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Mordfall Charlotte Böhringer

29.729 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

10.05.2025 um 13:56
Spekulative "Hätte, könnte, wäre, wenn, vielleicht"-Mutmaßungen wie sie hier von der ATF wieder mal vorgebracht werden sind nicht zielführend aber ein Zeugnis für ihre argumentative Not in der sie sich befinden da sie diese Zeugenaussage gerade eben nicht widerlegen oder sonst wie entkräften können. Da bleibt ihnen dann eben nur wahlweise das lächerlich machen, in Frage stellen oder sonstige Nebelkerzen zu zünden um vom eigentlichen Kernaspekt abzulenken. Glücklicherweise jedoch haben derlei polemische Manöver keinerlei Relevanz da das LG Augsburg hingegen die Bedeutung durchaus erkannt und als einen der Gründe des neuen Wiederaufnahmeantrags für zulässig erklärt hat, und das ist alles was zählt:

Das Landgericht Augsburg führt in seinem Beschluss aus, dass es eine neue Zeugenaussage gibt. Die betroffene Zeugin war zwar schon in der Hauptverhandlung des Landgerichts München I vernommen worden, berief sich damals aber auf ein Zeugnisverweigerungsrecht. Auf der Grundlage dieser neuen Angaben ist nunmehr zu prüfen, ob eine andere Zeugin in der früheren Hauptverhandlung zuungunsten des Angeklagten möglicherweise unvollständig zu verdächtigen Vorgängen unmittelbar vor der Tat aussagte. Im Hinblick auf die jetzt erstmals erfolgte Aussage, wird im Probationsverfahren geprüft werden, ob der Wiederaufnahmegrund des § 359 Nr. 2 StPO vorliegt.

Zudem wurden zwei neue Sachverständigengutachten zum Tatablauf vorgebracht. Die beiden Sachverständigen stellen möglicherweise neue Beweismittel dar und befassen sich anhand der Spurenlage mit der Frage des Hergangs der Tat. Das Gericht schloss in seiner Entscheidung eine mögliche Auswirkung auf den Schuldspruch nicht aus.

Diese neuen Beweismittel lagen der ursprünglichen Entscheidung des Landgerichts München I nicht zugrunde.

https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/augsburg/presse/2024/6.php

Die Freundin die am Tattag bei Charlotte Böhringer zu Besuch war hat am späten Nachmittag die Wohnung verlassen.
Vanessa Deubel:
Sie läuft zu ihrem Auto in der Parkgarage, was ganz nah an der Wohnung von Charlotte Böhringer geparkt war, sie verweilt da noch eine Weile in ihrem Auto und macht eine merkwürdige Beobachtung.

Thomas Killian:
Sie hat eine Journalistin angerufen und ihr als der Prozess schon lief gesagt ich habe da jemanden gesehen, im Parkhaus. Jemand Verdächtigen, einen mittelgroßen Mann und ich weiß sicher es war nicht der "Benni"! So hat sie nämlich immer Bence Toth genannt.
Mant hat diese Freundin dann ausfindig gemacht und als Zeugin vor Gericht befragt.
Thomas Darnstädt:
Stimmt das, das Sie gesagt haben Sie hätten einen Mann da an der Eingangstür zur Tatzeit gesehen? Und diese Zeugin hat gesagt nein das stimmt nicht, ich habe da nichts gesagt und nichts gesehen. Nun hat sich mittlerweile ergeben, aber nach dem Urteil erst jetzt, das diese Zeugin gelogen hat!!
[...]
Thomas Darnstädt:
Jedenfalls ist ein lügender Zeuge ein Grund für ein Wiederaufnahmeverfahren!!
Ab Zeitindex 31.50 Minute
https://plus.rtl.de/video-tv/filme/der-parkhaus-mord-ein-justizirrtum-1030816

Letztendlich ist das fokussieren und herumreiten auf dieser Zeugenaussage bezeichnend denn beim zweiten Grund des Wiederaufnahmeantrages, den digitalforensischen Gutachten, stehen die Karten noch schlechter für die ATF:

Vanessa Deubel:
Auch der Tathergang muss ein anderer gewesen sein als das Gericht damals angenommen hat.

Thomas Killian:
Die Polizei und auch das Gericht waren sich damals sicher Benedikt Toth muss vor der Tür gelauert haben
Neue Gutachten in denen die Blutspuren in der Wohnung analysiert wurden ergeben jetzt die Tat muss sich weiter entfernt von der Haustür ereignet haben als damals angenommen.
Axel Petermann:
Das bedeutet der Täter war bereits in der Wohnung als er auf Charlotte Böhringer einschlug. Charlotte Böhringer hatte nicht nur die Kopfverletzungen sondern sie zeigte auch Hämatome an den Oberarmen und das deutet darauf hin das der Täter sie von hinten ergriffen und festgehalten hat.
Ab Zeitindex 35.15 Minute
https://plus.rtl.de/video-tv/filme/der-parkhaus-mord-ein-justizirrtum-1030816



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Mordfall Charlotte Böhringer

10.05.2025 um 14:04
Zitat von MauserMauser schrieb:ATF
Ist das die Anti-Tod-Fraktion?

Ja, hätte ich Frau Böhringer sicherlich gewünscht, nicht getötet worden zu sein.
Zitat von MauserMauser schrieb:Die Freundin die am Tattag bei Charlotte Böhringer zu Besuch war hat am späten Nachmittag die Wohnung verlassen.
Und die Freundin vom rechtskräftig verurteilten Mörder hat ein falsches Alibi gegeben. Länger mit dem Beschuldigten zusammen in der Wohnung gewesen zu sein, als sie es in Wirklichkeit und nachweislich gewesen ist.

Warum eigentlich? Warum hat sie für Bence gelogen und ihm ein falsches Alibi gegeben, wo er doch krank im Erkältungsbad gelegen haben will?
Dann die absurde Kritik, man hätte den Wasserverbrauch und die Badewannenrückstände nicht überprüft. :D Genau - man muss ja auch selbst in einer Wanne gelegen haben oder der Wasserverbrauch ist ja schon Beleg für die mutmaßliche Tatzeit, um auszuschließen, dass Bence der Mörder ist.

Wenn es nicht so traurig wäre...


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Mordfall Charlotte Böhringer

10.05.2025 um 14:37
Zitat von MauserMauser schrieb:Spekulative "Hätte, könnte, wäre, wenn, vielleicht"-Mutmaßungen wie sie hier von der ATF wieder mal vorgebracht werden sind nicht zielführend aber ein Zeugnis für ihre argumentative Not in der sie sich befinden da sie diese Zeugenaussage gerade eben nicht widerlegen oder sonst wie entkräften können. Da bleibt ihnen dann eben nur wahlweise das lächerlich machen, in Frage stellen oder sonstige Nebelkerzen zu zünden um vom eigentlichen Kernaspekt abzulenken. Glücklicherweise jedoch haben derlei polemische Manöver keinerlei Relevanz da das LG Augsburg hingegen die Bedeutung durchaus erkannt und als einen der Gründe des neuen Wiederaufnahmeantrags für zulässig erklärt hat, und das ist alles was zählt:
Hmmm. Also ich zumindest habe nicht mit Mutmaßungen dafür argumentiert, dass das LG Augsburg den Wiederaufnahmeauftrag nicht für zulässig hätte erklären dürfen. Sehe auch sonst niemanden der das schreibt, wen widerlegst du also damit?

Das LG schreibt zur Zeugin übrigens:
Zitat von MauserMauser schrieb:Auf der Grundlage dieser neuen Angaben ist nunmehr zu prüfen
Markierung durch mich.
Davon:
Zitat von MauserMauser schrieb:Und diese Zeugin hat gesagt nein das stimmt nicht, ich habe da nichts gesagt und nichts gesehen. Nun hat sich mittlerweile ergeben, aber nach dem Urteil erst jetzt, das diese Zeugin gelogen hat!!
Weiß das LG nichts. Dies ist nun zu prüfen. Scheint also alles ziemlich viel
Zitat von MauserMauser schrieb:Hätte, könnte, wäre, wenn, vielleicht
zu sein, das als Tatsachen verkauft wird.
Zitat von MauserMauser schrieb:Neue Gutachten in denen die Blutspuren in der Wohnung analysiert wurden ergeben jetzt die Tat muss sich weiter entfernt von der Haustür ereignet haben als damals angenommen.
Durchaus interessant. Vielleicht stimmt es ja auch wirklich. Aber bewiesen ist das damit noch nicht. Nehmen wir dieses in den Raum gestellte
Zitat von MauserMauser schrieb:Hätte, könnte, wäre, wenn, vielleicht
mal ernst. Was führt dich zur Annahme dass BT unter der Annahme dieser Rekonstruktion des Tathergangs freigesprochen werden wird?


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12.05.2025 um 23:02
https://www.ardmediathek.de/video/gefaengnisse-abschaffen-was-besser-wirkt-als-haft/gefaengnisse-abschaffen-was-besser-wirkt-als-haft-mit-gebaerdensprache/mdr/Y3JpZDovL21kci5kZS9zZW5kdW5nLzI4MTA2MC8yMDI1MDUxMjIyNTAvcmVwb3J0YWdlLWRva3UtaW0tZXJzdGVuLTM5OC9nZWJhZXJkZW5zcHJhY2hl


wer sich diese Sendung hier anschaut weiß, dass BT völlig rechtmäßig verurteilt wurde und bis heute sitzen müsste.

Mörder müssen sitzen. Meines Erachtens ist BT in Freiheit eine Gefahr für seine Umwelt. Denn das Erbe ist noch immer da. Und das war sein Hauptmotiv


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Mordfall Charlotte Böhringer

12.05.2025 um 23:26
Habe mir den Link angeschaut. Finde keinen Beweis für die Schuldigkeit von BT. Das Erbe gibt es wohl. Ob dies das Tatmotiv ist, ist reine Spekulation. Irgend etwas muss ja her, um einen Schuldspruch zu rechtfertigen.


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12.05.2025 um 23:48
Zitat von schluesselbundschluesselbund schrieb:Irgend etwas muss ja her, um einen Schuldspruch zu rechtfertigen.
Der Schuldspruch ergibt sich aus der Rechtmäßigkeit des Urteils und der unzweifelhaften, nachgewiesenen Täterschaft des Herrn Toth.
Folglich musste "da nichts her" um irgendetwas zu rechtfertigen!


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13.05.2025 um 00:37
Fällt ein Gericht ein Urteil, so wird es irgend wann zur Rechtsmässigkeit. Soviel zu unzweifelhaft. Nachgewiesen ist der Fall nur in seiner Konstruktion. Ob dies ein Schuldspruch ohne Beweis rechtfertigt dürfte verwerflich sein.


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13.05.2025 um 00:49
Zitat von schluesselbundschluesselbund schrieb:Nachgewiesen ist der Fall nur in seiner Konstruktion. Ob dies ein Schuldspruch ohne Beweis rechtfertigt dürfte verwerflich sein.
Es war kein Schuldspruch "ohne Beweis". Das wurde hier seitenweise rauf und runter dargelegt. Da kannst Du noch so oft wie Rumpelstilzchen mit dem Fuß auf den Boden stampfen. Jeder klar bei Verstand denke Mensch kann sich das Urteil in Gänze durchlesen und kommt dann zwangsläufig zu der Erkenntnis: Bingo, da saß der Richtige! Der einzig mir erkennbare Skandal ist, dass dieser Verbrecher trotz Lebenslang und Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, schon nach läppischen 17 Jahren auf Bewährung wieder durch München stolziert und dreisterweise seine frühere Tätigkeit im Kassenhäuschen am damaligen Tatort versieht. Natürlich hübsch kleingerechnet bis zur Pfändungsgrenze, damit wir braven Steuerzahler bloß keinen Cent des von ihm verbrauchten Geldes zurückbekommen. Ich empfehle dem aktuellen Besitzer des Parkhauses immer schön ein Auge auf den Kassenautomaten zu lassen, Ihr wisst schon warum, gelle?


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13.05.2025 um 01:00
Zitat von FreewingFreewing schrieb:Bingo, da saß der Richtige!
Eher Fehlentscheid.
Zitat von FreewingFreewing schrieb:Der einzig mir erkennbare Skandal ist, dass dieser Verbrecher trotz Lebenslang und Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, schon nach läppischen 17 Jahren auf Bewährung wieder durch München stolziert und dreisterweise seine frühere Tätigkeit im Kassenhäuschen am damaligen Tatort versieht. Natürlich hübsch kleingerechnet bis zur Pfändungsgrenze, damit wir braven Steuerzahler bloß keinen Cent des von ihm verbrauchten Geldes zurückbekommen.
Hier schimmert klar und deutlich der Neid und nochmal der Neid in seiner vollendeten Form durch. Besser zum Ausdruck bringen kann man es gar nicht.
Zitat von FreewingFreewing schrieb:Ihr wisst schon warum, gelle?
Nein verrat es mir Bitte.


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13.05.2025 um 01:18
Zitat von SwaggerSwagger schrieb:Mörder müssen sitzen. Meines Erachtens ist BT in Freiheit eine Gefahr für seine Umwelt. Denn das Erbe ist noch immer da. Und das war sein Hauptmotiv
Für wen ist er denn eine Gefahr?
An das Erbe kommt er nicht ran, selbst wenn er alle Anverwandten auslöschen würde.
Dann würde es dem Staat zufallen.
BT wurde für erbunwürdig erklärt.


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13.05.2025 um 03:49
@emz

wegen des Erbes dann vielleicht nicht( wenn es denn so ist,wie du schriebst) aber generell für die Allgemeinheit.

Denn nehmen wir mal an - so wie das Gericht - er war es, dann schreckt dieser Mann offensichtlich nicht vor einem feinsäuberlich geplanten Mord zurück, um seine wie auch immer gelagerten Interessen durchzusetzen.


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13.05.2025 um 07:50
Zitat von emzemz schrieb:Für wen ist er denn eine Gefahr?
An das Erbe kommt er nicht ran, selbst wenn er alle Anverwandten auslöschen würde.
Dann würde es dem Staat zufallen.
BT wurde für erbunwürdig erklärt.
Meines Wissens nach ist BT nur bei gegenüber dem Erbe seiner Tante erbunwürdig. Ihr Erbe ist ja bereits geregelt und in den Besitz vom Bruder übergegangen. Ihm gegenüber ist BT aber nicht erbunwürdig.


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13.05.2025 um 08:06
Zitat von FreewingFreewing schrieb:Es war kein Schuldspruch "ohne Beweis".
Naja, es war doch ein reiner Indizienprozess. Siehe Unterschied hier
Beweise sind Tatsachen, die die Begehung einer Straftat belegen. Sie sind unmittelbar aus der Tat selbst herleitbar. Beispiele für Beweise sind:

Geständnisse des Täters
Opferaussagen
Zeugenaussagen
Sachverständige Feststellungen
Dokumente
Indizien
Indizien sind Tatsachen, die auf die Begehung einer Straftat schließen lassen. Sie sind mittelbar aus der Tat herleitbar und belegen die Tat damit nicht direkt. Vielmehr zeigen sie eine gewissen Wahrscheinlichkeit auf. Beispiele für Indizien sind:

Das Vorhandensein von Tatwerkzeugen
Das Vorhandensein von Spuren des Täters, z.B. Fingerabdrücke auf der Tatwaffe
Das Vorhandensein von Motiven für die Tat
Quelle
https://www.funke-strafrecht.de/ratgeber/faq-strafverfahren/unterschied-beweise-und-indizien/


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13.05.2025 um 09:00
Zitat von Ray.Ray. schrieb:Meines Wissens nach ist BT nur bei gegenüber dem Erbe seiner Tante erbunwürdig.
So sieht es aus.
Dass er bereits neue Opfer im Visier haben könnte ist bei BTs Vorgeschichte nicht unwahrscheinlich. Für mich völlig unerklärlich, wie man den wieder auf seine Familie loslassen kann.


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Mordfall Charlotte Böhringer

13.05.2025 um 09:23
Zitat von Ray.Ray. schrieb:Meines Wissens nach ist BT nur bei gegenüber dem Erbe seiner Tante erbunwürdig. Ihr Erbe ist ja bereits geregelt und in den Besitz vom Bruder übergegangen. Ihm gegenüber ist BT aber nicht erbunwürdig.
So habe ich das auch immer verstanden. Die Erbunwürdigkeit bezieht sich nur auf das Erbe der Tante, die er mit eigenen Händen ermordet hat. Er soll nicht finanziell von dem Mord, den er begangen hat, profitieren. Deshalb ist es möglich, ihn diesbezüglich für erbunwürdig erklären zu lassen.
Das tatsächliche Motiv, ihn für erbunwürdig erklären zu lassen, war natürlich ein ganz anderes. Die Familie wollte sich seinen Anteil am Erbe sicher, der der sonst dem Staat zugefallen wäre.
Zitat von SwaggerSwagger schrieb:Dass er bereits neue Opfer im Visier haben könnte ist bei BTs Vorgeschichte nicht unwahrscheinlich. Für mich völlig unerklärlich, wie man den wieder auf seine Familie loslassen kann.
Aber da müsste er je eine ganze Reihe an Leichen hinterlassen, denn sein Bruder ist verheiratet und hat Kinder, die in der Erbfolge vor ihm stehen. Er müsste also alle Erben umbringen, um an das Erbe zu kommen.
Insofern denke ich, dass seine Familie diesbezüglich ruhig schlafen kann und keine Angst vor ihm haben muss. Vor so einem Mehrfachmord dürfte selbst ein BT zurückschrecken und das nicht als probates Mittel der Geldbeschaffung sehen.

Allerdings muss man schon auch im Hinterkopf behalten, dass die Geldgier und das Erbe nicht das einzige Motiv waren, dass er bei dem Mord hatte. Es war mit Sicherheit auch sehr viel Zorn und Hass im Spiel, ging also auch allgemein um die Beziehung zu seiner Tante, die ihn in seinen Augen erniedrigt und gegängelt hat.
Außerdem wollte er verhindern, dass seine Lebenslüge auffliegt. Und dieses Lügen, Hochstapeln und Blenden ist in meinen Augen immer noch in ihm drin, dazu hat er einfach einen Hang. Das zeigen seine Fernsehauftritte mir.
Genauso wie dieses sich selbst überhöhen und hohe Ansprüche ans Leben haben, ohne wirklich dafür leisten zu müssen. Die Rolle des Justizopfers wird er durchziehen und dafür wird er im seinem direkten Umfeld entsprechende Rücksichtnahme, Wiedergutmachung und Ausgleich erwarten und einfordern.
Insofern sehe ich schon sehr viel Potenial, dass es da zu erheblichen Konflikten kommen kann.
Ob er noch mal morden würde, weiß man nicht. Aber ich glaube, dass er in seiner Billanz mit dem Mord durchgekommen ist. Natürlich ist er überführt und dafür verurteilt worden, musste eine Haftstrafe absitzen. Aber sein direktes Umfeld stilisiert ihn als Justizopfer hoch, wenn er sonst im Leben nichts geleistet hat, so hat er eben doch 17 Jahre "unschuldig" im Knast gesessen. Und daraus hat er jetzt einen gewisse Anspruchshaltung, sich drauf ausruhen zu dürfen. Nach der Tante kräht dagegen kein Hahn mehr.
Insofern war der von ihm begangene Mord aus seiner Sicht durchaus ein Erfolg.


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Mordfall Charlotte Böhringer

13.05.2025 um 09:50
Zitat von Ray.Ray. schrieb:Meines Wissens nach ist BT nur bei gegenüber dem Erbe seiner Tante erbunwürdig. Ihr Erbe ist ja bereits geregelt und in den Besitz vom Bruder übergegangen. Ihm gegenüber ist BT aber nicht erbunwürdig.
Ob das so ist, weiß ich nicht. Ist aber auch völlig unerheblich.
Im nachfolgenden Beitrag ist aufgeführt, wen er erst mal alles umbringen müsste, um in die Nähe einer Erbberechtigung zu gelangen.
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Aber da müsste er je eine ganze Reihe an Leichen hinterlassen, denn sein Bruder ist verheiratet und hat Kinder, die in der Erbfolge vor ihm stehen. Er müsste also alle Erben umbringen, um an das Erbe zu kommen.
Insofern denke ich, dass seine Familie diesbezüglich ruhig schlafen kann und keine Angst vor ihm haben muss. Vor so einem Mehrfachmord dürfte selbst ein BT zurückschrecken und das nicht als probates Mittel der Geldbeschaffung sehen.



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Mordfall Charlotte Böhringer

13.05.2025 um 17:16
Zitat von SwaggerSwagger schrieb:So sieht es aus.
Dass er bereits neue Opfer im Visier haben könnte ist bei BTs Vorgeschichte nicht unwahrscheinlich. Für mich völlig unerklärlich, wie man den wieder auf seine Familie loslassen kann.
Warum nicht?
Zum einen hätte sich die Familie ja distanzieren können und zum anderen ist die Wahrscheinlichkeit dermaßen gering das er noch mal morden wird... daher ist das schon ok.
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Das tatsächliche Motiv, ihn für erbunwürdig erklären zu lassen, war natürlich ein ganz anderes. Die Familie wollte sich seinen Anteil am Erbe sicher, der der sonst dem Staat zugefallen wäre.
Was durchaus ja ok ist, dass man so reagiert hat.
Zitat von emzemz schrieb:Ob das so ist, weiß ich nicht. Ist aber auch völlig unerheblich.
Im nachfolgenden Beitrag ist aufgeführt, wen er erst mal alles umbringen müsste, um in die Nähe einer Erbberechtigung zu gelangen.
Klar es ist unerheblich. Letztendlich wäre es ja auch ok wenn z.b. sein Bruder ihm was hinterlassen würde... es ist und bleibt nunmal sein Eigentum und niemanden geht es was an.


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