Enterprise1701 schrieb:Kein Verteidiger verliert gerne. Die Lage wird beiden Verteigern bewusst sein. Ein Deal wird bei der schweren Lage kaum möglich. Ich vermute man wird Gina H bewegen auf ein psychologisches Gutachten hinzubarbeiten. Was tut die Verteidigung wenn die Lage so deutlich ist?
Kprs79 schrieb:Die beiden RA kann man eigentlich nur bemitleiden.
Die Aufgabe der Verteidiger ist ja nicht dafür zu sorgen, dass sie am Ende mit einem Freispruch aus dem Verfahren rausgeht, sondern sie sind dafür da, dafür zu sorgen, dass die Rechte der Angeklagten gewahrt werden. Selbst wenn die Indizienlage erdrückend is und alles eigentlich nur auf LL hinauslaufen kann, muss die Angeklagte ein faires Verfahren bekommen. Dazu gehört, dass sie und ihre Verteidiger Zeugen befragen dürfen, dass sie Beweisanträge stellen dürfen und vor allem auch, dass die Angeklagte sich zur Sache äußern dürfen muss. Da kann man jetzt rumulken und sich fragen, was sie den bitte erzählen will, um sich bei der Indizienlage noch rauszuwinden, aber darum geht ws ja nicht primär, zumindest nicht ausschließlich. Sondern in einem fairen Prozess muss aber eben auch der Angeklagte eine Stimme haben und sich äußern dürfen und das ist Aufgabe der Verteidiger, das sicherzustellen und sie dazu zu beraten.
Das ist die ureigendste Aufgabe und Funktion von Strafverteidigern in Strafprozessen und deshalb muss man sie um ihren Job in diesem Prozess auch nicht bemitleiden.
Ein Arzt weigert sich ja auch nicht, einen Patienten zu behandeln, von dem er weiß, dass er an der Krankheit in absehbarer Zeit eh sterben wird. Und so, wie es nicht Aufgabe des Arztes ist, Menschen ausschließlich zu heilen, sondern auch Leiden zu mildern, ist es nicht die Aufgabe eines Strafverteidigers, ausschließlich Freisprüche zu erreichen, sondern dafür zu sorgen, dass sein Mandant ein faires Verfahren bekommt.