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Mordfall Charlotte Böhringer

28.466 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

25.11.2020 um 18:20
Zitat von meerminmeermin schrieb:Die in der Böhringer Wohnung aufgefundenen DNA-Spuren verwiesen auf gleiche im Fall Ursula Hermann gefundene DNA-Spuren. Diese vorgefundene Spurenelage scheint bis heute nicht aufgeklärt worden zu sein. Oder wurde das geklärt und nur nicht der Öffentlichkeit bekanntgemacht?
In der Doku hieß es, dass bislang wohl weder eine Verunreinigung ausgeschlossen werden konnte, noch konnte bewiesen werden, dass es keine ist. Nur dass es keinem der Ermittler o.ä. in beiden Fälle zugewiesen werden konnte. Das finde ich auch äußerst mysteriös, da so viele Szenarien ja in Frage kommen könnten. Könnte ja auch sein, dass der Verursacher mit keinem der beiden Taten etwas zu tun hatte, sondern nur später mit der Kiste in Kontakt kam und dann zusätzlich zufällig später bei CB in der Wohnung. Ist schon sehr merkwürdig. Selbst wenn es eine Verunreinigung ist, stellt sich halt dennoch die Frage — von wem ist die Spur und wie ist sie entstanden?
Zitat von BundesferkelBundesferkel schrieb:Vor allem, wenn sich abzeichnet, dass ich im Fokus aller Ermittlungen stehe und damit Haupttatverdächtigter bin,
werde ich doch alle Mittel ausschöpfen, den wirklichen Täter zu finden (wenn es die Behörden nicht tun).
Ich habe ehrlich gesagt das Gefühl, dass das Hauptargument, auch der Anwälte, mittlerweile ist, dass einfach die Beweislage nicht ausgereicht hat. Und nicht, dass er es nicht war.

Muss auch nochmal sagen, fand die Doku richtig gut, da sowohl Argumente die für und gegen ihn sprechen beleuchtet wurden.

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Mordfall Charlotte Böhringer

25.11.2020 um 21:36
Die Dokumentation war meines Erachtens ausgewogen und fair. Bei Indizienprozessen wird es immer Stimmen geben, die ein Urteil anzweifeln. Die Einwände der Anwälte gegen die einzelnen Indizien haben mich nicht überzeugt.

Offen gestanden nehme ich seit langer Zeit an, dass BT nur ein plausibles Streitszenario mit anschließender Tötung hätte gestehen müssen, um "nur" wegen Totschlag verurteilt zu werden. So in etwa habe ich auch den Staatsanwalt verstanden. Strafmaß dafür vielleicht 12 Jahre, bei (zu erwartender) guter Führung nach 9 Jahren auf Bewährung frei, d.h. seit Herbst 2015. Allerdings wäre er dann höchstwahrscheinlich erbunwürdig gewesen, und deshalb hoffte er, bei einem Freispruch im Mordprozess ein hohes Erbe antreten zu können.


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26.11.2020 um 07:20
Der Unbekannte, der die unbekannte DNA hinterlassen hat (Spur - Spur Treffer) muss oder war evtl. nie in der Wohnung von CB. Die DNA kann CB oder auch jeder andere selbst mit reingeschleppt haben. Vielleicht war derjenige (Fall Hermann) im Parkhaus sogar tanken und Frau Böhringer hat sich für den Abend noch etwas Geld aus der Kasse geholt und dort ist dann über die Geldscheine die DNA rangekommen. Anschließend war sie vielleicht an der Kommode und hat ein Weinglas weggeräumt. Der Unbekannte kann, muss aber nie in der Wohnung gewesen sein.


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26.11.2020 um 08:59
@curt
Ich kann das gut nachvollziehen, was du schreibst.
Aber: Wenn man so leicht DNA-Spuren einschleppen kann, wäre dann nicht die ganze Wohnung voller Spuren von Hunderten von Menschen?


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Mordfall Charlotte Böhringer

26.11.2020 um 10:18
@annichen
Nun stell Dir mal vor, wenn die auch noch die DNA im Bad auf der Toilettenspülung gefunden hätten, dann würde das ja bedeuten der Täter/Mörder war vor oder nach dem Mord evtl. noch mal auf Klo. Oder jemand hätte unwissentlich eine Zigarettenkippe unterm Schuh gehabt und mit in die Wohnung geschleppt ohne es zu merken. Dann hätte man nach einem Phantom gefandet.


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26.11.2020 um 10:30
Zitat von annichenannichen schrieb:Aber: Wenn man so leicht DNA-Spuren einschleppen kann, wäre dann nicht die ganze Wohnung voller Spuren von Hunderten von Menschen?
War sie wahrscheinlich auch. Diese eine Spur wird nur deshalb von der Verteidigung so hochgespielt, weil sie die Möglichkeit bietet einen Zusammenhang mit einem anderen Verbrechen herzustellen und damit einen Alternativtäter anzudeuten.

Bei genauerer Betrachtung ist die Spur zwar interessant, aber ziemlich sicher nicht tatrelevant. Alleine schon weil diese DNA-Spur im Hermann-Fall einzig und alleine an einer einzigen Schraube gefunden wurde und daher ziemlich sicher auch in diesem Fall nicht tatrelevant war.

Es ist weiterhin interessant, dass es selbst der gut finanzierten Verteidigung im Bence-Fall nicht gelungen ist, mehr aus dieser Spur zu machen. Von wem die Spur stammen könnte, inwiefern sie in beiden Fällen tatrelevant gewesen sein könnte, welcher Täter mit einem Abstand von mehr als einem Jahrzehnt zwei derartig verschiedene Taten begehen hätte sollen... All das lässt auch die Verteidigung offen. Damit ist und bleibt die Spur eine der vielen Nebelkerzen, die von der Verteidigung gezündet wurden.


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26.11.2020 um 11:39
Zitat von greenmachinegreenmachine schrieb:"ich bin nie unschuldig gewesen im Sinne einer menschlichen Unschuld, aber ich bin vollkommen unschuldig hinsichtlich den Vorwürfen, die mir juristisch gemacht werden"
Das ist ein interessanter Satz. Es kann völlig ohne Belang sein, einfach nur eine etwas hochgestochene und absichtlich verklausulierte Aussage, damit etwas profanes vermeintlich hochgebildet klingt. Oder eben genau das, was da steht: die Vorwürfe, die ihm gemacht werden, sind unzutreffend, weil das Tatgeschehen eben ein anderes war, als über Polizei/ Staatsanwalt ermittelt. Man kann damit auch reininterpretieren: Ich habe meine Tante getötet (menschliche Schuld), aber eben nicht so, wie das Gericht den Tatverlauf annimmt und mir zur Last legt. Dann wäre dieser Satz von BT genauso richtig. Bitte: nicht aufregen, egal welcher These man anhängt, ich kenne den Fall gut, nicht von hier, sondern aus anderen Zusammenhängen und Einblicken in journalistische Recherchen die ich bekam, ich wollte nur mal den Satz interpretieren. Wem das zu kleinteilig ist auch okay, muss man sich nicht dran abarbeiten. Wie gesagt: der Satz kann profan sein. Er kann es aber eben genau auch nicht sein.


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26.11.2020 um 11:46
Zitat von annichenannichen schrieb:Wenn man so leicht DNA-Spuren einschleppen kann, wäre dann nicht die ganze Wohnung voller Spuren von Hunderten von Menschen?
Ja. Natürlich sind Wohnungen immer voll mit DNS Spuren. Von zig unterschiedlichen Leuten.
Deshalb ist DNS häufig auch einfach nicht die alles beweisende Spur. Viele, leider auch immer wieder in der Justiz tätige, unterliegen jedoch dem Irrtum und glauben, dass DNS viel beweist. Das ist jedoch nun einmal häufig nicht der Fall.


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26.11.2020 um 12:24
Zitat von EdgarHEdgarH schrieb:Das ist ein interessanter Satz. Es kann völlig ohne Belang sein, einfach nur eine etwas hochgestochene und absichtlich verklausulierte Aussage, damit etwas profanes vermeintlich hochgebildet klingt. Oder eben genau das, was da steht: die Vorwürfe, die ihm gemacht werden, sind unzutreffend, weil das Tatgeschehen eben ein anderes war, als über Polizei/ Staatsanwalt ermittelt. Man kann damit auch reininterpretieren: Ich habe meine Tante getötet (menschliche Schuld), aber eben nicht so, wie das Gericht den Tatverlauf annimmt und mir zur Last legt. Dann wäre dieser Satz von BT genauso richtig. Bitte: nicht aufregen, egal welcher These man anhängt, ich kenne den Fall gut, nicht von hier, sondern aus anderen Zusammenhängen und Einblicken in journalistische Recherchen die ich bekam, ich wollte nur mal den Satz interpretieren. Wem das zu kleinteilig ist auch okay, muss man sich nicht dran abarbeiten. Wie gesagt: der Satz kann profan sein. Er kann es aber eben genau auch nicht sein.
In einer vergleichbaren oder auch ganz harmlosen Situation werden ähnliche Sätze täglich und weltweit gesprochen; sinngemäß etwa:

„Also, man kann mir ja alles mögliche vorwerfen und ich habe sicher meine Fehler, aber .... habe ich nicht gemacht“.

Hinzu kommt die sicher extreme Anspannung,
verbunden mit der Sorge, dass jedes Wort auf die sprichwörtliche Goldwaage käme, dass geäußerte Sätze dann auch mal sperrig daherkommen.


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26.11.2020 um 12:32
@Bundesferkel
Absolut. Muss gar nichts bedeuten. Er ist nur einfach auffallend der Satz, vermutlich ohne Absicht. Von daher hast Du vermutlich Recht.


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26.11.2020 um 13:31
@curt

Bei der fremden DNA - Spur kann es sich um ein Artefakt handeln. Beide Spiren wurden in derselben Dienststelle bearbeitet. Moglich das hier bereits mit DNA kontanimiertes Material zur Spurensicherung verwendet

Der Sachverhalt mit dem verunreinigtender DNA-Abstrichbestecke im Zusammenhang mit dem Heilbronner Polizistinnenmord ist ja erst 2009 aufgeklärt wurden.


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26.11.2020 um 13:33
Im Endeffekt bedeutet das für mich: Wenn die Verteidigung sich schon solcher Mittel bedienen muss, dann haben sie nichts substanzielles vorzuweisen.


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26.11.2020 um 17:05
Zitat von RüdigerRüdiger schrieb:ei der fremden DNA - Spur kann es sich um ein Artefakt handeln. Beide Spiren wurden in derselben Dienststelle bearbeitet. Moglich das hier bereits mit DNA kontanimiertes Material zur Spurensicherung verwendet
Das wurde doch schon diskutiert?
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb am 04.07.2019:Es wurde schon mit großem Aufwand versucht die DNA Spur zu validieren (Abgleich mit 250 + 300 = 550 Personen, s.u.).
Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es keine neuen Verdächtigen. Vielleicht falls im Ursula Herrmann Fall wieder ermittelt werden sollte ...

Im Böhringer-Urteil wurde dies wie folgt gewürdigt:

...

(1.)
Der Spurensicherungsbeamte KK F führte glaubhaft aus, die Küche der Wohnung, die am Ende des Ganges links vor dem Durchgang zum kleinen Esszimmer liege, sei spurentechnisch bearbeitet worden. In der dortigen Geschirrspülmaschine sei im oberen Spülkorb ganz hinten links ein geschliffenes Wasserglas mit rundem Boden aufgefunden worden. Es habe sich dabei um das einzige Glas dieser Art in der Spülmaschine gehandelt. Die anderen Gläser seien entweder Wein-, Bier oder ungeschliffene Wassergläser hauptsächlich mit eckigem Boden gewesen. Das Glas von hinten links und auch die anderen Gegenständen aus der Spülmaschine seien auf DNA-Spuren abgerieben worden. Die Spur des geschliffenen Wasserglases mit dem runden Boden sei mit 2.8.0.34 bezeichnet worden. Auch das Wohnzimmer, das nach dem sogenannten Salon liege, sei nach Spuren abgesucht worden. Im hinteren rechten Eck dieses Zimmers befinde sich eine Kommode. Die Griffe und die Schlösser der Kommode seien abgerieben worden. Der Abrieb der zweiten Schublade dieser Kommode sei mit 2.14.0.13 bezeichnet worden.
(2.)
Der im Verfahren „Hermann“ tätige Spurensicherungsbeamte KOK N. berichtet glaubhaft, er habe am 16.11.2005 von Beamten des Landeskriminalamtes Hermann-Asservate übergeben bekommen. Darunter habe sich ein Umschlag mit der Beschriftung „Deckel-E“ befunden. In einer offenen Tüte hätte sich neben anderen auch eine Sechskantschraube, bezeichnet mit „E-V“, befunden. Diese Schrauben seien in die Holzkiste aus dem Verfahren Herrmann eingedreht gewesen sei. Die Schrauben sei sichtlich „blank und sauber“ gewesen. Er habe (S. 173) weder Russ noch Magnabrush, was Anfang der 1980-iger Jahre zur daktyloskopischen Spurensicherung verwendet worden sei, an den Schrauben festgestellt. Auch in der Verpackungstüre seien keinerlei Rückstände von Russ/oder Magnabrush festzustellen gewesen. Er habe zunächst versucht, DNA mit dem sogenannten Waschverfahren zu sichern. Dafür habe er alle überbrachten Sechskantschrauben gemeinsam verwendet. Anschliessen habe er jede Schraube und damit auch die Schraube „E-V“ mit je einem Q-Tip noch im Gesamten, also Schraubenkopf und Gewinde, abgerieben. Für jeden Abrieb sei eine Spurnummer vergeben worden. Der Schraubenabrieb „E-V“ erhielt die Nummer J 73.03.3.
(3.)
Die humanbiologische Sachverständige PD Dr. A. führte überzeugend aus, dass die vom Glas aus dem Geschirrspüler Böhringer und die von der Kommode aus dem Wohnzimmer Böhringer sowie die von der Sechskantschraube von der Kiste Herrmann gesicherten DNA-Muster ohne vernünftigen Zweifel von einer einzigen Person stammten, die mit keiner der in beiden Verfahren, also Herrmann und Böhringer, untersuchten Vergleichspersonen übereinstimme. Die Polizeibeamten KHK’in B. bzw. KK F. führten glaubhaft aus, dass aus dem Verfahren Herrmann von über 250 Personen bzw. aus dem hiesigen Vergleichsspurenentnahmen von fast 300 Personen Vergleichsspuren vorlägen.
(ii.)
Die Kammer kann es aufgrund einer Gesamtschau der nachfolgend dargestellten Umstände als fern liegend ausschliessen, dass die DNA-Spur auf der Schraube im Zusammenhang mit dem Bau oder dem Vergraben der Kiste angebracht wurde. Die fragliche Schraube mit der Bezeichnung „E-V“ wurde im Jahr 1981 mit daktyloskopischem Spurensicherungsmittel eingepinselt und auch abgeformt. Sie wurde nach den Untersuchungen im Jahr 1981 nicht als Spurenträger im heutigen Sinne behandelt und wurde im Jahr 2005 gesäubert, dem mit der erneuten Spurensicherung beauftragten KOK N. übergeben. Die DNA Untersuchungen weiterer Schrauben der Kiste sowie deren Abformungen und Bohrlöcher verliefen negativ, so dass die DNA-Spur auf der Schraube „E-V“ die einzige DNA-Spur auf den Schrauben darstellt. Aus den dargestellten Umständen schliesst die Kammer, dass durch die Behandlung der Schrauben im Ermittlungsverfahren das „Überleben“ von eventuell zunächst vorhandenen DNA-Spuren auf den Schrauben als fern liegend ausgeschlossen werden kann. Daher kann die aktuell (S. 174) aufgefundene DNA-Spur auf der Schraube „E-V“ nicht im Zusammenhang mit dem Bau oder dem Vergraben der Kiste im Jahr 1981 auf die Schraube gesetzt worden sein, sondern erst nach Abschluss der kriminaltechnischen Untersuchungen im bayerischen Landeskriminalamt Anfang der 1980-iger Jahre. Wann genau die Spur gesetzt wurde, liess sich nicht feststellen. Dies ist für hiesigen Fall aber auch ohne Bedeutung.
(1.)
Der beim LKA als daktyloskopischer Spurensicherer und Auswerter tätige Kriminalbeamte B. führte in der Hauptverhandlung glaubhaft aus, die Holzkiste, in der Ursula Herrmann tot aufgefunden worden sei, sei kurz nach der Entdeckung zum LKA gebracht worden. Da es vor der Auffindung stark geregnet habe, sei die Kiste mit nassem Erdreich stark verschmutzt gewesen. Die Kiste sei daher zunächst gereinigt worden. Anschliessen seien u.a. alle Schrauben zur Sicherung von Werkezugspuren abgeformt worden. Nachdem das Drehmoment der Schrauben festgestellt worden sei, habe er die Schraubenköpfe im eingedrehten Zustand mit Spurensicherungsmittel zur Sichtbarmachung von Fingerabdrücken abgepinselt. An den Schraubenköpfen seien jedoch keine daktyloskopischen Spuren vorhanden gewesen. Anschliessend seien alle im Kistenkorpus befindlichen Schrauben entfernt und ihm zur daktyloskopischen Spurensicherung übergeben worden. Er habe sodann die Schrauben zunächst visuell nach Spuren abgesucht. Nachdem dies zu keinem Ergebnis geführt habe, habe er die Schrauben mit Spurensicherungsmittel überpinselt. Auch dies habe zu keiner Sicherung einer daktyloskopischen Spur geführt.
(2.)
Der ehemalige Sachverständige für Formspuren S. führte in der Hauptverhandlung glaubhaft und überzeugend aus, die mit den Ermittlungen im Fall Herrmann beauftragten Personen hätten Anfang der 1980-iger Jahre die Schrauben natürlich als Spurenträger, aber eben im damaligen Sinne, behandelt. Es habe damals nur die Faserspurenuntersuchung, die Formspurenuntersuchung und die daktyloskopische Untersuchung gegeben. An DNA-Spuren habe damals noch niemand gedacht. Die damalige Behandlung als „Spurenträger“ habe natürlich nicht auf die Besonderheiten der DNA-Übertragung Rücksicht genommen. Nach Durchführung der genannten Untersuchung, insbesondere der Abformung aller Schrauben mit Mikrosil, seien die Schrauben eingeölt und eingetütet worden. Die Asservate und damit auch die Schrauben habe sein damaliger Chef Herr H. zunächst in seinem Zimmer und dann in einem Schrank auf dem Gang des Sachgebiets gelagert. Zugang hätten nur sein Chef, er und die Mitarbeiter des Sachgebiets sowie die Soko gehabt. Die Schrauben seien in der Regel beim LKA verblieben. Lediglich (S. 175) die Schraube „E-I“ und die hier relevante Schraube „E-V“ seien einmal im Original an die Soko in Fürstenfeldbruch ausgehändigt worden. Vermutlich habe man dort ein Muster benötigt. Im August 1988 seien die Ermittlungen und auch die Asservate an die Soko Herrmann des BLKA übergeben worden. Die Angaben von Herrn S. zur Behandlung der Schrauben nach Durchführung der damals üblichen Untersuchungen wurden durch eine Reihe von Zeugen bestätigt. So berichtete der für Physik sachverständige Zeuge Dr. P, der auch schon 1981 beim LKA beschäftigt war, dass damals die Reihenfolge der an der Kiste und ihren Teilen durchzuführenden Untersuchungen im Sachverständigenkreis besprochen worden sei. Nach Durchführung dieser Untersuchungen seien die Asservate dann „frei“ gewesen, d.h. es seine keine Schutzmassnahmen mehr nötig gewesen, da keine Untersuchungen mehr folgen sollten. Der Zeuge O., ein damaliger Mitarbeiter des kriminaltechnischen Instituts des BLKA führte glaubhaft aus, nach Durchführung der Untersuchungen habe auch er Kontakt zu den Schrauben gehabt. Man habe die Schrauben anfassen können, weil ja nach Abschluss der Untersuchungen „nichts mehr passieren“ habe können. Auch der Zeuge KHK a.D. B. von der Abteilung für Daktyloskopie berichtete glaubhaft, man habe nach Abschluss der Untersuchungen alle Asservate in die Hand nehmen können. Der sachverständige Zeuge S. erklärt glaubhaft, er habe damals im Nebenzimmer von Herrn H. und Herrn S. gearbeitet. Man habe als Mitarbeiter des Sachgebiets Zugang zu den Asservaten gehabt.
(3.)
Der Spurensicherungsbeamte KOK N. berichtete glaubhaft, die Schraube sei ihm geputzt übergeben worden. Spuren der bei der daktyloskopischen Spurensuche damals verwendeten Mittel seien weder auf der Schraube „E-V“ noch in der Verpackungstüte der Schraube vorhanden gewesen (vgl. oben Teil E.9.m.i.2.).
(4.)
Die humanbiologische Sachverständige PD Dr. A. führte überzeugend aus, dass DNA-Spuren sehr empfindlich seien. Neben Feuchtigkeit würden auch mechanische Einwirkungen das Überleben der DNA als Spur verhindern. Auf die Untersuchungen im Fall Hermann bezogen führte sie überzeugend aus, dass insgesamt 17 Schrauben vom Deckel E – also dem Deckel, in dem sich die relevante Schraube befunden habe, auf DNA-Spuren untersucht worden seien. Lediglich an der Schraube „E-V“ sei eine DNA Spur feststellbar gewesen (Spur J. 73.03.3). Auf allen anderen 16 Schrauben sei keine DNA feststellbar gewesen. Weiter seien 33 Abformungen von Schrauben, die aus (S. 176) dem Deckel E stammten, und 28. Holzbohrungen mit jeweiliger Abformung untersucht worden. Sowohl die Untersuchungen der Abformungen als auch die Untersuchungen der Bohrungen seien bezüglich DNA negativ verlaufen. Sogar in der Abformung der Schraube „E.-V“ sei die DNA-Untersuchung negativ verlaufen.

...

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26.11.2020 um 17:17
@JosephConrad
Danke für die recherchierten Textstellen.

Hier ging es nochmals um die Argumentation der Verteidigung die im aktellen Fernsehbeitrag wiederholt ausgebreitet wurde. Eine (selbst-) kritische Reflektion sollte auch dort die Möglichkeit ergeben das sich räumlich und zeitlich entfernte Spuren so ergeben haben könnten. Hier zeigt sich das ein Teil der Dokumentation von Litigation-PR getragen wird.


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26.11.2020 um 17:41
Zitat von laikaaaaalaikaaaaa schrieb:Ich habe ehrlich gesagt das Gefühl, dass das Hauptargument, auch der Anwälte, mittlerweile ist, dass einfach die Beweislage nicht ausgereicht hat. Und nicht, dass er es nicht war.
Das war recht deutlich.
Zitat von laikaaaaalaikaaaaa schrieb:Selbst wenn es eine Verunreinigung ist, stellt sich halt dennoch die Frage — von wem ist die Spur und wie ist sie entstanden?
Wer ist nicht so interessant, weil beide Spuren nicht tatrelevant sind. Aber beide Spuren mit polizeilichen Ermittlungen zu tun haben. Ich denke an die NSU-Spur im Fall Peggy.
Zitat von annichenannichen schrieb:Aber: Wenn man so leicht DNA-Spuren einschleppen kann, wäre dann nicht die ganze Wohnung voller Spuren von Hunderten von Menschen?
Sicher. Nur werden DNA-Spuren dort genommen, wo irgend ein Tatzusammenhang vorliegen könnte. Und dann wird mit den Datenbanken verglichen. Und da gab es dann nur einen Treffer: Nämlich den mit dem Fall Herrmann.
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Alleine schon weil diese DNA-Spur im Hermann-Fall einzig und alleine an einer einzigen Schraube gefunden wurde und daher ziemlich sicher auch in diesem Fall nicht tatrelevant war.
Genau. Das muss ein Fehler sein. Denn das ist viel wahrscheinlicher, wie dass ein Beteiligter im Falle Herrmann in der Wohnung war.
Zitat von RüdigerRüdiger schrieb:Hier zeigt sich das ein Teil der Dokumentation von Litigation-PR getragen wird.
Sehe ich nicht so, weil der Berichterstatter dabei skeptisch bleibt. Und deutlich wird: Kann sein, kann aber auch nicht sein, ist wohl letztlich ohne Bedeutung.


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27.11.2020 um 00:46
Zitat von curtcurt schrieb:Die DNA kann CB oder auch jeder andere selbst mit reingeschleppt haben. Vielleicht war derjenige (Fall Hermann) im Parkhaus sogar tanken und Frau Böhringer hat sich für den Abend noch etwas Geld aus der Kasse geholt und dort ist dann über die Geldscheine die DNA rangekommen. Anschließend war sie vielleicht an der Kommode und hat ein Weinglas weggeräumt. Der Unbekannte kann, muss aber nie in der Wohnung gewesen sein.
Das glaube ich nicht, denn dann wäre an dem Glas in der Spülmaschine ja noch die DNA der Person gewesen, die dann tatsächlich daraus getrunken hat (also z.B. die von CB). Und da war ja außer dieser DNA sonst nichts, oder?
Zitat von monstramonstra schrieb:Wer ist nicht so interessant, weil beide Spuren nicht tatrelevant sind. Aber beide Spuren mit polizeilichen Ermittlungen zu tun haben. Ich denke an die NSU-Spur im Fall Peggy.
Es ist schon insofern interessant, dass man dann wenigstens einen Tatbezug ausschließen könnte. Die wahrscheinlichste Variante ist, dass keiner vorliegt, aber bevor man weiß, woher diese DNA kommt, kann man es nicht zu 100% ausschließen. Beim Fall Peggy wusste man ja zumindest, woher die DNA kommt und wie die Verunreinigung stattgefunden hat. Hier gibt es unzählige mehr oder weniger wahrscheinliche Varianten, auch wenn, wie gesagt, irgendeine Art der Verunreinigung oder so wohl am wahrscheinlichsten ist.
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Das wurde doch schon diskutiert?
Es wurde alles schon doppelt und dreifach diskutiert. Im Grunde könnte man hier auch zumachen. Sofern nicht noch was Neues rauskommt, dreht man sich nach 1000+ Seiten irgendwann zwangsläufig im Kreis.


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Mordfall Charlotte Böhringer

27.11.2020 um 08:44
Zitat von laikaaaaalaikaaaaa schrieb:Die wahrscheinlichste Variante ist, dass keiner vorliegt, aber bevor man weiß, woher diese DNA kommt, kann man es nicht zu 100% ausschließen.
Nein, man kann es nicht zu 100% ausschließen, aber darum geht es doch auch gar nicht?

Toth wurde aufgrund zahlreicher Indizien verurteilt, warum hätte man sich da über Gebühr mit einer DNA-Spur beschäftigen sollen, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit keinen Tatbezug hat?

100% sind generell selten zu kriegen. Gerade bei Indizienprozessen werden immer Fragen offen bleiben, wenn der Täter nicht gerade geständig ist und den Tatablauf en Detail schildert. Isso.


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29.11.2020 um 16:30
@Cassandra71

Mir ging es nicht speziell um den Prozess. Ich meinte nur, dass es an sich interessant wäre zu wissen, wo diese DNA-Spur herkommt.


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29.11.2020 um 16:43
wurde mit BT jemals ein IQ-Test durchgeführt? Warum versucht sein Anwalt Indizien wie z.B. die Geldscheine oder das fehlende Alibi damit zu entkräften, dass BT, wenn er den Mord verübt hätte, nicht solche Fehler gemacht hätte. Dabei gibt es in seinem vorherigen Leben keine Hinweise darauf, dass er besonders intelligent ist.


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Mordfall Charlotte Böhringer

29.11.2020 um 17:18
Doch, es wurde mehrmals thematisiert, dass er in der Schule mit besonders guten Leistungen aufgefallen ist. Steht mMn auch im Urteil.

Das Studium hat nur nicht seiner Neigung entsprochen.
Ich glaube, er hat sich hier aber für deutlich klüger als den Rest gehalten.


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