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Mordfall Charlotte Böhringer

28.473 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

04.01.2022 um 14:58
@Stefan1477
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Zumindest lässt es in jedem Fall auf einem anderen Täter schließen, zumal CB täglich den Geschirrspüler wohl hat laufen lassen.
Wie kommst Du darauf?

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Mordfall Charlotte Böhringer

04.01.2022 um 15:09
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Und wie soll bitte 2 Mal die DNA an ein Glas kommen aus dem Fall Herrmann?
Warum hat denn die Verteidigung verdammt nochmal mal nicht selbst mit Privatermittlern etc. in den letzten Jahren diesen Spur-Spur-Treffer "geknackt", wenn er angeblich so tat relevant ist?
15 Jahre Zeit plus unzählige Millionen zur Verfügung, Ergebnis dennoch Null..
Das spricht schon Bände finde ich.

Ich denke, dass weder BT selbst noch seine Verteidigung in Wahrheit ein Interesse dran haben, dass jemals der Verursacher dieser Spur gefunden wird.

-wird der Verursacher nämlich gefunden und es kann glasklar bewiesen werden, dass dieser nicht der Täter sein kann, dann fällt automatisch diese grandiose Nebelkerze weg, die man immer zücken kann, wenn die Argumente ausgehen.
By the way ist es ja mit der DNA alleine nicht getan. Dann muss erstmal ein plausibler Tatablauf, Motiv, Gelegenheit etc. für den "wahren Täter" her.
Und selbst wenn das alles gelingt, dann will ich erstmal sehen wie BT eigentlich klarstellen soll das er nicht dennoch, zumindest als Mittäter, mit drin hängt?

-es ist aus Sicht von BT und seiner Verteidigung einfach "besser" ,wenn diese Spur niemals aufgedeckt wird. Sonst kann man sie nämlich nicht mehr für ProBence Propaganda nutzen.
Sorry für die harten Worte, aber das ist leider Gottes so.

Wie erklärst du dir denn, dass das "Bence-Team" nicht selbst aktiv geworden ist, hinsichtlich der DNA Spur??

@Stefan1477
schau, ich habe deine Argumentation bereits entkräftet ohne einen einzigen Bezug zum Urteil:)



Ernst gemeinte Frage und ich hoffe wirklich auf eine Antwort von dir.

Gäbe es einen unumstößlichen Beweis (kein Indiz, sondern einen knallharten BEWEIS) dafür, dass BT der Täter ist, den du überhaupt akzeptieren würdest?
Wenn ja, was wäre das denn bzw. wie müsste dieser Beweis (können auch fiktive Beispiele sein, völlig egal) aussehen?
Also rein hypothetisch gesprochen.

Weil, wenn es grundsätzlich sowieso NICHTS gibt, dass du als stichhaltig genug ansiehst um BT zu Verurteilen, dann befindest du dich in einer ideologischen Sackgasse, in der du einfach an die Unschuld glauben willst, komme was wolle.
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Dafür gab und gibt es zu viele Fehlurteile.
Diese Behauptung taucht immer wieder auf, ist aber faktisch falsch.
Diese "vielen" Fehlurteile existieren nicht.


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04.01.2022 um 16:15
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Aber gut. Hier ist ja keiner bereit, auch andere Sichtweisen anzunehmen und dann beginnen viele hier immer wieder mit dem Urteil und daraus zu zitieren.
Das bringt nichts!
Von Deinem wirren Post habe ich nichts verstanden. Vielleicht versuchst Du es nochmal mit einem Aufbau nach der Art: Urteilsfeststellung - Gegenteilige Feststellung. Irgendwas mit Spur-Spur-Treffer in das Forum zu blasen, ohne Einzelheiten darzulegen, ist drollig.

Noch drolliger wird es, wenn Du das Urteil als Basis der Debatte ignorieren willst. Damit gehst Du sogar weiter als der heißeste BT- Fanboy, denn die Unterstützer von BT setzen sich (ziemlich hilflos und vergebens) immerhin mit dem Urteil auseinander.


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Mordfall Charlotte Böhringer

04.01.2022 um 16:37
Nochmal ein kurzer Nachtrag zu dieser unbekannten DNA.
Euch ist schon klar, wohin das führen würde, wenn man, wegen solchen "Zweifeln" aufhören würde, Mörder einzusperren??

Dann lässt vorab jeder heimtückisch und planerisch agierende Mörder einfach bei einem x-beliebigen McDonalds unauffällig einen x-beliebigen benutzen Strohhalm mitgehen und platziert diesen am Tatort.

Da finde ich dann auch DNA am Tatort die ich niemandem bekannten zuordnen kann und nun?
Sollen nun alle anderen Indizien ignoriert werden?

Im Falle von BT ist die DNA, wenn überhaupt, nur ein klitzekleines Puzzlestück.
Die zig anderen Indizien des unumstößlichen Indizienrings werden einfach wissentlich ignoriert.
Ich kann das einfach nicht verstehen.

By the way.
Wie viele "Spuren" werden eigentlich im Rahmen so einer Mordermittlung gesichert?
Paar Dutzend sind wahrscheinlich zu wenig.
Was ist realistisch?
Hunderte Spuren?
Tausende Spuren?

Sagen wir mal es wurden am Böhringer Tatort Hunderte Spuren gesichert und es wurden am Herrmann Tatort Hunderte Spuren gesichert.
Die Tatorte liegen nur 50 km auseinander.
Kann wirklich ausgeschlossen werden, dass es einfach aufgrund der räumlichen Nähe und der Fülle an gesicherten Spuren nicht auch einfach zufällig zu einem Treffer gekommen sein kann?
Ich sage nicht das es so ist, nur wäre das eine viel plausiblere Erklärung als der Große Dunkle Unbekannte.

Germering der Heimatort der Familie Toth ist sogar nur 30 km vom Ammersee entfernt.
Stell ich einfach mal so in den Raum.


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Mordfall Charlotte Böhringer

04.01.2022 um 23:30
Zitat von MisterEkoMisterEko schrieb:Wie viele "Spuren" werden eigentlich im Rahmen so einer Mordermittlung gesichert?
Paar Dutzend sind wahrscheinlich zu wenig.
Was ist realistisch?
Hunderte Spuren?
Tausende Spuren?
Ja, das sehe ich auch so.
Es gab in diesem Fall den Ursula Herrmann Treffer, bei NSU Böhnhart eine Spur zum Fall Peggy und dann fällt mir noch die Sache mit den Wattestäbchen ein, die eine Mitarbeiterin verunreinigt hatte und die an verschiedenen Tatorten auftauchte.
Wahrscheinlich gab es solche Fehler schon immer, aber erst seit die Kriminaltechnik auch kleinste solcher Spuren erfassen und zuordnen kann, tauchen die auf.
Es gibt viele mögliche Gründe für diese Treffer.
Aber sie sind kein Grund alle anderen Indizien von Bord zu werfen.


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05.01.2022 um 05:25
Mal angenommen der Spur-Spur Treffer wäre in den letzten 15 Jahren "geknackt" worden, würden wir das überhaupt wissen?


Fiktives Szenario 1

Die Ermittlungsbehörden haben den Treffer geknackt.
Wären diese überhaupt verpflichtet diese Info an die Öffentlichkeit zu geben? Vor allem, wenn Sie eventuell schon ermittelt haben das der Spurenverursacher ein wasserdichtes Alibi hat?
Wäre es dann nicht sogar grob fahrlässig den Namen des (unschuldigen) Spurenverursachers an die Öffentlichkeit "durchsickern" zu lassen, vor allem im Hinblick auf den Radau den die ProBence Seite veranstaltet? Den Online-Pranger interessieren ja oftmals keine Fakten, bestes Beispiel dafür haben wir 2021 bezüglich der "Hotel-Affäre" des Herrn Gil Ofarim miterleben dürfen.


Fiktives Szenario 2.

Privatermittler der Familie Toth haben den Treffer geknackt.
Gleiche Frage wieder.
Wären diese überhaupt verpflichtet diese Info an die Öffentlichkeit und/oder Ermittlungsbehörden zu geben? Vor allem, wenn Sie eventuell schon ermittelt haben das der Spurenverursacher ein wasserdichtes Alibi hat?
Nützt es in dem Fall dann BT nicht sogar "mehr", wenn die Spur offiziell weiterhin "unklar" bleibt, um Sie weiterhin nutzen zu können, um Zweifel am Urteil säen zu können?
Ich sage nicht das es so ist und ich möchte auch niemandem etwas unterstellen.

Meiner Meinung nach ist die Spur bis heute einfach noch nicht aufgeklärt worden. Punkt.


Das sind selbstverständlich nur 2 Fiktive Szenarien, aber die zeigen wie schwierig diese Argumentation ist.
Nur weil die Öffentlichkeit (also wir) etwas nicht weiß, bedeutet das nicht, dass dazu (mittlerweile) keine Erkenntnisse vorliegen.
Versteht ihr was ich meine?


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Mordfall Charlotte Böhringer

05.01.2022 um 10:12
Grundsätzlich bleibt die Frage offen, ob im Rahmen der Ermittlungen jemals Überlegungen dahingehend angestellt wurden, welche Motivation , welche Pläne uns welche Vorgehensweise typisch und kennzeichnend für den angenommenen Täter gewesen wären. Im Fall Herrmann ging es dem Täter bei der Lösegelderpressung um sehr viel Geld , daher hätte gefragt und untersucht werden müssen, ob sich in der Böhringer Wohnung noch andere Dokumente befunden haben könnten, über die ein mutmaßlichen Täter hätte hoffen können an erhebliche Geldsummen zu gelangen. Und es hätte zumindest im Rahmen der Ermittlungen ein Blick zurück in die Vergangenheit im Leben der Charlotte Böhringer geworfen werden müssen, in die Zeit in der das Vermögen, das ihr vermacht wurde entstand und erarbeitet wurde. Diese Rekonstruktion eines zeitlichen Zusammenhangs beider Fälle scheint gar nicht stattgefunden zu haben, da man einen Zusammenhang aus kriminalistischer Sicht anscheinend sofort ausgeschlossen und anderweitig in Richtung Verschmutzung ermittelt hat.


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05.01.2022 um 10:31
Zitat von meerminmeermin schrieb:Diese Rekonstruktion eines zeitlichen Zusammenhangs beider Fälle scheint gar nicht stattgefunden zu haben
Hast du dafür irgendeinen Beleg oder nimmst du das einfach nur an?
Woher sollen wir als Außenstehende wissen in welche Richtungen alles ermittelt wurde?


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05.01.2022 um 10:44
Zitat von meerminmeermin schrieb:Grundsätzlich bleibt die Frage offen, ob im Rahmen der Ermittlungen jemals Überlegungen dahingehend angestellt wurden, welche Motivation , welche Pläne uns welche Vorgehensweise typisch und kennzeichnend für den angenommenen Täter gewesen wären
Klar.

Motiv: BT war habgierig und stand kurz vor der Enttarnung seiner Lebenslüge

Plan: der Verlobten eine Erkältung vorspielen, in die parkgarage fahren und der Tante den Schädel einhauen

Vorgehensweise: Herr Toth war ausgesprochen niederträchtig und brutal zu Gange


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05.01.2022 um 12:27
Zitat von MisterEkoMisterEko schrieb:Wären diese überhaupt verpflichtet diese Info an die Öffentlichkeit zu geben? Vor allem, wenn Sie eventuell schon ermittelt haben das der Spurenverursacher ein wasserdichtes Alibi hat?
Interessant wäre auch, ob die Ermittler ein solches Ergebnis dem Anwalt mitteilen müssten. Als juristischer Laie würde ich denken, dass sie es müssen, weil der Anwalt ja immer wieder in der Sache darauf verweisen hat, dass es ja diese Spur gäbe. Damit hätte der Anwalt schon ein Interesse, die Sache zu erfahren.

Allerdings muss ja auch nicht unbedingt der Name öffentlich bekanntgegeben werden. Man könnte ja z. B. auch der Öffentlichkeit mitteilen, dass die Person identifiziert wurde, dass sie aber nicht als Täter im Fall CB/BT in Frage kommt, ohne den Namen zu nennen.

Den Fall Ursula Hermann lasse ich da mal außen vor, es wäre ja denkbar, dass der Spurenverursacher dort in Frage kommt, nicht aber bei CB/BT.


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05.01.2022 um 12:34
Zitat von brigittschebrigittsche schrieb:Interessant wäre auch, ob die Ermittler ein solches Ergebnis dem Anwalt mitteilen müssten
eventuell kann hier @Rick_Blaine auch weiterhelfen.
Würde mich auch brennend interessieren.

Wobei selbst wenn, dann kann immer noch folgendes in Kraft treten:
Zitat von MisterEkoMisterEko schrieb:Nützt es in dem Fall dann BT nicht sogar "mehr", wenn die Spur offiziell weiterhin "unklar" bleibt, um Sie weiterhin nutzen zu können, um Zweifel am Urteil säen zu können?Ich sage nicht das es so ist und ich möchte auch niemandem etwas unterstellen.



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05.01.2022 um 12:35
Zitat von brigittschebrigittsche schrieb:Interessant wäre auch, ob die Ermittler ein solches Ergebnis dem Anwalt mitteilen müssten.
Nein. Der Verteidiger hat Anspruch auf Akteneinsicht - und zwar in die Akte, die dem Gericht vorliegt (oder vorliegen sollte; nicht damit ein schluderiger Polizist etwas unter den Tisch kehrt). Diese Gerichtsakte ist längst geschlossen und schlummert im Archiv. Etwaige jetzige Erkenntnisse der EB kommen gar nicht mehr in diese Akte.

Ob die EB irgendetwas von ihren etwaigen weiteren Erkenntnissen an die Öffentlichkeit oder an die Verteidigung geben, liegt in deren pflichtgemäßen Ermessen.


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05.01.2022 um 14:42
@meermin
Zitat von meerminmeermin schrieb:Diese Rekonstruktion eines zeitlichen Zusammenhangs beider Fälle scheint gar nicht stattgefunden zu haben, da man einen Zusammenhang aus kriminalistischer Sicht anscheinend sofort ausgeschlossen und anderweitig in Richtung Verschmutzung ermittelt hat.
Das kannst Du sicher belegen? Das Urteil jedenfalls setzt sich ausführlich mit dem DNA-Treffer auseinander.


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05.01.2022 um 18:29
Mir erscheint es lediglich so, als hätte man im Rahmen der Ermittlungen kein grosses Augenmerk auf eventuell mögliche Zusammenhänge beider Fälle gerichtet. Grossen Wert legte man auf die Darstellug des Gegenstandes, an dem im Fall Herrmann die entsprechende DNA gefunden wurde. Aber über potentielle Täterschaften und deren Motiv wurde zumindest nichts veröffentlicht. Im Fall Herrmann gibt es ja auch ein rechtskräftiges Urteil und einen Verurteilten. Damit scheint man sich zufrieden gegeben und eine andere Täterschaft im Fall Herrmann im Rahmen der Ermittlugen im Fall Böhringer ausgeschlossen zu haben. Das ist mein Eindruck, der natürlich täuschen kann.


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06.01.2022 um 03:01
Zitat von MisterEkoMisterEko schrieb:eventuell kann hier @Rick_Blaine auch weiterhelfen.
Würde mich auch brennend interessieren.
Also, wenn ich die Frage richtig verstehe, gehen wir von einem fiktiven Szenario etwa so aus: Irgendwie erhält die Polizei Kenntnis von dem Verursacher der DNA im Fall Herrmann/Böhringer, kennt nun seine Identität. Und interne Ermittlungen ergeben, dass dieser Verursacher ein wasserdichtes Alibi im Mordfall Böhringer hat, nehmen wir mal so an: Es stellt sich heraus, dass der Verursacher den gesamten Tattag über ein klares Alibi hat, er war 180km weit weg von München in der Gesellschaft absolut glaubwürdiger Zeugen. Und es hat sich herausgestellt, dass er drei Tage vor dem Mord bei CB zu Gast war und seine DNA am Weinglas hinterlassen hat, das diese offensichtlich mehrere Tage lang nicht spülte.

Muss diese Erkenntnis der Polizei nun dem Verteidiger Toths mitgeteilt werden?

Warum sollte sie? Sie ist für seinen Fall gar nicht relevant. Weder ist diese Erkenntnis irgendwie entlastend, noch hat sie sonst irgendwie direkt mit dem Verurteilten zu tun. Die Indizien, die den Beweis seiner Schuld ergeben, werden durch diese Erkenntnis nicht berührt, in Frage gestellt, geändert usw. und schon gar nicht zu seinem Vorteil. Die Spur hat nichts mit seiner Person zu tun und nichts mit der Tat.

Ich sehe auch keinen Beitrag, den diese Erkenntnis irgendwie zu einem zukünftigen Wiederaufnahmeantragsverfahren leisten könnte. Insofern sehe ich keinen Nutzen in der Erkenntnis für die Verteidigung und daher keine Notwendigkeit einer Mitteilung. Sie ist kein Geheimnis, würde der Verteidiger noch einmal Akteneinsicht beantragen und wäre sie inzwischen in den Akten, wird ihm diese dann eben bekannt, aber dass man ihn deswegen aktiv benachritigen müsste, sehe ich nicht.

Dennoch vermute ich, in diesem fiktiven Szenario, dass die Polizei diese Erkenntnis sogar veröffentlichen würde, weil sie hier ein öffentliches Interesse vermuten würde.


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06.01.2022 um 06:21
@Rick_Blaine
Danke für dein ausführliches Feedback!
Du bestätigst im Prinzip schon ungefähr das, was ich mir auch schon so gedacht habe.
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Dennoch vermute ich, in diesem fiktiven Szenario, dass die Polizei diese Erkenntnis sogar veröffentlichen würde, weil sie hier ein öffentliches Interesse vermuten würde.
Vielleicht ist das so, vielleicht auch nicht.
Da können wir natürlich nur spekulieren.

Was Privatermittler bzw. die Verteidigung des BT nun letztendlich tun würden, wissen wir natürlich auch nicht.

Mein Fazit.
Mit sehr großer Wahrscheinlich ist die Spur nach wie vor nicht geklärt.
Falls dies doch der Fall sein sollte, muss uns das allerdings nicht zwingend bekannt sein.

Nur mal nochmal eine Frage die mich als Laie umtreibt.
Finden denn seitens der Ermittlungsbehörden eigentlich überhaupt noch irgendwelche nennenswerten aktiven Ermittlungsaktivitäten statt, sobald der Angeklagte verurteilt wurde?
Also ganz allgemein gesprochen.
Ich kann mir das kaum vorstellen, ehrlich gesagt.


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06.01.2022 um 06:31
Zitat von MisterEkoMisterEko schrieb:Finden denn seitens der Ermittlungsbehörden eigentlich überhaupt noch irgendwelche nennenswerten aktiven Ermittlungsaktivitäten statt, sobald der Angeklagte verurteilt wurde?
Also ganz allgemein gesprochen.
Ich kann mir das kaum vorstellen, ehrlich gesagt.
So weit ich weiß, ist mit dem Zeitpunkt der Anklageerhebung ausermittelt. Wenn noch Zeugen dazu kommen, aus welchen Gründen auch immer, werden diese auch angehört.


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06.01.2022 um 09:15
Zitat von MisterEkoMisterEko schrieb:Nur mal nochmal eine Frage die mich als Laie umtreibt.
Finden denn seitens der Ermittlungsbehörden eigentlich überhaupt noch irgendwelche nennenswerten aktiven Ermittlungsaktivitäten statt, sobald der Angeklagte verurteilt wurde?
Also ganz allgemein gesprochen.
Ich kann mir das kaum vorstellen, ehrlich gesagt.
Normalerweise nicht. Das ist einfach so, denn die Polizei ist eh schon überfordert und unterbesetzt. Es mag manchmal einen Beamten geben, den ein Fall nicht loslässt und der, oft in seiner Freizeit, noch ein wenig "ermittelt," oder es mögen sich Dinge ergeben, per Zufall oder durch Ermittlungen in anderen Fällen, aber eine gezielte dienstliche Weiterermittlung nach Abschluss des Gerichtsverfahrens findet normalerweise nicht mehr statt.


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Mordfall Charlotte Böhringer

06.01.2022 um 09:50
Die Ermittlungen hinsichtlich der aufgefundene übereinstimmenden DNA Spuren fanden wahrscheinlich ein Ende nachdem der später verurteilte Werner Mazurek festgenommen wurde. Seine DNA war es allerdings nicht, die in der Böhringer Wohnung gefunden wurde. Interessant wäre es zu erfahren, ob später, als ein anonymes Schreiben im Fall Herrmann mit Beschuldigungen gegen einen konkreten Personenkreis auftauchte noch einmal ermittelt und DNA Proben genommen und überprüft wurden.


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06.01.2022 um 14:11
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Es ist toll, wie verbissen hier viele unbedingt daran festhalten, nur BT könne der Täter sein.
Ich kann nachvollziehen, dass wenn man das Urteil selbst nicht gelesen hat und sich selbst ausschließlich mit den dazu verfügbaren Podcasts, Videobeiträgen etc. auf youtube beschäftigt oder auch mit Ö/R Dokus, dass man dann den Eindruck bekommt, hier liegt vieles im Argen, was das Urteil betrifft. Wenn man dann die Argumentation der Verteidigung dargelegt bekommt, auch hier gibt es ja viel frei verfügbares Audio- und Videomaterial, dann wird dieser Eindruck dadurch nicht geringer. Ich schreibe dass, nicht weil ich Dir unterstelle, dass DU ausschließlich diese Quellen nutzt, sondern weil ich selbst anfänglich so zu diesem Fall gekommen bin. Ich hatte zwar Zweifel, dass es so ein krasses Fehlurteil geben könne in Deutschland, aber je mehr ich mich mit den "Sekundärquellen" beschäftigt habe, umso mehr gewann ich den Eindruck, dass hier u.U. eine Verurteilung nur aufgrund sehr unglücklicher Verkettungen (unglücklich für den Angeklagten) von Annahmen stattgefunden hat. Also einfach gesprochen: bei jedem pot. Indiz wurde die immer maximal schlechteste Annahme für den Angeklagten getroffen. Als ich dann das Urteil gelesen habe ist mir aber bewusst geworden, dass dies nicht der Fall war. Seit ich aus dem Urteil erkennen konnte, wieviel Aufwand für die Ermittlungen einzelner Spuren betrieben wurde, übrigens auch pot. entlastenden Spuren nachgegangen wurde, ist dieser Eindruck für mich nicht gegeben. Warum ich das so sehe möchte ich in Verbindung mit dem von Dir vorgebachten Punkt (u.s. Zitat) begründen.
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Das Beste wäre, wenn man den wahren Verursacher der DNA finden würde und ihm mit weiteren Beweisen, die man dann natürlich noch finden müsste, eine Wiederaufnahme erreicht.
Die DNA Spur führte zur Überprüfung von ca. 100 Personen aus dem unmittelbaren Umkreis der Ermordeten (mich auf die Zahl bitte nicht festnageln, aus dem Gedächtnis reproduziert, genau Zahl steht im Urteil) und zu einer weiteren großen Personenanzahl aus dem Fall UH. Die DNA Spur konnte niemand zugeordnet werden. Es wurde also auch hier ein gewisser Aufwand betrieben, zu ermitteln, ob diese Spur dem Umfeld der beiden Opfer bzw. pot. Verdächtiger aus dem Fall UH zuordenbar wäre bzw. ob es sich um eine Fremdspur durch einen mit den Ermittlungen befassten Polizisten etc. handelt könnte. Dies war nicht der Fall. Ob alle Anstrengungen unternommen worden sind, diese Spur weiter auszuermitteln (z.B. Abgleich mit einschlägigen Datenbanken) weiß ich nicht bzw. müsste ich nochmal nachlesen, ob dazu im Urteil etwas beschrieben ist. Was aber definitiv nicht stimmt ist, dass dieser Spur nicht nachgegangen worden ist, wie in manch einschlägigem Medium behauptet. Obwohl die Ermittler diese Spur als nicht talrelevant eingestuft haben, ist die o.g. Überprüfung erfolgt.

Aber lassen wir die DNA Spur einfach mal als ein Indiz "gelten", dass pot. den Verurteilten entlasten würde, weil diese DNA ein Hinweis darauf sein kann, dass ein Dritter, der dem Umfeld der Ermordeten offenbar nicht zuzuordnen ist, in der Wohnung der Ermordeten war und dort dieses Glas angefasst hat. Was steht diesem einen dann als entlastend gewerteten Indiz an weiteren belastenden Indizien gegenüber?

Dem gegenüber steht, dass der Verurteilte

- kein Alibi für die Tatzeit hat (übrigens auch keines für die von Petermann vermutete frühere Tatbegehung, der Angeklagte hat nach 16:00 Uhr kein Alibi mehr, die Staatsanwaltschaft nahm zugunsten des Angeklagten an, dass er "spätestens" ab 17:00 Uhr kein Alibi mehr hatte, die Verlobte sagte aus, sie habe ihn gegen 16:00 Uhr in der Wohnung alleine zurückgelassen)

- ein Motiv für die Tat hätte

- Zeitungen vom Auffindetag in seiner Wohnung gefunden werden die aus dem Stadtteil der Parkgarage stammen, was an sich noch kein außerordentlich belastenden Indiz wäre, aber es sich genau um die drei Zeitungssorten handelt, die dem Opfer an die Tür gehängt worden waren und die genau an diesem Tag fehlten, der Verurteilte ja auch die Gelegenheit gehabt hätte die Zeitungen an sich zu nehmen (er war vormittags bereits in der Garage vor Auffindung) und seine Alternativversion nicht zutreffend sein kann, weil zumindest für 2 der 3 Zeitungen die exakte Menge ermittelt werden konnte, die am Kiosk vorhanden war, von der der Angeklagte nach eigener Aussage diese entnommen haben will

- der Angeklagte im Besitz von Geldscheinen ist, an denen Spuren des Opfers gefunden werden und seine Alterativtheorie wie er in den Besitz der Scheine gekommen ist durch Ermittlungen der Polizei nachvollziehbar als fernliegend ausgeschlossen werden konnten

- der Angeklagte keine nachvollziehbare Erklärung für seine vormittägliche Anwesenheit für in der Parkgarage liefern kann und seine Einlassungen dazu widersprüchlich wirken (er hat eigentlich Hausverbot, er soll den GF vertreten, hat aber dazu keinen Schlüssel fürs Büro, obwohl er die Tante wenige Tage vorher gesehen haben und diese Vorgehen verabredet haben will)

- der Angeklagte am Vormittag des Auffindetages in ungewöhnlich legerer Kleidung in der Garage erscheint, die von der Tante schwerlich akzeptiert worden wäre, wenn er die Vertretung des GFs an diesem Tag übernehmen soll

- der Angeklagte keinen plausiblen Grund für die Fahrt nach Augsburg liefert

- Fingerabrücke des Angeklagten am Kuvert mit dem Testament gefunden werden

- DNA Spuren des Angeklagten an der Kleidung des Opfers gefunden werden

So gesehen also stehen einer pot. entlastenden Spur sehr viele belastende Indizien gegenüber. In dieser Abwägung sehe ich nicht, wie man einerseits all diese Indizien beiseite schieben will und sie gleichsam für irrelevant/ falsch/ nicht beachtenswert usw. einordnet aber gleichzeitig diese eine (1) Fremdspur als die über allen anderen Indizien stehende Spur bewertet, die defacto schon den Beweis erbracht hätte, dass der Verurteilte nicht der Täter gewesen sein kann. 9 Indizien sind auf einen Schlag entwertet, weil 1 nicht zuordenbare Spur auftaucht. Wenn man sich der Sache von der Seite des Angeklagten nähern möchte fände ich es dann zutreffender zu sagen, die 1 Spur besäße das Potenzial für Entlastung, wenn weiteren Indizien, die auf einen anderen Täter hindeuten, hinzukämen, denn zu "entlasten" ist ja nicht das eine Gegenindiz sondern sehr viele. Diese weiteren Indizien, die auf anderen Täter hindeuten, sind bisher zumindest nicht aufgetaucht.

Ich sehe schon, dass nicht alle den Angeklagten belastenden Indizien gleich stark belasten, ich sehe aber auch, dass bestimmte Indizien erst durch die Einlassungen des Angeklagten belastend für ihn wurden. So sind z.B. seine Erklärungen zum Inbesitzgelangen der Zeitungen und Geldscheine dadurch belastend geworden, dass die vom Angeklagten vorgebrachten Erklärungen als nicht zutreffend ermittelt werden konnten. Andere Einlassungen des Angeklagten hätten mitunter eine andere Bewertung der Indizien bewirkt. Auch hat der Verurteilte zumindest öffentlich bisher keine neuen Einlassungen zu diesen ihn belastenden Sachverhalten gemacht, die eine andere Bewertung als die im Urteil vorgenommene plausibler erscheinen lassen.

Was für mich auch evident ist, dass es viele Zufälle bräuchte, um viele der belastenden Indizien zu "entlastenden" zu erklären. Natürlich kann man die DNA Spur des Angeklagten als "berechtigte DNA" einstufen, wie es Petermann tut, aber man findet ausgerechnet an diesem Kleidungsstück, dass am Tattag getragen wurde, am Rücken DNA des Angeklagten? Und natürlich könnte das Opfer die Scheine dem Angeklagten alle geschenkt haben, obwohl man im Streit war, das würde die Spuren des Opfers an den Scheinen erklären, aber der Angeklagte selbst wählt eine andere Erklärung wie er in Besitz der Scheine gelangt ist. Die Polizei geht dieser Aussage nach und kann diese Erklärung als "fernliegend" ausschließen. Zudem würden durch die Einlassungen nicht erklärt, wie Blutanhaftungen des Opfers an die Scheine gelangt sind. So wie der Angeklagte die Scheine in seinem Geldbeutel trägt (gefaltet und unter dem Geldfach in einem Einschubfach) kann bei Auffindung kein Blut drangekommen sein. Natürlich hätte der Angeklagte diese Scheine bei Auffindung offen in der Hand tragen können, was doch recht unwahrscheinlich ist, niemand bezeugen kann und er selbst auch nicht aussagt. So ist also auch hier die Einlassung des Angeklagten nicht in Einklang mit den festgestellten Spuren zu bringen. Gleiches gilt für die Zeitungen.

Ich könnte sicher ein paar weitere Aspekte dazufügen, aber ich will es dabei belassen. Für mich ist es am Ende ja auch eine Abwägung von Wahrscheinlichkeiten. Das Urteil stellt das ja auch klar: kein Indiz für sich alleine reichte für eine Verurteilung aus, aber alles zusammengenommen bildet dann schon eine Evidenz, die man nicht mit einer Fremdspur alleine Wegwischen kann.


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