Grillage
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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow
um 11:34Sie sind gar nicht rund, sondern haben die Form eines großen Tortenstücks.üwobel schrieb:Die abgedeckten Bereiche sind auch nicht kreisrund, da hängt nach wie vor auch sehr viel von den landschaftlichen Gegebenheiten ab - gar so flach ist es dort ja dann doch nicht.
Die Provider nutzen nicht die Funkzelle eines anderen Providers, sondern sie nutzen gemeinsam einen Masten.wobel schrieb:Und dann kommt noch dazu, dass es größere und kleinere Funkzellen gibt, dass manche "Funktürme" der Telekom gehören, andere aber anderen Providern. Ob andere Provider z.B. eine Funkzelle der Telekom "mitbenutzen" können/dürfen ist auch immer unterschiedlich.
Ich kann die Kritik an dem Sachverständigen nicht ganz nachvollziehen. Das Zitat, das es in den Ticker geschafft hat und nachdem ihm etwas "komisch" vorkam, ist maximal ungünstig gewählt, aber es ist halt nur ein einziges Wort aus einer umfangreichen Gutachtenerstattung, an dem sich hier immer wieder aufgehangen wird.wobel schrieb:Wenn mir ein Handwerker erzählt dass etwas "komisch" wäre, würde ich mich damit nicht zufrieden geben...
Der Gutachter hat die Daten aus dem KFZ ausgelesen und sie waren unvollständig. Er hat ausgesagt, dass er dies ungewöhnlich findet und hat aufgezeigt, wie dies theoretisch zu stande gekommen sein kann. Welche der Ursachen konkret für den vorliegenden Fall zutrifft, konnte er nicht benennen.
Natürlich ist das unbefriedigend, sowohl dass die Daten weg sind als auch dass nicht nachvollziehbar ist, weshalb. Aber das so festzustellen ist doch genau die Aufgabe eined Gutachters. Wo kämen wir denn hin, wenn das Gericht von einem Gutachter erwarten würde, zu etwas eine Aussage zu machen, zu dem er nichts mit verbindlicher Sicherheit sagen kann.
Es kommt vor Gericht doch leider sehr oft vor, dass ein Gutachter sagen muss:"Tut mir leid, das lässt sich nicht feststellen." Da ist doch dann nicht die Lösung, halt einen anderen Gutachter zu bestellen, sondern das Gericht muss es hinnehmen, dass sich etwas mit den aktuellen wissenschaftlichen Methoden nicht mit der gebotenen Sicherheit feststellen lässt.
Ein Gutachter ist eben kein Handwerker. Mit einem Handwerker schließt man einen Werksvertrag. Er schuldet dem Auftraggeber ein bestimmtes Gewerk, also z.B. eine funktionierende Heizungsanlage oder einen eben verlegten und sauber verfugten Fliesenboden, die den vorher vereinbarten Eigenschaften entsprechen. Natürlich kann ein Handwerker sich nicht auf "Das ist aber komisch." berufen, wenn die Heizungsanlage nicht heizt oder die Fliesen beim ersten mal drauf treten reißen.
Ein Gutachter schuldet dem auftraggebenden Gericht ein Gutachten, das auf Basis anerkannter wissenschaftlicher Methoden erstellt wurde. Er schuldet dem Gericht aber nicht die inhaltliche Beantwortung der gestellten Fragen, weil es eben sein kann, dass diese sich gar nicht beantworten lassen.
Ich finde schon, dass es einen Unterschied macht. Wenn sie ihn nicht dabei hatte, dann hatte sie gar nicht vor, den AWO- Termin wahrzunehmen. Sie muss dann einen anderen Grund gehabt haben, nach Güstrow zu fahren und der kann dann nur gewesen sein, Fabian abzufangen.wobel schrieb:Am Ende macht es aber keinen Unterschied ob sie ihren Sohn dabei hatte oder nicht, er könnte auch im Auto in seinem Kindersitz gesessen haben hinter den abgedunkelten Scheiben (so dass der Zeuge ihn nicht gesehen hat), während Gina irgendwo auf der Straße mit Fabian gesprochen hat.


