wobel schrieb:Es gab mehrere Ladendiebstähle? Mir ist bisher nur einer bekannt...
Es dem Kind in die Schuhe zu schieben, dafür braucht es wenig Phantasie, zumal ja vermutlich sonst auch niemand dabei war den sie hätte beschuldigen können. Zudem ist da noch die Sache mit der Schuldunfähigkeit.
Dann war es nur ein Fall, völlig irrelevant ob sie einmal oder dreimal Käse geklaut hat, aber die Schuld von sich zu weisen und einem Kind anzuhängen lässt tief blicken.
Phantasie nicht, aber der Wille das eigene Kind zu unrecht zu beschuldigen um selbst die Schuld von sich zu weisen.
Welche Schuldunfähigkeit?
Du meinst wohl Strafunmündigkeit...
Niba1986 schrieb:Sie ist schuldig, wäre es da nicht ratsam von Seiten Ihrer Verteidigung, wenn Sie sich Ihnen gegenüber wie auch immer offenbart hat, zu gestehen, sodass das Strafmaß milder ausfallen kann?
Gibt ja nur die Möglichkeit Freispruch oder Lebenslänglich.