Deus_Ex_Machin schrieb:Interessant ist dann aber, warum Fabian dann zu dieser Frau, vor der er offenbar Angst hatte, ins Auto gestiegen ist.
Ich glaube nicht, dass er vor ihr Angst hatte. Eher dass ihm die Situation des körperlich augetragenen Streites extrem unangenehm und für ihn beängstigend war.
Wir wissen ja auch nicht, wer dabei angefangen hat. Oft lässt sich das ja nachträglich nicht mal genau sagen, sondern es schaukelt sich hoch, wird immer aggressiver und irgendwann greift es dann von Worten auf körperliche Attacken über.
Ich denke, er wollte einfach nicht wieder in so eine Situation geraten.
Suppengespenst schrieb:Ich würde gerne wissen, ob sie vor ihrem Bekannten dort war, oder danach noch kurz geblieben ist.
Also demnach Gelegenheit gehabt hätte, die Tatwaffe unbemerkt zu entsorgen.
In der Gegend gibt es jede Menge Seen und Tümpel. Auf der Strecke zum Bolzsee hätte sie mit wenig Umweg mehrfach Gelegenheit gehabt, eine Tatwaffe zu versenken.
Boho schrieb:Der wird sich medizinisch nicht enger eingrenzen lassen und vom Zeitpunkt des letzten Lebenszeichens Fabians starten. Woran sie den spätesten Zeitpunkt festmachen, wenn das Feuer erst um kurz vor 15.00 Uhr aufgenommen wurde....evtl. von 12.43 spätester Zeitpunkt der Tatbegehung (Anschalten Handy)? oder Zeuge, der das Auto um 12.35 wegfahren sah und man medizinisch anhand der Herzverletzungen eben von max. so und soviel Minuten ausgeht, bis der Tod eintrat.
Sie kann aber auch weggefahren sein, als er noch lebte, weil sie z.B. dachte, er sei schon tot. Insofern müssen der Zeitpunkt des Tatendes (also das Ende der eigentlichen Tötungshandlung, der 6 Messerstiche), der Zeitpunkt des Wegfahrens und der Zeitpunkt des Todes nicht unbedingt identisch sein.
Allerdings denke ich, dass er die Messerstiche nicht lange überlebt hat. Zwei Stiche ins Herz sind schon sehr massive Verletzungen.
wobel schrieb:ch gehe jetzt einfach mal vom Tathergang lt. Anklageschrift aus, und davon, dass die Deaktivierung/Aktivierung des Handys auch mit einer Ortung verbunden ist. Zwischen diesen Zeiten muß die Tat begangen worden sein - zuzüglich Wegezeiten. Also zwischen 11:22 und 12:43 Uhr.
Das Treffen mit dem Bekannten am Bolzsee liegt entsprechend zwischen 12:43 und vor 15:00 Uhr ("Feuerfoto").
Ja, so würde ich das auch sehen. Es sind nur grobe Zeitstempel, was dazwischen passierte wissen wir nicht und die Ermittler sicher auch nur teilweise. Wenn sie um 12:43 Uhr den Bekannten kontaktiert hat, kann sie 15 Minuten später schon mit ihm am Bolzsee gesessen haben, es kann aber auch sein, dass man sich z.B. erst für 14 Uhr verabredet hat und das Treffen nur ein paar Minuten gedauert hat.
Das gleiche gilt für das Locken aus der Wohnung. Ich dachte zuerst, der Zeitstempel, wann sie dort aufgeschlagen ist, stamme aus einer Kamera, aber das glaube ich nicht mehr, denn dann müsste man auf der Aufzeichnung ja auch die Abfahrt des Wagens sehen. Ich denke eher, dass das Auto tatsächlich einem Zeugen aufgefallen ist, der den Zeitpunkt durch irgendetwas relativ genau benennen konnte (z.B. weil er mit einem Linienbus vorbeifuhr oder zu dem Zeitpunkt teleofniert hat, so dass man das aus seinem Handy auslesen konnte).
Und da weißman halt nicht, was in den 40 Minuten zwischen Parken bei Fabians Adresse und dem Handy-Ausschalten passiert ist. Die Fahrt selbst dauert nur ca. 15 bis 20 Minuten. Sie kann also vielleicht länger gebraucht haben, um ihn zum Mitfahren zu überreden oder war vorher noch irgendwo anders mit ihm
Tinkatinka schrieb:Was mich interessiert ist... Wieviel Gewicht kann eine Aussage vom Ex oder was auch immer Fabian Vater für Gina ist , wenn er noch zu ihr hält? Und sie eventuell mehrfach in der U Haft besucht hat? Höchstwahrscheinlich möchte er ja Gina entlasten...
Er ist Zeuge in einem Gerichtsprozess, er kann da nicht einfach sagen, was ihm gefällt, denn damit würde er sich strafbar machen. Er iat verpflichtet, die Wahrheit zu sagen, nichts hinzuzufügen und nichts wegzulassen.
Eine Ausnahme wäre, wenn er sich inzwischen mit Gina H verlobt hat, dann stünde ihm ein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Wenn er sich darauf beruft, darf er aber gar nichts sagen: Rosinen rauspicken und für die Verlobte entlastendes berichten und bei kritsichen Fragen die Auskunft zu verweigern, geht nicht.
Ich habe tatsächlich schon überlegt, ob das die "wichtige Aussage "ist, von der Löcker gesprochen hat. Aber wirklich entlasten würde das seine Mandantin ja nicht, dass sie jetzt mit dem vorher von ihr getrennten VAter verlobt ist.
Eddot schrieb:Wenn jemandem bewußt ist, dass ein Handy getrackt werden kann, warum lässt man es dann nicht eingeschaltet zu Hause liegen?
Und wenn man es schon abschaltet, warum dann nicht schon als sie Fabian abholt?
Ja, völlig unlogisch. Aber ich denke, dass sie nicht die allerhellste Kerze auf der Torte ist. Es kommt mir insgesamt so vor, als hätte sie da jede Menge "ganz gute" Ansätze an Überlegungen gehabt (soweit man das bei einem Mordplan überhaupt als "gut" benennen mag!), aber nichts zu Ende gedacht und durchgezogen. Ich kann mir vorstellen, dass ihr, als sie mit dem toten Kind am Tümpel stand, auf einmal eingefallen ist, dass es vielelicht nicht schlecht wäre, sich ein Alibi zu besorgen und da ist sie dann ein Stück weggefarhen und weil sie zum Verabreden das Handy brauchte, hat sie es halt wieder eingeschaltet.
Eine schlauere Person hätte das Handy zuhause gelassen und das mit der Verabredung vorher organisiert.