wobel schrieb:Als vor der Sommerpause das "Selbstleseverfahren" vom Gericht angeordnet wurde, hat sie es immernoch nicht für nötig befunden sich das mal anzuschauen, das ist ihr erst kurz vom Ende der Sommerpause aufgefallen dass da was nicht funktioniert.
Davon gehe ich auch aus. Es ist nicht so, dass sie ihre Verteidiger erst da von dem Problem mit der CD informiert hat, sondern dass sie erst da überhaupt bemerkt hat, weil sie vorher nie versucht hat, die Dokumente auf der CD zu öffnen.
MINKA123 schrieb:Jetzt hab ich noch eine Frage zur Einlassung. Darf der Richter fragen Stellen zwischendurch? Ich weiß sie muss nicht antworten. Oder wird sie stur alles runterlesen? Wie läuft sowas ab?
Ich habe das mal live vor Gericht mitbekommen. Auch hier war vorher vom Verteidiger angekündigt, dass der Angeklagte keine Fragen beantworten woll.
Tatsächlich darf der/die Angeklagte ihren Sermon ungestört runterbeten. Und der darf sich auch dazu entscheiden, keine Fragen dazu zu beantworten.
In den von mir beobachteten Fall hat der vorditzende Richter danach sehr höflich gefragt, ob er und die anderen Prozessbeteiligten Verständnisfragen stellen dürfen, weil sonst eben vieles unverstanden oder missverstanden im Raum stehen bleiben würde. Der Angeklagte hat sich sofort gewunden, denn das wollte er ja auf keinen Fall; der Verteidiger wollte aber weiter drauf bestehen, dass keine Fragen gestellt werden dürfen.
Letztendlich hat sich der Angeklagte "durchgesetzt" , er darf das entscheiden, auch gegen den Rat seines Anwalts. Das war schön doof von ihm, weil er damit echt eine weite Tür aufgemacht hat...
Durch die Rückfragen musste er natürlich frei reden, und Dinge, die er nur so angedeutet hatte, präzisieren. Und dann ist es natürlich auch schwer, eine Trennlinie zwischen Verständnisfragen und Fragen zu offensichtlichen Lücken in seiner Argumentation zu ziehen.
Die meisten Menschen halten es nicht aus, auf ihnen gestellte Fragen gar nichts zu sagen. Auf dem Phänomen beruhen ja viele Fragetaktiken in Vernehmungen bei der Polizei, Bewerbungsgesprächen bis hin zu Konfliktgesprächen im privaten Umfeld. Man denkt automatisch, dass man sich dadurch " verdächtig" macht oder die Gegenseite das dann in ihrem Kopf mit Antworten auffüllt, die man nicht kontrollieren kann. Eine Frage im Gerichtssaal zu hören und dann vor allen Augen und Ohren zu sagen, dass man dazu nichts sagen will, dazu gehört schon ziemlich viel Willensstärke und Selbstbewusstsein.
Genau das ist aber ja GHs große Schwäche. Sie kann es einerseits schwer ertragen, die Situation bzw. hier die Informationen nicht kontrollieren zu können. Andererseits stellt Labern für sie ein bewährter Kontrollmechanismus dar. Wir haben es durch die Zeugen und die verlesenen Nachrichten ja mitbekommen, dass sie Leute einfach so lange mit ihren "Erklärungen" volllabert, bis sie bekommt was sie will. Sie hatte damit immer wieder Erfolg, nicht nur im privaten Umfeld, sondern oft genug bei Behörden (AWO, JA, EMR) und auch gegenüber professionellen Personen (Therapeut oder der Besitzer vom Reitsportgeschäft, der trotz des nachgewiesenen Diebstahls keine Anzeige erstattet hat).
Ich glaube deshalb, dass wenn sie eine Frage hört, noch dazu eine offensichtlich kritische, ihre Aussagen anzweifeln, es für sie kein Halten mehr gibt. "Kein Kommentar" ist für sie dann keine Option, da können ihre Anwälte sie noch so oft warnen oder sie in die Seite stumpen.
Das aber weit aus schwerwiegendere an so einmal aufgemachten Tür für Rückfragen ist, dass ein Angeklagter zwar prinzipiell ein Schweigerecht hat. Er muss also nichts sagen UND (!) das Schweigen darf vom Gerichts nicht zu seinem Nachteil gewertet werden. Die Richter dürfen also aus ihrem Schweigen nicht schlussfolgern, dass sie die Tat, wie vorgeworfen, begangen hat, denn wenn sie Unschuldig wäre, würde sie sich ja verteidigen. Und wenn sie auf die Fage: "Wo waren Sie am 10.10.2025 um 10.50 Uhr?" also nichts antwortet, darf ein Gericht daraus nicht schlussfolgern, dass sie da vor Fabians Haustür war, denn wenn sie da nicht gewesen wäre, hätte sie ja sagen können wo sie war.
Das gilt aber nur solange sie wirklich konsequent schweigt. Wenn sie aber anfängt, Fragen zu beantworten und sich dann weigert, auf einzelne bestimmte Fragen zu antworten, darf das Gericht dieses Verhalten sehr wohl in die Urteilsfindung einfließen lassen. Natürlich darf es sich auch da nicht Antworten ausdenken ( wie in dem Beispiel oben zur Frage nach dem Aufenthaltsort zur Tatzeit), aber es darf sich durchaus Grdanken machen, was daraus abzuleiten ist, wenn auf bestimmte Fragen die Antwort verweigert wird, für andere aber nicht.