wobel schrieb:Dass sie problemlos den Tümpel erreicht haben könnte steht doch außer Frage - die Angabe mit den 1600m kommt ja nicht aus dem Nirwana, und auf 100m hin-oder-her kommt's da wirklich nicht an.
Gerade hast du aber doch noch selber rumgerechnet und bist auf 7 - 8 km mögliche Entfernung gekommen:
wobel schrieb:In den rund 1,5 Stunden die Gina da mit Leo spazieren gegangen sein will, läuft ein normaler Mensch im Durchschnitt 7-8km.
Da kommt's dann wirklich nicht drauf an ob das Foto 1600 oder 500m vom Tümpel entfernt aufgenommen wurde.
Klar hätte sie in dem 1 1/2 Stunden Spaziergang - die Gina H behauptet- auch aus 3 km Entfernung - die ebenfalls Gina H behauptet - auch den Tümpel erreichen können und es wieder bis zurück zum Auto schaffen können. Dann hätte sie aber keine Zeit mehr für die Tat gehabt.
wobel schrieb:Ich bin sehr gespannt - ich geh aber auch davon aus dass man den Förster nicht nur zur Identifizierung der Foto-Location befragen wird. Dafür mag er natürlich ein Sachverständiger sein (und jeden Baum persönlich kennen), aber dafür müßte man ihn doch nicht vorladen, oder?
Doch muss man, eben wegen dem Mündlichkeitsprinzip. Du stellst Dir das glaube ich auch ein bisschen zu einfach vor:
wobel schrieb:Ein Vergleichsfoto hätte vermutlich auch gereicht (und wird wohl auch existieren, alles andere würde mich wundern) - und gerade ein Förster wird wohl bewußt die Ortung, die dann in der EXIF festgehalten wird, eben NICHT deaktiviert haben.
wobel schrieb:Der genaue Ort wurde ja schon identifiziert - ich hätte einfach nicht gedacht, dass es dafür eine Zeugenaussage braucht, das konnte ja von den EB problemlos überprüft werden, der Förster konnte das nur deutlich schneller lokalisieren als es die EB ohne seine Hilfe geschafft hätten.
(Nur nebenbei: es wird wohl kaum der Förster gewesen sein, der so ein Vergleichsfoto geschossen hat, sondern der Ermittler, der ihn bei der Suche nach dem Standort begleitet hat.)
Bei Gericht gilt das Mündlichkeitsprinzip, sonst könnten die Richter auch einfach die von der StA mit Hilfe der Ermittler zusammen getragenen Akten lesen und danach ein Urteil sprechen. Das Gericht ist verpflichtet, Zeugen selber anzuhören und zu befragen, damit es sich seinen eigenen Eindruck machen kann.
Unser Rechtsstaat baut doch auf das wesentliche Prinzip der Gewaltenteilung auf. Das Gericht ist eine eigene, unabhängige Instanz. Es ist nicht automatisch der Meinung der Ermittlungsbehörden, die eine andere Instanz sind.
Natürlich geht man davon aus, dass Ermittler nicht lügen, keine Zeugenaussagen faken und nichts erfinden. Aber der Grund, warum man davon ausgeht ist ja nicht, weil man denkt, dass da besonders ehrliche Menschen arbeiten, die für das Gute kämpfen, sondern weil ihnen klar ist, dass alles, was sie da so zusammen ermitteln, vor einem unabhängigen und kritischen Gericht (und vor den Verteidigern) bestehen können muss.
Und weil diese kritische Überprüfung ein Grundprinzip ist, kann man halt nicht einfach drauf verzichten, nur weil der Sachverhalt auf den ersten Blick banal erscheint. Wo wollte man dann die Grenze ziehen?!
Und nebenbei, der Sachverhalt erscheint erstmal banal, aber ich sehe es wie
@Tiergarten, dass dieses Foto, das sie gemacht hat, ein sehr schwergewichtiges Indiz für GinaHs Schuld ist, und dass es sich da eben durchaus lohnt genau hinzuschauen:
Tiergarten schrieb:Da würde ich als Richter schon gerne im Detail wissen, woran der Förster seine Ortsbestimmung festmacht. Nicht, dass am Ende auf Einwand der Verteidigung offen gelassen werden muss, ob das Foto-Shooting nun in unmittelbarer Tatortnähe oder etliche Kilometer entfernt stattgefunden hat.
Zumal wie gesagt, die Verteidigung (oder zumindest GinaH gegen über MR ) behauptet, sie sei ganz woanders unterwegs gewese, als der StA auf Basis dieses Fotos behauptet. Und wenn das stimmen würde, wäre es eben ein durchaus gewichtiges entlastendes Indiz zugunsten von GinaH.
wobel schrieb:Ich stell mir das dann halt so vor (natürlich überspitzt):
"Hallo Herr Grünkittel, können sie bestätigen dass dieses Foto an den Koordinaten XYZ aufgenommen wurde?
Antwort Grünkittel: "Ja, das kann ich."
Befragung beendet."
Nein, so wird es nicht ablaufen. Er wird darlegen müssen, woran genau er die Stelle erkannt haben will. Wahrscheinlich wird man auch einen Eindruck davon gewinnen wollen, wie gut er sich da auskennt, so dass er z.B. befragt werden wird, wie lange er in dem Revier schon arbeitet, wie oft der im Wald rumläuft/-fährt und wie oft er nur im Büro sitzt, wie groß sein Revier ist und wie es sich zusammensetzt ( z.B. ob der Baumbestand an der Stelle außergewöhnlich ist oder so 90% seines Revieres rumsteht).
Das sind jetzt von mir ausgedachte Fragen. Bei einer Zeugenbefragung geht es nie nur darum, einen Sachverhalt abzufragen, sondern das Gericht muss die Glaubwürdigkeit der Aussage kritisch prüfen und dazu gehört es halt, abschätzen zu können, wie zuverlässig ein Zeuge eine Frage beantworten kann.
Außer zum Foto wird er vielleicht auch was dazu sagen können, wie viele Spaziergänger dort und am Tümpel so unterwegs sind und ob es dort viele Wildschweine gibt, aber das sind eher Nebensächlichkeiten und zudem noch subjektive Einschätzungen, dafür wurdeer sicher nicht als Zeuge vorgeladen.
Wahrscheinlich ist er nach 15 Minuten aus dem Zeugenstand entlassen, das bedeutet aber nicht, dass man auf seine Befragung hätte verzichten können.