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Mord an Frauke Liebs

92.217 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Entführung, Telefon ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mord an Frauke Liebs

Mord an Frauke Liebs

01.08.2021 um 22:40
Tja, dann bräuchte man eigentlich keine "wilden" Theorien mehr zur Diskussion zu stellen. Es gäbe einen Tatverdächtigen, dem nichts nachzuweisen wäre. Auch 30000 Euro haben eventuelle Mitwisser (bis jetzt) nicht zum sprechen gebracht. Wie sollte eine solche Situation noch aufgelöst werden? Keine Ahnung. Es ist einfach nur traurig.

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Mord an Frauke Liebs

01.08.2021 um 22:56
Zitat von morgenstern123morgenstern123 schrieb:Es ist einfach nur traurig.
Ich finde das auch sehr traurig. Von allen Cold Cases, die in den letzten Jahren öffentlich wurden, geht mir dieser besonders nahe. Vielleicht weil diese Woche mit Anrufen von ihr einem das Gefühl gibt, dass sie noch so lange hätte gerettet werden können. Es ist so gewissermaßen, als sei sie direkt vor den Augen ihrer Familie und der Polizei langsam getötet worden und keiner konnte etwas dagegen tun. Was hätte alles gut laufen können, was schief gelaufen ist. Ein echte Tragödie.


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Mord an Frauke Liebs

02.08.2021 um 12:00
Ohne jetzt weiter auf den Windanlagenmonteur näher einzugehen, ist vllt auch wichtig, wie gut ein Leichenspürhund seinen Job macht.

Daher sind Statistiken immer sehr willkommen.
Hier ein Fundstück, was die Thematik ein wenig näher zu beleuchten versucht:

http://odorologie.de/wp-content/uploads/DownloadInternerBereich/Presseberichte/Diskussion.pdf


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02.08.2021 um 12:24
@JeeKay


Na ja, wer mit Sätzen glänzt, ein Welpe sei nicht in der Lage, Verwehungen zu verstehen, muss sich schon die Frage nach der Seriosität stellen lassen..

Darüberhinaus geht es hier um Fährten/Trailing, nicht um Leichenspürhunde. Die nehmen eine Leichengeruch nochmal anders auf, besonders wenn sie zb auf dem Wasser suchen

Hier im Thread gibt es bereits einige Links, die dieses Thema um einiges besser beleuchten

_


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Mord an Frauke Liebs

02.08.2021 um 13:19
ich hatte es schon mal geschrieben: m.e. hatte nie östermann in diesem Falle gesagt, er glaube, er habe dem Täter schon gegenübergesessen. dies hatte der Ermittler im Falle von Anja Aichele gesagt..


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02.08.2021 um 13:46
Zitat von hesselbachhesselbach schrieb:dies hatte der Ermittler im Falle von Anja Aichele gesagt..
Und ebenfalls fiel dieser Satz im Fall Katrin Konert..

Von daher glaube ich, auch Östermann hat ihn hier gesagt, und das dieser Satz vermutlich tatsächlich zu den Standardsätzen gehört


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02.08.2021 um 17:01
Zitat von Nev82Nev82 schrieb:@JeeKay


Na ja, wer mit Sätzen glänzt, ein Welpe sei nicht in der Lage, Verwehungen zu verstehen, muss sich schon die Frage nach der Seriosität stellen lassen..

...

Hier im Thread gibt es bereits einige Links, die dieses Thema um einiges besser beleuchten
Ich denke, die Seite ist seriös, die Übersetzung dürfte aus dem Google Automaten stammen.

Das ist die Hauptseite: https://odorologie.de/
Zitat von Nev82Nev82 schrieb:Darüberhinaus geht es hier um Fährten/Trailing, nicht um Leichenspürhunde. Die nehmen eine Leichengeruch nochmal anders auf, besonders wenn sie zb auf dem Wasser suchen
Da dürftest du dich besser auskennen, als die meisten hier. Mir ging es auch nur darum anzumerken, dass das Anschlagen eines Hundes zunächst einmal nur ein Anschlagen ist, und noch kein Beweis...
Zitat von Nev82Nev82 schrieb:Hier im Thread gibt es bereits einige Links, die dieses Thema um einiges besser beleuchten
Na denn, wäre es doch schön sie zu verlinken, dann haben wir schließlich alle etwas davon.


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02.08.2021 um 21:49
Zitat von redsherlockredsherlock schrieb:Das klingt in der Tat ziemlich seltsam, eigentlich fast unglaublich. Warum soll dieser Beamte schon am 1. oder 2. Tag des Vermisstseins die Wohnung der Vermissten aufsuchen, wenn er doch die ganze Sache als übertrieben ansieht? Und dann noch den PC mitnehmen?
Zitat von raydenrayden schrieb:Was ist daran unglaublich, wenn der Ermittler bis dahin davon ausgegangen war, dass FL nur abgehauen war? Dann sucht er auf dem PC nach Spuren, wohin FL geflüchtet sein könnte?
Die Frage ist tatsächlich, ob das zu dieser Situation rechtens war.
Anders formuliert: Wenn ich als erwachsender Mensch mal spontan "blau" mache, hat dann eine Behörde, oder meine (vielleicht ungeliebten) Verwandten ohne meine Zustimmung ein Recht, meinen Rechner zu durchforsten?
Betreffend der Verwandten ist das sicherlich ein gewisser Graubereich und abhängig von weiteren Umständen.
Ein Behörde wird dies zu diesem Zeitpunkt und den Umständen - trotz einer Übergabe durch Verwandte - vermutlich nicht dürfen. Und selbst das örtliche "Zwischenlagern" wäre durchaus fragwürdig.


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Mord an Frauke Liebs

03.08.2021 um 00:36
Zitat von AnNevisAnNevis schrieb:Betreffend der Verwandten ist das sicherlich ein gewisser Graubereich und abhängig von weiteren Umständen.
Ein Behörde wird dies zu diesem Zeitpunkt und den Umständen - trotz einer Übergabe durch Verwandte - vermutlich nicht dürfen. Und selbst das örtliche "Zwischenlagern" wäre durchaus fragwürdig.
Die Verwandten gingen aber von einer Entführung aus, und auch wenn die Polizei ein freiwilliges Verschwinden annahm, so musste sie letztlich auch einer Entführung eine gewisse Wahrscheinlichkeit einräumen. Dass dann auf dieser Basis das Durchsuchen des PCs rechtswidrig war, glaube ich nicht.


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Mord an Frauke Liebs

03.08.2021 um 08:11
Die Ermittler hatten ja einen Beschluss für den Provider wegen des Verdachts der Geiselnahme. Auch die Suchplakate waren polizeilich. In dem Zuge wird man den Laptop abgeholt haben. Nachdem dich Frauke aber gemeldet hatte, war der Fall für die Polizei zunächst "erledigt". Zumindest der erste Anruf macht also durchaus Sinn.


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obals ehemaliges Mitglied

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03.08.2021 um 12:09
Zitat von raydenrayden schrieb:Dass dann auf dieser Basis das Durchsuchen des PCs rechtswidrig war, glaube ich nicht.
Wieso war, war es tatsächlich so, dass man den PC durchsucht hatte? Oder meintest du wäre?
Laut Artikel wurde der PC mitgenommen und nach knapp einer Woche ungeprüft wieder ausgehändigt.

"Bereits am 22. Juni hatte der Polizeibeamte, der Ingrid als überbesorgte Mutter abgestempelt hatte, Fraukes PC mitgenommen – ohne richterliche Genehmigung. Dieser PC stand jedoch auch am 27. Juni noch unangetastet in dessen Büro – keiner hatte sich bis dahin veranlasst gefühlt, den Inhalt des Computers zu überprüfen."

https://michaelheinbockel.de/was-geschah-mit-frauke-liebs/

In diesem Zusammenhang fragte ich dich damals auch, was du eigentlich mit diesen zwei Gegenfragen auf zwei gestellte Fragen zum Ausdruck bringen wolltest.

redsherlock schrieb:
Das klingt in der Tat ziemlich seltsam, eigentlich fast unglaublich. Warum soll dieser Beamte schon am 1. oder 2. Tag des Vermisstseins die Wohnung der Vermissten aufsuchen, wenn er doch die ganze Sache als übertrieben ansieht? Und dann noch den PC mitnehmen?

Antwort rayden:
Was ist daran unglaublich, wenn der Ermittler bis dahin davon ausgegangen war, dass FL nur abgehauen war? Dann sucht er auf dem PC nach Spuren, wohin FL geflüchtet sein könnte?


Deine Antwort hier ergibt keinen Sinn weil der Verlauf bis dahin ein anderer war:
Zitat von obalsobals schrieb:Keine Ahnung wie verlässlich die Infos des Verfassers tatsächlich sind und woher sie stammen sollen.
Zitat von redsherlockredsherlock schrieb:Das klingt in der Tat ziemlich seltsam, eigentlich fast unglaublich.
Es ging allein um die Glaubwürdigkeit des Informationsgehaltes der entsprechenden Seite.


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Mord an Frauke Liebs

03.08.2021 um 12:46
Ich frag mich da ja jedes Mal, wenn ich das lese, wie man darauf kam, Fraukes PC sei "unangetastet".


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obals ehemaliges Mitglied

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Mord an Frauke Liebs

03.08.2021 um 13:20
Zitat von -Leela--Leela- schrieb:Ich frag mich da ja jedes Mal, wenn ich das lese, wie man darauf kam, Fraukes PC sei "unangetastet"
Der Polizeibeamte ließ die Tasten des PC jungfräulich, ganz unberührt zurück. Er vollzog zwischenzeitlich lieber andere (Gewalt-)Akte.
Und ich denke so`n PC wird niemals in einer Wache auf die Schnelle befingert, dazu sind dann ausschließlich andere Spezialisten befugt.


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Mord an Frauke Liebs

03.08.2021 um 14:08
Zitat von obalsobals schrieb:Wieso war, war es tatsächlich so, dass man den PC durchsucht hatte? Oder meintest du wäre?
Laut Artikel wurde der PC mitgenommen und nach knapp einer Woche ungeprüft wieder ausgehändigt.
Zumindest wurde er dann als Beweismittel gesichert, sodass kein Außenstehender mehr etwas an ihm hätte manipulieren können. Und wenn er weiter davon ausging, dass FL nur abgehauen war, konnte man bei Bedarf nach Spuren auf dem PC bzw. über diesen im Internet suchen, aber weil sie sich täglich meldete, sah man eventuell keinerlei Veranlassung dazu.


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Mord an Frauke Liebs

03.08.2021 um 15:13
Zitat von obalsobals schrieb:Und ich denke so`n PC wird niemals in einer Wache auf die Schnelle befingert, dazu sind dann ausschließlich andere Spezialisten befugt.
Die Antwort ist mMn wenig befriedigend und ich werde dazu einen Spezialisten befragen.


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Mord an Frauke Liebs

03.08.2021 um 16:12
Zitat von raydenrayden schrieb:Und wenn er weiter davon ausging, dass FL nur abgehauen war, konnte man bei Bedarf nach Spuren auf dem PC bzw. über diesen im Internet suchen,
@rayden
Wenn ein Erwachsener freiwillig weg ist, dann gibt's keinen Grund für die Polizei in dessen PC herumzuschnüffeln. Wenn Frauke ein 13 jähriger Teenie gewesen wäre, dann wäre es anders, aber sie war nunmal über 18 und von daher kann man da nicht von "abhauen" sprechen.


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03.08.2021 um 17:33
Zitat von obalsobals schrieb:Der Polizeibeamte ließ die Tasten des PC jungfräulich, ganz unberührt zurück.
Und woran sieht man das? Hat jemand die Tasten untersucht und es waren keine Fingerabdrücke dran?

Oder wird das nur geschlossen, weil er die Tastatur nicht mitgenommen hat? Dann wäre aber zu bedenken, dass man auch eine andere anschließen kann....


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obals ehemaliges Mitglied

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Mord an Frauke Liebs

03.08.2021 um 20:32
Zitat von raydenrayden schrieb:obals schrieb:
Wieso war, war es tatsächlich so, dass man den PC durchsucht hatte? Oder meintest du wäre?
Laut Artikel wurde der PC mitgenommen und nach knapp einer Woche ungeprüft wieder ausgehändigt.

Antwort rayden:
Zumindest wurde er dann als Beweismittel gesichert, sodass kein Außenstehender mehr etwas an ihm hätte manipulieren können. Und wenn er weiter davon ausging, dass FL nur abgehauen war, konnte man bei Bedarf nach Spuren auf dem PC bzw. über diesen im Internet suchen, aber weil sie sich täglich meldete, sah man eventuell keinerlei Veranlassung dazu.
Zumindest als Beweismittel gesichert fällt auch schon wieder weg. Nun bleibt wirklich nichts mehr zur eigenen Verteidigung, oder findest du dennoch eine andere Argumentation um den Brei herum? Wie gesagt, ursprünglich ging`s ausshließlich um die Glaubwürdigkeit der Inhalte der Seite.

Aus dem Juraforum:
"Bei der Beschlagnahme handelt es sich im Strafprozess- und allgemeinen Polizeirecht um eine förmliche Sicherstellung einer Sache. Gemeint ist also die Begründung oder Herbeiführung öffentlich-rechtlichen Gewahrsams an einer Sache, im Strafprozessrecht zur Beweiserbringung im Strafverfahren, im Polizeirecht zur Gefahrenabwehr. Da es sich bei der Beschlagnahme um eine förmliche Sicherstellung handelt, bedarf es hier einer gerichtlichen oder bei Gefahr in Verzug staatsanwaltlichen Anordnung. Im Übrigen ist zu beachten, dass eine Beschlagnahme in dem Sinne auch im Zwangsvollstreckungsrecht erfolgen kann, dort selbstverständlich unter anderen Voraussetzungen."
https://www.juraforum.de/lexikon/beschlagnahme-strafprozessrecht-polizeirecht

Zudem steht im Artikel (wird sowas überhaupt bewusst gelesen?)
"Bereits am 22. Juni hatte der Polizeibeamte, der Ingrid als überbesorgte Mutter abgestempelt hatte, Fraukes PC mitgenommen – ohne richterliche Genehmigung."

Der Beamte war abgeneigt sich der Sache anzunehmen, ansonsten hätte er Frau Liebs pauschal zu diesem Zeitpunkt keine "Überbesorgnis" zugesprochen. Ohne Motivation kein großer Tatendrang.
Mir scheint es so, als dass Frau Liebs durch ihr Auftreten eine Mitnahme des Rechners bewirken konnte, der Beamte gegen seine eigene Einschätzung der Situation das Gerät mit zur Wache nahm, es dort aber ungenutzt oder weitergereicht stehen ließ, da nicht mal eine übergeordnete Genehmigung für den weiteren Verlauf vorlag.
Ohne richterliche Genehmigung darf ein Beamter sicher einen Rechner eines Angehörigen auf deren Bitte hin annehmen und bewahren,
sicher aber nicht die darauf befindlichen, persönlichen Inhalte einsehen.
Zitat von -Leela--Leela- schrieb:obals schrieb:
Und ich denke so`n PC wird niemals in einer Wache auf die Schnelle befingert, dazu sind dann ausschließlich andere Spezialisten befugt.

muTanteLeela Antwort:
Die Antwort ist mMn wenig befriedigend und ich werde dazu einen Spezialisten befragen.
Ja, bitte gehe dem nach und veröffentliche das Ergebnis auch hier, mich als Laie interessiert`s durchaus.


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Mord an Frauke Liebs

03.08.2021 um 21:17
Zitat von obalsobals schrieb:Ohne richterliche Genehmigung darf ein Beamter sicher einen Rechner eines Angehörigen auf deren Bitte hin annehmen und bewahren,
Das kann ich mir jetzt eher nicht vorstellen.
Nur weil jemand Angehöriger ist, hat er doch keine Rechte an dem Eigentum eines Verwandten.


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Mord an Frauke Liebs

03.08.2021 um 21:40
Zitat von emzemz schrieb:Nur weil jemand Angehöriger ist, hat er doch keine Rechte an dem Eigentum eines Verwandten.
Das mag ja rein rechtlich so sein, aber ich könnte mir schon vorstellen, dass man den Computer auf Drängen der Mutter "mal mitgenommen" hat "damit sie beruhigt ist" auch wenn das vielleicht nicht so ganz einwandfrei war. Und ihn dann, aus eben diesem Grund, nicht weiter untersucht sondern nur aufbewahrt hat.

Mir leuchtet nur nach wie vor nicht ein, woran die Mutter dann durch Anschauen erkannt haben will, dass das Ding nicht untersucht wurde.


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