Rabenfeder schrieb:Dabei muß GH selbst bei so einem Verhalten keine Täterin sein.
Selbst dann nicht, wenn sie am Abend vorher schon Fabian gefunden haben sollte und die zwei Freunde oder Bekannte zur Fundstelle mitgenommen haben sollte. Das Verhalten kann ihrer Betroffenheit und Unsicherheit geschuldet sein.
Manatee schrieb:
usernickname schrieb:Für uns sind am Tattag lediglich die Sichtungen vom Pickup bekannt. 1) Auf der Schweriner Straße und 2) vom Tümpel nach Upahl reinfahrend.
Wobei ich hinter 1) noch ein Fragezeichen setzen würde.
Tina1404 schrieb:Was mich an der ganzen Nachtwanderung zum Tümpel stutzig macht, ist doch dass sie ja mutmaßlich zu dem einen Zeugen gesagt haben soll, er solle mit der Taschenlampe auf Fabians Gesicht leuchten, das hätte sie doch nicht tun müssen wenn sie doch da gewusst haben soll dass dort Fabian liegt.
Ich bin immer offen für Alternativen.
Das Festhalten am Naheliegenden muss man aber auch verstehen, bei so einem grausamen Verbrechen.
Trotzdem würde ich mich über mehr Flexibilität im Denken freuen, von beiden Seiten.
Wir wissen alle nicht, was die TV bei den EB als Zeugin ausgesagt hat.
Welches Alibi sie angab und ob sie Namen nannte, wer ihr Auto alles nutzen konnte.
Es stimmt, dass bisher nur ihr Auto und sie nicht selber gesehen wurde, so weit wir informiert sind.
Aber dann müsste die TV doch wissen, wer am 10.10. ihr Auto fuhr und würde durch Schweigen den wahren Täter decken.
Bei den Nachtzeugen müsste sich im Handy durch Anrufe oder Nachrichten ja leicht nachweisen lassen, von wem diese Nachtfahrt ausgegangen ist.
Die EB hat das sicherlich gemacht.
@sonnseeDie Nachtzeugen wurden überprüft und dürfen hier nicht beschuldigt werden.
Auch wenn es weit hergeholt ist, könnte es sein, dass die TV unschuldig ist und jemand ihr diese Tat anhängen will.
Durch das, dass sie den Fundort schon kannte und nicht gleich die Polizei verständigt hat, hat sie sich aber sehr verdächtig gemacht.
Auch müsste sie ja schon mal bei Tageslicht dort gewesen sein, bevor sie mit den Nachtzeugen dort hin fuhr, um im Dunkeln die Leiche zu finden.
Gehen wir mal davon aus, dass es keine weiteren Sichtungen von der TV am Wohnort und Fundort von Fabian gibt.
Es aber ja gesichert sein müsste, dass sie dann die oder den Täter kennt, da sie den Fundort schon vorher kannte und wissen müsste, wer das Auto gefahren ist, aber weiter von ihrem Recht zu Schweigen gebrauch macht.
Aber wie verhält sich das alles dann rechtlich?
Könnte man sie dann trotzdem als Mitwisserin, oder sogar Mittäterin anklagen?
Könnte man sie wieder in den Zeugenstatus setzen, um eventuell Beugehaft zu verhängen, weil sie ja eigentlich als Zeugin aussagen müsste und nicht lügen darf?
Wenn sie sich auf ihr Recht zu Schweigen als Zeugin berufen würde, weil sie sich sonst selber einer Straftat bezichtigen würde, dann könnte man sie ja wieder als Mittäterin oder Anstifterin zum Mord anklagen, oder?
Für mich ist die TV zumindest Mittäterin und es wäre tragisch, wenn sich das nicht lückenlos beweisen lässt.