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Mordfall Charlotte Böhringer
22.02.2024 um 17:13Stefan1477 schrieb:Viel beschäftigt hin oder her. Das ist seit Jahren ein Problem. Zeitdruck, mangelnde Ausstattung personell und technisch...Der Täter im Fall Ursula Herrmann wurde wegen erpresserischem Mord mit Todesfolge verurteilt. Die Tat erfolgte im Oktober 1981, also vor gut 42 Jahren.
Das darf aber keine Ausrede sein, bei den beiden Fällen nicht nochmal genau hinzusehen.
Man kann ja rein theoretisch wie Du davon ausgehen, dass der Verurteilte Werner M. nicht der wahre Täter war. Das ändert aber erst mal nichts am vorliegenden Straftatbestand und der ist damit längst verjährt.
Die Überlastung der Ermittlungsbehörden wird in diesem Fall also wohl kaum als Ausrede genommen, weil man ja eben gar keine Ausrede braucht, um weitere Ermittlungen in einem abgeschlossenen Fall, in dem noch dazu offensichtlich Verjährung eingetreten ist, abzulehnen.