours und das Pony läuft über Hindernisse und sie springt parallel auch darüber. Sie bringt ihrem Pony auch Zirkuskunststückchen bei. Pferde langweilen sich genauso wie andere Tiere und müssen gefordert werden.

Wir hatten bei unserer Katzenhilfe mal einen Gefängnis-Fall. Da hat das Gefängnis das Veterinäramt informiert und dieses unsere Katzenhilfe. Eine Frau musste für über ein Jahr ins Gefängnis wegen Bestellbetrugs. Sie hatte zwei Siamkatzen, die sie dann abgeben musste. Eigentlich hätte sie Geld für die Pflege und etwaige Tierarztkosten zahlen müssen, konnte sie aber nicht, weil sie so viele Schulden hatte, dass bereits alles gepfändet war, was ging. Ich habe die Katzen als Pflegestelle mit nach Hause genommen und die Frau im Gefängnis gelegentlich besucht. Sie hat jedes Mal Rotz und Wasser geheult und als sie rauskam, wollte sie die Katzen nicht zurück. Also sind sie bei mir geblieben, das wurde mit dem Veterinäramt abgeklärt. Wenn der Hund Leo nicht bei M bleiben kann und die Großeltern ihn nicht wollen, kommt er ins Tierheim.


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

um 18:08
Zitat von AdsonAdson schrieb:Ja ich erinnere mich, dass irgendwann gelesen zu haben. Nach den letzten Beiträgen dazu scheint mir aber die Opferrente fast "passender" zu sein, eben weil diese unabhängig von sonstigen Einkünften usw. ist. Wie auch immer, ich denke, auch dazu werden wir sicher noch etwas detaillierteres erfahren.
Ich habe einen Bruder bei der Rentenversicherung. Er hat mir das auch erst so erklärt und aufgeschrieben, ich hatte mich nämlich auch gewundert über die Höhe.
Da ich Entschädigungsleistungen erhalte weiß ich, dass die Hürden dafür extrem hoch sind und mit regelmäßigen Überprüfungen begleitet. Also das ist unglaublich schwer, überhaupt zu bekommen, daher glaube ich das weniger, dass G. Entschädigungsleistungen erhält.
Außerdem meine ich mich zu erinnern, dass es von mehreren Seiten hieß, dass sie Erwerbsminderungsrente bekommt.
Eine Entschädigungsleistung, weil sie Opfer geworden ist, hätte G. mit Sicherheit schon mehrfach mit Nachdruck erwähnt, wenn sie offiziell anerkanntes Opfer von Gewalt im Sinne des Opferentschädigungsgesetz wäre.


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

um 18:13
Zitat von wobelwobel schrieb:Ob der Stellplatz gut oder schlecht war - keine Ahnung. Ich kenn das anders. Aber auch den konnte sie schon nicht selbst finanzieren ohne einen Sponsor der das Dach spendiert hat.
Auslauf? Von Gina abhängig. Das ist ja auch keine echte Koppel die sie da hat (viel zu klein), zudem gibt's da teilweise solche Rasensteine die ganz sicher für Pferdehufe ungeeignet sind.
Zitat von wobelwobel schrieb:Ja, sie hat die Pferde geliebt. Aber ist es verantwortungsvoll sich welche zuzulegen, wenn man ganz genau weiß, dass man ihnen ohne fremde Hilfe nicht gerecht werden kann?
Sie war ja völlig abhängig von ihren "Gönnern".
Das sehe ich ganz genauso. Pferde lieben gut und schön. Aber artgerecht mit ihnen umgehen ist eine andere Sache. Jemand hatte hier geschrieben, die Koppel sei klein. Pferde brauchen einen großen Auslauf. Was war mit den Ponys? Liefen die nur so nebenher? Was hat sie mit denen gemacht? Das reicht nicht aus für eine verantwortungsvolle Pferdehaltung. Aber letztlich wissen wir es nicht, was da bei ihr so los war. Wir wissen aber, dass sie ihr Pferd blutig geschlagen hat. Das geht überhaupt gar nicht, wenn man Tiere liebt und lässt mich an ihrer Tierliebe zweifeln!


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

um 18:31
Lassen wir's doch einfach mal gut sein mit den Spekulationen über die Sozialleistungen, die Gina erhalten hat - entweder es wird noch offiziell aufgeklärt oder wir werden nie erfahren welche der unterschiedlichen Angaben stimmt.
So oder so: Es reicht nicht um gleich 5 Pferde bzw. Ponys zu halten und Turniersport zu betreiben, nicht mal dann wenn man weder Wohnungs-Miete noch Stellplatz für die Pferde bezahlen muß. Nicht mal wenn das mit der 20-Stunden-Woche beim Pferdebedarfs-Händler geklappt hätte.
Auch ohne Pferde steht man mit 1400€ nicht "wirtschaftlich gut" da wie es Herr Löcker verlauten ließ, schon garnicht wenn da auch schon das Geld für den Sohn enthalten ist (für den sie sich immerhin den Hort geleistet hat - wohl um mehr Zeit für die Pferde zu haben).
Das ist eine ganz wundersame Welt in der sie da lebt wenn sie jemals geglaubt haben sollte sie kann das alleine stemmen.
Ohne ihre "Sponsoren" wäre das eben nicht möglich gewesen, und da sie anscheinend keine andere Möglichkeit gesehen hat das fehlende Geld selbständig hereinzuholen, hat sie eine Weihnachtsgans nach der anderen ausgenommen.
Ob sie damit glücklich war? Schätze mal eher nicht. Ich hätte eine Panikattacke nach der anderen, nicht nur vor der nächsten Rechnung.
Dass sie öfter mal lügen mußte, damit das alles so funktioniert? Blieb wohl nicht aus.
Opfer der Umstände? Eher ihrer eigenen Pferdeliebe.

Warum hat ihr nie jemand gesagt dass das nicht funktionieren kann?
Ich finde schon dass das eine berechtigte Frage ist. Nicht nur an den Mathelehrer/Keramiker, eigentlich an ihr gesamtes Umfeld.
Hat sich das niemand getraut (außer Heike) das anzusprechen, weil klar war dass sie dann ausflippt?
Was ist mit ihrer Therapeutin, hätte die nicht auch (zumindest ansatzweise) die Aufgabe gehabt sie auf den Boden der Realität zu setzen? Wegen der Medikamente (die sie ja anscheinend nicht genommen hat) ist sie ja wohl nicht alle 6 Wochen dort hin gegangen. Was waren das überhaupt für Medikamente? Antidepressiva? Passt das denn zur Diagnose die wir hoffentlich noch hören werden? Oder wurde das genauso desinteressiert angeboten wie bei meinem Notfall?

Ich bin immernoch sehr gespannt auf die Diagnose, auch (oder gerade) weil ich mittlerweile diesbezüglich in eine andere Richtung denke wie die meisten hier.


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