monstra schrieb:Es gibt Unschuldige, die aufgrund von Fehlurteilen im Gefängnis sitzen. Das ist auch in einem funktionierenden Rechtsstaat nicht ausgeschlossen.
2. Es werden nicht viele sein. Der Instanzenzug und diverse Rechtsmittel minimieren die Fehlerquote. Und es müssen nicht immer die sein, die am lautesten schreien. Merke: Weil es weiße Schafe in einer Herde schwarzer Schafe gibt, sind nicht alle angemalt.
Gerade Punkt 2 erster Satz trifft so nicht zu.
Ich habe das schon mal geschrieben, dass der sog Instanzenzug bei Kapitalverbrechen, schweren Delikten, verkürzt ist und dem Verurteilten nur die Revision, eine reine Rechtsinstanz, bleibt. Jeder verurteilte Hühnerdieb kann zwischen Berufung, einer weiteren Tatsacheninstanz oder Revision wählen. Dem wegen Kapitaldelikt Verurteilten bleibt nur die Revision,
in der einzig und allein bestimmte Rechtsfehler des Urteils geprüft werden, aber nicht mehr die zu Grunde gelegten Tatsachen.
Das ist ein ganz erheblicher Unterschied.
Bloss, weil ein Urteil keine Rechtsfehler aufweist, heißt es noch lange nicht, dass der richtige Täter verurteilt wurde.
Danach kommt halt nur das Wiederaufnahmeverfahren, dessen Erfolgsaussicht gering ist, da neue Beweise vorgelegt werden müssen. (Es gibt noch andere Gründe, aber die kommen selten vor) Egal, ob nun die Beweise neu oder nicht neu sind, bewertet das Gericht des Wiederaufnahme -Verfahrens sie als nicht neu, oder neu, aber nicht den Verteilten entlastend und Zweifel erregend, dann ist das so und der Antrag wird schon als unzulässig verworfen. Dann gibt es eben den Weg der Beschwerde.
Es fehlt in dem Bereich der sog Kapital- und schweren Verbrechen einfach die weitere Tatsacheninstanz, und das finde ich vor dem Hintergrund, daß es in dem Bereich um hohe Freiheitsstrafen bis zu lebenslanger Freiheitsstrafe geht, mehr als unangemessen.
Begründet wird dies u.a. damit, daß ja schließlich mehrere Richter das Urteil fällen und damit eine höhere Qualität gegeben ist.
Ich will keinem auf die Füsse treten, aber ob nun eine oder mehrere Personen irren, die falschen Schlüsse ziehen etc, macht nun keinen Unterschied. Und das meine ich wertfrei, unterliegen die entscheidenden Richter einem Irrtum, ziehen die falschen Schlüsse, kann der wahre Täter frei kommen oder der falsche verurteilt werden. Beides letztendlich sehr unbefriedigende Ergebnisse.
Daher kann und darf jeder Verurteilte alle Rechtsmittel, auch sofern möglich, wiederholt nutzen.
Rechtsanwälte sind Organe der Rechtspflege und müssen dafür sorgen, das jeder in diesem Bereich die angemessene Verteidigung erhält und dazu gehört nunmal auch das Ausschöpfen von Rechtsmitteln.
Natürlich schmeichelt es dem Ego des Rechtsanwalts, wenn man damit auch erfolgreich ist. Das ist aber doch bei jeder erfolgreichen Arbeit so.
Aber es gehört einfach dazu, dass man den Mandanten bestmöglich vertritt, ob nun im Ergebnis mehr oder weniger von Erfolg gekrönt und vor allem, dass man auch nicht aufgibt.