chipie schrieb:Ja, es ist schon recht unwahrscheinlich, dass bei zwei erwachsenen Menschen jeweils unabhängig voneinander ein Schockzustand dazu führen soll, dass sie beim Fund einer Leiche nicht sofort die Polizei verständigen
Das finde ich bei der vorliegenden Gemengelage eigentlich nicht.
Zunächst mal würde ich tatsächlich Schock und totale Überforderung annehmen. Ich glaube, das würde jedem Menschen so gehen, wenn man von einer vertrauten Person zu einer kinderleiche geführt wird und nicht die leiseste Ahnung hat was da eigentlich vor sich geht.
Und wenn das stimmt, dass die TV die beiden Zeugen zur Leiche geführt hat, womöglich um deren Spuren dort zu legen, dann handelt es sich um eine absolut bösartige und abgebrühte Person.
Womöglich hat sie den beiden auch gedroht, dass wenn sie zur Polizei gehen, sie ihrerseits der Polizei erzählen wird, dass die Zeugen sie dorthin gelockt haben. Da die offenbar jeweils mit ihren eigenen Autos dorthin gefahren sind, finde ich absolut nachvollziehbar, dass die richtig Panik bekommen haben könnten und zunächst mal ein bisschen Bedenkzeit brauchten. Vielleicht wollten sie auch erst mit jemanden darüber reden, vielleicht auch darüber nachdenken, ob sie sich anwaltlichen Beistand nehmen.
Und weil das so genannten Doppelgängerinnen-Mordes hat auch ein Zeuge, nachdem er von dem Mord erfahren hat, zunächst einmal mit seiner Mutter gesprochen und dann haben die gemeinsam noch einen Cousin oder Onkel angerufen und sind dann erst am nächsten Tag gemeinsam zur Polizei gegangen.
Ich glaube, dass die Situation mitten in der Nacht an diesem Tümpel vor einer kinderleiche zu stehen, etwas ist, was den Betroffenen komplett den Boden unter den Füßen weggezogen hat.
Offenbar haben sie sich ja dann auch bei der Polizei gemeldet, wenn auch mit einiger Verzögerung.
Suppengespenst schrieb:Weißt du wie sowas dann inhaltlich kommuniziert wird?
Soweit ich weiß, kann der Anwalt bei den Anwaltsgesprächen die Akten mit in den Besprechungsraum nehmen.
Unter bestimmten Bedingungen dürfen die Akten, soweit ich weiß auch bei den Tatverdächtigen verbleiben, damit diese sich in die Akten einarbeiten und gegebenenfalls auf den Prozess vorbereiten können.
Ob das beantragt werden muss oder wie das im Detail läuft, weiß ich allerdings nicht.