Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden
gestern um 16:47Okay, hatte ich nicht gesehen. Dann hat Raffaella Rücksprache mit der Anwältin der Mutter genommen, wie ich schon vermutet hatte.karajana schrieb:Nein tatsächlich gibt es Ausnahmen, habe es vorher schon mal verlinkt.
Meiner Meinung nach ist die Veröffentlichung anwaltlich abgesegnet.m Einzelfall kann die Veröffentlichung privater Nachrichten auch ohne Einwilligung des Verfassers zulässig sein. Ob der Persönlichkeitsschutz des Verfassers zurücktritt, setzt eine Interessenabwägung voraus. Hierbei spielt die Meinungsfreiheit aus Art. 5 GG der Person eine Rolle, welche die Nachricht veröffentlicht hat. Auch das Informationsinteresse der Allgemeinheit an dem jeweiligen Inhalt kann den Persönlichkeitsschutz zurücktreten lassen.https://www.ra-himburg-berlin.de/medienrecht/faq/1511-ver%C3%B6ffentlichen-privater-nachrichten-auf-social-media-erlaubt.html
Der Aufhänger der Videos ist ja auch: Gerüchten entgegen zu treten. Das dürfte dann das Recht begründen.
Die Nachrichten sind auch exakt ausgeschnitten ...


