Mordfall Charlotte Böhringer
gestern um 13:56Spekulative "Hätte, könnte, wäre, wenn, vielleicht"-Mutmaßungen wie sie hier von der ATF wieder mal vorgebracht werden sind nicht zielführend aber ein Zeugnis für ihre argumentative Not in der sie sich befinden da sie diese Zeugenaussage gerade eben nicht widerlegen oder sonst wie entkräften können. Da bleibt ihnen dann eben nur wahlweise das lächerlich machen, in Frage stellen oder sonstige Nebelkerzen zu zünden um vom eigentlichen Kernaspekt abzulenken. Glücklicherweise jedoch haben derlei polemische Manöver keinerlei Relevanz da das LG Augsburg hingegen die Bedeutung durchaus erkannt und als einen der Gründe des neuen Wiederaufnahmeantrags für zulässig erklärt hat, und das ist alles was zählt:
Letztendlich ist das fokussieren und herumreiten auf dieser Zeugenaussage bezeichnend denn beim zweiten Grund des Wiederaufnahmeantrages, den digitalforensischen Gutachten, stehen die Karten noch schlechter für die ATF:
Das Landgericht Augsburg führt in seinem Beschluss aus, dass es eine neue Zeugenaussage gibt. Die betroffene Zeugin war zwar schon in der Hauptverhandlung des Landgerichts München I vernommen worden, berief sich damals aber auf ein Zeugnisverweigerungsrecht. Auf der Grundlage dieser neuen Angaben ist nunmehr zu prüfen, ob eine andere Zeugin in der früheren Hauptverhandlung zuungunsten des Angeklagten möglicherweise unvollständig zu verdächtigen Vorgängen unmittelbar vor der Tat aussagte. Im Hinblick auf die jetzt erstmals erfolgte Aussage, wird im Probationsverfahren geprüft werden, ob der Wiederaufnahmegrund des § 359 Nr. 2 StPO vorliegt. Zudem wurden zwei neue Sachverständigengutachten zum Tatablauf vorgebracht. Die beiden Sachverständigen stellen möglicherweise neue Beweismittel dar und befassen sich anhand der Spurenlage mit der Frage des Hergangs der Tat. Das Gericht schloss in seiner Entscheidung eine mögliche Auswirkung auf den Schuldspruch nicht aus. Diese neuen Beweismittel lagen der ursprünglichen Entscheidung des Landgerichts München I nicht zugrunde. https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/augsburg/presse/2024/6.php |
Die Freundin die am Tattag bei Charlotte Böhringer zu Besuch war hat am späten Nachmittag die Wohnung verlassen.Vanessa Deubel:Mant hat diese Freundin dann ausfindig gemacht und als Zeugin vor Gericht befragt. Thomas Darnstädt:[...] Thomas Darnstädt:Ab Zeitindex 31.50 Minute https://plus.rtl.de/video-tv/filme/der-parkhaus-mord-ein-justizirrtum-1030816 |
Letztendlich ist das fokussieren und herumreiten auf dieser Zeugenaussage bezeichnend denn beim zweiten Grund des Wiederaufnahmeantrages, den digitalforensischen Gutachten, stehen die Karten noch schlechter für die ATF:
Vanessa Deubel:Neue Gutachten in denen die Blutspuren in der Wohnung analysiert wurden ergeben jetzt die Tat muss sich weiter entfernt von der Haustür ereignet haben als damals angenommen. Axel Petermann:Ab Zeitindex 35.15 Minute https://plus.rtl.de/video-tv/filme/der-parkhaus-mord-ein-justizirrtum-1030816 |