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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow
um 16:32Ich habe ja auch nichts von mildernden Umständen gesagt. Bei Mord (vollendet) gibt es nur eine Strafe. Da ändert ein Geständnis wenig. Es kann vorkommen, dass die Kammer von bestimmten Sachen absieht. Was aber unstreitig ist, dass sich ein Geständnis auf die Haftdauer auswirkt bei lebenslanger Freiheitsstrafe. Insbesondere bei festgestellter besonderer Schwere der Schuld. Und wenn das Geständnis schon im Prozess kommt, ist es von Vorteil. Daher eben steht die Angeklagte sich wieder selber im Wege. Ich hoffe ja auch, dass sie das in den nächsten 20 Jahren weiter tut, das verlängert ihren derzeitigen Wohnaufenthalt eben immer weiter.paddgo schrieb:Hinzu kommt, dass es bei einer Verurteilung bei Mord gar keine mildernden Umstände (wie ein Geständnis) gibt. Evtl. bei Totschlag...
Einem Herr Darsow hats das OLG in den Beschluß gemeißelt, dass seine fehlende Auseinandersetzung mit der Tat und das fehlende Schuldeingeständnis zu mehr Zeit in der Haft "verholfen" hat.
Jesse6 schrieb:Wie kann es sein, dass G.H. das Internet nutzen darf in U.Haft?
Das ist nicht mehr so streng limitiert. Einige JVA erlauben (zeitweilige) Internetnutzung unter strengen Auflagen mit Internetfiltern. Manche JVA haben auch Telefone im Haftraum. Manche erlauben sogar Streaming mittlerweile. Kommt halt auch auf den Strafgefangenen an. Wenn der Verdacht besteht, er versucht Zeugen zu manipulieren, Straftaten zu begehen usw. gibts das eben nicht, oder nur unter Aufsicht.LilliVanilli schrieb:Warum sie das Internet nutzen darf, weiß ich nicht.

