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Mordfall Charlotte Böhringer

29.392 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

gestern um 13:56
Spekulative "Hätte, könnte, wäre, wenn, vielleicht"-Mutmaßungen wie sie hier von der ATF wieder mal vorgebracht werden sind nicht zielführend aber ein Zeugnis für ihre argumentative Not in der sie sich befinden da sie diese Zeugenaussage gerade eben nicht widerlegen oder sonst wie entkräften können. Da bleibt ihnen dann eben nur wahlweise das lächerlich machen, in Frage stellen oder sonstige Nebelkerzen zu zünden um vom eigentlichen Kernaspekt abzulenken. Glücklicherweise jedoch haben derlei polemische Manöver keinerlei Relevanz da das LG Augsburg hingegen die Bedeutung durchaus erkannt und als einen der Gründe des neuen Wiederaufnahmeantrags für zulässig erklärt hat, und das ist alles was zählt:

Das Landgericht Augsburg führt in seinem Beschluss aus, dass es eine neue Zeugenaussage gibt. Die betroffene Zeugin war zwar schon in der Hauptverhandlung des Landgerichts München I vernommen worden, berief sich damals aber auf ein Zeugnisverweigerungsrecht. Auf der Grundlage dieser neuen Angaben ist nunmehr zu prüfen, ob eine andere Zeugin in der früheren Hauptverhandlung zuungunsten des Angeklagten möglicherweise unvollständig zu verdächtigen Vorgängen unmittelbar vor der Tat aussagte. Im Hinblick auf die jetzt erstmals erfolgte Aussage, wird im Probationsverfahren geprüft werden, ob der Wiederaufnahmegrund des § 359 Nr. 2 StPO vorliegt.

Zudem wurden zwei neue Sachverständigengutachten zum Tatablauf vorgebracht. Die beiden Sachverständigen stellen möglicherweise neue Beweismittel dar und befassen sich anhand der Spurenlage mit der Frage des Hergangs der Tat. Das Gericht schloss in seiner Entscheidung eine mögliche Auswirkung auf den Schuldspruch nicht aus.

Diese neuen Beweismittel lagen der ursprünglichen Entscheidung des Landgerichts München I nicht zugrunde.

https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/augsburg/presse/2024/6.php

Die Freundin die am Tattag bei Charlotte Böhringer zu Besuch war hat am späten Nachmittag die Wohnung verlassen.
Vanessa Deubel:
Sie läuft zu ihrem Auto in der Parkgarage, was ganz nah an der Wohnung von Charlotte Böhringer geparkt war, sie verweilt da noch eine Weile in ihrem Auto und macht eine merkwürdige Beobachtung.

Thomas Killian:
Sie hat eine Journalistin angerufen und ihr als der Prozess schon lief gesagt ich habe da jemanden gesehen, im Parkhaus. Jemand Verdächtigen, einen mittelgroßen Mann und ich weiß sicher es war nicht der "Benni"! So hat sie nämlich immer Bence Toth genannt.
Mant hat diese Freundin dann ausfindig gemacht und als Zeugin vor Gericht befragt.
Thomas Darnstädt:
Stimmt das, das Sie gesagt haben Sie hätten einen Mann da an der Eingangstür zur Tatzeit gesehen? Und diese Zeugin hat gesagt nein das stimmt nicht, ich habe da nichts gesagt und nichts gesehen. Nun hat sich mittlerweile ergeben, aber nach dem Urteil erst jetzt, das diese Zeugin gelogen hat!!
[...]
Thomas Darnstädt:
Jedenfalls ist ein lügender Zeuge ein Grund für ein Wiederaufnahmeverfahren!!
Ab Zeitindex 31.50 Minute
https://plus.rtl.de/video-tv/filme/der-parkhaus-mord-ein-justizirrtum-1030816

Letztendlich ist das fokussieren und herumreiten auf dieser Zeugenaussage bezeichnend denn beim zweiten Grund des Wiederaufnahmeantrages, den digitalforensischen Gutachten, stehen die Karten noch schlechter für die ATF:

Vanessa Deubel:
Auch der Tathergang muss ein anderer gewesen sein als das Gericht damals angenommen hat.

Thomas Killian:
Die Polizei und auch das Gericht waren sich damals sicher Benedikt Toth muss vor der Tür gelauert haben
Neue Gutachten in denen die Blutspuren in der Wohnung analysiert wurden ergeben jetzt die Tat muss sich weiter entfernt von der Haustür ereignet haben als damals angenommen.
Axel Petermann:
Das bedeutet der Täter war bereits in der Wohnung als er auf Charlotte Böhringer einschlug. Charlotte Böhringer hatte nicht nur die Kopfverletzungen sondern sie zeigte auch Hämatome an den Oberarmen und das deutet darauf hin das der Täter sie von hinten ergriffen und festgehalten hat.
Ab Zeitindex 35.15 Minute
https://plus.rtl.de/video-tv/filme/der-parkhaus-mord-ein-justizirrtum-1030816



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Mordfall Charlotte Böhringer

gestern um 14:04
Zitat von MauserMauser schrieb:ATF
Ist das die Anti-Tod-Fraktion?

Ja, hätte ich Frau Böhringer sicherlich gewünscht, nicht getötet worden zu sein.
Zitat von MauserMauser schrieb:Die Freundin die am Tattag bei Charlotte Böhringer zu Besuch war hat am späten Nachmittag die Wohnung verlassen.
Und die Freundin vom rechtskräftig verurteilten Mörder hat ein falsches Alibi gegeben. Länger mit dem Beschuldigten zusammen in der Wohnung gewesen zu sein, als sie es in Wirklichkeit und nachweislich gewesen ist.

Warum eigentlich? Warum hat sie für Bence gelogen und ihm ein falsches Alibi gegeben, wo er doch krank im Erkältungsbad gelegen haben will?
Dann die absurde Kritik, man hätte den Wasserverbrauch und die Badewannenrückstände nicht überprüft. :D Genau - man muss ja auch selbst in einer Wanne gelegen haben oder der Wasserverbrauch ist ja schon Beleg für die mutmaßliche Tatzeit, um auszuschließen, dass Bence der Mörder ist.

Wenn es nicht so traurig wäre...


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Mordfall Charlotte Böhringer

gestern um 14:37
Zitat von MauserMauser schrieb:Spekulative "Hätte, könnte, wäre, wenn, vielleicht"-Mutmaßungen wie sie hier von der ATF wieder mal vorgebracht werden sind nicht zielführend aber ein Zeugnis für ihre argumentative Not in der sie sich befinden da sie diese Zeugenaussage gerade eben nicht widerlegen oder sonst wie entkräften können. Da bleibt ihnen dann eben nur wahlweise das lächerlich machen, in Frage stellen oder sonstige Nebelkerzen zu zünden um vom eigentlichen Kernaspekt abzulenken. Glücklicherweise jedoch haben derlei polemische Manöver keinerlei Relevanz da das LG Augsburg hingegen die Bedeutung durchaus erkannt und als einen der Gründe des neuen Wiederaufnahmeantrags für zulässig erklärt hat, und das ist alles was zählt:
Hmmm. Also ich zumindest habe nicht mit Mutmaßungen dafür argumentiert, dass das LG Augsburg den Wiederaufnahmeauftrag nicht für zulässig hätte erklären dürfen. Sehe auch sonst niemanden der das schreibt, wen widerlegst du also damit?

Das LG schreibt zur Zeugin übrigens:
Zitat von MauserMauser schrieb:Auf der Grundlage dieser neuen Angaben ist nunmehr zu prüfen
Markierung durch mich.
Davon:
Zitat von MauserMauser schrieb:Und diese Zeugin hat gesagt nein das stimmt nicht, ich habe da nichts gesagt und nichts gesehen. Nun hat sich mittlerweile ergeben, aber nach dem Urteil erst jetzt, das diese Zeugin gelogen hat!!
Weiß das LG nichts. Dies ist nun zu prüfen. Scheint also alles ziemlich viel
Zitat von MauserMauser schrieb:Hätte, könnte, wäre, wenn, vielleicht
zu sein, das als Tatsachen verkauft wird.
Zitat von MauserMauser schrieb:Neue Gutachten in denen die Blutspuren in der Wohnung analysiert wurden ergeben jetzt die Tat muss sich weiter entfernt von der Haustür ereignet haben als damals angenommen.
Durchaus interessant. Vielleicht stimmt es ja auch wirklich. Aber bewiesen ist das damit noch nicht. Nehmen wir dieses in den Raum gestellte
Zitat von MauserMauser schrieb:Hätte, könnte, wäre, wenn, vielleicht
mal ernst. Was führt dich zur Annahme dass BT unter der Annahme dieser Rekonstruktion des Tathergangs freigesprochen werden wird?


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