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Mordfall Charlotte Böhringer

28.473 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

30.12.2021 um 12:46
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Oder störst du dich nur an der Tatsache, dass man mit mehreren Leuten in die Wohnung gegangen ist?
jup, hatte ich ja auch ein paar Sätze später so gesagt im selben Beitrag:)
Siehe hier:
Zitat von MisterEkoMisterEko schrieb:Wenn schon, dann gehe ich da als Neffe MT alleine ganz diskret mal rein und schaue nach dem Rechten. Oder von mir aus halt die beiden Neffen (da Familie) halt zusammen.
Aber BT geht da mit dem Mitarbeiter in die Privatwohnung der Tante???
Zitat von curtcurt schrieb:Wenn sich BT an das Parkhausverbot gehalten hätte, wäre das Urteil garantiert anders ausgefallen.
Vielleicht, vielleicht aber auch nicht.
Hätte er seine Tante nicht ermordet, dann hätte es gar kein Urteil geben müssen.
Zitat von SwaggerSwagger schrieb:Was mir auch aufgefallen ist: BT will in der Zeugenvernehmung das Testament von CB noch nie gesehen haben, behauptet er, geht sogar so weit zu sagen, dass bestimmt nur die Eltern von CB berücksichtig werden. Seine Spuren sind aber am Testament. So lügt nur jemand, der sein Motiv verschleiern möchte, und dann auch noch so dummdreist.
"dummdreist" trifft es schon sehr gut.
Er war halt bis zu diesem Punkt immer noch der Meinung, dass er schlauer als alle anderen ist.
Ich hätte zu gerne sein Gesicht gesehen als zum ersten Mal im Zuge der U-Haft eine Stahltür hinter ihm abgeschlossen wurde.
Da war die Überheblichkeit vielleicht dann ganz schnell weg.

Aber unser Bence hat ja sogar die Dreistigkeit, obwohl er nachweislich selbst Witting wieder weggeschickt hat, als dieser ihm "zur Hilfe geeilt" ist, im Nachgang zu behaupten er wäre von der Polizei unter Druck gesetzt worden.

Unfassbar der Typ.

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Mordfall Charlotte Böhringer

30.12.2021 um 13:21
Zitat von PhilippePhilippe schrieb:dass zwischen der Festnahme und seinen Aussagen nicht viel Zeit liegt. Eigentlich müsste er noch alles frisch in Erinnerung gehabt haben. Das ist ziemlich wirr, was er da in seinen Vernehmungen erzählt hat
Auch wieder so ein Kuriosum.
Wir sprechen ja im Grunde von ca. 2 Tagen.
Da weiß man doch noch, was man genau gemacht hat und wo man war.
Ich könnte genau erzählen, was ich vorgestern so getrieben habe.
BT erzählt ja noch heute in Interviews, was damals abgelaufen ist, das ist mittlerweile 15 Jahre her. Da tut er ja auch so, als könnte er sich noch erinnern.
BT ist der Mörder.
Also konnte er natürlich nicht sagen "So am Montag habe ich meiner Verlobten vorgespielt, ich wäre krank, habe aber schon alles für die Tat vorbereitet etc."
Also musste er sich irgendeine Story ausdenken bei der er möglichst wenig "Angriffsfläche" bietet und das ist keine leichte Aufgabe.
Zitat von PhilippePhilippe schrieb:Zusammenfassend (ich hoffe, ich habe jetzt alles richtig im Kopf): BT hat erst erklärt, er sei gegen 9.00 Uhr in die Parkgarage gekommen. Er habe den Geschäftsführer, der an dem Tag vertreten müssen. Dort erklärte ihm schon ein Mitarbeiter, dass seine Tante sich nicht gemeldet habe, das sei für ihn aber kein Alarmzeichen gewesen.
Er hat zudem noch erklärt, er wisse nicht mehr genau, ob er mit dem Auto oder Fahrrad angekommen sei. Später korrigierte er dann, er sei mit dem Fahrrad gekommen und habe das Fahrrad mit dem Hochdruckreiniger gereinigt. Er sei dann gegen 11.45 Uhr wieder zurückgekommen.
Er sei dann wieder gegen 16.00 Uhr nach Hause gefahren, weil er etwas vergessen habe, was das sei, wisse er aber nicht mehr (Zigaretten, Portemonnaie etc). Dann habe die Augsburgfahrt stattgefunden.
Sorry, aber für mich persönlich liegt hier einfach ein Problem in der "Timeline" vor.
Sagen wir mal BT war von 11:45 Uhr bis 16:00 Uhr in der Parkgarage, wie du schreibst.
Dann war er bisschen über 4 Stunden vor Ort.
Warum hat man es denn innerhalb dieser 4 Stunden, wenn man ja ohnehin vor Ort ist, nicht für nötig gehalten gemeinsam (MT + BT) nach Tantchen zu schauen bzw. sich den Schlüssel zu besorgen oder, wenn einem wirklich die Angst umtreibt, direkt die Polizei zu rufen, wenn der Schlüssel nicht schnell genug "ran kommt"?
Man lässt BT also gegen 16 Uhr heim fahren, nur um dann gegen 18 Uhr zu merken das man BT trotzdem "BRAUCHT"????
NO WAY!!!

Du bringst aber etwas durcheinander, die Augsburgfahrt war meines Wissens nach am Vormittag des Auffindettages.
Hier hat BT dann gemerkt, dass er ja eigentlich arbeiten muss und ist danach gegen Mittag in der Parkgarage erschienen.
Aber ab hier geht bei mir das Fragezeichen an.
Wie lange war er denn nun genau in der Parkgarage arbeiten am Auffindetag?
Und warum konnte man, wie ich bereits oben gesagt habe, nicht direkt nach der Tante schauen?
Warum BT das nicht konnte/wollte verstehe ich aus nachvollziehbaren Gründen gerade noch halbwegs.
Aber was war mit MT und/oder den anderen Mitarbeitern eigentlich los? Laut eigenen Aussagen hatte MT sich ja bereits Sorgen gemacht.
Ich sage es nochmal explizit. Dies ist keine Unterstellung gegenüber irgendjemandem außer BT!!!!!
MT hatte ja auch die "Spätschicht" (von wann bis wann ging die eigentlich?)
Ich schätze das die beiden zumindest Überschneidungen in Ihrer Schichtzeit hatten und sich begegnet sind während der Arbeit.
Oder beginnt die Spätschicht erst am Abend? Weiß das jemand hier??

Die ganze Story ist nicht rund.
Der Schlüssel für die Privatwohnung war also im Büro.
BT und MT hatten aber wiederum keinen Schlüssel für das Büro.
BT wurde ja der Schlüssel abgenommen.
Aber warum hatte MT keinen Schlüssel für das Büro?
Hatte er ursprünglich einen und dieser wurde ihm (aus uns unbekannten Gründen) ebenfalls abgenommen?
Oder hat er nie einen Schlüssel besessen?
Beide waren ja eigentlich nur Aushilfskräfte, wobei natürlich BT "Ambitionen" bzw. "Wünsche" und "Träume" auf "Mehr" hatte.
Aber vom "Status" waren sie im Prinzip auf der gleichen Stufe "beruflich".
Warum hatte also MT nicht auch einen Schlüssel?
Gerade für den Notfall will man doch dann, dass der Schlüssel für ein Familienmitglied leicht zugänglich ist.
Wenn (gemäß den Gedanken von @Cassandra71 ) nun CB tatsächlich in einer akuten Notlage gewesen wäre, dann verplempert man da ewig viel Zeit, wenn man erst auf den Mitarbeiter warten muss, der den Schlüssel hat.

Ich checks einfach nicht.
Sorry.


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30.12.2021 um 17:29
Zitat von MisterEkoMisterEko schrieb:Ich checks einfach nicht.
Ich tatsächlich auch nicht. Aber das liegt an BTs abweichenden Angaben. Das wird im Urteil auch angemerkt, dass er seine Aussagen immer wieder korrigiert hat.

Genau, er war morgens da und hat sein (bzw. das geliehene) Fahrrad gereinigt mit dem Hochdruckreiniger - hier muss ihm schon mitgeteilt worden sein durch die anwesenden Mitarbeiter, dass sich ungewöhnlicherweise seine Tante nicht gemeldet habe. Dann muss er nach Augsburg gefahren sein und dann nachmittags wieder angekommen sein und dort war dann MT wegen seiner Schicht schon dort und hat sich massiv Sorgen gemacht. Seine Aussagen differieren aber - so ganz nachvollziehen kann ich das auch nicht. Ich muss nochmal das Urteil komplett lesen und mitschreiben.

Mit den Schlüsseln für die Privatwohnung habe ich es so verstanden: es gab zwei Schlüssel für die Privatwohnung. Einen hatte logischerweise CB und ein zweiter hang im Geschäftsführerbüro. Dieses Geschäftsführerbüro war aber mit einem separaten Schlüssel versehen, den wohl nur CB, der Geschäftsführer und BT hatten. BT sagt, CB habe ihm den Schlüssel aber abgenommen. Ergo hatte nur der Geschäftsführer "offiziell" einen Schlüssel. BT muss aber dennoch einen gehabt haben, denn aus Seite 30 des Urteiles wird aufgeführt, er habe zur Vernehmung - wie von der Polizei angefordert - über einen gesamten Schlüsselsatz für die Parkanlage verfügt. Darauf angesprochen erklärte er dann, er habe das vergessen, dass er einen Schlüssel habe, weil CB die Schlösser so oft habe austauschen lassen. Zur Glaubwürdigkeit der Aussage muss man wohl nichts kommentieren.

Vermutlich wusste er die ganze Zeit, dass er einen Schlüssel hatte. Und wenn er seit morgens wusste, dass die Tante sich seltsamerweise nicht meldete, wäre es doch nur sinnig gewesen, sich morgens zu kümmern und den Geschäftsführer herzuzitieren. Stattdessen wiegelte BT ab, fuhr nach Augsburg und zwischendurch nochmal nach Hause.

Das wiederum passt nicht zu seiner Angabe, er habe den Geschäftsführer an dem Tag vertreten sollen. Erstens: wie ohne Schlüssel? Dann: warum fährt er dann nach Augsburg und nach Hause und hin und her, wenn er doch arbeiten soll? Und überhaupt: er hatte doch angeblich ein Hausverbot? Warum dann also diese Vertretungsregel?

Es ist alles vollkommen konfus. Aber die Timeline versuche ich mal aufzuschreiben.


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30.12.2021 um 18:01
Zitat von PhilippePhilippe schrieb:Ergo hatte nur der Geschäftsführer "offiziell" einen Schlüssel. BT muss aber dennoch einen gehabt haben, denn aus Seite 30 des Urteiles wird aufgeführt, er habe zur Vernehmung - wie von der Polizei angefordert - über einen gesamten Schlüsselsatz für die Parkanlage verfügt
Gut, da ist natürlich jetzt die Frage, ob die Privatwohnung von Frau Böhringer auch als "Parkanlage" gilt.
Schwierig einzuschätzen, was mit dieser Wortwahl gemeint ist.
Ich sehe es aber vom Bauchgefühl her so wie du.
"Parkanlage" heißt für mich "ALLE RÄUMLICHKEITEN INKL. PRIVATWOHNUNG BÖHRINGER"
Aber ob wir hier richtig liegen, weiß ich leider nicht.
Zitat von PhilippePhilippe schrieb:Vermutlich wusste er die ganze Zeit, dass er einen Schlüssel hatte. Und wenn er seit morgens wusste, dass die Tante sich seltsamerweise nicht meldete, wäre es doch nur sinnig gewesen, sich morgens zu kümmern und den Geschäftsführer herzuzitieren. Stattdessen wiegelte BT ab, fuhr nach Augsburg und zwischendurch nochmal nach Hause.
Punkt A) gut, vielleicht haben die sich einfach noch nicht direkt Morgens so massiv Sorgen gemacht das man direkt ungefragt in die Wohnung geht. Wobei das dann aber nicht die panische Reaktion am Nachmittag bzw. Abend erklärt in meinen Augen.

Punkt B) nehmen wir an BT hatte tatsächlich den Schlüssel für die Privatwohnung von CB. Daraus ergeben sich direkt ganz neue "Probleme" für BT.

-B.1) warum hat man dann überhaupt den Geschäftsführer antanzen lassen? für mich wirkt das so, als wollte man unbedingt diesen unabhängigen Zeugen dabei haben, der dann bezeugt, dass BT die Leiche angegrapscht hat.

-B.2) Damit hätten wir eine Alternative zur Theorie des "Auflauerns". Vielleicht hat sich BT mit Hilfe seines Schlüssels Zutritt zur Wohnung verschafft und hat CB dabei zufällig bereits im Flur angetroffen. Das Ergebnis kennen wir.

-B.3) BT kann sich mit dem Schlüssel Zutritt zum Eingangsbereich der Wohnung verschafft haben und dort INNERHALB der Wohnung auf CB gelauert haben. Von außen sieht man ihn dann nicht. Wenn man sich die Bilder des Flures anschaut, dann sieht man, dass dieser schon etwas "verwinkelt" ist. Spricht, wenn Frau Böhringer von oben die Treppe runterkommt, kann sich BT hinter der "Kante" der Wand verstecken und dann blitzschnell zuschlagen.
Draußen vor der Tür bekommt das niemand mit.
Siehe Bild unten.
Quelle: https://www.merkur.de/lokales/muenchen/ludwigsvorstadt-isarvorstadt-ort43328/parkhaus-millionaerin-boehringer-erster-blick-mordwohnung-mm-5766736.html


bhringer flur


-B.4) vielleicht stimmt ja die Story bezüglich des Muttertagbesuchs.
Vielleicht hat BT sich am Muttertag (der ja ein Sonntag war) irgendwann bereits mit seinem Schlüssel Zutritt verschafft und das Testament bereits vorab geprüft. Dies würde die DNA von BT am Testament erklären und warum er kein Blut übertragen hat. Die Tat lag ja noch in der Zukunft.
Da CB das Testament wohl kaum an einem Sonntag noch ändern lässt, konnte er sich also relativ sicher sein, dass wenn er am Montagabend zuschlägt, das Testament höchstwahrscheinlich immer noch in der Version vorliegt, die er am Sonntag (oder irgendwann mal vorher) ausgekundschaftet hat.
Zitat von PhilippePhilippe schrieb:Das wiederum passt nicht zu seiner Angabe, er habe den Geschäftsführer an dem Tag vertreten sollen. Erstens: wie ohne Schlüssel? Dann: warum fährt er dann nach Augsburg und nach Hause und hin und her, wenn er doch arbeiten soll? Und überhaupt: er hatte doch angeblich ein Hausverbot? Warum dann also diese Vertretungsregel?
Sehr guter Punkt.
Hätte man überhaupt den Geschäftsführer adäquat vertreten können, wenn man keinen Schlüssel für das Büro hat?
Alles mehr als dubios in meinen Augen.


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Mordfall Charlotte Böhringer

30.12.2021 um 22:29
Auch noch so ein Gedanke der mich umtreibt.

Im Urteil steht ja, dass der Geschäftsführer Posten mit einem Verdienst von 3500€ entlohnt worden ist.
Weiß jemand, ob es sich hierbei um Netto oder Bruttoangaben hält?
Ich kenne Gehaltsangaben nur bezüglich des Bruttolohns.

3500€ Brutto?
Bitte versteht mich nicht falsch, das ist auf jeden Fall mehr als sein Lohn als Aushilfskraft.
Aber von 3500€ Verdienst im Monat kommt man in München doch auch nicht wirklich weit.
Da wäre er wohl erstmal bestenfalls gleichauf gewesen mit seiner Verlobten finanziell.

Laut Google liegt das Anfangsgehalt eines Juristen in München bei ca. 76303 Euro im Jahr.
Also wäre er, rein von den Verdienstmöglichkeiten, mit einem erfolgreichen Jurastudium natürlich hierbei wesentlich besser gefahren.
Außerdem hätte das erfolgreiche Jurastudium ja auch seine Aussichten auf den Erhalt des Erbes erhöht.

Keine Ahnung. Auch alles irgendwie seltsam.
Was ich damit sagen will.
Selbst wenn die Tante ihm den heiß ersehnten Posten als Geschäftsführer gegeben hätte, dann wäre er langfristig immer noch nicht wirklich "safe".
Wenn dann aus irgendwelchen Gründen dennoch das Erbe nicht "kommt" dann schauts weiterhin sehr düster aus für unseren Bence.
Es blieb im Grunde für ihn nur ein Weg "Die Tante muss weg"

Aktuell hat ihm zum Zeitpunkt der Tat ja nichts dazu befähigt der Geschäftsführer sein zu können. Außer dass er der Neffe der Chefin war.
Ich gehe mal stark davon aus, dass die beiden anderen Geschäftsführer zumindest eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung und/oder Qualifikationen wie einen Fachwirt oder sogar ein abgeschlossenes BWL Studium mitbrachten.
Einer der beiden Geschäftsführer war ja bereits Jahrzehnte im Parkhaus tätig und wurde dann ja im Prinzip von Oskar Böhringer eingestellt. Kann mir nicht vorstellen, dass dieser einer „ungelernten“ Person so einen Posten gegeben hätte.
Auch nicht seinen beiden Neffen!!
Das wäre ja auch irgendwie ein absoluter Irrsinn.


Bence muss doch klar gewesen sein, dass diese ganze Geschäftsführer Nummer mehr oder weniger nur ein gigantisches Luftschloss war.
Darauf sein ganzes "Sein" auszurichten halte ich schon für äußerst fatal.


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31.12.2021 um 00:01
Zitat von PhilippePhilippe schrieb:Mit den Schlüsseln für die Privatwohnung habe ich es so verstanden: es gab zwei Schlüssel für die Privatwohnung. Einen hatte logischerweise CB und ein zweiter hang im Geschäftsführerbüro. Dieses Geschäftsführerbüro war aber mit einem separaten Schlüssel versehen, den wohl nur CB, der Geschäftsführer und BT hatten. BT sagt, CB habe ihm den Schlüssel aber abgenommen. Ergo hatte nur der Geschäftsführer "offiziell" einen Schlüssel. BT muss aber dennoch einen gehabt haben, denn aus Seite 30 des Urteiles wird aufgeführt, er habe zur Vernehmung - wie von der Polizei angefordert - über einen gesamten Schlüsselsatz für die Parkanlage verfügt. Darauf angesprochen erklärte er dann, er habe das vergessen, dass er einen Schlüssel habe, weil CB die Schlösser so oft habe austauschen lassen. Zur Glaubwürdigkeit der Aussage muss man wohl nichts kommentieren.

Vermutlich wusste er die ganze Zeit, dass er einen Schlüssel hatte. Und wenn er seit morgens wusste, dass die Tante sich seltsamerweise nicht meldete, wäre es doch nur sinnig gewesen, sich morgens zu kümmern und den Geschäftsführer herzuzitieren. Stattdessen wiegelte BT ab, fuhr nach Augsburg und zwischendurch nochmal nach Hause.

Das wiederum passt nicht zu seiner Angabe, er habe den Geschäftsführer an dem Tag vertreten sollen. Erstens: wie ohne Schlüssel? Dann: warum fährt er dann nach Augsburg und nach Hause und hin und her, wenn er doch arbeiten soll? Und überhaupt: er hatte doch angeblich ein Hausverbot? Warum dann also diese Vertretungsregel?

Es ist alles vollkommen konfus. Aber die Timeline versuche ich mal aufzuschreiben.
Bei Schlüsseln in Zusammenhang mit Morden muss ich immer sofort an Schemmer denken!! :D


Also wenn BT einen Schlüssel zum Geschäftsführerbüro mit dem dort hinterlegten Wohungsschlüssel hatte obwohl er dies bestritt, könnte dem Schlüssel dann nicht sogar eine gewisse Tatrelevanz zukommen?

Wer sagt denn, dass BT vor der Wohnungstüre CB aufgelauert hat? Hat er sich vielleicht selbst Zutritt zur Wohnung verschafft?

Herr Petermann will festgestellt haben, dass Frau B auf dem Weg zur Wohnungstüre von hinten die ersten Schläge erhalten hat. U. a. daraus wird geschlossen, dass das Urteil bzgl. der Täterschaft BTs falsch ist, weil darin ein Angriff von der Wohnungstüre ausgehend beschrieben wird, und nicht aus Richtung Wohungstreppenhaus.

Das ist aus meiner Sicht aber ein unzulässiger Schluss. Das Urteil ist allenfalls bzgl. dem genauen Tatablauf ungenau. Dieses Poblem hat man aber bei Indizienprozessen generell, Babenausen, Mundo, Schemmer, solange die Täter schweigen bzw. auf ihre Unschuld bestehen werden einzelne Tatdetails immer im Dunklen bleiben.

Das Urteil gibt hier nur einen möglichen Tatablauf wieder. Inwieweit das formal-juristisch problematisch ist vermag ich nicht zu beurteilen, aber materiell schließt es BT immer noch nicht aus.


Die Sache hat natürlich einen Haken: Unbemerkt ins Parkhaus zu kommen ist schon ein strittiger Punkt, aber unbemerkt den Wohnungsschlüssel aus dem Geschäftsführerbüro holen um dann unbemerkt in die Wohnung zu kommen, und dann das ganze wieder unbemerkt retour??? Muss wohl letztlich ausgeschossen werden.


Aber immerhin wirkt es so, als wolle BT zunächst nicht zugeben einen Schlüssel für das Geschäftsführerbüro gehabt zu haben um zu verschleiern, dass er den Auffindezeitpunkt der toten CB hinaus zögern wollte bzw. bei deren Auffindung nicht zugegen sein wollte. Er hat sich ja regelrecht davor gedrückt bis MT schießlich sogar ungehalten wurde (s. o. Beitrag von MisterEko (Seite 1.210) ).


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31.12.2021 um 00:48
P.S.:
Zitat von Cpt.GermanicaCpt.Germanica schrieb:Die Sache hat natürlich einen Haken: Unbemerkt ins Parkhaus zu kommen ist schon ein strittiger Punkt, aber unbemerkt den Wohnungsschlüssel aus dem Geschäftsführerbüro holen um dann unbemerkt in die Wohnung zu kommen, und dann das ganze wieder unbemerkt retour??? Muss wohl letztlich ausgeschossen werden.
Man könnte den Gedanken freilich noch weiter spinnen: Hatte BT einen Wohnungsschlüssel für das Penthouse von CB, den er sich wann und wie auch immer beschafft hat? Also nicht zwangsläufig das Exemplar im Geschäftsführerbüro.

Das könnte erklären wie BT in der Wohnung CB von hinten angreifen konnte, während diese - laut Ergebnis von Axel Petermann - die Treppe hinunter Richtung Wohnungstüre ging.

Wenn er sich also selbst Zutritt zur Wohnung verschafft hat und meinetwegen nach oben ging um sie zu suchen, bereits mit dem Mordinstrument bewaffnet, während sie seine Absicht erkannte: Evtl.ist sie dann Richtung Wohnungstür geflüchtet und er hinterher, auf sie einschlagend.

Sie könnte ihn vorher aber auch aus freien Stücken in die Wohnung gelassen haben. Vielleicht kam er unter einem Vorwand und hat seine wahren Absichten zunächst noch verschleiert. Vielleicht hat sie ihn schlussendlich nichts ahnend zur Wohnungstür geleitet und ist dabei voraus gegangen, als er die ersten Schläge setzte.


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31.12.2021 um 01:48
Zitat von Cpt.GermanicaCpt.Germanica schrieb:Hatte BT einen Wohnungsschlüssel für das Penthouse von CB, den er sich wann und wie auch immer beschafft hat? Also nicht zwangsläufig das Exemplar im Geschäftsführerbüro.
Man müsste wissen, was das für Schlüssel waren: Solche, die man bei jedem Schlüsseldienst schnell nachmachen lassen kann oder Schlüssel, die nur bei Vorlage einer Sicherungskarte kopiert bzw. von der Herstellerfirma geliefert werden.

Im ersten Fall wäre das einfach einen Schlüssel zu beschaffen von dem niemand etwas weiß, aber ich würde mal vermuten, dass die wohlhabende (und misstrauische?) Tante eher auf Sicherheit Wert gelegt hat. Dann hätte BT sich auch die Sicherheitskarte "ausleihen" müssen, was aber, je nachdem wo sie aufbewahrt wurde (Geschäftsführerbüro?), ja nun auch nicht unmöglich gewesen wäre.

In beiden Fällen müsste er jedenfalls den Schlüssel aus dem Geschäftsführerbüro mal kurzfristig an sich genommen und ihn kopiert/nachbestellt haben.


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31.12.2021 um 08:21
Zitat von brigittschebrigittsche schrieb:In beiden Fällen müsste er jedenfalls den Schlüssel aus dem Geschäftsführerbüro mal kurzfristig an sich genommen und ihn kopiert/nachbestellt haben.
Nicht unbedingt.

BT war ja mal im Besitz des Schlüssels für das Büro, dieser wurde ihm ja dann von CB abgenommen.
Aber vorher war der Schlüssel im Büro für ihn ja frei zugänglich.

-BT könnte den Schlüssel hier einfach mal heimlich nachmachen haben lassen.

-oder falls dies nicht möglich ist, weil man, wie du schreibst eine Sicherungskarte oder so braucht, kann man das mit genug Fantasie und/oder krimineller Energie auch problemlos "lösen", z.B. so:

BT nimmt den echten Schlüssel an sich.
Nun behauptet er aber gegenüber CB, dass er schusselig wie er ist, wohl den Schlüssel für die Privatwohnung verlorenen hat.
Da der Schlüssel nicht beschriftet ist, muss nicht gleich zwingend das ganze Schloss gewechselt werden, da ja erstmal kein Außenstehender, der vielleicht diesen Schlüssel findet weiß, dass dieser Schlüssel zur Wohnung von CB gehört.
Nun lässt er ganz offiziell mit der Erlaubnis von CB den Schlüssel nachmachen und deponiert den neuen Schlüssel wieder im Büro.
Er ist nun selbst heimlich im Besitz eines Schlüssels, von dem niemand etwas weiß.

Vielleicht war BT auch gar nicht "heimlich" im Besitz eines Schlüssels für die Privatwohnung, sondern sogar ganz offiziell.
-CB kann darüber keine Auskunft mehr geben.
-BT wird darüber keine Auskunft geben, weil es ihn belastet.
-Die Familie sagt dazu lieber nichts aus nachvollziehbaren Gründen (ACHTUNG ACHTUNG; DIES IST KEINE UNTERSTELLUNG)
-Die anderen Mitarbeiter in der Parkgarage wussten das vielleicht noch nicht mal.


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31.12.2021 um 14:33
Zitat von MisterEkoMisterEko schrieb:BT nimmt den echten Schlüssel an sich.
Nun behauptet er aber gegenüber CB, dass er schusselig wie er ist, wohl den Schlüssel für die Privatwohnung verlorenen hat.
Da der Schlüssel nicht beschriftet ist, muss nicht gleich zwingend das ganze Schloss gewechselt werden, da ja erstmal kein Außenstehender, der vielleicht diesen Schlüssel findet weiß, dass dieser Schlüssel zur Wohnung von CB gehört.
Nun lässt er ganz offiziell mit der Erlaubnis von CB den Schlüssel nachmachen und deponiert den neuen Schlüssel wieder im Büro.
Er ist nun selbst heimlich im Besitz eines Schlüssels, von dem niemand etwas weiß.
Das wäre natürlich möglich, allerdings besteht dann die Gefahr, dass von dieser offiziellen Aktion, eben weil sie offiziell ist, auch andere Mitarbeiter etwas erfahren. Also z. B. dass allgemein nach der Sicherungskarte gesucht wird ("Hat jemand die blöde Karte gesehen, die brauchen wir, sonst können wir den Schlüssel nicht nachbestellen, verdammt, wo haben wir die nur hingetan... !") oder das jemand die Rechnung von der Sicherheitsfirma sieht.

Aber das ist alles natürlich nur Spekulation, jedenfalls wäre es grundsätzlich möglich gewesen, dass er sich einen eigenen Schlüssel zu der Wohnung besorgt. Wir wissen aber nichts darüber...


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31.12.2021 um 15:07
Zitat von brigittschebrigittsche schrieb:In beiden Fällen müsste er jedenfalls den Schlüssel aus dem Geschäftsführerbüro mal kurzfristig an sich genommen und ihn kopiert/nachbestellt haben.
Zitat von MisterEkoMisterEko schrieb:Nicht unbedingt.

BT war ja mal im Besitz des Schlüssels für das Büro, dieser wurde ihm ja dann von CB abgenommen.
Aber vorher war der Schlüssel im Büro für ihn ja frei zugänglich.

-BT könnte den Schlüssel hier einfach mal heimlich nachmachen haben lassen.
Ich erkenne an dieser Stelle keinen Unterschied in Eurer Sichtweise.
Zitat von brigittschebrigittsche schrieb:Das wäre natürlich möglich, allerdings besteht dann die Gefahr, dass von dieser offiziellen Aktion, eben weil sie offiziell ist, auch andere Mitarbeiter etwas erfahren. Also z. B. dass allgemein nach der Sicherungskarte gesucht wird ("Hat jemand die blöde Karte gesehen, die brauchen wir, sonst können wir den Schlüssel nicht nachbestellen, verdammt, wo haben wir die nur hingetan... !") oder das jemand die Rechnung von der Sicherheitsfirma sieht.
Gut begründet.

Ich frage mich zudem, ob eine CB mit ihren ganzen Antiquitäten und sonstigen möglichen Wertsachen in der Wohnung nicht einfach das Schloss getaucht hätte. Ich glaube an den Geiz vieler "reicher" Leute, könnte mir das sogar bei CB vorstellen, aber abgesehen davon, dass ich sie nicht kannte, kennt Geiz auch seine Grenzen! ;)
Zitat von brigittschebrigittsche schrieb:Aber das ist alles natürlich nur Spekulation, jedenfalls wäre es grundsätzlich möglich gewesen, dass er sich einen eigenen Schlüssel zu der Wohnung besorgt. Wir wissen aber nichts darüber...
Ja, wilde Spekulation, die von mir ausging, aber die Frage wie BT nun eigentlich in die Wohnung kam ist ja von goßer Relevanz, das Thema Schlüssel scheint mir daher des Anreissens mehr als wert.

Wenn der Angriff auf CB aber wie von Axel Petermann festgestellt tatsächlich von hinten aus Richtung Wohnungstreppenhaus kam, dann vermute ich eher, dass CB den Neffen BT arglos in die Wohnung gelassen hat, weil dieser CB unter einem Vorwand sprechen wollte (in Wahrheit aber um sie zu töten).

Evtl. lief auch eine Aussprache schief, aber die Mordoption muss er für diesen Fall im Hinterkopf gehabt haben, dass er die Abwesenheit der Freundin FSch für den "Besuch" der Tante nutzte, ihr auch nicht sagte, dass er zur Tante will, sich mit Erkältung und Badewanne ein (im wahrsten Wortsinne "wässriges") Alibi verschaffte, spricht doch alles sehr dafür, dass er mit der Absicht die Tante zu töten aufbrach, selbst wenn das "nur" sein "Plan B" war.


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Mordfall Charlotte Böhringer

31.12.2021 um 15:24
@Cpt.Germanica

Eigentlich ging die Spekulation von mir aus.:) Siehe:
Zitat von MisterEkoMisterEko schrieb:-B.3) BT kann sich mit dem Schlüssel Zutritt zum Eingangsbereich der Wohnung verschafft haben und dort INNERHALB der Wohnung auf CB gelauert haben. Von außen sieht man ihn dann nicht. Wenn man sich die Bilder des Flures anschaut, dann sieht man, dass dieser schon etwas "verwinkelt" ist. Spricht, wenn Frau Böhringer von oben die Treppe runterkommt, kann sich BT hinter der "Kante" der Wand verstecken und dann blitzschnell zuschlagen.
Draußen vor der Tür bekommt das niemand mit.
Zitat von Cpt.GermanicaCpt.Germanica schrieb:Ja, wilde Spekulation, die von mir ausging, aber die Frage wie BT nun eigentlich in die Wohnung kam ist ja von goßer Relevanz, das Thema Schlüssel scheint mir daher des Anreissens mehr als wert.
Sehe ich ebenfalls als wichtig an, darüber zu sprechen.
Zitat von Cpt.GermanicaCpt.Germanica schrieb:Wenn der Angriff auf CB aber wie von Axel Petermann festgestellt tatsächlich von hinten aus Richtung Wohnungstreppenhaus kam, dann vermute ich eher, dass CB den Neffen BT arglos in die Wohnung gelassen hat, weil dieser CB unter einem Vorwand sprechen wollte (in Wahrheit aber um sie zu töten).
genau hier liegt ja der Hund begraben.
Man tut ja immer irgendwie so als wären Petermanns „Erkenntnisse“ irgendwie "Wichtig" um damit die Unschuld von BT zu untermauern.
Dies ist aber keineswegs der Fall.
BT kann sich mit einem Schlüssel Zutritt verschafft haben, drinnen aufgelauert haben oder seine Tante unter einem Vorwand besucht haben und den Angriff dann von innerhalb der Wohnung gestartet haben.
Egal was davon nun letztendlich zutrifft.
BT scheidet trotzdem als Täter nicht aus.
Im Gegenteil, alles, was ich soeben aufgezählt haben, wäre für eine "vertraute" Person von CB leichter gewesen, als für den Gelegenheitsdieb von der Straße.

Sehe ich genauso wie du, die Mordoption (übrigens Super formuliert!!!) hatte er auf jeden Fall im Hinterkopf.

BT sah sich bereits als zukünftigen "König" der Parkgarage und nun war es Zeit sich zu nehmen, was ihm "gehört".

Da gibts so eine Songzeile der norweigschen Blackmetalband "Immortal" die mich immer irgendwie an Bence erinnert:
The kings at hold... on their thrones
Immortal and invincible... the might lives on
Quelle: Immortal, "Tyrants"

Dass das Lied den Titel "Tyrants" trägt, ist dabei ein äußert passender Zufall.


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Mordfall Charlotte Böhringer

31.12.2021 um 16:11
Zitat von MisterEkoMisterEko schrieb:Eigentlich ging die Spekulation von mir aus.
Sorry, hatte ich falsch im Kopf. :(
Zitat von MisterEkoMisterEko schrieb:Man tut ja immer irgendwie so als wären Petermanns „Erkenntnisse“ irgendwie "Wichtig" um damit die Unschuld von BT zu untermauern.
Dies ist aber keineswegs der Fall.
Sie sind nur insofern wichtig, als man den Tatablauf besser nachkonstruieren kann, aber eben nicht bzgl. der Täterschaft.

Böse Zungen behaupten ja Petermann wolle seine Bücher promoten. Fände ich für einen ehemaligen Polizeibeamten reichlich unwürdig und will ich ihm daher nicht unterstellen.
Zitat von MisterEkoMisterEko schrieb:Sehe ich genauso wie du, die Mordoption (übrigens Super formuliert!!!) hatte er auf jeden Fall im Hinterkopf.
Danke. :)
Zitat von MisterEkoMisterEko schrieb:Da gibts so eine Songzeile der norweigschen Blackmetalband "Immortal" die mich immer irgendwie an Bence erinnert:
The kings at hold... on their thrones
Immortal and invincible... the might lives on
Quelle: Immortal, "Tyrants"
Ich halte es mehr mit dem klassischen Black Metal und zitiere daher VENOM im Bezug auf BT: "Welcome To Hell". :D


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31.12.2021 um 16:35
Zitat von Cpt.GermanicaCpt.Germanica schrieb:Ich erkenne an dieser Stelle keinen Unterschied in Eurer Sichtweise.
Die Überlegung war auch, ob der Schlüssel "einfach so" beim Schlüsseldienst um die Ecke kopiert werden konnte, oder ob es sich, wovon ich ausgehe, um eine Schließanlage handelt, bei der man weitere Schlüssel nur erhält, wenn man auch die zugehörige Sicherheitskarte vorweisen kann. Damit eben nicht irgendein Mitarbeiter, der notwendigerweise einen Schlüssel zur Verfügung hat, diesen ohne Wissen des Chefs nachmachen lassen kann.

In dem Falle hätte es nicht genügt, dass BT Zugriff auf einen Schlüssel hatte (von der Tante erhalten oder aus dem Büro entnommen) sondern er hätte auch an die besagte Karte kommen müssen. Aber wie gesagt: Ist Spekulation.


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31.12.2021 um 18:36
Zitat von brigittschebrigittsche schrieb:Die Überlegung war auch, ob der Schlüssel "einfach so" beim Schlüsseldienst um die Ecke kopiert werden konnte, oder ob es sich, wovon ich ausgehe, um eine Schließanlage handelt, bei der man weitere Schlüssel nur erhält, wenn man auch die zugehörige Sicherheitskarte vorweisen kann. Damit eben nicht irgendein Mitarbeiter, der notwendigerweise einen Schlüssel zur Verfügung hat, diesen ohne Wissen des Chefs nachmachen lassen kann.

In dem Falle hätte es nicht genügt, dass BT Zugriff auf einen Schlüssel hatte (von der Tante erhalten oder aus dem Büro entnommen) sondern er hätte auch an die besagte Karte kommen müssen. Aber wie gesagt: Ist Spekulation.
Ich finde diese Überlegung sehr gut und egal ob eine derartige Karte nun im Geschäftsführerbüro oder im Büro der Tante (in deren Wohnung gelegen) verwahrt wurde, Zugriff hatte BT im Zweifel doch auf beide Büros, oder? Auf letzteres evtl. nur wenn die Tante im Urlaub war, aber über den Schlüssel im Geschäftsführerbüro konnte er die Wohnung der Tante doch im betreten.


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01.01.2022 um 01:21
Zitat von Cpt.GermanicaCpt.Germanica schrieb:im
immer meinte ich. 😉


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01.01.2022 um 02:03
@Cpt.Germanica
@MisterEko

Ich habe mir u.a. eine recht gute MDR Sendung

https://www.youtube.com/watch?v=cDEJAYcQkss (Video: Mordfall Charlotte Böhringer | Doku)

zu Petermanns These angesehen, als auch einen Podcast mit ihm dazu gehört:

http://axelpetermann.de/web/podcasts/

Ich finde seine Thesen zum Tatablauf grds. nachvollziehbar und schlüssig, allerdings bleibt Petermann jedes objektive Indiz schuldig, warum bei einem anderen Tatablauf ein anderer Täter infrage kommen muss. Das bleibt als Behauptung im Raum, die nicht faktisch untermauert wird. Schwächen in der Ermittlung bzw. Unklarheiten/ Annahmen im Urteil, sofern man die sehen mag, heißen ja nicht gleichzeitig, dass alle Schlussfolgerungen bzgl. der Täterschaft falsch sind. Da ich Petermann für integer und einen seriösen Ermittler halte, kann ich das nicht einordnen.


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Mordfall Charlotte Böhringer

01.01.2022 um 02:26
@EdgarH

Petermann stellt bzgl. BTs "Unschuld" auch auf CBs Mageninhalt ab. Aber der Rest, Angriff aus der Wohnung, Glas in der Geschirrspülmaschine, usw., entlastet BT keinesfalls (der Mageninhalt meiner Überzeugung nach aber auch nicht).


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Mordfall Charlotte Böhringer

01.01.2022 um 02:30
@Cpt.Germanica
Korrekt- was war das mit dem Mageninhalt nochmal konkret, könntest Du das nochmal darlegen?


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Mordfall Charlotte Böhringer

01.01.2022 um 03:54
@EdgarH

Das kam in einer BILD-Doku im TV, ist leider nicht auf YT.

Die Argumentation war, dass aufgrund der Menge des Mageninhalts der Todeszeitpunkt früher war als ermittelt und BT für diese Zeit dann ein Alibi hat weil die Freundin da noch zu Hause war - oder so ähnlich (grob aus dem Gedächtnis 😉 ).


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