Serval69 schrieb:Das glaube ich nicht. Ihre Anwälte werden ihr auseinandergesetzt haben, dass sie nach aktuellem Stand mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer langen Freiheitsstrafe verurteilt wird und dass sie durch vehementes Abstreiten nichts an diesem Fakt ändern kann. Daraufhin wird die TV ein Teilgeständnis ins Spiel gebracht haben, d.h. es gab ein Verbrechen unter ihrer Beteiligung, aber sie war weder die Initiatorin, noch die Antreiberin, noch die alleinige Ausführende. Und dass sie sich überhaupt dazu hinreißen ließ, habe unmittelbar mit ihrer aktuellen psychischen Konstitution zu tun. Hier würde dann die verminderte Schuldfähigkeit bzw. Unzurechnungsfähigkeit ins Spiel kommen, die ihr die Anwälte vermutlich als einzig realistische Option offeriert haben, um etwas glimpflicher davonzukommen.
Kurzum: Bei der Einlassung geht es imho nicht um einen letzten großen Rundumschlag bevor man für Jahrzehnte in der Versenkung verschwindet, sondern um den konzertierten Versuch der TV und ihrer Anwälte dem Schiff mit einem Teilgeständnis noch eine etwas andere Richtung zu geben.
Wir können alle nur spekulieren, aber ich halte deinen Ansatz nicht für naheliehend.
Bei diesem Tatvorwurf kann es eigentlich nur "alles oder nichts" für die Angeklagte heißen. Sobald sie irgendeine Art von Tatbeteiligung einräumt, während gleichzeitig objektiv 0,0 für andere Beteiligte spricht, verspielt sie nicht nur die (ohnehin nur minimal kleine) Chance auf einen juristischen Freispruch und wird lebenslang mit besonderer Schwere bekommen, sondern verliert wohl auch Matthias und die letzten wenigen weiteren Unterstützer. Es gibt Angeklagte in Mordprozessen, die bei objektiv klar belastender Spurenlage kurz vor Schluss der Hauptverhandlung noch irgendwelche Geschichten von einem Unfall, einem düsteren Mastermind im Hintergrund oder sonstiges Abstruses erfinden, um wenigstens nicht lebenslang zu bekommen, aber erfolgreich sind solche Versuche eigentlich nie. Auch hier sehe ich dafür mit Blick auf die obkektive Indizienlage keinerlei Raum. Auch für eine verminderte Schuldfähigkeit spricht mE bislang nichts. Irgendeine psychische Auffälligkeit wird man bei jedem Mörder, erst recht bei einer Kindermörderin finden, aber bei einem so planvollen Vorgehen eine eingeschränkte Steuerungs- und Einsichtsfähigkeit herbeireden zu wollen, wird nicht gelingen.
Auch von der Persönlichkeit schätze ich die Angeklagte so ein, dass sie in Selbstüberschätzung bis zuletzt von einem Freispruch ausgeht, wenn sie nur erstmal zur manipulativen Hochform im Saal aufläuft. Und selbst, wenn auch sie erkennt, dass sie den Gerichtssaal nicht als freie Frau verlassen wird, würde sie wohl eher die nächsten Jahrzehnte die Rolle des skandalös zu Unrecht verurteilten Justizopfers mit eifrig kämpfenden Unterstützern (männlich) wählen, als irgendwie einzuräumen, dass sie die Verantwortung für das schreckliche Verbrechen trägt.