Nev82 schrieb:Ja, dieser Entbindung der Schweigepflicht hatte sie zuerst zugestimmt, im späteren Verlauf aber wieder zurückgenommen
Wenn ich unschuldig angeklagt bin und "nicht lügen" kann, dann würde ich die Aussage meines Hausarztes
zu all meinen Gebrechen, die ich ja zu 100% wahrheitsgemäß dargestellt habe (weil ich nicht lügen kann), doch nicht
als belastend fürchten müssen.
Der Hausarzt darf nicht aussagen, die eigenen Verwandten wollen (oder sollen?) nicht aussagen (was ihr Recht ist), ihr Liebster vertraut ihr (ob aus Hörigkeit oder Mangel an Intellekt ist offen) und sie selbst wird wegen ihres seelischen Zustandes nicht auf Fragen des Gerichts antworten.