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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

27.666 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Kind, Straftat ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

um 20:32
Zitat von SuppengespenstSuppengespenst schrieb:Zu den Schulden:
Kann man im Gefängnis wenn man jetzt wie sie wegen etwas anderem verurteilt wird Privatinsolvenz beantragen?
JA, das hat z.B. Magnus Gäfgen auch gemacht:
"Der Mörder des Bankierssohns Jakob von Metzler, Magnus Gäfgen, hat bereits Mitte 2006 Privatinsolvenz beantragt. Das Amtsgericht Marburg erließ ihm daraufhin Ende 2012 seine verbleibenden Schulden in Höhe von rund 71.000, die hauptsächlich durch die hohen Kosten des Mordprozesses entstanden waren"
Quelle: https://www.spiegel.de/panorama/justiz/insolvenz-kindermoerder-gaefgen-ist-pleite-a-437274.html


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

um 20:35
Zitat von PaterBrownPaterBrown schrieb:Wie lange sollen hier eigentlich noch eine Vielzahl von unwichtigen Nebenthemen bis zum Erbrechen diskutiert werden ?
Na ja, bei den Nebenthemen kann man doch was für´s Leben lernen!? Ich lese von Anfang an mit und habe so einiges dazugelernt.


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

um 20:35
Zitat von ChriRiChriRi schrieb:Hättest du nicht (gleich) bekommen.
Doch. Und was du berufsbedingt weißt, ist mir egal.


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

um 20:36
Zitat von LöwensempfLöwensempf schrieb:Wenn der Pfändungsfreibetrag gelten würde, würde das ja aber heißen, dass sie jeden Monat Geld ansammelt und wenn sie nach vielen vielen Jahren wieder frei kommen sollte, hätte sie ziemlich viel Geld angesammelt. Ist das so?
Ich kann mir irgendwie nicht so wirklich vorstellen dass in einer JVA der gleiche Freibetrag gilt wie draußen. Im normalen Leben muß man den betroffenen Menschen ja ermöglichen z.B. ihre Miete weiter zu bezahlen, sich mit Lebensmitteln zu versorgen, die Krankenkasse bezahlen zu können usw. - das dürfte in Gefangenschaft dann doch anders laufen.
Die Frage sehe ich da eher ob sie überhaupt voll arbeiten könnte und ob da überhaupt vom Verdienst nach Abzug von "Kost und Logis" noch was zum Pfänden übrig bleibt. Denke mal mehr als bisserl Taschengeld wird da nicht drin sein. Aber wo und wie soll sie's auch großartig ausgeben können?


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

um 20:40
Zitat von SuppengespenstSuppengespenst schrieb:Wie sieht es mit den Aktionen davor und danach aus?

🔹️Und gibt/ gäbe es noch weitere gesonderte Punkte wie Täuschung oder Behinderung bei den Ermittlungsarbeiten?
Falls ja, fließt bei der Strafe dann alles in dieses eine Urteil,
oder wird manches getrennt nochmal in einem weiteren Verfahren verhandelt?
🔹️Wenn die Leiche nach dem Tod erst verbrannt wurde, gilt das dann als Störung der Totenruhe?
Ich bin mir da nicht sicher, meine aber, um eine Totenruhe stören zu können, müsste ihr nachgewiesen werden, dass sie zu 100% wusste, dass der Junge da nicht mehr lebte. Ich nehme aber an, dass solch ein Delikt keine große Auswirkung auf das Strafmaß hätte. Stellt das Gericht wegen der Heimtücke die besondere Schwere der Schuld fest, ist nach Strafverbüßung von LL auch eine anschließende Sicherungsverwahrung eine Option.

Wenn sie als "schuldig im Sinne der Anklage" verurteilt wird, dann darf ihr Strafvereitelung bzw. Behinderung der Ermittlungen meiner Meinung nach nicht angelastet werden. Denn das Recht als Angeklagte zum Tatvorwurf zu schweigen oder gar zu lügen, hat sie ja auch bei Gericht, warum also nicht auch schon als Verdächtige während der polizeilichen Ermittlungen?


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

um 20:46
Zitat von ConocidaConocida schrieb:Es wurde hier mal 5 seiten zuvor in tief rot gesagt, das die Spekulationen über Sozialleistungen untersagt sind. Warum hälst du dich nicht dran?
Wurde zwar untersagt, aber wenn sogar Teammitglieder (deren Namen blau sind) sich nicht dran halten, was willst Du da erwarten.


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

um 20:50
Zitat von PaterBrownPaterBrown schrieb:Wie lange sollen hier eigentlich noch eine Vielzahl von unwichtigen Nebenthemen bis zum Erbrechen diskutiert werden ?
Wurde mal Zeit, dass das einer hinterfragt.

Ja, ich denke auch, dass der mutmaßliche Sozialbetrug ein Nebenschauplatz ist, der im Falle eines LL-Schuldspruches gegen Gina H. ohnehin irrelevant wäre. Und wenn die TV durch ein "juristisches Wunder" wegen Mangels an Beweisen freigesprochen würde, könnte ich mir zwar vorstellen, dass das Thema dann noch einmal ein Verfahren nach sich ziehen könnte. Ist aber dann auch wurscht, weil das für Gina H. wohl weniger schlimm wäre als LL hinter Gitter zu müssen.

Zu den "unwichtigen Nebenthemen" rechne ich auch die allgemeine Sorge um den Verbleib der Pferde der Angeklagten.
Wurde ja ausreichend behandelt. Dabei geht es in diesem Prozess darum, der mutmaßlichen Mörderin eines Kindes die Schuld nachzuweisen und sie, wenn sie schuldig ist, der gerechten Strafe zuzuführen. Da der zukünftige Aufenthaltsort ihrer Gäule völlig egal.


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

um 21:12
Zitat von TriceratopsTriceratops schrieb:Wurde zwar untersagt, aber wenn sogar Teammitglieder (deren Namen blau sind) sich nicht dran halten, was willst Du da erwarten.
ok das wusste ich jetzt nicht.

Aber ich habe mal nach den Fragen von Suppengemüse mal mich durchgegoggelt. Also folgendes:

Also sollte G.H. in den Knast kommen, muss sie Haftkosten bezahlen die Mecklenburg Vorpommern 680 € im Monat betragen, das be-
inhaltet Kost und Logis. Das wird ihr von der Rente abgezogen. Die restlichen 720 € wird ihr anteilig Taschengeld gegeben, ich vermute mal 200 € im Monat, vielleicht mehr oder weniger. Der Rest geht auf extra Konto, für irgendwann, wenn sie mal raus kommen sollte, dass sie Miete und Kaution bezahlen. kann.
Was ihre Schulden betrifft: Sie kann Privatinsolvenz beantragen, auch im Knast, und einen pfändbaren Freibetrag bis 1589,-- €. Ihr bleibt also die EM Rente erhalten bzw. Vater Staat verwaltet ihn. Wenn das Insolvenzverfahren läuft, kann sie Kostenstundung beantragen, die ihr auf jeden Fall gewährt wird. Die Pferde und alles andere werden wohl beschlagnahmt und verkauft im Insolvenzverfahren, weil bringt Geld. Die Restschuldbefreiung wird sie nach 3 Jahren bekommen und nach einem halben Jahr wird die Schufa, nach RSB Erteilung löschen.

Da ich ja gegoogelt habe kann ich zur Insolvenz soviel sagen, ich habe vor 3 Monate mein eigenes Insolvenzverfahren eröffnet. Man hat mir mein 27 jähriges Auto nicht gepfändet, man hat es mir freigegeben. Nein ich sitz auch nicht im Knast und hab auch kein Verfahren am Laufen und ich bekomme Rente (Altersrente) und Sozialhilfe.

Für die Anderen, die sich hier über den angeblichen Sozialbetrug aufregen, warum macht ihr keine Anzeige gegen die Frau?
Nur hetzen, ich find`s daneben und es gehört hier nicht rein, meine Meinung.


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

um 21:16
Zitat von Newbie190626Newbie190626 schrieb:Da der zukünftige Aufenthaltsort ihrer Gäule völlig egal.
Die Pferde sollen schon in gute Hände kommen, denn die Tiere können ja nichts dafür.


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

um 21:16
Zitat von SuppengespenstSuppengespenst schrieb:Mord ist klar, besondere Schwere der Schuld nehme ich an mal auch.
Ja. Über Totschlag braucht man nicht reden. Nur ob die besondere Schwere der Schuld kommt. Ich sage ja, es ist aber kein Automatismus, wenn zwei Mordmerkmale vorliegen. Die besondere Schwere der Schuld erfordert, dass das Verbrechen so von der Norm abweicht, dass eben die besondere schwere der Schuld bejaht werden kann.
Zitat von SuppengespenstSuppengespenst schrieb:Wenn die Leiche nach dem Tod erst verbrannt wurde, gilt das dann als Störung der Totenruhe?
Ändert nichts an der lebenslangen Freiheitsstrafe, und nichts an der Mindestverbüßungsdauer.
Zitat von SuppengespenstSuppengespenst schrieb:Falls ja, fließt bei der Strafe dann alles in dieses eine Urteil,
oder wird manches getrennt nochmal in einem weiteren Verfahren verhandelt?
Wenn man noch andere Sachen, wie Sozialbetrug, Zeugenbeinflussung, Steuerhinterziehung findet, kann man ein Verfahren hinterherschicken. Aber auch hier gilt, wenns kein schweres Verbrechen ist, ist es einfach Geldverschwendung, wenn die "Gute" lebenslang + besondere Schwere der Schuld hat.
Zitat von SuppengespenstSuppengespenst schrieb:Kann man im Gefängnis wenn man jetzt wie sie wegen etwas anderem verurteilt wird Privatinsolvenz beantragen?
Kann man. Privatinsolvenz geht aber nicht bei Schulden die aus Straftaten resultieren. Also kann sie auch einen möglichen Schadensersatz und Schmerzensgeld, was Dorina sicher einklagen wird, nicht durch die Privatinsolvent los werden. Das kann die vollen 30 Jahre gepfändet werden. Was gepfändet werden kann... ein Punkt weiter...
Zitat von wobelwobel schrieb:Ich glaube nicht dass da viel zum Pfänden übrig bleibt - aber ich gehe aktuell davon aus dass von dem Verdienst, den man in einer JVA haben kann, erstmal "Kost und Logis" abgezogen werden. Keine Ahnung ob es bei JVA-Aufenthalt nicht sogar andere Pfändungsgrenzen gibt, vorstellen könnte ich es mir.
Da sie EMR bezieht, muss sie im Gefängnis nicht arbeiten, und ist von der Arbeitspflicht befreit. Sofern man nicht feststellt die EMR ist zu Unrecht bezogen worden oder die Vorraussetzungen liegen nicht mehr vor. Ist dem nicht so, bezieht sie auch im Gefängnis die EMR weiter.

Davon werden die Haftkosten abgezogen (kommt drauf an ob Einzel-, Doppel- oder Mehrfachbelegung), Einzelzelle 221 Euro habe ich da gefunden. Dann die Kost, dafür werden die Rechengrößen aus dem Sozialrecht herangezogen, 345 Euro. Was dann überbleibt, geht in drei Töpfe:

1. Topf Hausgeld. Hausgeld ist für die Einkäufe in der JVA, beschränkte Ausgabemöglichkeiten, unpfändbar
2. Topf Entlassungsgeld: Das wird bis zu einem festgelegten Betrag aufgefüllt, für ihre Entlassung (hoffentlich nie, leider wohl irgendwann in 20+ Jahren), unpfändbar bis zur Entlassung
3. Wenn Topf 2 voll, fließt der Rest in Top 3: Eigengeld. Darüber kann sie frei verfügen und erlaubte Sachen kaufen, solange es nicht die Haft oder die Sicherheit gefährdet. Das ist allerdings pfändbar.

Reicht die EMR nicht aus, um ihr nach Kost und Unterkunft ein angemessenes Hausgeld zu ermöglichen und das Entlassungsgeld zu füllen, werden die Abzüge eben geringer ausgestaltet.

Für Gefangene gelten gemäß Beschluss des BGH die Pfändungsfreigrenzen der ZPO nicht. Sondern es gibt wie dagestellt die eigenen Regeln. Im übrigen ist sie auch unterhaltspflichtig für ihren Sohn.


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

um 21:20
Zitat von ConocidaConocida schrieb:Die restlichen 720 € wird ihr anteilig Taschengeld gegeben,
Das dürfte eine Milchmädchenrechnung sein, da bei Ihrem "Einkommen" wohl sämtliche Leistungen für den Sohn entfallen, d.h. diese kommen ihm selber/seiner evtl. Pflegefamilie/dem Amt zu. Unterm Strich bleibt da nichts, nada.
Die finanziellen Verstrickungen sind sehr wohl bedeutend für die Ermittlungen, letztendlich auch für ein eventuelles Motiv usw.. Was definitiv obsolet erscheint sind ellenlange Diskussionen zu den Gäulen bzw. verbleibenden Tieren, um die kümmert sich der Amtsschimmel schon, nebenbei spielen die Tiere neben dem Schicksal eines getöteten Kindes und eines eigenen unglücklichen hier gar keine Rolle


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

um 21:21
Zitat von CurlySue_CurlySue_ schrieb:Doch. Und was du berufsbedingt weißt, ist mir egal.
Noch einmal, hättest du nicht. Und weil du das berfufsbedingt nicht weißt, ist mir egal.
Zitat von BohoBoho schrieb:Ich bin mir sehr sicher, dass die Eltern nicht die detaillierten Obduktionsergebnisse erhalten haben. Zudem zu Beginn auch immer noch potentiell auch die Eltern auf der Ermittlerliste stehen können.
Die Art der Tötung, also mit was, an welcher Stelle, wie oft, etc ist eben explizit Täterwissen und wird aus ermittlungstaktischen Gründen nicht bekannt gegeben, auch nicht den Angehörigen des Opfers.
Das ist ja gerade so wichtig, damit dann eben so aussagen wie „er wurde mit fünf Messerstichen getötet“ als Täterwissen eingeordnet werden können.


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

um 21:22
Zitat von ConocidaConocida schrieb:Was ihre Schulden betrifft: Sie kann Privatinsolvenz beantragen, auch im Knast, und einen pfändbaren Freibetrag bis 1589,--
Der BGH hat 2012 in einem Beschluss festgelegt, die Pfändungsgrenzen der ZPO gelten für Gefangene nicht. Dafür gibts die eigenen Regeln, dass Haus- und Entlassungsgeld unpfändbar sind. Privatinsolvenz geht. Aber nur für Schulden die nicht aus Straftaten resultieren.


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

um 21:22
An den Sohn habe ich jetzt gar nicht gedacht, ja das geht dann auch noch davon runter. Ja gut dann bleibt ihr nicht mehr viel, aber ist das unser Problem? Was die Pferde betrifft, wird ein Insolvenzverwalter kurzen Prozess machen, der will Geld sehen, die werden schlicht und einfach verkauft, soweit sie auf Ihren Namen laufen.


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

um 21:25
@out_sider
Ja das letzte habe ich vergessen zu schreiben, ja klar, dann geht das nicht, mit den Pfändungsfreigrenzen das die nicht gelten, wenn man im Knast sitzt, weiss ich auch nicht, weil ich sitze nicht drin und möchte auch nicht rein :-).


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

um 21:29
Zitat von ConocidaConocida schrieb:Also folgendes:
So sehen deine logischen finanziellen Gedanken aus, das ist aber nicht GH.
MR wird weiterhin geknechtet, sie will Cleo269 hundert pro behalten mEn und die Ponys sind auch zu süß zum Abgeben, Berufung / Revision wird noch ein rechtskräftiges Urteil hinauszögern. Die Zeitspanne zwischen rechtskräftigem Urteil und MR trennt sich von ihr ist aktuell unabsehbar.
Oder willst du schätzen, wieviele Wochen/ Monate/ Jahre diese Zeitspanne sein wird, bis MR nicht mehr geknechtet wird?


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

um 21:37
Zitat von Xen01Xen01 schrieb:bis MR nicht mehr geknechtet wird?
Warum geknechtet wird?
Der Mann entscheidet doch selbst, was er macht und was nicht.


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

um 21:37
Zitat von AlteTanteAlteTante schrieb:Müsste dem Gericht nicht ihr Rentenbescheid vorliegen? Aber wie auch immer: Wichtig für den Fall ist doch nur, dass Gina sich die Pferde ohne die finanzielle Unterstützung von Matthias und weiteren Freunden nicht hätte leisten können. Da sind wir uns ja wohl alle einig.
Ich stimme zu, dass die Rentendiskussion im Kern nicht weiterhilft und mangels verlässlicher Informationen hier eh nix bringt.

Die Einkommensfrage an sich ist natürlich sehr relevant und da gehen wir einfach mal von den 1.400...1.600 EUR mtl. "fix" aus.

Die Staatsanwaltschaft sieht in der im Verhältnis zum Lebensstil prekären Einkommenslage und dem Verlust des Hauptsponsors M. R. ein Motiv wenn nicht gar das wichtigste Motiv für die Täterschaft.

Die Verteidigung dagegen will - siehe Zitat Löcker - im Gegenteil darstellen, dass es der Angeklagten finanziell wenn auch nicht üppig so doch zumindest "nicht schlecht" ging.

Die ausführliche Darstellung der Lebensumstände zeigte nun inzwischen, dass selbst M. R. nicht genug "liefern" konnte und die Angeklagte deshalb weitere Sponsoren gewinnen musste, wie es für eine ambitionierte Reitsportlerin auch normal ist (leichter Sarkasmus ist beabsichtigt).

Theoretisch besteht nun m.E. die Möglichkeit, dass seitens der Verteidigung zumindest zum finanziellen Aspekt argumentiert wird: Ja, die eigenen Einnahmen (Rente usw.) waren für den Lebensstil zu knapp - aber: Es gab außer M. R. noch weitere Sponsoren, so dass die Angeklagte den Verlust ohne größere Probleme hätte ausgleichen können, schließlich hatte sie bereits mehrere "am Start" und damit auch bewiesen, dass ihr die Eröffnung neuer Geldquellen nicht so schwer gefallen ist, wie man gemeinhin annehmen würde.


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

um 21:38
Zitat von ConocidaConocida schrieb:Ja gut dann bleibt ihr nicht mehr viel, aber ist das unser Problem?
Naja, ein "Problem" habe ich. Die Dame lebt offensichtlich seit elf Jahren auf Kosten des Rentenbeitrags- und Steuerzahlers, bringt ein Kind um, und dies auf grausame Weise, und darf dann höchstwahrscheinlich im Gefängnis weiter auf Kosten des Rentenbeitrags- und Steuerzahlers leben. Muss höchstwahrscheinlich nicht arbeiten, obwohl sie den ganzen Tag die Rennsalamis versorgt, scheinbar auch recht viele Muskeln hat/te, die eben zeigen sie kann doch arbeiten, und kann das Leben "chillen".

Und sollte sie in 20, 21 Jahren rauskommen, wartet Entlassungsgeld und weiter ihre EMR, mit 20-21 weiteren Rentenerhöhungen auf sie.
Zitat von Xen01Xen01 schrieb:MR wird weiterhin geknechtet
Ich gehe davon aus, anfangs wird er weiter die Pferde versorgen und der Dame auch noch Geld mit ins Gefängnis bringen. Gehe ich fest von aus, dass das Aussaugen noch ne Weile weiter geht. Später oder früher, wenn er eventuell ein Steuerstrafverfahren hat wegen der Schwarzarbeit, wird das enden, wenn er selbst dann nicht mehr wirklich Geld hat.


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

um 21:47
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Der Mann entscheidet doch selbst, was er macht und was nicht.
Stimmt. Also eher
Wie lange lässt MR sich noch freiwillig knechten?


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