behind_eyes schrieb:Also das Video vom 15.10. darf offiziell gezeigt werden, weil sie erst einen Tag später tatverdächtig wurde, auch wegen Daten aus ihrem Handy.
Tatsächlich hat man ihr aber schon am 15.10. die Sim entfernt und in der Vernehmung auf Widersprüche hingewiesen.
Das Video war vom 14.10 und nicht 15.10.
Der Untersuchung ihres Handys hat sie zugestimmt. Die SIM wird auf einen PC Monitor projiziert worden sein, der Übersicht halber. Die Verteidiger hätten längstens gut getan, hier aktiv zu werden, wenn dies nicht ok gewesen wäre.
Ab dem 15.10. ist von Zeugin zu Verdächtiger geworden, deswegen hielt das Gericht auch fest, dass vorerst das Video vom 15.10 noch nicht mal thematisiert werden darf.
Und natürlich weist man einen Zeugen auf Widersprüche hin, wenn die da sind. Im Regelfall wird der Zeuge diese ausräumen können.
Sie könnte ja für einen Täter lügen oder sich vertun.
Nur, weil Du bei einer Befragung auf Widersprüche hingewiesen wirst, bist Du noch lange nicht verdächtig einer Tat.