MINKA123 schrieb:Warschl. sind sich nicht mal die Anwälte sicher. Denn sonst könnten sie, im Vorfeld, klar nein zu Fragen sagen.
Die können natürlich klar sagen, dass es mit dem Mandanten fest vereinbart ist, keine Fragen zu beantworten. Aber letztlich darf der Mandant das entscheiden und zwar auch spontan und entgegen einer vorherigen Verabredung mit seinen Anwälten.
In dem Prozess, in dem ich das mitbekommen habe hatte der Angeklagte auch ein starkes Erklärbedürfnis und meinte er könne allen Indizien weglassen, wenn er nur zu Wort kommt.
Der Richter ist das geschickt angegangen, in dem er im erklärt hat, dass wenn er jetzt keine Verständnisfragen zulässt, halt einiges aus seiner Einlassung ungeklärt oder gar missverstanden stehen bleibt. Man sah fast, dass die Vorstellung dem Angeklagten fast körperliches Unwohlsein bereitete, so hat er sich auf seinem Platz gewunden. Und dann hat er natürlich zugestimmt, entgehen des eigentlichen mit dem Anwalt angesprochenen Plans Fragen zuzulassen. Er kann dann ja immer noch die Beantwortung ablehnen aber hören wollte er die Fragen unbedingt.
Natürlich hat er dann doch alle Fragen beantwortet.
Meiner Meinung nach geht es da gefühlt darüber, die Kontrolle über das Gesagte behalten zu wollen. Wenn man vielleicht missverstandene Sachen nicht korrigieren kann bleiben sie so, wie der Empfänger es (miss-)verstanden hat und haben nicht das an Infos transportiert, was der Erzähler beabsichtigt hatte.
Und damit hat Miss Oberkontrolleurin GH ein ganz großes Problem. Die will alles so sehr kontrollieren, dass ihr Goldesel ihr sogar Rechenschaft leisten muss, welche Hose er beim Zahnarztbesuch trägt.
Ich sehe das auch nicht als unfaire Taktik des Richters an. Seine Aufgabe ist es einen fairen Prozess zu führen und dazu gehört es auch, der Angeklagten klar zu machen, welche Konsequenz es hat, wenn sie Rückfragen per se ausschließt. Die Rückfragen, die Prozessbeteiligte stellen, sind ja eben zuallererst eine Chance für sie, Missverständnisse auszuräumen. Wenn sie gute Antworten liefert, wird ihre Argumentation glaubhafter, weil Lücken geschlossen werden können, die sie vorher gar nicht gesehen hatte.
Aber eben nur, wenn sie gute, einleuchtende und plausible Argumente hat.
Wenn nicht, birgt es natürlich die Gefahr, die Lücken sogar noch größer zu reißen, sich in Widersprüche zu verwickeln, und bei GinaH auch noch, dass sie wenn sie einmal frei reden soll, nicht mehr einzufangen ist. Aber das ist nicht Sache des Richters das abzuwägen, sondern die des Angeklagten in Rücksprache mit seinen Anwälten.
Bei Gina würde es maximal daneben gehen, davon bin ich überzeugt. Und ihre Anwälte und der Vorsitzende Richter werden es genauso sehen. Aber es ist nicht Aufgabe des Richters, sie vor ihrer eigenen Dämlichkeit zu schützen und es wäre unfair von ihm sie nicht auf die Chance hinzuweisen. Er kann ja nicht vorab erwägen, welchem Angeklagten er sowas zutraut und welchem nicht, und dementsprechend nur die in seinen Augen Klugen auf die Chance von Richtigstellungen hinweisen
Das wäre parteiisch und willkürlich, da nach seinem subjektiven Maßstab gemessen.
Insofern sehe ich ganz gute Chancen, dass GH sich auf Rückfragen einlässt.
Die müssen sich dann allerdings konkret auf die Einlassung beziehen. Die Prozessbeteiligten können also auch nicht alles, was ihnen schon lange unter der Lebet brennt, fragen; außer sie bekommen es hin, es an irgendeinem Anknüpfungspunkt in der Einlassung aufzuhängen.
Foxie123 schrieb:Aber am Ende auch Wurst. Es wird ja nicht frei einfach so genutzt sondern ihre Anwälte schauen da nochmal drauf.
Und da wird sicher vieles nochmal geändert oder gestrichen.
Wenn sie das zulässt. Ich kann mir vorstellen, dass sie mit Streichungen nicht besonders großzügig sein wird. Und am Ende hat sie das letzte Wort.
Goodbunny schrieb:Ist es aber nicht so, dass der Richter sie trotzdem fragen darf und sie eben die Fragen nicht beantworten muss? Dann könnte ich mir schon vorstellen, dass der Richter vielleicht die Fragen geschickt stellt, um ihr eine Antwort zu entlocken.
Sie kann konsequent sagen, dass sie Rückfragen nicht beantwortet, dass dürfen auch keine gestellt werden.
Es hieß aber vor einiger Zeit mal, sie werde Rückfragen nur in "minimalem Umfang beantworten:
Fragen werden sie nur in minimalem Umfang beantworten, kündigt Verteidiger Löcker an. Währenddessen pikt ihm Gina H. spaßhaft in die Seite und sagt kichernd etwas, der Verteidiger spricht leicht irritiert zu ihr schauend weiter. 14:28
https://www.focus.de/panorama/welt/fabian-mordprozess-in-rostock-bei-leichen-schilderung-verlaesst-fabians-mutter-weinend-den-saal_561cdcb9-a0cf-4e1e-9a22-61f1296057b4.htmlDas könnte bedeuten, dass die Fragen gestellt werden, die Verteidiger sie notieren und dann in Ruhe entscheiden, welche GH beantworten will und welche nicht. Kostet halt Zeit, v.a. wenn sie die Antworten vorher mit ihr abstimmen wollen, wenn die nicht die Gefahr riskieren wollen, dass GH auch dabei einen akuten Anfall von Logorrhoe erliegen soll....