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Mordfall Charlotte Böhringer

28.473 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

22.11.2021 um 23:46
Na ja, dass der Angeklagte einfach so eben mal vor Gericht was gestehen muss/kann, um eine milde Strafe zu erreichen, und dann ist alles paletti, ist ein Irrglaube. Das würde dann ja jeder machen und irgendwelche Märchen erzählen, wenn er zwar was verbrochen hat, die Dimension des Ganzen aber verschleiern will

Das Gericht muss - neben vielem anderem - natürlich jedes Geständnis immer auf Plausibilität und Glaubwürdigkeit prüfen.
Ferner müssen nach der bisherigen Rspr. folgende Maßgaben beachtet werden:
– § 257c I 2 StPO lässt § 244 II StPO unberührt. Das bedeutet, dass die gerichtliche Aufklärungspflicht erhalten bleibt.

Daher kein vorschnelles Ausweichen auf die Absprache: Das Gericht muss die Anklage anhand der Akten in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht überprüfen.

– Es darf keine unsachgemäße Verknüpfung zwischen Leistung und Gegenleistung bestehen.

– Das Geständnis des Angeklagten „soll“ Bestandteil der Verständigung sein, § 257c II 2 StPO. Das Gericht muss es aber auf Glaubwürdigkeit überprüfen; insbes. darf es sich nicht um ein „inhaltsleeres Formalgeständnis“ handeln.

– Gegenstand der Verständigung dürfen gemäß § 257c II 1 StPO nur die Rechtsfolgen
Quelle: https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02150500/2020/40-deal-2.pdf (Archiv-Version vom 21.11.2021)

Kurzum: BT hätte, falls er beim Gericht auf Totschlag hätte hinauswollen, als allererstes in einem Geständnis einen glaubwürdigen Tathergang in diese Richtung schildern müssen, der mit den vom Gericht natürlich zu berücksichtigenden objektiven Tatortspuren und dem übrigen Ergebnis der Hauptverhandlung dann auch wirklich zusammengepasst hätte. Wäre aber etwas schwierig gewesen, dem Gericht weiszumachen, dass die Tatwaffe wie vom Himmel gefallen und ganz ohne eigenes Zutun plötzlich in BT´s Hand gekommen ist, als der gerade kurz bevor die Examenslüge aufgeflogen wäre einen spontanen familiären Besuch aus Zuneigung bei der Tante machen wollte (obwohl die ihm Hausverbot erteilt hatte) und alles andere nur unglückliche Zufälle waren, quasi mal wieder die ganz außerordentlichen Pechvogelgeschichten, insbesondere das Motiv.

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23.11.2021 um 02:24
Yup, definitiv zuviel amerikanisches Fernsehen gesehen :)


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23.11.2021 um 03:05
Zitat von Cpt.GermanicaCpt.Germanica schrieb:Bezeichnend finde ich aber, dass beide Anwält*innen in dem Video gesagt haben, dass sie auch nicht wissen ob BT unschuldig ist. Die Fokussierung auf den Gehalt eines Urteils mag ja juristisch richtig sein, dennoch fand ich die Stellen bemerkenswert, mir scheint es hat da ein Umdenken statt gefunden.
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Haben sie das denn jemals zu wissen behauptet?

Ich habe das noch nirgendwo so gehört und kann mir auch nicht vorstellen, dass ein Anwalt das in dieser Absolutheit äußern würde.

Fände ich auch unseriös, diese Aussage.
Ich auch, und mein Gedächtnis hat mich nicht getrügt:
„Ich bin überzeugt, dass der Angeklagte seine Tante nicht getötet hat!“ Peter Witting, Verteidiger des wegen Mordes an Charlotte Böhringer angeklagten Benedikt T., legte sich am Freitag in seinem Plädoyer voll ins Zeug,
Quelle: https://www.google.com/amp/s/www.tz.de/muenchen/stadt/parkhaus-mord-er-ist-unschuldig-22035.amp.html

2009 hat PW also noch anders gesprochen als in diesem besagten Video:

Youtube: Sitzt Benedikt zu Unrecht im Knast? - Spurensuche (2/2) | Wie gehen wir mit Schuld um? Folge 12
Sitzt Benedikt zu Unrecht im Knast? - Spurensuche (2/2) | Wie gehen wir mit Schuld um? Folge 12
Externer Inhalt
Durch das Abspielen werden Daten an Youtube übermittelt und ggf. Cookies gesetzt.

Wir hören bei Minute 39:29 aus PWs Mund:

"Ich kann doch nicht sagen er war nicht der Täter. Wie denn? Ich weiß es nicht.".

Das klang 2009 noch anders ..... (s.o.).


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23.11.2021 um 05:08
Zitat von AndanteAndante schrieb:Kurzum: BT hätte, falls er beim Gericht auf Totschlag hätte hinauswollen, als allererstes in einem Geständnis einen glaubwürdigen Tathergang in diese Richtung schildern müssen, der mit den vom Gericht natürlich zu berücksichtigenden objektiven Tatortspuren und dem übrigen Ergebnis der Hauptverhandlung dann auch wirklich zusammengepasst hätte. Wäre aber etwas schwierig gewesen, dem Gericht weiszumachen, dass die Tatwaffe wie vom Himmel gefallen und ganz ohne eigenes Zutun plötzlich in BT´s Hand gekommen ist, als der gerade kurz bevor die Examenslüge aufgeflogen wäre einen spontanen familiären Besuch aus Zuneigung bei der Tante machen wollte (obwohl die ihm Hausverbot erteilt hatte) und alles andere nur unglückliche Zufälle waren, quasi mal wieder die ganz außerordentlichen Pechvogelgeschichten, insbesondere das Motiv.
Danke für deine Ausführungen.

Mir ist da etwas aufgefallen.
Ich selbst fand es auch z.B. immer äußerst verdächtig das BT am Auffindetag in der Parkgarage war.

https://www.youtube.com/watch?v=RgYCe2Apf94 (Video: Anklage Mord - Ein Freund vor Gericht - Doku)
Hier sagt ab Minute 13:55 FS, dass MT zweimal angerufen hat bei BT, weil die Tante nicht zu erreichen gewesen wäre.
Zitat: "Mein Bruder hat angerufen, dass mit meiner Tante wohl irgendwas nicht stimmt, aber er kann sie nicht erreichen, aber wahrscheinlich ist sie einfach weggefahren" (erster Anruf)

Im zweiten Anruf am selben Tag hieß es dann von MT gegenüber BT:
Zitat "Du MUSST herkommen, irgendwas stimmt da nicht, ich kann sie nicht erreichen, ich brauch dich JETZT"

D.h. BT wurde von MT dazu aufgefordert in das Parkhaus zu kommen.
Kann ich nicht verstehen sorry.
MT war zum Zeitpunkt dieser Geschehnisse meines Wissens nach 29 Jahre alt. Warum da unbedingt die moralische Unterstützung des großen Bruders erforderlich ist, weil die Tante nicht erreichbar ist, will mir nicht in den Kopf.

Bei Minute 14:28 sagt MT Zitat "Die Bürokraft Herr W. ist dann, gegen 17 Uhr glaub ich in Augsburg losgefahren, weil er den Schlüssel hier zum Büro hatte und in dem Büro war ein Schlüssel zur Wohnung"

Wenn Herr W. den Büroschlüssel hatte, dann war BTs Anwesenheit völlig unnötig, um in die Wohnung zu gelangen.
Bei Herrn W und MT handelte es sich um 2 voll ausgewachsene Männer, wozu braucht man da noch einen dritten Mann um einfach mal nach dem Rechten zu schauen?
Gut möglich, dass MT BT als moralische Unterstützung gebraucht hat.
Wobei auch hier dann anzumerken ist, dass dann letztendlich nur Herr W. und BT die Wohnung geöffnet haben.
MT sitzt zu dem Zeitpunkt wieder unten im Shop.
Ein komisches Gefühl bleibt bei mir auf jeden Fall.
Meines Wissens steht dies auch nicht so im Urteil.
Wenn mir jemand die Passage aus dem Urteil nennen kann, wo dies so drinnen steht (also dass BT erst nach Aufforderung von MT in das Parkhaus gekommen ist) wäre ich sehr dankbar.
Und NEIN, ich will niemandem irgendwas unterstellen, dies ist lediglich meine Meinung dazu.


@Andante
Wenn sich nun aber BT darauf berufen hätte, dass er sich die Tatwaffe spontan in der Wohnung gegriffen hat? (Bis heute ist nicht geklärt, um welchen Gegenstand es sich bei der Tatwaffe konkret handelt)
Und ab dem Greifen des Gegenstandes ist alles "Schwarz" und er kann sich erst wieder in etwa an die Geschehnisse erinnern, als er wieder Zuhause angekommen ist.
Er war ursprünglich bei der Tante, weil er ein klärendes Gespräch gesucht hat, in diesem Gespräch wurde der arme BT von seiner Tante dahingehend unter Druck gesetzt wurde, dass sie nun die Studienlüge gegenüber seiner restlichen Familie, Partnerin und Freunden auffliegen lässt.
Daraufhin ist er einfach durchgedreht.

Versteh mich nicht falsch.
Ich bin überzeugt das BT der Täter ist und meiner Meinung nach hat er seine verdiente Strafe bekommen.
Es wundert mich aber das der notorische Lügner und Hochstapler BT es nicht eher mit dieser Art der Strategie vor Gericht versucht hat.
Dazu hätte man ja auch noch den Leidensdruck unter dem BT angeblich jahrelang gestanden hat und die angeblichen "seelischen Misshandlungen" durch die Tante komplett ausschlachten können.
Also quasi selbst voll in die Opferschiene gehen (was er ja auf gewisse Art und Weise bis zum heutigen Tage so macht)

Komplett in Stein gemeißelte Hypothesen zum Tathergang gibt es ja eben nicht.
Von daher ist hier ja grundsätzlich zumindest ein gewisser Interpretationsspielraum vorhanden.

Was hätte denn BT mit dieser "Taktik" zu verlieren gehabt?
Die Story, die er letztendlich erzählt hat, hat ihm ja ebenfalls keiner geglaubt und sie deckt sich ebenso wenig mit den Spuren.

Da du juristisch sehr bewandert zu sein scheinst noch ein paar weitere Fragen.
Gibt es eigentlich bei "Mord" immer dann noch automatisch die "besondere Schwere der Schuld" mit dazu?
Oder gibt es auch "Mord" ohne die besondere Schwere der Schuld?
Wäre ein Mörder (aus seiner eigenen Sicht) letztendlich nicht immer besser damit beraten irgendwie zu versuchen alles in Richtung "Totschlag" zu lenken?


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23.11.2021 um 05:32
Zitat von MisterEkoMisterEko schrieb:Da du juristisch sehr bewandert zu sein scheinst noch ein paar weitere Fragen.
Gibt es eigentlich bei "Mord" immer dann noch automatisch die "besondere Schwere der Schuld" mit dazu?
Oder gibt es auch "Mord" ohne die besondere Schwere der Schuld?
Wäre ein Mörder (aus seiner eigenen Sicht) letztendlich nicht immer besser damit beraten irgendwie zu versuchen alles in Richtung "Totschlag" zu lenken?
Da ich auch Jurist bin, erlaube ich mir schon mal zu antworten.

1) Nein, im Gegenteil, die meisten Mordurteile werden ohne Feststellung der "besonderen Schwere der Schuld" gefällt.

Das Ganze beruht auf § 57a StGB, ist aber, da dort nur sehr schwammig und kurz erwähnt, ansonsten Richterrecht, also ist es durch den BGH und andere Gerichte im Laufe der Zeit ausgeformt worden.

2) Das kommt drauf an. Wenn man schon strategisch da herangehen will, ist ja immer zuerst die Frage zu beurteilen, wie weit dem Angeklagten überhaupt eine Tat nachgewiesen werden kann. Ist dies nicht so wahrscheinlich, kann es dem Angeklagten am Ende egal sein, wie die Tat angeklagt wird. Ist dagegen eine Verurteilung relativ wahrscheinlich, dann hätte er sicherlich sehr viel davon, wenn diese nur wegen Totschlag ergeht.


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23.11.2021 um 05:41
@Rick_Blaine
danke für dein Feedback.

Zu Punkt 2.
Plant man denn als Verteidiger nicht immer auch den "Worst Case" in seine "Strategie" mit ein?
Gibt es nicht dennoch irgendwann im Laufe der Verhandlungen den Punkt, wo man als Verteidiger merkt, dass es gerade, ganz objektiv gesehen, schlecht für den Angeklagten aussieht?

Wenn der Angeklagte selbst da naiv rangeht ist das ja irgendwo noch nachzuvollziehen.
Aber ein Verteidiger, hat doch langjährige Erfahrungswert, weiß was im schlimmsten Fall drohen kann und hat doch zumindest ein "Bauchgefühl" das zumindest so die ungefähre Richtung vorgibt.

Ich kann mir nicht vorstellen das dieses Urteil für Witting eine große Überraschung gewesen ist und da BT ja juristisch auch nicht völlig ahnungslos war (aufgrund des teilweise durchgeführten Studiums) macht das für mich alles keinen Sinn.

Aber das ist natürlich nur meine naive Meinung als Laie.


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23.11.2021 um 05:47
Zitat von MisterEkoMisterEko schrieb:Plant man denn als Verteidiger nicht immer auch den "Worst Case" in seine "Strategie" mit ein?
Gibt es nicht dennoch irgendwann im Laufe der Verhandlungen den Punkt, wo man als Verteidiger merkt, dass es gerade, ganz objektiv gesehen, schlecht für den Angeklagten aussieht?
Freilich. Ich versuche zunächst einmal so viele Informationen wie nur möglich zu erhalten. Dann analysiere ich mit meinen Mitarbeitern diese auch hinsichtlich möglicher Tatbestände, möglicher Strategien der Staatsanwaltschaft und möglicher Wahrscheinlichkeiten, was eine Verurteilung angeht. Dann präsentiere ich meinem Mandanten all diese Erkenntnisse und zeige ihm auf, welche Möglichkeiten wir als Verteidigung haben, welche Alternativen es gibt und vor allem auch, was wir nicht können (Wunder bewirken, Zaubern, Bestechen usw.)

Während einem laufenden Verfahren muss diese Analyse immer wieder aktualisiert werden.

Dann muss der Mandant entscheiden. Und der entscheidet durchaus nicht immer rational.


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23.11.2021 um 07:52
Zitat von EdgarHEdgarH schrieb:Ich verstehe Herrn K.s Aussage tatsächlich eher als das Aufzeigen einer Hypothese, nicht einer zwangsläufig von ihm angenommenen Realität.
Dem schließe ich mich an.

Es wurde als denkbare Möglichkeit in den Raum gestellt, nicht als Tatsache in Form eines "Deals", der von Bence, seinem Anwälten und Unterstützern seit Jahren in den Medien verbreitet wird.

Abgesehen davon hat die Staatsanwaltschaft überhaupt nicht die Befugnis, sich alleine mit dem Angeklagten zu verständigen.

Wikipedia: Verständigung im Strafverfahren


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23.11.2021 um 11:26
@Cassandra71
@ all:

Ab 1:20:50 das Statement des Herrn K. zum Thema „Einlassung des Angeklagten“ und pot. Auswirkungen auf ein Urteil:

https://www.youtube.com/watch?v=RgYCe2Apf94 (Video: Anklage Mord - Ein Freund vor Gericht - Doku)

Leider kennt man die Fragestellung nicht, auf die Herr K. antwortet. Ich vermute die Frage war, ob er von der Täterschaft des Angeklagten überzeugt war.
Er führt dann aus, dass die (Nicht-) bzw. Anderseinlassung des Angeklagten auch u.U. ihn zu einem anderen Schluss bis hin zur Bewertung der Tat und Strafmaß hätte kommen lassen können. Aber die fehlende Einlassung liesse bei Gesamtschau aller Indizien eben nur diese von ihm getroffene und vom Gericht bestätigte Bewertung und Urteil zu.

Man kann da schon interpretieren, dass Herr K. es bei einer schlüssigen Einlassung und anderslautenden Erklärung des Angeklagten zu bestimmten Indizien es grds. für möglich gehalten hätte, dass es auch z.B. eine Affekthandlung war. Aber es wird auch klar, dass er definitiv den Angeklagten für den Täter hält- mal unabhängig von der Frage Mord oder Totschlag.

BTW: er sagt einen ganz wichtigen Satz: „Wenn sich der Angeklagte eingelassen hätte“- also er „wirft“ ihm, dem Angeklagten, indirekt vor, dass er durch seine Nichteinlassung ihm und dem Gericht gar keine andere Wahl gelassen hat als die getroffene, was die Bewertung der Tat trifft.

Von einem Deal ist da nichts zu hören, was nicht heißt, dass es dazu nicht Gespräche gegeben hat. Hier sagt die Seite von BT das eine, die andere Seite hat sich, zumindest für mich nicht erinnerlich, dazu nie geäußert.


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23.11.2021 um 13:04
Das, was StA K. da sagt, ist klassisches "Ermittlergeschwätz": "Nun gestehen Sie doch, das ist doch das Beste für Sie." Aus Sicht der StA kann ich das verstehen. Ist die Täterfrage erst mal geklärt, spart man sich jede Menge Arbeit. Auch für das Gericht ist das durchaus eine erhebliche Arbeitserleichterung.

Der Verteidiger darf solchen Parolen nie nachgeben und wird es auch nicht.

Ob es BT wirklich genutzt hätte, darf zudem mehr als bezweifelt werden: Zunächst hätte er die Tatwaffe präsentieren müssen, die sowohl zum gerichtsmedizinischen Befund als auch zum Totschlag passen und sich entweder am Tatort oder bereits länger in seinem Besitz befunden haben müsste.

Zudem wären die Indizien für die Mordmerkmale (Handschuhspur, Geldscheine, DNA auf Testament-Hülle) mit einer Totschlag-Einlassung nicht ausgeräumt gewesen. Er hätte also auch diese Indizien in eine glaubhafte Totschlag-Story einbauen müssen. Etwas so:

"Wegen meiner Erkältung kam ich mit Handschuhen, um mich mit meiner Tante auszusprechen. Sie verstieß mich, ich durfte aber das Testament noch ein letztes Mal anfassen, bevor es meine Tante dann zerreißen wollte. Als 'Abfindung'gab Sie mir ein paar 500er, die ich dann einsteckte. Dabei sagte Sie: 'Das kannst Du ja Deiner Freundin geben, die ist ja eh nur auf dein Geld aus'. Dieser Satz regte mich so auf, dass ich spontan beschloss, meine Tante mit dem bei mir befindlichen Fahrrad-Multitool zu erschlagen."

Klingt das - aus dem Munde eines notorischen Lügners - glaubhaft?


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Mordfall Charlotte Böhringer

23.11.2021 um 13:25
Zitat von NegusNegus schrieb:Ob es BT wirklich genutzt hätte, darf zudem mehr als bezweifelt werden: Zunächst hätte er die Tatwaffe präsentieren müssen, die sowohl zum gerichtsmedizinischen Befund als auch zum Totschlag passen und sich entweder am Tatort oder bereits länger in seinem Besitz befunden haben müsste.
Ich versuche es jetzt nochmal einmal zu erklären.
Egal ob Totschlag oder Mord, BT hat seine CB umgebracht.
D.h. für ihn (als Täter) wäre es möglich gewesen, die Tatwaffe zu präsentieren. Da er der Täter ist!

Würde ihn die Präsentation der Tatwaffe BT aus irgendeinem Grund noch mehr belasten, hätte er sich immer noch auf einen Blackout berufen können. Ich will jetzt nicht wieder zu sehr ins Detail gehen, da ich dies bereits mehrfach in den letzten Tagen dargelegt habe.

Warum soll er, wenn er der Täter ist, nicht schlüssig darlegen können, welches Tatwerkzeug er benutzt hat?
Warum soll er, wenn er der Täter ist, nicht schlüssig darlegen können, wo und wie er das Tatwerkzeug entsorgt hat?
BT wurde bereits auch ohne Kenntnis über Art und Verbleib des Tatwerkzeugs rechtskräftig verurteilt.

Bezüglich der anderen Indizien (Handschuhpur, Geldscheine, DNA auf Testamenthülle) gebe ich dir recht.
Allerdings hat BT ja bereits eine "Erklärung" zumindest für ein paar Indizien.

Stichwortartig.

Geldscheine: von CB zugesteckt, um ein Fahrrad zu kaufen, da BT zu dick
DNA: BT oder andere Mitarbeiter haben Papier oder Büromaterial auf Zuruf der Tante gebracht und dabei berührt. Alter der DNA Spur ist nicht eindeutig klärbar.
Handschuhspur: wurde die überhaupt jemals eindeutig BT zugeordnet?

Gegenfrage.
Was klingt denn überhaupt aus dem Mund von BT glaubhaft?

-Ich habe ein zweifaches Monatsgehalt bei Sportwetten gewonnen und ich weiß weder wann noch wo und habe meiner Verlobten darüber kein Wort erzählt?

-Ich bin neben meinen Vorbereitungen auf Staatsexamen noch Aushilfskraft in einer Parkgarage, sowie in einer Beraterfirma tätig und führe bereits Gespräche zu meiner Promotion?

-Ich fahre am Auffindetag der Leiche nach Augsburg, stelle auf der Fahrt fest, dass die Person, die ich besuchen möchte, eigentlich für mich nicht erreichbar ist und fahre dann ungesehener Dinge wieder nach München zurück, weil ich ja gemerkt habe, dass ich arbeiten muss? Weil ich gerade so Durst habe kauf ich mir mit nem 500€ Schein ne Apfelschorle??


Grimms Märchen im Quadrat.

BT würde ich persönlich nicht mal die Uhrzeit glauben, wenn er sie vor mir vom Kirchturm abliest.


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23.11.2021 um 13:31
Zitat von MisterEkoMisterEko schrieb:BT würde ich persönlich nicht mal die Uhrzeit glauben, wenn er sie vor mir vom Kirchturm abliest.
Ja, eben. Deswegen hätte ihm auch eine Totschlag-Einlassung nichts genützt. Man glaubt ihm einfach nichts, selbst wenn er zutreffend die Uhrzeit sagt... Das klassische Paradoxon "Ein Kreter sagt: Alle Kreter lügen."


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23.11.2021 um 21:35
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Dann präsentiere ich meinem Mandanten all diese Erkenntnisse und zeige ihm auf, welche Möglichkeiten wir als Verteidigung haben, welche Alternativen es gibt und vor allem auch, was wir nicht können (Wunder bewirken, Zaubern, Bestechen usw.)

Während einem laufenden Verfahren muss diese Analyse immer wieder aktualisiert werden.

Dann muss der Mandant entscheiden. Und der entscheidet durchaus nicht immer rational.
Ich schätze Bence so ein, dass er sich recht zeitnah dafür entschieden hat, komplett unschuldig am Tod der Tante zu sein.
Eine Affekttat zuzugeben, war von Anfang an keine Option für ihn.
Hopp oder Top, entweder ein Schuldspruch oder Freispruch.
Wahrscheinlich ging er in seiner Hybris wirklich davon aus, dass die Indizien nicht für eine Verurteilung reichen.
Seine Auftritte vor Gericht waren für mich geprägt von der Erkenntnis, dass er merkte, dass sein Plan uU nicht aufgeht.
Natürlich hätte er bei einer Einlassung trotzdem mit einer hohen Strafe zu rechnen gehabt und zusätzlich, den Tod der Tante verschuldet zu haben.


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23.11.2021 um 22:08
Zitat von NegusNegus schrieb:um 13:04
Das, was StA K. da sagt, ist klassisches "Ermittlergeschwätz": "Nun gestehen Sie doch, das ist doch das Beste für Sie." Aus Sicht der StA kann ich das verstehen. Ist die Täterfrage erst mal geklärt, spart man sich jede Menge Arbeit. Auch für das Gericht ist das durchaus eine erhebliche Arbeitserleichterung.

Der Verteidiger darf solchen Parolen nie nachgeben und wird es auch nicht.
Mag bei Mordprozessen so sein, bei anderen Verfahren kommt es durchaus vor, dass der Anwalt dem Mandanten bei eindeutigen Fällen zu einem Geständnis rät, weil sich das in der Regel strafmildernd auswirkt.
Zitat von MisterEkoMisterEko schrieb:Was klingt denn überhaupt aus dem Mund von BT glaubhaft?

-Ich habe ein zweifaches Monatsgehalt bei Sportwetten gewonnen und ich weiß weder wann noch wo und habe meiner Verlobten darüber kein Wort erzählt?

-Ich bin neben meinen Vorbereitungen auf Staatsexamen noch Aushilfskraft in einer Parkgarage, sowie in einer Beraterfirma tätig und führe bereits Gespräche zu meiner Promotion?

-Ich fahre am Auffindetag der Leiche nach Augsburg, stelle auf der Fahrt fest, dass die Person, die ich besuchen möchte, eigentlich für mich nicht erreichbar ist und fahre dann ungesehener Dinge wieder nach München zurück, weil ich ja gemerkt habe, dass ich arbeiten muss? Weil ich gerade so Durst habe kauf ich mir mit nem 500€ Schein ne Apfelschorle??
In der Aufzählung fehlt noch warum er am Morgen nach der Tat zur Arbeit in der Parkgarage erscheint obwohl er doch noch Hausverbot hat und angeblich nicht weiß, dass die Tante ihn dafür nicht mehr maßregeln kann weil sie bereits tot ist.


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24.11.2021 um 04:10
Zitat von StradivariStradivari schrieb:Ich schätze Bence so ein, dass er sich recht zeitnah dafür entschieden hat, komplett unschuldig am Tod der Tante zu sein.
Eine Affekttat zuzugeben, war von Anfang an keine Option für ihn.
Hopp oder Top, entweder ein Schuldspruch oder Freispruch.
Wahrscheinlich ging er in seiner Hybris wirklich davon aus, dass die Indizien nicht für eine Verurteilung reichen.
Genau so sehe ich das auch. Und dann kann man als Verteidiger zwar dem Mandanten gut zureden, dass das nicht sehr aussichtsreich ist, aber wenn der Mandant dabei bleibt, dann ist das eben so. BT macht mir nicht den Eindruck, dass er auf einen Verteidiger hören würde.

Man darf dabei auch nicht vergessen, dass es sich bei dem hier im Raum stehenden Tatbeständen immer und eine recht hohe Freiheitsstrafe handeln würde, und davor haben Beschuldigte logischerweise immer Angst. Ihre Hoffnung liegt darauf, gar nicht ins Gefängnis zu kommen, nicht, möglichst ein paar Jahre weniger zu bekommen.

Das ist durchaus nachvollziehbar: für einen jungen Menschen klingen 10 Jahre oder 15 Jahre nicht sehr unterschiedlich, sondern in beiden Fällen nach einer Ewigkeit. Täter, die achselzuckend sagen, kein Problem, geh ich mal 10 Jahre in den Knast... die gibt es nur in schlechten Fernsehserien.

Ich bleibe bei der Vermutung, dass BT dachte, er sei allen so überlegen, dass er sich hier auch wieder als unschuldig durchwurschteln könnte, so wie er es bisher in seinem Leben immer geschafft hatte. Diesmal hat er sich eben geirrt.


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24.11.2021 um 06:44
Zitat von Cpt.GermanicaCpt.Germanica schrieb:In der Aufzählung fehlt noch warum er am Morgen nach der Tat zur Arbeit in der Parkgarage erscheint obwohl er doch noch Hausverbot hat und angeblich nicht weiß, dass die Tante ihn dafür nicht mehr maßregeln kann weil sie bereits tot ist.
Dazu hatte ich mich gestern schon lang und breit geäußert.
Siehe hier.
Zitat von MisterEkoMisterEko schrieb:Danke für deine Ausführungen.

Mir ist da etwas aufgefallen.
Ich selbst fand es auch z.B. immer äußerst verdächtig das BT am Auffindetag in der Parkgarage war.

Anklage Mord - Ein Freund vor Gericht - Doku

Hier sagt ab Minute 13:55 FS, dass MT zweimal angerufen hat bei BT, weil die Tante nicht zu erreichen gewesen wäre.
Zitat: "Mein Bruder hat angerufen, dass mit meiner Tante wohl irgendwas nicht stimmt, aber er kann sie nicht erreichen, aber wahrscheinlich ist sie einfach weggefahren" (erster Anruf)

Im zweiten Anruf am selben Tag hieß es dann von MT gegenüber BT:
Zitat "Du MUSST herkommen, irgendwas stimmt da nicht, ich kann sie nicht erreichen, ich brauch dich JETZT"

D.h. BT wurde von MT dazu aufgefordert in das Parkhaus zu kommen.
Kann ich nicht verstehen sorry.
MT war zum Zeitpunkt dieser Geschehnisse meines Wissens nach 29 Jahre alt. Warum da unbedingt die moralische Unterstützung des großen Bruders erforderlich ist, weil die Tante nicht erreichbar ist, will mir nicht in den Kopf.

Bei Minute 14:28 sagt MT Zitat "Die Bürokraft Herr W. ist dann, gegen 17 Uhr glaub ich in Augsburg losgefahren, weil er den Schlüssel hier zum Büro hatte und in dem Büro war ein Schlüssel zur Wohnung"

Wenn Herr W. den Büroschlüssel hatte, dann war BTs Anwesenheit völlig unnötig, um in die Wohnung zu gelangen.
Bei Herrn W und MT handelte es sich um 2 voll ausgewachsene Männer, wozu braucht man da noch einen dritten Mann um einfach mal nach dem Rechten zu schauen?
Gut möglich, dass MT BT als moralische Unterstützung gebraucht hat.
Wobei auch hier dann anzumerken ist, dass dann letztendlich nur Herr W. und BT die Wohnung geöffnet haben.
MT sitzt zu dem Zeitpunkt wieder unten im Shop.
Ein komisches Gefühl bleibt bei mir auf jeden Fall.
Meines Wissens steht dies auch nicht so im Urteil.
Wenn mir jemand die Passage aus dem Urteil nennen kann, wo dies so drinnen steht (also dass BT erst nach Aufforderung von MT in das Parkhaus gekommen ist) wäre ich sehr dankbar.
Und NEIN, ich will niemandem irgendwas unterstellen, dies ist lediglich meine Meinung dazu.



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24.11.2021 um 07:13
Zitat von StradivariStradivari schrieb:Seine Auftritte vor Gericht waren für mich geprägt von der Erkenntnis, dass er merkte, dass sein Plan uU nicht aufgeht.
Volle Zustimmung.
Ich weiß auch überhaupt nicht was man von diesem ganzen BT Theater halten soll.

Zum Beispiel die 40 Tage Hungerstreik, will man sich da dann eher mit Jesus Christus gleichsetzen oder doch eher (durch die Glatze) mit einem KZ-Häftling?
Versteht mich bitte nicht falsch.
Jeder kann tun und lassen, was er will.
Nur ich frage mich da oft wie unfassbar groß der Egoismus des BT eigentlich tatsächlich ist.

Seine Familie muss den Tod der Tante verarbeiten.
Seine Familie muss verarbeiten, dass BT (zu dieser Zeit) Angeklagter im Mordprozess an der Tante ist.
Seine Familie, wird (zu dieser Zeit) ungefähr wissen, was ihm im schlimmsten Fall droht.

Und dann fängt BT noch mit solchen selbstzerstörerischen Maßnahmen an?
Der hat seiner Familie (sowie Partnerin und Freunden) schon verdammt viel zugemutet.

Meiner Meinung nach alles Ablenkungsmanöver, wie halt generell in diesem Fall um zu verhindern das man sich einfach mit den Fakten auseinandersetzen kann.

-BT geht ihn Hungerstreik
-BT führt sich, laut Urteil, vor Gericht teils unverschämt auf
-da wird eine rührselige Doku nach der anderen gedreht, bei der man einfach frech zum Teil elementar wichtige Fakten in dem Fall weglässt
-man singt Lieder und hält "FREE BENCE" Schildchen hoch
-eine Bürgerinitiative, die meiner Meinung nach, nur selektiv Infos präsentiert.

Der älteste Trick der Welt oder Frei nach Bane aus Batman: "Theatralik und Täuschung"
Bin gespannt wie lange es dauert bis Sat1 dazu eine Eigenproduktion dreht über den großen Justizirrtum.

In den Hauptrollen:
Heino Ferch (Peter Witting)
Franka Potente (Charlotte Böhringer)
und in der Hauptrolle Jimi Blue Ochsenknecht (Bence Toth)
Ironie aus:)
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Das ist durchaus nachvollziehbar: für einen jungen Menschen klingen 10 Jahre oder 15 Jahre nicht sehr unterschiedlich, sondern in beiden Fällen nach einer Ewigkeit. Täter, die achselzuckend sagen, kein Problem, geh ich mal 10 Jahre in den Knast... die gibt es nur in schlechten Fernsehserien.
Danke für deine Erklärungen.
Ob 10 oder 15 Jahre dürfte aus Sicht des Angeklagten wirklich zunächst keinen großen Unterschied machen.

Frage:
Bei BT wurde ja die besondere Schwere der Schuld festgestellt.
Du kennst dich in dem Fall ja ziemlich gut aus.
Kannst du mir, bauchgefühlsmäßig sagen, wann BT deiner Meinung nach ungefähr rauskommt?
Also nach wie vielen Jahren insgesamt?
Einfach mal deine professionelle Einschätzung dazu.


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Mordfall Charlotte Böhringer

24.11.2021 um 07:51
Zitat von MisterEkoMisterEko schrieb:Kannst du mir, bauchgefühlsmäßig sagen, wann BT deiner Meinung nach ungefähr rauskommt?
Also nach wie vielen Jahren insgesamt?
Einfach mal deine professionelle Einschätzung dazu.
In Bayern sitzen mit "besonderer Schwere der Schuld" verurteilte Täter meist so um die 23 Jahre, aber es wird in jedem Einzelfall entschieden


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24.11.2021 um 09:38
Ach Leute.
Bei genauerer Betrachtung findet man immer mehr Punkte, die gegen BT sprechen.

Zum Beispiel hier:

https://www.youtube.com/watch?v=RgYCe2Apf94 (Video: Anklage Mord - Ein Freund vor Gericht - Doku)
Minute:53:16


Bezogen auf den Morgen des 16 Mai (Auffindetag)
Der Staatsanwalt sagt dazu folgendes:
"Später kam dann der Angeklagte in die Parkgarage, hat dort ein Fahrrad gewaschen, hat sein Auto geholt, des im obersten Parkdeck in unmittelbare Nähe der Wohnung der CB geparkt war und ist damit weggefahren. Wieder einige Zeit später konnten Angestellte feststellen, dass jetzt diese Zeitungen fehlten."

Wie ich bereits dargestellt habe wurde BT ja von MT aufgefordert zu kommen. Dies bezog sich auf den Nachmittag.

Ok, BT durfte nach wie vor, trotz Hausverbot sein Auto in der Parkgarage abstellen. Verstehe ich.
ABER
Trotz Hausverbot darf er dort sein Fahrrad waschen?
Und das passiert natürlich genau zu dem Zeitpunkt zu dem CB tot in der Wohnung liegt und die Zeitungen abhandenkommen?
Wie @Cpt.Germanica schon angedeutet hat, wie konnte BT eigentlich wissen, dass die Tante nicht da ist um ihn zur Schnecke zu machen, weil er trotz Hausverbot in der Parkgarage das Fahrrad wäscht?
Des Weiteren war BT nachweislich (beim Holen seines Autos) in unmittelbarer Nähe zur Wohnung der CB.

All diese Fakten sind schon seit, keine Ahnung wie lange (13-14 Jahre) bekannt.
Wie kann man solche "Zufälle" immer und immer wieder ignorieren?

Das komplette Verhalten BTs am Auffindetag ist seltsam, verdächtig und völlig absurd.
Dieser ganze Tagesablauf kann für keinen einigermaßen klardenkenden Menschen einen Sinn ergeben.

Dies ist auch der Grund warum man seitens ProBT immer nur versucht hat an einzelnen Indizien zu kratzen bzw. an Teilaspekten einzelner Indizien.

UND JA, DIE GESAMTSCHAU IST ELEMENTAR WICHTIG!!!!

Kleines Beispiel:
Wenn meine blonde Ehefrau abends nach Hause kommt und unser Ehebett bzw. die Laken nach dem Parfüm einer anderen Frau riechen, sie im Bett lange schwarze Haare findet, ich den ganzen Tag nicht erreichbar war, ich nach dem Parfüm einer anderen Frau rieche und sie im Mülleimer im Badezimmer ein benutztes Kondom findet...Ist meine Frau dann in der Gesamtschau dieser Dinge berechtigt zu glauben, dass ich sie möglicherweise betrogen habe??

Denn wenn die Gesamtschau irrelevant ist, habe ich folgende Erklärung für die Indizien:

Parfümgeruch: Ich wollte ein neues Parfüm für meine Gattin als Geschenk kaufen. Dieses ist mir leider auf dem Ehebett zerbrochen, daher der Geruch im Bett und an mir.

schwarze lange Haare: Bei Kauf des Parfüms ist in der Drogerie eine schwarzhaarige Frau ganz eng an mir vorgelaufen und hat mich dabei gestreift.

Nicht Erreichbarkeit: Ich war so beschäftigt, ich hab den ganzen Tag nicht aufs Handy geschaut.

Benutztes Kondom: Ich wollte meine Onanie hygienischer durchführen.

Sind im echten Leben Gesamtzusammenhänge und Kontext wirklich völlig irrelevant, solange man jeden Teilaspekt mehr schlecht als recht irgendwie erklären kann?
Soll auf so einer Basis Recht gesprochen werden?
Da sind wir wieder beim Thema Glaube und da sind Fakten sowieso völlig egal.


Ich habe vor ein paar Tagen die ProBT Leute hier im Forum dazu aufgerufen, dass wir uns bewusst einfach mal auf das stärkste Argument (aus deren Sicht) konzentrieren, das laut denen zeigt, dass BT unschuldig ist.
Oder wir uns gezielt ein Indiz herausnehmen und da mal ganz tief reingehen.

Die Tatsache, dass dieser Aufruf bis jetzt komplett ignoriert wurde spricht Bände.
Es sind einfach keine Argumente vorhanden.


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Mordfall Charlotte Böhringer

24.11.2021 um 09:58
Zitat von MisterEkoMisterEko schrieb:"Später kam dann der Angeklagte in die Parkgarage, hat dort ein Fahrrad gewaschen, hat sein Auto geholt, des im obersten Parkdeck in unmittelbare Nähe der Wohnung der CB geparkt war und ist damit weggefahren. Wieder einige Zeit später konnten Angestellte feststellen, dass jetzt diese Zeitungen fehlten."
Nicht zu vergessen in diesem Kontext natürlich auch, dass BT ca. 12 Stunden vorher angeblich so "krank" war, dass er seine Verlobte nicht begleiten konnte und sich in ein Erkältungsbad legen musste.

Am nächsten Tag ist man dann so fit, um in der Parkgarage ein Fahrrad zu waschen, nach Augsburg zu fahren und angeblich zu merken, dass man trotz Hausverbot und Krankheit arbeiten muss?
Wie ist das Fahrrad eigentlich in die Parkgarage gekommen?
Ich vermute mal das BT auf dem Rad in die Parkgarage gefahren ist.
Laut Google Maps sind es von seiner damaligen Wohnadresse in der Georgenstrasse bis zum Parkhaus ca. 3,6 km (14 Minuten reine Fahrzeit mit dem Rad)
Setzt man sich morgens wirklich aufs Rad, wenn man am Abend vorher noch im Erkältungsbad gelegen ist?

Fragen über Fragen.


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