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Mordfall Charlotte Böhringer

28.467 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

29.05.2020 um 09:34
Danke für die Info.

Das war ja vorauszusehen...der Fisch ist gegessen.

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29.05.2020 um 10:10
Wenn ich da jetzt nicht komplett falsch liege, was unsere Regeln anbelangt, dürfen gerichtlichen Pressemitteilungen als Vollzitat eingestellt werden. Da will ich es uns mal etwas bequemer machen:

https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/augsburg/presse/2020/3.php
Pressemitteilung 3 vom 28.05.2020

Wiederaufnahmeantrag im "Mordfall Böhringer" zurückgewiesen

In dem „Mordfall Böhringer“ hat die zuständige 8. Strafkammer des Landgerichts Augsburg den am 12.08.2019 beim Landgericht Augsburg eingegangenen erneuten Wiederaufnahmeantrag des Verurteilten Benedikt T. gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 12.08.2008 mit Beschluss vom 20.05.2020 als unzulässig verworfen.

Gegen diesen Beschluss haben beide Verteidiger des Antragstellers Benedikt T., Rechtsanwalt Strate und Rechtsanwalt Witting, sofortige Beschwerde eingelegt, für deren Entscheidung das Oberlandesgericht München zuständig ist.



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29.05.2020 um 16:18
@Cassandra71

Warten wir mal ab, was der olle Strate und Witting, der Fuchs noch für Ässe im Ärmel haben.
Ganz abgesehen von Axel Petermann. Der Mann ist eine Bank. DIE Koriphäe auf dem Gebiet der Kriminalistik.


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Mordfall Charlotte Böhringer

29.05.2020 um 16:42
Oha, der Antrag auf Woederaufnahme des Verfahrens wurde als unzulässig verworfen, nicht als unbegründet zurückgewiesen. Man also nicht mal die Begründetheit des Antrags geprüft, sondern schon im Vorfeld die Sache verworfen. Wahrscheinlich ist der Antrag der StA nicht mal zur Stellungnahme zugestellt worden.

Gesetzlich geschieht die Verwerfung als unzulässig aus ganz bestimmten, abschließend genannten Gründen:
Strafprozeßordnung (StPO)
§ 368 Verwerfung wegen Unzulässigkeit

(1) Ist der Antrag nicht in der vorgeschriebenen Form angebracht oder ist darin kein gesetzlicher Grund der Wiederaufnahme geltend gemacht oder kein geeignetes Beweismittel angeführt, so ist der Antrag als unzulässig zu verwerfen.
(2) Andernfalls ist er dem Gegner des Antragstellers unter Bestimmung einer Frist zur Erklärung zuzustellen.
Also: Entweder war der WA-Antrag nicht formgerecht angebracht (kann ich mir bei versierten Strafverteidigern nicht vorstellen), oder es war darin keiner der Wiederaufnahmegründe des § 359 StPO geltend gemacht worden (dito), oder es sind keine aus Sicht des Gerichts geeigneten Beweismittel angeführt worden (halte ich für die wahrscheinlichste Variante).


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29.05.2020 um 17:05
PS: Wäre der Antrag für zulässig befunden worden, wäre es weitergegangen. Das Wiederaufnahmegericht hätte dann die im WA-Antrag benannten Beweismittel näher untersucht:
§ 369 Beweisaufnahme

(1) Wird der Antrag für zulässig befunden, so beauftragt das Gericht mit der Aufnahme der angetretenen Beweise, soweit dies erforderlich ist, einen Richter.
(2) Dem Ermessen des Gerichts bleibt es überlassen, ob die Zeugen und Sachverständigen eidlich vernommen werden sollen.
(3) Bei der Vernehmung eines Zeugen oder Sachverständigen und bei der Einnahme eines richterlichen Augenscheins ist der Staatsanwaltschaft, dem Angeklagten und dem Verteidiger die Anwesenheit zu gestatten. § 168c Abs. 3, § 224 Abs. 1 und § 225 gelten entsprechend. Befindet sich der Angeklagte nicht auf freiem Fuß, so hat er keinen Anspruch auf Anwesenheit, wenn der Termin nicht an der Gerichtsstelle des Ortes abgehalten wird, wo er sich in Haft befindet, und seine Mitwirkung der mit der Beweiserhebung bezweckten Klärung nicht dienlich ist.
(4) Nach Schluß der Beweisaufnahme sind die Staatsanwaltschaft und der Angeklagte unter Bestimmung einer Frist zu weiterer Erklärung aufzufordern.
Und wenn sich dann nach Untersuchung und ggf. Aufnahme der im WA-Antrag genannten Beweise zu Überzeugung des Wiederaufnahmegerichts ergeben hätte, dass diese für eine Wiederaufnahme nicht ausreichen oder dass sie zwar ausreichen, aber das Urteil trotzdem nicht anders ausgefallen wäre, wäre der Antrag ohne mündliche Verhandlung als unbegründet verworfen worden:
§ 370 Entscheidung über die Begründetheit

(1) Der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens wird ohne mündliche Verhandlung als unbegründet verworfen, wenn die darin aufgestellten Behauptungen keine genügende Bestätigung gefunden haben oder wenn in den Fällen des § 359 Nr. 1 und 2 oder des § 362 Nr. 1 und 2 nach Lage der Sache die Annahme ausgeschlossen ist, daß die in diesen Vorschriften bezeichnete Handlung auf die Entscheidung Einfluß gehabt hat.
(2) Andernfalls ordnet das Gericht die Wiederaufnahme des Verfahrens und die Erneuerung der Hauptverhandlung an.
Zur Erneuerung der Hauptverhandlung vor der dann zuständigen Strafkammer (nicht identisch mit dem Wiederaufnahmegericht!) wäre es nur und erst dann gekommen, wenn der WA-Antrag nach Auffassung des Wiederaufnahmegerichts sowohl zulässig als auch begründet gewesen wäre.


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29.05.2020 um 17:11
Zitat von AndanteAndante schrieb:Also: Entweder war der WA-Antrag nicht formgerecht angebracht (kann ich mir bei versierten Strafverteidigern nicht vorstellen), oder es war darin keiner der Wiederaufnahmegründe des § 359 StPO geltend gemacht worden (dito), oder es sind keine aus Sicht des Gerichts geeigneten Beweismittel angeführt worden (halte ich für die wahrscheinlichste Variante).
Auch wenn die erste Variante außerordentlich schwach wäre, sind doch letztendlich beide Varianten ein Armutzszeugnis für einen versierten Strafverteidiger. Der hätte ja dann in der zweiten Variante keinerlei Skrupel gehabt ordentlich Knete zu kassieren, für einen Antrag von dem er von vorneherein wissen hätte müssen, dass er völlig chancenlos ist.

Nicht dass ich damit ein moralisches Problem hätte. Nur kann man dann eben nicht mehr behaupten dass der Anwalt so dermaßen von der Unschuld seines Mandanten überzeugt sei, dass er das ganze pro Bono durchfechten wolle.


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29.05.2020 um 17:21
@falstaff

Wollte Strate denn auch hier pro bono arbeiten, obwohl die Familie Toth ihn doch locker bezahlen kann? Ich meine, das mit dem pro bono war nur im Fall Darsow/Babenhausen so.

Nach der Bundesrechtsanwaltsordnung darf ein Anwalt grundsätzlich, um Dumping zu verhindern, nicht ohne Honorar arbeiten. Das ist ihm nur in Ausnahmefällen gestattet, wenn der Mandant wirklich kein Geld hat.

Formal hat allerdings BT auch kein Geld, denn er hat ja sein Erbe nicht mehr, das hat sein Bruder.
Bundesrechtsanwaltsordnung
§ 49b Vergütung

(1) Es ist unzulässig, geringere Gebühren und Auslagen zu vereinbaren oder zu fordern, als das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorsieht, soweit dieses nichts anderes bestimmt. Im Einzelfall darf der Rechtsanwalt besonderen Umständen in der Person des Auftraggebers, insbesondere dessen Bedürftigkeit, Rechnung tragen durch Ermäßigung oder Erlaß von Gebühren oder Auslagen nach Erledigung des Auftrags.



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Mordfall Charlotte Böhringer

29.05.2020 um 17:35
Zitat von AndanteAndante schrieb:Wollte Strate denn auch hier pro bono arbeiten, obwohl die Familie Toth ihn doch locker bezahlen kann? Ich meine, das mit dem pro bono war nur im Fall Darsow/Babenhausen so.
Womöglich habe ich das durcheinander gebracht. Dann ist Bence wohl einer der zahlungskräftigen Mandanten die Strate benötigt, um seine Pro Bono Ausfälle zu kompensieren.

Im Prinzip ist das ja kein schlechtes Geschäft für einen Anwalt: Im Falle eines Misserfolges, kann er sich hinter der von vorneherein geringen Erfolgsquote von Wiederaufnahmeverfahren verstecken. Im Erfolgsfall kann er sich hingegen dafür abfeiern, das Unmögliche geschafft zu haben. Wenn man dann noch einen Mandanten hat der den kompletten Instanzenweg bis hin zur galaktischen Konföderation finanziert, ist das sicher extrem lukrativ.


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29.05.2020 um 18:19
Der erste WAA ist auch schon als unzulässig verworfen worden. Ist ja fast „Standard“.


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29.05.2020 um 18:19
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Im Falle eines Misserfolges, kann er sich hinter der von vorneherein geringen Erfolgsquote von Wiederaufnahmeverfahren verstecken. Im Erfolgsfall kann er sich hingegen dafür abfeiern, das Unmögliche geschafft zu haben.
Damit dürftest Du ziemlich genau Strates Geschäftsprinzip samt Kommunikationstrategie beschrieben haben. Wobei ich schon verwundert bin, ob er nicht auf seine alten Tage einfach mal überall seine Nase reinsteckt, weil er halt so einen guten Ruf hat. Nicht unbedingt zu seinem Vorteil.


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Mordfall Charlotte Böhringer

29.05.2020 um 18:47
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Nicht unbedingt zu seinem Vorteil.
Allmählich frage ich mich auch, wo eine sachgerechte Verteidigung aufhört und wo das Querulatorische anfängt. Wie es aussieht, geht es im Fall Babenhausen jetzt vors Bundesverfassungsgericht. Laut Strates HP ist er dort bereits im WA-Verfahren Marijan Sabolic. Im Fall Toth kommt wohl jetzt das OLG, und danach.... wieder das Bundesverfassungsgericht?

Natürlich ist es niemandem verwehrt, den Instanzenzug auszuschöpfen. Aber wenn das, ungeachtet aller realistischen Erfolgschancen, für einen Anwalt zum (Beratungs-)Prinzip würde, wäre das nicht das nonplusultra.


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29.05.2020 um 19:02
Zitat von AndanteAndante schrieb:Aber wenn das, ungeachtet aller realistischen Erfolgschancen, für einen Anwalt zum (Beratungs-)Prinzip würde, wäre das nicht das nonplusultra.
Strate holt sie alle wieder ausm Knast. Und dass unsere Gerichte nur Unrecht sprechen.

Das ist die Wirkung nach außen.


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Mordfall Charlotte Böhringer

29.05.2020 um 19:47
Kann mir bitte jemand helfen?
Welche Fälle hat Axel Petermann entscheidend mit bearbeitet?
Oder gar "herumgerissen"?
Ich finde nichts Konkretes.
Ich persönlich habe den Eindruck, er ist eher so ein aussenstehender Kommentator.
Danke im voraus für eure Infos.


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29.05.2020 um 21:29
@Atlanta
"Herumgerissen" hat er gar nichts. Seine Stärke liegt wohl eher in der Präsentation. Beispielsweise im ZDF.
Einen interessanten Fall hat er in Österreich betrachtet und schloss sich damals den Ergebnissen der Ermittler an. Angelika Föger
Ein anderer berühmter Fall ist der der Heike Rimbach im Harz. Aber auch dort konnte er kein Licht ins Dunkel bringen.
Einen Auftrag, wie der, den im Fall der Charlotte Böhringer übernommen hat, kenne ich nicht. Ich persönlich bin etwas enttäuscht, von den dünnen Ergebnissen, die er dick präsentierte, wobei die einzig dazu geeignet waren, den Groll der Münchner Kollegen auf sich zu ziehen. Das sind nämlich dort auch keine Dummköpfe. Er ging an die Grenze der Glaubwürdigkeit, wenn er nach so einer langen Zeit einen Gastwirt über die Portionsgröße des Mittagessen am Tattag befragt. Ja, hat er gemacht.


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Mordfall Charlotte Böhringer

29.05.2020 um 22:09
Vielen Dank für das schöne Beispiel:
Zitat von KimByongsuKimByongsu schrieb am 17.05.2020:Mein Lieblingsfall hierzu ist der von Eduard Trautmann, der 1910 in einem Indizienprozess rechtskräftig wegen Totschlags an seiner Freundin zu lebenslanger Haft verurteilt wurde.
Beitrag von KimByongsu (Seite 1.094)

1. Es gibt Unschuldige, die aufgrund von Fehlurteilen im Gefängnis sitzen. Das ist auch in einem funktionierenden Rechtsstaat nicht ausgeschlossen.

2. Es werden nicht viele sein. Der Instanzenzug und diverse Rechtsmittel minimieren die Fehlerquote. Und es müssen nicht immer die sein, die am lautesten schreien. Merke: Weil es weiße Schafe in einer Herde schwarzer Schafe gibt, sind nicht alle angemalt.

3. Häufiger als gänzlich Unschuldige gibt es Täter, bei denen fälschlicherweise zu hart bestraft wurden, z.B. weil strafverschärfende Tatumstände angenommen wurden, Zeugen unwiderlegbar gelogen haben usw.

4. Noch häufiger gibt es Täter, die weitaus milder oder frei davon kommen, weil man ihnen die Tat nicht nachweisen kann oder strafrechtlich relevante Tatsachen gar nicht zur Kenntnis der Strafverfolgungbehörden gelangen.

5. Bei Bence T. spricht ja durchaus etwas dafür, dass sich die Tat nicht genauso abgespielt hat, wie es die Kammer unter Richter Götzl rekonstruiert hat. Aber eine alternative Interpretation der Tatortspuren reicht nicht für eine Wiederaufnahme. Warum sich die Herren Strate und Witting da so und auf diese Weise engagieren, bleibt mir unklar.

So wie mir das Agieren von Rechtsanwälten/Verteidigern häufig ein Rätsel geblieben ist. Und auch so manche Erfolge, die sie erringen. Mir scheint es oft so, als ob der Job darin besteht, wild mit der Schrotflinte in der Gegend herumzuballern, heißen Dampf zu produzieren und zu versuchen, Gott und der Welt Sand in die Augen zu streuen. - Ich kenne auch Strafverteidiger, die hervorragende Juristen sind, aber die waren beruflich auch nur mäßig erfolgreich...


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Mordfall Charlotte Böhringer

30.05.2020 um 00:03
Zitat von monstramonstra schrieb:1. Es gibt Unschuldige, die aufgrund von Fehlurteilen im Gefängnis sitzen. Das ist auch in einem funktionierenden Rechtsstaat nicht ausgeschlossen.
Richtig. Die forensischen Methoden werden aber stets besser. Was im Fall eines Eduard Trautmann 1910 noch zur Verurteilung gereicht haben mag, wird einhundert Jahre später - nach Einführung von DNA-Analysen etwa - womöglich nicht mehr gereicht haben. Man kann die Zeiten eben nicht vergleichen.
Zitat von monstramonstra schrieb:3. Häufiger als gänzlich Unschuldige gibt es Täter, bei denen fälschlicherweise zu hart bestraft wurden, z.B. weil strafverschärfende Tatumstände angenommen wurden, Zeugen unwiderlegbar gelogen haben usw.
Quelle für diese Behauptung?
Zitat von monstramonstra schrieb:4. Noch häufiger gibt es Täter, die weitaus milder oder frei davon kommen, weil man ihnen die Tat nicht nachweisen kann
Das ist dann schlicht die Anwendung des "in dubio pro reo".
Zitat von monstramonstra schrieb:oder strafrechtlich relevante Tatsachen gar nicht zur Kenntnis der Strafverfolgungbehörden gelangen.
Da hat der Täter schlicht Glück gehabt, denn ansonsten wären solche Tatsachen in die Anklage eingebaut worden.


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Mordfall Charlotte Böhringer

30.05.2020 um 00:14
Die Verbesserung von forensischen Methoden kann übrigens auch helfen, Täter zu überführen, die zu Unrecht freigesprochen wurden, siehe etwa den überaus tragischen Fall der Frederike von Möhlmann.

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/wie-mordverdaechtige-nachtraeglich-verurteilen-werden-sollen-a-1299786.html


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30.05.2020 um 00:33
Zitat von monstramonstra schrieb:Warum sich die Herren Strate und Witting da so und auf diese Weise engagieren, bleibt mir unklar.
Also Strate dürfte eher proforma dabei sein! Also ausgearbeitet wird ihn Witting haben.
Und weshalb sich Witting so engagiert? Na ja, die Toths haben ja nun genug Kohle seit dem Tod von Charlotte Böhringer und sie wollen alles tun, damit ihr Sohn eben kein Mörder ist und was soll Witting anders machen? Der wird es eher aus Pflichtbewusstsein machen und nicht, weil er soooo überzeugt davon ist. Und deshalb wird das nun auch bis ans Bundesverfassungsgericht gehen und ev. sogar an den EGMR. :-)
Also, der Fall wird vermutlich auch dann noch juristisch bearbeitet werden, wenn Toth im Jahre 2028, nach 22 Jahren aus dem Knast kommt.


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Mordfall Charlotte Böhringer

30.05.2020 um 00:33
Zitat von monstramonstra schrieb:Es gibt Unschuldige, die aufgrund von Fehlurteilen im Gefängnis sitzen. Das ist auch in einem funktionierenden Rechtsstaat nicht ausgeschlossen.

2. Es werden nicht viele sein. Der Instanzenzug und diverse Rechtsmittel minimieren die Fehlerquote. Und es müssen nicht immer die sein, die am lautesten schreien. Merke: Weil es weiße Schafe in einer Herde schwarzer Schafe gibt, sind nicht alle angemalt.
Gerade Punkt 2 erster Satz trifft so nicht zu.
Ich habe das schon mal geschrieben, dass der sog Instanzenzug bei Kapitalverbrechen, schweren Delikten, verkürzt ist und dem Verurteilten nur die Revision, eine reine Rechtsinstanz, bleibt. Jeder verurteilte Hühnerdieb kann zwischen Berufung, einer weiteren Tatsacheninstanz oder Revision wählen. Dem wegen Kapitaldelikt Verurteilten bleibt nur die Revision,
in der einzig und allein bestimmte Rechtsfehler des Urteils geprüft werden, aber nicht mehr die zu Grunde gelegten Tatsachen.
Das ist ein ganz erheblicher Unterschied.
Bloss, weil ein Urteil keine Rechtsfehler aufweist, heißt es noch lange nicht, dass der richtige Täter verurteilt wurde.

Danach kommt halt nur das Wiederaufnahmeverfahren, dessen Erfolgsaussicht gering ist, da neue Beweise vorgelegt werden müssen. (Es gibt noch andere Gründe, aber die kommen selten vor) Egal, ob nun die Beweise neu oder nicht neu sind, bewertet das Gericht des Wiederaufnahme -Verfahrens sie als nicht neu, oder neu, aber nicht den Verteilten entlastend und Zweifel erregend, dann ist das so und der Antrag wird schon als unzulässig verworfen. Dann gibt es eben den Weg der Beschwerde.

Es fehlt in dem Bereich der sog Kapital- und schweren Verbrechen einfach die weitere Tatsacheninstanz, und das finde ich vor dem Hintergrund, daß es in dem Bereich um hohe Freiheitsstrafen bis zu lebenslanger Freiheitsstrafe geht, mehr als unangemessen.
Begründet wird dies u.a. damit, daß ja schließlich mehrere Richter das Urteil fällen und damit eine höhere Qualität gegeben ist.

Ich will keinem auf die Füsse treten, aber ob nun eine oder mehrere Personen irren, die falschen Schlüsse ziehen etc, macht nun keinen Unterschied. Und das meine ich wertfrei, unterliegen die entscheidenden Richter einem Irrtum, ziehen die falschen Schlüsse, kann der wahre Täter frei kommen oder der falsche verurteilt werden. Beides letztendlich sehr unbefriedigende Ergebnisse.

Daher kann und darf jeder Verurteilte alle Rechtsmittel, auch sofern möglich, wiederholt nutzen.
Rechtsanwälte sind Organe der Rechtspflege und müssen dafür sorgen, das jeder in diesem Bereich die angemessene Verteidigung erhält und dazu gehört nunmal auch das Ausschöpfen von Rechtsmitteln.

Natürlich schmeichelt es dem Ego des Rechtsanwalts, wenn man damit auch erfolgreich ist. Das ist aber doch bei jeder erfolgreichen Arbeit so.
Aber es gehört einfach dazu, dass man den Mandanten bestmöglich vertritt, ob nun im Ergebnis mehr oder weniger von Erfolg gekrönt und vor allem, dass man auch nicht aufgibt.


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Mordfall Charlotte Böhringer

30.05.2020 um 00:39
PS: Ich muss mich korrigieren: Solche Täter wurden natürlich nach damaliger Erkenntnislage zu Recht nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" freigesprochen, weil es damals die heutigen wissenschaftlichen Möglichkeiten noch nicht gab.

Die Frage heute, angesichts des Vorhandenseins neuer Methoden, ist eben, wie weit das zu Ungunsten oder zu Gunsten eines rechtskräftig Verurteilten ausgehen soll. Eine politische Frage natürlich, gerichtet an den gerade amtierenden Gesetzgeber, der die Strafprozessordnung entsprechend ändern kann. Daran wären dann bekanntlich auch die Gerichte - und Staatsanwaltschaften - gebunden.

Rechtssicherheit ist ein sehr hohes Gut, und man kann schließlich Fälle nicht jedesmal immer per Wiederaufnahmeantrag neu aufrollen, bloß weil irgendwo auf der Welt mal eine - in der Wissenschaftsgemeinde nicht einhellig anerkannte - neue Methode aufgetaucht ist, von der der Erfinder behauptet, sie sei aber sowas von den anderen bisherigen Methoden überlegen. Das ist etwa die Frage im Fall Manfred Genditzki mit dem neuen biomechanischen Gutachten.

Ein weites Feld....


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