Jesse6 schrieb:Und was ist aus den blauen Klamotten geworden, die Löcker im Müllsack anschleppte und untersuchen lassen wollte?
Um das ganze noch zu vervollständigen: Die Familie der Angeklagten machte sich die Mühe und suchte die Klamotten zusammen, Löcker sich die Mühe sie mit einem Müllsack ins Gericht zu schaffen und dort dann nur eine Beweisanregung zu stellen. Die Kammer lehnte das ab, und verlangte lediglich einen formalen Beweisantrag. Den stellte man bis heute nicht. Und um das ganz noch absurder zu machen: Da Löcker die möglichen Beweise ins Gericht schaffte, wären es sog "präsente Beweise" gewesen (§ 245 StPO) und da wäre der förmliche Beweisantrag ungleich schwieriger abzulehnen gewesen, als wenn der Antrag, die Kleidung zu untersuchen, ohne das Präsentieren im Gerichtssaal gestellt worden wäre.
Somit kann man sich seine eigene Meinung bilden, wenn man die Beweise als guten Entlastungsbeweis sehen würde, aber man stellt nicht den Beweisantrag, sondern nimmt den Müllsack wieder mit.
Photographer73 schrieb:Aber vll geht sie wirklich auch immer noch davon aus, dass sie einfach nur lang genug schwafeln muss und das Gericht ihr dann glaubt - eben weil sie damit bisher immer große Erfolge erzielte, egal wie unsinnig ihr Gelaber war.
Genau das wird sie denken. So wie sie sich ja zuletzt im Gerichtssaal benommen hat, ist da nicht viel mit bewusst werden, dass es ein längerer Aufenthalt werden könnte. Bislang war durch ihr Schweigen ihr ja noch nie klar gemacht worden, dass Schwafeln nichts bringt. Da fehlt noch die Lernkurve bei ihr, die es erst mit der Einlassung und dem folgenden Urteil geben wird.
Foxie123 schrieb:Aber ich tippe mal auf ein recht kurzes Statement.
In manchen Berichten heißt es, dass man den ganzen Prozesstag bzw. einen guten Teil davon auf die Einlassung verplant.
aehn schrieb:Ich frage mich, was wohl aktuell in ihrem Kopf vorgeht. Ob sie das tatsächlich alles so extrem verdrängt, also sowohl die eigentliche Tat als auch den möglichen Ausgang dieses Prozesses und die damit verbundenen Konsequenzen für ihr restliches Leben.
Sie wird, so wie sie sich im Gerichtssal benommen hat zuletzt, immer noch denken, am Ende wird sie freigesprochen und geht als freie Frau da raus. Ich würde von ausgehen, sie beschwert sich immer bei den Anwälten, wie lange das denn dauert.
@aehn Hier nochmal der Kurzbericht. Im Text weiter unten steht, dass es keine Arbeitspflicht gibt.
Ob sie ihre Arbeitscheu durchhält, wird von einigen Faktoren bestimmt werden. Der wichtigste wird die EMR sein. Bleibt sie, dann hat sie Einkommen, wovon sie Hausgeld erhält. Arbeiten bringt ihr dann finanziell nichts, wenn das Konto fürs Entlassungsgeld voll ist, und das Hausgeld sind nur ein geringer Teil. Wenn die Haftkosten noch abgezogen werden (können) und dann noch was über bleibt, fließt das auf ein Konto, wo das Geld nicht geschützt ist vor Pfändungen. Die Pfändungsfreigrenzen der ZPO gelten nicht für Strafgefangene. Und wenn man sich ihre Meinung und Denken zu Fabian und Dorina ansieht, wird sie auf keinen Fall für ein Schmerzensgeld an sie und einen möglichen Schadensersatz für Fabian arbeiten wollen. Ihr ganzes Erwachsenenleben ist davon geprägt ohne Aufwand viel Geld zu bekommen. Nicht darum zu arbeiten, damit es jemand anderes bekommt.
Fällt die EMR zum Teil oder ganz weg, dann könnte sich das ändern. Aber da wird sie lange drum kämpfen, dass die EMR bleibt.