out_sider schrieb:Den meisten Menschen wäre z.B. der Tattag, bzw. das ganze Wochenende bis zum Auffinden der Leiche wohl im Kopf als wäre es gestern, er weiß so gut wie gar nichts, wenn es um entscheidende Dinge geht. Aber bei banalen Sachen, das weißt er auf die Minute und aufs Wort genau und hat nur die Worte der Angeklagten falsch verstanden.
Dass er extrem auffällig Erinnerungslücken hat ist unbestritten. Man wird es ihm aber nunmal nicht nachweisen können. Ein Zeuge muss vor Gericht die Wahrheit sagen, das heißt, der darf nichts weglassen, aber auch nichts dazuerfinden. Es ist sein Recht - und das ist sogar erwünscht! - dass ein Zeuge sagt, dass er sich nicht erinnert, wenn das wirklich so ist. Die Aussage, das er sich nicht erinnert ist dem Gericht lieber, als dass er sich irgendwas zusammenreimt, nur um irgendeine Antwort geben zu können. Wenn ein Zeuge sagt, ich weiß es nicht mehr, dann wird im meist eine Aussage, die er mal bei einer Vernehmung bei der Polizei gemacht hat, vorgehalten (= vorgelesen) und viele sagen dann oft etwas trotzig: "JA, wenn ich das damals so gesagt habe, dann war das so."
Natürlich ist es hier offensichtlich, dass der Vater hier statt etwas, von dem er denkt, es würde die Angeklagte belasten, lieber sagt: "Ich weiß es nicht mehr!" Aber er darf als Zeuge halt auch nichts dazuerfinden (was er tun müsste, wenn er es wirklich nicht mehr weiß) oder etwas weglassen (was er im Prinzip tut, halt mit der Entschuldigung, er wisse es nicht mehr). Aber was will man machen, einen Pudding kann man nunmal nicht an die Wand nageln und wie will man rausfinden, ob welche der Details er tatsächlich nicht mehr weiß und bei welchen er es nur vorschiebt?
Wenn die Richter seine Aussage bewerten, dann ziehen sie dabei auch heran, ob er einen Be- oder in diesem Fall eben eine starken Entlastungswillen zeigt. Zweiteres liegt ganz offensichtlich vor, er versucht alles so zu drehen und zu wenden, dass die Angeklagte möglichst positiv, zumindest aber eben nicht negativ dasteht. Entsprchend können sie eben seine Aussagen kritisch bewerten. Sie sind nicht verpflichtet ihm zu glauben und dürfen entscheiden, dass die lieber auf seine damaligen Aussagen kurz nach Fabians Verschwinden und seinen Fund zurückgreifen, die ja durch die Vorhaltung, die man ihm gemacht hat und später noch mal durch die Polizisten gegebüber denen er sie gmacht hat, in den Prozess einfließen werden.
Es ist also gar nicht schlimm, dass er sich so stoffelig aufgeführt hat. Sein Unwahrhaftigkeit war leicht zu erkennen und genau dadurch hat er ohne es zu wollen den Richtern doch einen sehr tiefen Einblick in die Beziehungsdynamik seines Verhältnisses zu Gina H.
Besser hätte seine Aussage aus Sicht der StA doch gar nicht laufen können. Die Nebenklage hätte Dorina L diesen Tag und diese EInblicke sicher gerne erspart, aber in dem Sinne, dass Dorina L und ihre Anwältin an die Schuld der Angeklagten glauben ist seine Aussage auch aus ihrer Sicht durchaus als ein Erfolg und wichtiger Schritt in Richtung Verurteilung bewerten.
Lumina85 schrieb:Im Bildticker noch hinzugefügt: Am Abend des Tages, an dem Fabian verschwand, schickte Gina H. eine Sprachnachricht an einen Bekannten. Darin sagt sie, dass der Junge den ganzen Tag mit Bauchschmerzen allein zu Hause war.
Das ist ja auch ein starkes Stück, da wäre mal noch eine Uhrzeit interessant und woher sie das wusste...
Und interessant ist, warum sie diese NAchrichten überhaupt versendet und an wen. Sie war da von Matthias R doch schon länger getrennt. Gut, wie wir wissen, gab es in den Tagen vor der Tat reichlich Wiederversöhnungssex. Aber wieso sollte es von Belang für Gina H sein, ob das Kind von Matthias R an einem Tag Bauchweh hat und nicht zur Schule konnte. Wieso teilt sie das überhaupt jemandem mit (abgesehen davon, dass es erstens nicht stimmt und sie es zweitens gar nicht hätte wissen können)?!