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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

12.533 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Kind, Straftat ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

gestern um 18:47
@Rabenfeder
Zitat von RabenfederRabenfeder schrieb:Die beste Begründung, der ich mich anschließe, hat der Anwalt von GH genannnt.
Das ist halt gar keine Begründung. Das ist maximal eine Bewertung, die zufällig auch noch seinem originären Ziel entspricht: Zweifel säen, zuversichtlich auftreten, seine Mandantin zu verteidigen.

Mich interessiert Deine Meinung, konkret.
Aber irgendwie eierst Du da rum.
Du kannst das offensichtlich nicht begründen.


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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

gestern um 18:50
Zitat von SternenguckerSternengucker schrieb:Frage: Wieso ist hier eigentlich so häufig von "Nachtwandlern" die Rede?
Ist da tatsächlich einer geschlafwandelt (falls ja, gerne Belege!) oder hat sich da einfach nur ein falscher Begriff verselbständigt?
Es geht doch eigentlich nur um die beiden Personen, die von der TV abends/nachts an den späteren Auffindeort geführt worden sein sollen, oder?
Nicht jetzt auch noch eine Belegeanforderung für die Wortwahl "Nachtwandler" und ob diese geschlafwandelt sind. Es dürfte im Thread wohl jedem klar sein, wer damit gemeint ist und dass die Personen keine Schlafwandler waren wohl auch. Nachtwandler wird als Begriff für die zwei in einer Nachtaktion von der TV zum Tümpel geführten Personen hier durchgängig benutzt. So what!?


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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

gestern um 18:52
Zitat von CorvusCoraxCorvusCorax schrieb:Man müsste halt noch andere Zeugensichtungen haben, um eingrenzen zu können, wohin sich die TV wann bewegt hat, nachdem ihr Ranger vom Steinsammler-Zeugen zur Mittagszeit aus dem Gebiet Tümpel kommend und ins Dorf fahrend gesehen wurde.
Was man bisher halt auch noch gar nicht hat, sind Sichtungen von der TV am Tattag. Für uns sind am Tattag lediglich die Sichtungen vom Pickup bekannt. 1) Auf der Schweriner Straße und 2) vom Tümpel nach Upahl reinfahrend.

Oder gibt es bekannte Sichtungen der TV am Tattag? Ich habe hier nahezu alles verfolgt, aber kann mich nicht erinnern, dass die TV selbst am Tattag gesehen worden ist.

Ergänzend dazu: Wie dürfen wir das einordnen, dass die EB kein Foto von ihr veröffentlichen, um Zeugensichtigungen zu bekommen?
Wollen sie nicht den gleichen Fehler machen wie im Fall RR?
Oder wissen sie ohnehin, dass nur GH das Auto gefahren haben kann?


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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

gestern um 18:58
Zitat von CorvusCoraxCorvusCorax schrieb:Nicht jetzt auch noch eine Belegeanforderung für die Wortwahl "Nachtwandler" und ob diese geschlafwandelt sind. Es dürfte im Thread wohl jedem klar sein, wer damit gemeint ist und dass die Personen keine Schlafwandler waren wohl auch. Nachtwandler wird als Begriff für die zwei in einer Nachtaktion von der TV zum Tümpel geführten Personen hier durchgängig benutzt. So what!?
Hatte ich ja auch schon vermutet.
Wenn ein Begriff so durchgehend falsch verwendet wird, hätte es aber auch sein können, ich hätte schlicht was überlesen...
Nichts für ungut!


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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

gestern um 19:01
Zitat von usernicknameusernickname schrieb:Ergänzend dazu: Wie dürfen wir das einordnen, dass die EB kein Foto von ihr veröffentlichen, um Zeugensichtigungen zu bekommen?
Wollen sie nicht den gleichen Fehler machen wie im Fall RR?
Oder wissen sie ohnehin, dass nur GH das Auto gefahren haben kann?
Im Fall RR war das eine absolute Ausnahme, weil man die Leiche finden musste; und man ihm ohne diese die Tat nicht nachweisen konnte.

Hier hat man bereits eine Leiche und eine Beschuldigte mit dringendem Tatverdacht.
Die Beweislage ist Stand jetzt ausreichend, also gibt es keinen Grund Fotos zu veröffentlichen.
Dafür kann man den Datenschutz nicht aushebeln.


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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

gestern um 19:08
Zitat von usernicknameusernickname schrieb:Für uns sind am Tattag lediglich die Sichtungen vom Pickup bekannt. 1) Auf der Schweriner Straße und 2) vom Tümpel nach Upahl reinfahrend.
Wobei ich hinter 1) noch ein Fragezeichen setzen würde.


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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

gestern um 19:14
Zitat von usernicknameusernickname schrieb:Ergänzend dazu: Wie dürfen wir das einordnen, dass die EB kein Foto von ihr veröffentlichen, um Zeugensichtigungen zu bekommen?
Wollen sie nicht den gleichen Fehler machen wie im Fall RR?
Oder wissen sie ohnehin, dass nur GH das Auto gefahren haben kann?
Eine Veröffentlichung eines Fotos der TV durch die EB bedarf einer richterlichen Genehmigung, nach meinem Wissen. Diese liegt wohl nicht vor.
Der Grund dürfte in einer Vorverurteilung und den Persönlichkeitsrechten der TV Person liegen.

Die Anwältin des Schwagers (ok, selbstredend), aber auch Rechts-und Medienexperten hatten dies kritisiert:
Die Anwältin des im Fall Rebecca tatverdächtigen Schwagers Florian R. hat sich in einem Schreiben an die Öffentlichkeit gewandt. Sie kritisiert den Umgang der Strafverfolgungsbehörden und der Öffentlichkeit mit ihrem Mandanten, der einer "Vorverurteilung" gleichkomme. Dieser stehe "im drastischen Widerspruch zur Unschuldsvermutung und dem damit verbundenen Grundsatz eines fairen Verfahrens", so die Strafrechtlerin Petra Klein. "Durch die Veröffentlichung verschiedenster unverpixelter Fotos und persönlicher Details ist mein Mandant massivem gesellschaftlichem Druck ausgesetzt und eine schnelle Rückkehr in Alltag und Normalität scheint ausgeschlossen." Das Prinzip der Unschuldsvermutung beschreibt den Grundsatz, dass jeder Mensch, der einer Straftat beschuldigt wird, solange als unschuldig gilt, bis seine Schuld gesetzlich bewiesen ist.
Medien- und Rechtsexperten hatten den öffentlichen und behördlichen Umgang mit dem Fall Rebecca kritisiert.
Quelle:
https://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/anwaltin-des-schwagers-kritisiert-strafverfolgungsbehorden-4633456.html


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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

gestern um 19:21
Zitat von RabenfederRabenfeder schrieb:Wenn der Anwalt sagt, es gäbe keine lückenlosen Indizien, dann ist das Fakt!
Und wenn er morgen sagt, dass der Nikolaus in der JVA einsitzt, dann ist das bestimmt auch Fakt...

Du kapierst es wirklich nicht. Es ist seine Sicht, nichts anderes. Es wurde doch oft genug verlinkt.
Aus meiner Sicht gibt es keine tatkräftigen, also aussagekräftigen Beweise gegen die Beschuldigte. Es sind, wie ich schon zu einem früheren Zeitpunkt gesagt habe, lediglich Indizien, die auf eine Täterschaft meiner Mandantin hindeuten sollen

Zitat von RabenfederRabenfeder schrieb:Die Begründung der Anklage ist aber auch nicht ausreichend, nicht einmal für U-Haft.
Dennoch wird sie durchgeführt
Was willst du denn unterstellen? Dass der TV etwas angehängt werden soll? Anscheinend sind die Gründe für eine U Haft weiterhin gegeben, sonst hätte der Haftrichter anders entschieden. Ob der Verteidiger oder du das anders sehen ist vollkommen irrelevant.
Zitat von HeavythoughtsHeavythoughts schrieb:Dass die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung unterschiedliche Sichten auf ein und denselben Fall haben, ist doch ganz normal.
Eben, das dürfte in 99,9 % aller Strafsachen der Fall sein.


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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

gestern um 19:22
Nachtrag:
Ich erinnere daran, dass von Seiten der Ermittler bzw. der Staatsanwaltschaft bis heute nicht bestätigt wurde, dass es sich bei der TV um die Ex-Freundin des Vaters handelt. Vermutl. aus den gleichen Gründen (Vorverurteilung und Persönlichkeitsrechte).
Beitrag von Justsaying (Seite 636)


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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

gestern um 19:23
Interessant hierzu ist ein Interview mit Prof. Christian Friedrich Matzdorf vom 29. November wie Polizei und Staatsanwaltschaft Öffentlichkeitsarbeit in Ermittlungen nutzen.
Quelle:
https://youtu.be/cDzGnEEbYJE?si=n_oExuRdxWsb-0P7


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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

gestern um 19:26
Zitat von Gast3938Gast3938 schrieb:Interessant hierzu ist ein Interview mit Prof. Christian Friedrich Matzdorf vom 29. November wie Polizei und Staatsanwaltschaft Öffentlichkeitsarbeit in Ermittlungen nutzen.
Quelle:
Youtube: 🎙️💬Interview mit Kriminalexperten, Prof. Matzdorf // ⁉️🚨Wie nutzen Ermittler die Öffentlichkeit⁉️
🎙️💬Interview mit Kriminalexperten, Prof. Matzdorf // ⁉️🚨Wie nutzen Ermittler die Öffentlichkeit⁉️
Externer Inhalt
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Da geht es um Fall RR und Fall Fabian sowie um Beispiele und Begründung warum zb ein Foto veröffentlicht wird oder nicht.


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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

gestern um 19:27
Ich bitte zu beachten, dass bei allen Erklärungen und Beschreibungen darauf geachtet wird, dass wir über ein menschliches Wesen schreiben. In diesem Fall geht es sogar um ein Kind. Unterlasst bitte zu explizite Beschreibungen vom Verbrennen von Menschen, oder Gegenständen. Andere Menschen könnten sich davon getriggert fühlen. Da auch Bekannte und Verwandte hier mitlesen könnten, wünschen wir uns eine entsprechende Rücksichtnahme.


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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

gestern um 19:36
Zitat von jaskajaska schrieb:Das ist halt gar keine Begründung. Das ist maximal eine Bewertung, die zufällig auch noch seinem originären Ziel entspricht: Zweifel säen, zuversichtlich auftreten, seine Mandantin zu verteidigen.

Mich interessiert Deine Meinung, konkret.
Aber irgendwie eierst Du da rum.
Du kannst das offensichtlich nicht begründen.
Begründung, Bewertung, Meinung.....

Der Anwalt berichtet ganz einfach FAKTEN, Tatsachen und diese lauten:
es gibt keine Beweise, nur Indizien, und die sind noch nicht einmal lückenlos.

Das ist - wie der Anwalt sagt - gemäß Rechtsgrundlagen kein Grund für eine U-Haft, aber das "sieht das Gericht anders" (O-Ton vom Anwalt)

Das Gericht macht hier anscheinend "zufällig auch", was seinem "originären Ziel "entspricht: einen Täter ausfindig machen, zuversichtlich auftreten, etwas sammeln, was nach Meinung des Gerichts ein Indiz sein könnte.


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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

gestern um 19:37
Zitat von CorvusCoraxCorvusCorax schrieb:Nicht jetzt auch noch eine Belegeanforderung für die Wortwahl "Nachtwandler" und ob diese geschlafwandelt sind. Es dürfte im Thread wohl jedem klar sein, wer damit gemeint ist und dass die Personen keine Schlafwandler waren wohl auch. Nachtwandler wird als Begriff für die zwei in einer Nachtaktion von der TV zum Tümpel geführten Personen hier durchgängig benutzt. So what!?
Danke. Es wird gerade echt anstrengend, hier mitzulesen.

Man hat auch das Gefühl, dass aufgrund fehlender Neuigkeiten hier von manchen Usern sämtliche Beiträge unnötig auseinander gepflückt werden. Der eine zweifelt die Aussage an, der nächste die und seitenweise wird sich im Kreis gedreht.

@Rabenfeder

Wie oft willst du das denn jetzt noch wiederholen mit dem Anwalt?

Können wir mal wieder sachlich diskutieren?


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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

gestern um 19:40
Zitat von sunrise2008sunrise2008 schrieb:Wie oft willst du das denn jetzt noch wiederholen mit dem Anwalt?
So oft wie ich nach meiner Begründung usw. gefragt werde.


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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

gestern um 19:41
Bei der gestrigen Geländeabsuche im angrenzenden Tümpelbereich wurde nichts gefunden. Eine weitere Absuche wird es nicht geben.
Im Fall des getöteten Fabian aus Güstrow hat eine weitere Spurensuche bei Klein Upahl keine neuen Beweismittel zutage gefördert. Das bestätigte der Rostocker Oberstaatsanwalt Harald Nowak am Freitag.
Gut eineinhalb Monate nach dem Auffinden des getöteten Achtjährigen aus Güstrow hatten die Behörden gehofft, in dem bisher noch nicht durchsuchten Gelände auf eine Tatwaffe oder ähnliches zu stoßen. Eine weitere Suche sei nicht vorgesehen, so die Rostocker Staatsanwaltschaft.
Quelle:

https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/fall-fabian-aus-guestrow-suche-der-polizei-nach-spuren-ohne-ergebnis,fabian-132.html


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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

gestern um 19:42
Zitat von RabenfederRabenfeder schrieb:oft wie ich nach meiner Begründung usw. gefragt werd
Deine Behauptung wird aber durch Wiederholung nicht wahrer. Es haben dir doch jetzt etliche Leute darauf geantwortet- was verstehst du nicht daran, dass der Anwalt sagen kann, was er will? Das muss überhaupt nicht den Tatsachen entsprechen.


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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

gestern um 19:47
Zitat von RabenfederRabenfeder schrieb:Begründung, Bewertung, Meinung.....

Der Anwalt berichtet ganz einfach FAKTEN, Tatsachen und diese lauten:
es gibt keine Beweise, nur Indizien, und die sind noch nicht einmal lückenlos.
Es wurde dir doch jetzt schon mehrfach erklärt, dass dies die Sicht des Anwalts ist, und diese Sicht hat er insbesondere, weil es sein Job ist, Indizien nach Möglichkeit abzuschwächen.
Es handelt sich hierbei nämlich genau nicht (!) um Fakten, sondern seine Meinung, und so formuliert er es auch.
Das kann doch nicht so schwer zu verstehen sein.


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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

gestern um 19:51
Zitat von RabenfederRabenfeder schrieb:Das Gericht macht hier anscheinend "zufällig auch", was seinem "originären Ziel "entspricht: einen Täter ausfindig machen, zuversichtlich auftreten, etwas sammeln, was nach Meinung des Gerichts ein Indiz sein könnte.
Nein, nicht das Gericht, sondern die Staatsanwaltschaft.
Das Gericht ist eine neutrale Instanz, die die Indizien oder Beweise der StA mit der Einlassung/ den Einwänden des Anwalts abwägt und dann eine Entscheidung trifft.
Da wir als Öffentlichkeit ja garnicht alle Indizien oder gar die ganze Fallakte kennen, finde ich es sehr abenteuerlich, dass du die Entscheidung des Gerichts irgendwie so garnicht akzeptieren magst.
Weisst du da irgendwie mehr, als wir?


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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

gestern um 19:57
Zitat von RabenfederRabenfeder schrieb:Also nochmal:

Der Anwalt muß zwingend von der StA alle/sämtliche vorhandenen Indizien, Beweise usw. bekommen haben, denn so ist das rechtlich festgelegt.

Wenn der Anwalt sagt, es gäbe keine lückenlosen Indizien, dann ist das Fakt!
Ein Strafverteidiger darf auch dann auf Nicht-Schuld oder Freispruch plädieren, wenn seine Mandantin ihm gegenüber eine Beteiligung eingeräumt hat.
Es gibt es dabei klare Grenzen, die man verstehen muss, gerade weil du hier mit dem Wort „FAKT“ versuchst deinen Standpunkt auf eine Art Sockel zu stellen, derer sich viele andere User hier aus mangelnder Kenntnis nicht bewusst sind (aus deiner Sicht).
Der Verteidiger verteidigt, er ist kein Wahrheitsfinder.
Er ist schlicht dafür garnicht da.
Seine gesetzliche Rolle ist die rechtlichen Interessen seiner Mandantin bestmöglich zu vertreten.

Die Wahrheit herauszufinden ist Aufgabe von Staatsanwaltschaft, Polizei und Gericht.
Der Verteidiger (Anwalt) muss dafür sorgen, dass die Rechte gewahrt bleiben, keine unrechtmäßige Verurteilung passiert, Beweise kritisch geprüft werden, ja und auch Zweifel betont werden.

Selbst wenn es ein Geständnis gäbe. Als HaupttäterIn, MittäterIn aktiv oder Planer (eine Tat erst möglich machen, Anstifter usw. usf.
Also selbst wenn so etwas der Fall ist darf er sogar auf unschuldig plädieren. Der Grund hierfür ist das was ein Mensch im Mandatsverhältnis dem Mandatsträger unter 4AUGEN äußert ist absolut streng vertraulich
(Verschwiegenheitspflicht)!!

Er darf weiterhin öffentlich bestreiten, Beweise in Zweifel ziehen, auf Freispruch plädieren, Unschuld bei konkreten Handlungen behaupten. Das alles ist völlig legal. Er darf nur nicht -aktiv- lügen (oder lügen lassen), keine Tatsachen erfinden, Zeugenaussagen manipulieren. Er darf bestreiten, was die Staatsanwaltschaft behauptet und er muss nicht bestätigen, was seine Mandantin ihm erzählt hat. Er darf Schweigen über das was ihm sein Mandant erzählt hat, nur nicht lügen.
Er ist an das gebunden was im Verfahren offiziell vorliegt.
Das heißt wenn er ein Geständnis seines Mandanten hätte und sie entscheiden es im Verfahren NICHT zu verwenden (und das geht auch, ist legal), können bzw. kann der Verteidiger am Ende sagen…Die Staatsanwaltschaft bzw. der Staat (es sind ja mehrere Instanzen beteiligt die als Staat zusammengefasst werden) also „Der Staat konnte die Schuld nicht beweisen“. So etwas ist und könnte passieren. Und dabei ist es völlig unerheblich was FAKT ist was die reine WAHRHEIT !

Wenn eine Anklage nicht zu beweisen ist kann er so sagen das die Indizien zweifelhaft sind.
Und das alles -auch wenn er weiß-, dass sein Mandant beteiligt war.

OBJEKTIV gesehen ist unser Rechtssystem mit Sicherheit gut. Der Staat muss die Schuld beweisen, nicht der Anwalt. Niemand möchte unschuldig verurteilt werden.

SUBJEKTIV, als Betroffener Mensch würde es mich schier wahnsinnig machen, ich wüsste nicht wie ich so etwas aushalten könnte. Mein geliebtes Kind was nicht mehr zu mir kommen kann, ich nicht mehr in die Arme schließen kann und der Gedanke daran was es durchmachen musste. Ich weiß nicht wie ich damit umgehen würde. Die Vorstellung allein bricht mir das Herz und demütig bin ich dankbar das ich so etwas nicht erleben muss.
EINEN einzigen FAKT gibt es!!!! Den kleinen Fabian der nicht mehr in die Arme seiner Familie zurück kann, nicht mehr in die Arme geschlossen werden kann. Das ist es um was es geht.


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