@Rabenfeder
Rabenfeder schrieb:Pflichten der Staatsanwaltschaft
Hat die Staatsanwaltschaft denn die Pflicht, die Öffentlichkeit in einer so frühen und sensiblen Phase der Ermittlungen zu informieren?
Oder wo genau siehst Du hier eine Pflichtverletzung?
@Manatee Natürlich haben die Ermittler mehr. Handy und Fahrzeug könnten (!) Bewegungsdaten liefern, die mit den Sichtungen der Zeugen abgeglichen werden können.
Gesprächspartner können den Gemütszustand bezeugen. Täterwissen kann aufgetaucht sein. Gegenstände und Kleidung könnten forensische Spuren aufweisen.
Außerdem können sich einzelne Zeugenaussagen gegenseitig stützen und somit in ihrer Wertigkeit stärken: immer dann, wenn Aussagen entweder inhaltliche oder zeitliche Überschneidungen und Übereinstimmungen haben. Das gleiche gilt für Indizien. Ein einzelnes Indiz kann schwach sein aber in der Indizienkette eine wichtige Rolle spielen.
Für mich jedenfalls spricht die Bestätigung des Haftbefehls eine deutliche Sprache. Gäbe es begründete Zweifel am bestehenden Tatverdacht, so könnte wenigstens die Untersuchungshaft beendet werden, zumal da noch ein Kind dranhängt und die Weihnachtszeit ansteht. So viel Augenmaß streue ich einem Amtsgericht zu.
Natürlich kann die Hauptverhandlung Zweifel aufbringen und in einem Freispruch resultieren. Das ist dann sicher sorgfältig begründet.
Zum jetzigen Zeitpunkt aber ist das offenbar die einzige vielversprechende Tatvariante.
Die hier geäußerten Zweifel kann ich nicht erfassen. Meine Nachfrage dazu wurde nicht wirklich beantwortet.