AlteTante schrieb:Ganz nachrangig nicht. Denn wenn sie ihn am Vorabend angerufen hätte, könnte das bedeuten, dass sie den Mord schon am Vortag geplant hätte. Sie hätte ihn möglicherweise dazu überredet, am nächsten Tag zu Hause zu bleiben. Es wäre natürlich auch möglich gewesen, dass er ihr erzählt hätte, dass er zu Hause bleiben würde. Dann wäre die Frage, ob sie die Tat da schon plante, offen. Falls sie aber erst am Tag des Mordes feststellte, dass er allein zu Hause war, wäre der Mord spontan gewesen. Das würde sich sicher in der Beurteilung des Gerichts widerspiegeln.
Erbost über die nun endgültig erscheinende Trennung und in der Befürchtung, infolge der Trennung ihren bisherigen Lebensstil nicht weiter fortführen zu können, begab sich die Angeklagte am 10.10.2025 gegen 10:43 Uhr mit ihrem Ford Ranger zur Wohnanschrift des Fabian L. und dessen Mutter Dorina L. in Güstrow.
Quelle: Anklageschrift (Themen-Wiki)
Aus dem Text der Anklageschrift ergibt sich, dass Gina H. nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft „erbost“ nach Güstrow gefahren ist - ausgelöst durch den abendlichen Streit mit Matthias R., der sich auf ihr Drängen nicht zur Trennung von Fabian, seiner Familie und dem Wohnsitz in Groß Breesen („Scheiß Anhängsel“) entschließen konnte.
Und was wollte sie im offenbar hochgradig erzürnten Zustand in Güstrow? Fabian besuchen, um ihm mitteilen, wie sehr sie ihn mag? Wäre das ihr Plan gewesen, würde der Junge ja noch heute leben.
Also war die Absicht wohl eine andere: das ihr lästige Kind aus der Wohnung holen, es an einen entfernten Ort bringen und es dort töten.
Aus der weiteren zeitlichen Abfolge lässt sich schließen, dass Gina H. mit ihrem Opfer ziemlich schnurstracks in den Wald südlich von Klein Upahl gefahren ist, dort kurz den Hund rausliess und dann Fabian brutal tötete.
Sie dürfte mithin keine Zeit gehabt haben, sich zwischendurch noch etwas zu besorgen. Zum Beispiel das Messer, mit dem sie Fabian niederstach. Das wird sie also bereits mitgeführt haben - was zusätzlich dafür sprechen dürfte, dass sie in voller Tötungsabsicht nach Güstrow fuhr.
An einen „spontanen Mord“, wie ihn sich
@AlteTante vorstellen könnte, glaube ich jedenfalls nicht. Und selbst wenn: Kann das Gericht dafür mildernde Umstände walten lassen?