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Mordfall Hinterkaifeck

51.749 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Bauernhof, Hinterkaifeck ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Hinterkaifeck

Mordfall Hinterkaifeck

12.10.2008 um 11:34
@topfsekret

Die Diskussion hatten wir schon. Karl Gabriel wurde von seiner Tochter Cäzilia gesetzlich beerbt zu 3/4. Seine Ehefrau hat ihn gesetzlich beerbt zu 1/4. So war das damals.

Ihm hat Hinterkaifeck zu 1/2 gehört, also hat Cäzilia 3/4 von seiner Hälfte geerbt. Der Erbschein vom 9.2.1915 war falsch. Victoria wurde aufgrund dieses Erbscheins zur Alleineigentümerin im Grundbuch eingetragen. Die Eintragung hat am 3.7.1915 Oberamtsrichter Wießner in seiner akkuraten filigranen Schrift persönlich vorgenommen. Nur die Eintragung war falsch. Später wurde der Erbschein eingezogen. Es gab kein Testament für den Fall, dass Nachkommen vorhanden waren, also griff die gesetzliche Regelung, 3/4 das Kind, 1/4 die Ehefrau.

Es gehört eben zum Drama Hinterkaifeck, dass Erbscheine falsch sind und Grundbucheintragungen unrichtig sind.

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Mordfall Hinterkaifeck

12.10.2008 um 11:52
AngRa, das betrifft ja den Tod von KG. Aber warum erben dann nach den Morden die Verwandten von Victorias ELTERN? Selbst wenn wir davon ausgehen, dass HK fälschlicherweise zu 100% VG gehört, hätten dann doch deren Kinder erben müssen und da die auch tod waren, deren Verwandten, oder?


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12.10.2008 um 11:52
"tot" sollte das heißen


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Mordfall Hinterkaifeck

12.10.2008 um 13:32
@topfsekret

...womit wir dann wieder bei der (behaupteten) "gemeinsamen Gefahr" wären, in der die HKer gestorben sind/sein sollen.

Die Verwandten der Kinder sind aber natürlich auch die Verwandten der Großeltern.


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Mordfall Hinterkaifeck

12.10.2008 um 13:41
Badesalz, in dem Fall eben nicht, denn die Gabriels waren ja nur mit VG verschwägert und die Großeltern der kleinen Cilli, aber mitnichten mit AG verwandt. Geerbt haben aber AGs Geschwister und nicht die Gabriels.


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Mordfall Hinterkaifeck

12.10.2008 um 14:44
Hätte man nicht die "gemeinsame Gefahr" angenommen, sondern festgestellt, daß (was ja immerhin wahrscheinlich ist) die beiden Kinder nach ihrer Mutter verstorben sind, dann hätten die Kinder die Mutter zu gleichen Teilen beerbt.

Erben von Cilli wären die Großeltern Gabriel gewesen, alleinige Erbin des kleinen Josef seine Tante Cäzilie Starringer.

Wenn man berücksichtigt, daß der kleinen Cilli der Hof schon seit 1915 zu 3/8 gehört hat - eine Erkenntnis, für die drei Instanzen Monate gebraucht haben, um das dann quasi ´so nebenher´ herauszufinden - ergäbe sich folgendes Bild:

Zu dem 3/8 - Anteil der Cilli käme die Hälfte von 5/8 (6/16 plus 5/16 gleich in Summe 11/16).

Der kleine Josef hätte 5/16 gehabt.


Da aber die "gemeinsame Gefahr" festgestellt wurde (was sich in meinen Augen nach Aktenlage gar nicht so einfach darstellt, wie Leuschner das zusammenfassend referiert) und die Kinder demzufolge ihre Mutter nicht beerbt haben, kam es zum uns bekannten Erbfall auch der Geschwister des Andreas Gruber.


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12.10.2008 um 14:56
Nachtrag:

Ich habe jetzt nur die Situation zusammengefasst, die sich in Hinblick auf das Anwesen HK ergeben hätte.

Wenn man einen Teil des Goldgeldes (und sonstige Vermögenswerte) den Eheleuten Gruber zugerechnet hätte (was auch so geschehen ist), dann wären DAFÜR als Erbe auch die Geschwister des Gruber (bzw. dessen Nachkommen) in Frage gekommen.


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12.10.2008 um 14:59
...und es muß natürlich " bzw. deren Nachkommen" heißen. Zwei Geschwister des Gruber waren schon vor diesem verstorben, hatten aber Nachkommen.


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12.10.2008 um 15:10
...jetzt habe ich mich zu weit vorgewagt:
Da wird es dann "haarspalterisch", weil man entscheiden müsste, ob Cilli vor ihrem Großvater gestorben ist oder nicht.

Da kommt man jetzt in Regionen, wo es doch Sinn machen würde, eine "gemeinsame Gefahr" anzunehmen.


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12.10.2008 um 15:53
@topfsekret

Von Cäzilia Gabriel erben, da sie keine Kinder hatte, die immer an erster Stelle stehen, weil es aufsteigende Linie ist, die absteigende Linie, nämlich die Großeltern-Linie, also die Gabriels. Ihr gehörte Hinterkaifeck schon zu 3/8. Das Grundbuch wurde nie berichtigt. Ein Grundbuchberichtigungsanspruch bestand natürlich.

Erbrechtliche Prozesse sind schrecklich, sie dauern Jahre bis zur letzten Instanz und der Ausgang ist ungewiss. Das kann man machen, wenn es um Geld geht, aber bei einem Hof, der an sich bewirtschaftet werden muss, ist der Rechtsweg unergiebig.

Ich stelle es mir hinsichtlich der verworrenen erbrechtlichen Lage vor, wie bei einer Geburt. Es war an einem Punkt so, dass es einen point of no return gab, wie auch bei einer Geburt. Es ging nicht mehr vor und nicht mehr zurück. Da hat man sich eben außergesetzlich geeinigt, durch einen Verkauf, denn die Kuh musste vom Eis, das Kind musste heraus. Der Winter stand bevor und irgendwie sollte das Anwesen zügig verkauft werden. Die Inflation galoppierte, betrügerische Offerten kamen ins Haus und Bernhard Gruber wollte nach Strobenried zurück. Das Erbe sollte aufgeteilt werden und alle wollten Ruhe haben. Den Anspruch der Gabriels hatte man beim Verkauf irgendwie im Hinterkopf. Sie konnten mit dem eingezogenen Erbschein von 1915 winken. Den Preis von 3 Millionen kann ich nicht einschätzen. Die Inflation wird galoppierend gewesen sein.

Irgendwie habe ich so Geschichten im Kopf, dass die Löhne der Arbeiter gelegentlich früher, am Abend vor der Fälligkeit schon ausgezahlt wurden, damit dies noch Brot mit dem Lohn kaufen konnten, weil das am nächsten Tag schon nicht mehr möglich war.


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Mordfall Hinterkaifeck

12.10.2008 um 18:21
@AngRa:
Zitat von AngRaAngRa schrieb:Von Cäzilia Gabriel erben, da sie keine Kinder hatte, die immer an erster Stelle stehen, weil es aufsteigende Linie ist, die absteigende Linie, nämlich die Großeltern-Linie, also die Gabriels. Ihr gehörte Hinterkaifeck schon zu 3/8. Das Grundbuch wurde nie berichtigt. Ein Grundbuchberichtigungsanspruch bestand natürlich.
...und warum haben dann die Gabriels nichts geerbt - spätestens bei dem Erbrechtsstreit hätte das doch zur Sprache kommen müssen. Das ist ja das, was ich nicht verstehe.


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Mordfall Hinterkaifeck

12.10.2008 um 19:50
@topfsekret

Franziska und Karl Gabriel sen. (die Großeltern von Cilli) haben letztendlich die 3/8 des Anwesens geerbt, die ihre Enkelin seit 1915 (nach dem Tod von Karl Gabriel jun.)besessen hat.

Daß Cilli Erbin von 3/8 des Anwesens (gleich 3/4 des Anteils des verstorbenen Vaters) gewesen wäre, ist 1914/15 nicht erkannt worden und scheint auch 1922 ein "Zufallsbefund" nach monatelanger Auseinandersetzung gewesen zu sein.

Man hat dann den Erbschein von 1915 eingezogen und in der Folge die Ansprüche der die Enkelin beerbenden Großeltern berücksichtigt.

Die Gabriels haben den "eigentlichen" Prozeß um das Erbe verloren, weil nicht anerkannt wurde, daß Cilli nach ihrer Mutter verstorben ist. Aber durch diese Auseinandersetzung scheint überhaupt erst (möglicherweise erst vor dem Oberlandesgericht) jemandem aufgefallen zu sein, daß die Abwicklung von 1915 nicht korrekt war.


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Mordfall Hinterkaifeck

12.10.2008 um 19:59
Im Ergebnis war es jedenfalls so, daß 1922 (sinnvollerweise) die Erben mit dem größten Anteil die andere Erben ausgezahlt haben.

Eventuell wäre da auch Cäzilia Starringer in Betracht gekommen, die aber womöglich nicht das entsprechende Interesse oder die nötigen Mittel hatte.


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12.10.2008 um 20:27
Nach Rücksprache mit @AngRa - danke für den Hinweis! - wird es jetzt noch etwas komplizierter.


Die kleine Cilli haben nämlich nicht nur die Großeltern Gabriel beerbt, sondern auch ihre ("Halb"-)Tante Cäzilia Starringer (Niederschrift des AG Schrobenhausen vom 22. September 1922).

Entsprechend reduziert sich der Gesamtanteil der Gabriels am Anwesen deutlich, das weitaus größte Stück liegt somit weiter bei Frau Starringer.

Frau Starringer ist die Erbin der Hälfte des Anwesens geblieben, vor wie nach der Korrektur der Aufteilung.
Nur die Aufteilung der anderen Hälfte hat sich durch die Berücksichtigung der Großeltern Gabriel geändert.


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Mordfall Hinterkaifeck

12.10.2008 um 22:43
Badesalz, danke. Und wie ist jetzt die Erbaufteilung genau gewesen?

3/8 des Hofes gehört Cilli Gabriel
5/8 des Hofes gehört VG

die 5/8 erben die Angehörigen von Cäzilia und Andreas Gruber jeweils zur Hälfte, also
4/8 für Franziska Starringer
und insgesamt 4/8 für die Geschwister von AG

die 3/8 teilen sich wie folgt auf
3/16 für Franziska Starringer
3/16 für Gabriels

Also würde Franziska Starringer ja 11/16 erben - auf HK.net steht aber unter Wiki I, dass sie die Hälfte geerbt hat.


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Mordfall Hinterkaifeck

12.10.2008 um 22:53
@topfsekret:
Die Hälfte von 5/8 sind 5/16. Somit hätte die Frau Starringer 5/16 über die Vic und 3/16 über die Cilli geerbt, insgesamt also 8/16=1/2. Wiki I hat also Recht :-)

Was mit immer noch nicht klar ist, warum die Grubers für die Frau Starringer die Aufgabe übernahmen, den Hof zu sichern. Denn die beiden Parteien sind ja nicht verwandt und dürfen so auch nicht in einen Topf geworfen werden. Konnten die Grubers tatsächlich damals nach der Tat davon ausgehen, dass sie den Hof erben würden?


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Mordfall Hinterkaifeck

12.10.2008 um 23:18
Jaska - äh - ja - ich hätte Excel nehmen sollen. Sorry.

Ja, auch eine interessante Frage, warum B. Gruber die Hofbewachung übernommen hat.


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Mordfall Hinterkaifeck

12.10.2008 um 23:32
@topfsekret: Ich hatte doch erst kürzlich Mathenachhilfe von Hauinolo :-)

Ich finde es wirklich merkwürdig, dass die Grubers sich so engagiert haben, da ihnen gerade mal 31% (Danke an den Taschenrechner an dieser Stelle) zusammen zugesprochen wurden. Wahrscheinlich war auch den Verwandten damals nicht klar, in welchen Besitzverhältnissen die HKler tatsächlich lebten...

Zusammengefasst wurde HK aufgeteilt:
50,00% für C. Starringer
31,25% für Grubers
18,75% für Gabriels


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Mordfall Hinterkaifeck

13.10.2008 um 06:22
Bernhard Gruber

Dem Protokoll der Nachlasssache der Eheleute Gruber und der Victoria Gabriel vom 10.4.1922 ist zu entnehmen, dass Zäzilia Starringer und auch die anderen Gruber-Erben Bernhard Gruber bevollmächtigt haben, sie gegenüber dem Nachlassgericht zu vertreten. Insbesondere haben sie ihn ermächtigt zur Angabe der Höhe der Nachlassaktiven und Passiven und zur Entlastungserklärung des Nachlasspflegers Georg Greger.

Später wurde Bernhard Gruber sogar von allen Erben, auch von Karl und Franziska Gabriel, ermächtigt die Gold-und Silbermünzen, die Sparkonten, Kostbarkeiten und Pfandbriefe und überhaupt alle Wertsachen von der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts abzuholen und an die Erben zu verteilen. Bei den Gabriels galt dies unter dem Vorbehalt, dass ihnen etwas zusteht.

Ich denke, dass hierdurch deutlich wird, dass Bernhard Gruber von allen Erben als Vertrauensperson angesehen wurde, die absolut seriös ist und der man Geld und Gut anvertrauen kann.

Vermutlich hat er das Anwesen Hinterkaifeck verwaltet, weil er sich die Zeit nehmen konnte und Frau Starringer nicht und dann wird er es für seinen toten Bruder getan haben.


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13.10.2008 um 09:05
Nachlasssicherung

Bürgermeister Greger war zum Nachlasspfleger bestellt. Er berichtet beim Nachlassgericht im Protokoll vom 10.4.1922 auch über Maßnahmen der Nachlasssicherung. So hat er zur Bewachung des Anwesens Nachtwachen zusammengestellt, die aus dem Nachlass bezahlt werden mussten.

Das Schlafzimmer der Victoria hat er versiegelt. Dann hat er beantragt, dass die Ehebetten aus dem Zimmer der Victoria geholt werden und ins Wohnzimmer gebracht werden. Das Gericht hat dieses genehmigt und ihn gebeten, dass Schlafzimmer der Victoria anschließend weiter zu versiegeln.

Ich gehe davon aus, dass Greger das Wohnzimmer zu einem Schlafssal umfunktioniert hat. Anfangs müssen mehrere auf dem Anwesen übernachtet haben. Ich gehe davon aus, dass neben Bernhard Gruber zeitweise noch drei andere Männer im Wohnzimmer geschlafen haben. Sie werden sich gegenseitig Mut gemacht haben. Ein Mann alleine hält ja die Angst an einer solchen Mordstätte auch gar nicht aus.


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