Ich habe eine Frage an
@RitterTrenk, der sich ja0 offensichtlich sehr gut in der StPO auskennt.
Ich war mal als Besucher in einem Prozess, in dem es tatsächlich ähnlich, wie im Verfahren gegen Gina H lief. Auch da wollte der Angeklagte gegen den ausdrücklichen Rat seines Verteidigers unbedingt eine Einlassung abgegeben, zu dieser aber keine Fragen beantworten. Nach der Einlassung hat ihm der Richter genau wie der vorsitzende Richter im Verfahren gg. Gina H. erklärt, dass er und andere Prozessbeteiligte vielleicht das ein oder andere bei der Einlassung nicht richtig verstanden hätten und dass seien Antworten auf eventuelle Fragen dazu beitragen würden, die Einlassung richtig zu verstehen. Ohne seine Antworten würden stattdessen Fragen offen und Missverständnisse bestehen bleiben. Daraufhin hat sich der Angeklagte bereit erklärt, Fragen zu beantworten - so wie Gina H auch.
Nach ein paar Fragen hat er aber gemerkt, dass das ganze nicht so lief, wie er sich das vorgestellt hat und die Fragen schon ziemlich unangenehm wurde, er zu vielen auch nicht wirklich befirdiegende Antworten geben konnte.
Daraufin hat sien Anwalt verkündet, dass er keine weiteren Fragen beantworten will.
Der Richter hat draufhin gesagt, dass das so nicht ginge. Da er bereits Fragen beantwortet habe, und nicht pauschal abgekehnt hat, Fragen zu beantworten, durften alle weiteren Fragen gestellt werden und er musste jeweils sagen, dass er sich dazu nicht äußern will. Das hat der gute Mann gerade mal zwei oder drei Fragen lang ausgehalten. Er hat an der Fragestellung gemerkt, dass jeweils ein Detail aus seiner Einlassung aus seiner Sicht falsch gedeutet worden ist und das wollte er dann unbedingt korrigieren. Letztendlich hat er zu so gut wie allen Fragen eine Antwort geliefert und sich insgesamt massiv geschadet.
Ist das tatsächlich so vorgeschrieben, dass wenn einmal mit Antworten auf Fragen angefangen wurde, die Angeklagte die Beantwortung von weiteren Fragen nicht mehr pauschal ablehnen kann?
Wenn ja, bin ich sicher, dass auch GH genau in das gleiche Fettnäpfchen springt und zwar bis zum Hals. Sie kann nämlich auch nicht Details, die ihr nicht gefallen, unkommentiert stehen lassen und meint, wenn sie ihren verlogenen Senf dazu gibt, kann sie das Gericht vom Gegenteil überzeugen.