Rabenfeder schrieb:Also nochmal:
Der Anwalt muß zwingend von der StA alle/sämtliche vorhandenen Indizien, Beweise usw. bekommen haben, denn so ist das rechtlich festgelegt.
Wenn der Anwalt sagt, es gäbe keine lückenlosen Indizien, dann ist das Fakt!
Ein Strafverteidiger darf auch dann auf Nicht-Schuld oder Freispruch plädieren, wenn seine Mandantin ihm gegenüber eine Beteiligung eingeräumt hat.
Es gibt es dabei klare Grenzen, die man verstehen muss, gerade weil du hier mit dem Wort „FAKT“ versuchst deinen Standpunkt auf eine Art Sockel zu stellen, derer sich viele andere User hier aus mangelnder Kenntnis nicht bewusst sind (aus deiner Sicht).
Der Verteidiger verteidigt, er ist kein Wahrheitsfinder.
Er ist schlicht dafür garnicht da.
Seine gesetzliche Rolle ist die rechtlichen Interessen seiner Mandantin bestmöglich zu vertreten.
Die Wahrheit herauszufinden ist Aufgabe von Staatsanwaltschaft, Polizei und Gericht.
Der Verteidiger (Anwalt) muss dafür sorgen, dass die Rechte gewahrt bleiben, keine unrechtmäßige Verurteilung passiert, Beweise kritisch geprüft werden, ja und auch Zweifel betont werden.
Selbst wenn es ein Geständnis gäbe. Als HaupttäterIn, MittäterIn aktiv oder Planer (eine Tat erst möglich machen, Anstifter usw. usf.
Also selbst wenn so etwas der Fall ist darf er sogar auf unschuldig plädieren. Der Grund hierfür ist das was ein Mensch im Mandatsverhältnis dem Mandatsträger unter 4AUGEN äußert ist absolut streng vertraulich
(Verschwiegenheitspflicht)!!
Er darf weiterhin öffentlich bestreiten, Beweise in Zweifel ziehen, auf Freispruch plädieren, Unschuld bei konkreten Handlungen behaupten. Das alles ist völlig legal. Er darf nur nicht -aktiv- lügen (oder lügen lassen), keine Tatsachen erfinden, Zeugenaussagen manipulieren. Er darf bestreiten, was die Staatsanwaltschaft behauptet und er muss nicht bestätigen, was seine Mandantin ihm erzählt hat. Er darf Schweigen über das was ihm sein Mandant erzählt hat, nur nicht lügen.
Er ist an das gebunden was im Verfahren offiziell vorliegt.
Das heißt wenn er ein Geständnis seines Mandanten hätte und sie entscheiden es im Verfahren NICHT zu verwenden (und das geht auch, ist legal), können bzw. kann der Verteidiger am Ende sagen…Die Staatsanwaltschaft bzw. der Staat (es sind ja mehrere Instanzen beteiligt die als Staat zusammengefasst werden) also „Der Staat konnte die Schuld nicht beweisen“. So etwas ist und könnte passieren. Und dabei ist es völlig unerheblich was FAKT ist was die reine WAHRHEIT !
Wenn eine Anklage nicht zu beweisen ist kann er so sagen das die Indizien zweifelhaft sind.
Und das alles -auch wenn er weiß-, dass sein Mandant beteiligt war.
OBJEKTIV gesehen ist unser Rechtssystem mit Sicherheit gut. Der Staat muss die Schuld beweisen, nicht der Anwalt. Niemand möchte unschuldig verurteilt werden.
SUBJEKTIV, als Betroffener Mensch würde es mich schier wahnsinnig machen, ich wüsste nicht wie ich so etwas aushalten könnte. Mein geliebtes Kind was nicht mehr zu mir kommen kann, ich nicht mehr in die Arme schließen kann und der Gedanke daran was es durchmachen musste. Ich weiß nicht wie ich damit umgehen würde. Die Vorstellung allein bricht mir das Herz und demütig bin ich dankbar das ich so etwas nicht erleben muss.
EINEN einzigen FAKT gibt es!!!! Den kleinen Fabian der nicht mehr in die Arme seiner Familie zurück kann, nicht mehr in die Arme geschlossen werden kann. Das ist es um was es geht.